Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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§ 42 Transportrecht / 2. Abschluss des Vertrags, Einbeziehung der ADSp

Rz. 49 Der Abschluss eines Speditionsvertrags ist formlos möglich. Die meisten Speditionsverträge werden dabei unter Einbeziehung der ADSp, aktuell der ADSp 2017, abgewickelt. Bei den ADSp handelt es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, für deren Einbeziehung in einen Vertrag grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB gelten. Allerdings ist zu berück... mehr

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§ 42 Transportrecht / f) Exkurs: "Scheinselbstständigkeit"

Rz. 23 Im Straßengüterverkehr kommen häufig Einzelunternehmer, sog. selbstfahrende Unternehmer zum Einsatz. Jeder Anwalt muss in diesen Fällen bei der Gestaltung eines Frachtvertrags auch die Problematik der sog. Scheinselbstständigkeit beachten und gemeinsam mit seinem Mandanten erörtern, ob hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Für die hier vorzunehmende Abgrenzung gilt der Bes... mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die X GmbH ist bereits Mehrheitsgesellschafterin der Y GmbH (sog. faktisches Konzernverhältnis[1]). In der Y GmbH, der Untergesellschaft, sind allerdings auch noch – in geringem Umfang – sog. außenstehende Gesellschafter beteiligt, also solche Gesellschafter, die nicht auch an der Obergesellschaft, der X GmbH, beteiligt sind und deshalb keine gleich gelagerten wirtscha... mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Abgrenzung von freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern

Rz. 11 Softwareentwicklung kann vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen an die Software häufig nicht von einzelnen Personen erbracht werden, sondern bedarf des Zusammenwirkens mehrerer. Auftraggeber im Bereich der Softwareentwicklung versuchen daher vielfach, die Auftragnehmer in unterschiedlichem Umfang in bestimmte Entwicklungsstrukturen einzugliedern. In diesen Fä... mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.1: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) Organschaftsvertrag Zwischen der X GmbH, vertreten durch _________________________ und der Y GmbH, vertreten durch _________________________ § 1 Unterstellung/Weisungsrecht mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Vor- und Nachteile

Rz. 146 Die KGaA teilt sich mit der AG das Privileg, für Unternehmen als Rechtsform zur Verfügung zu stehen, die im Wege eines going public am organisierten Kapitalmarkt Eigenkapital aufnehmen wollen. Gegenüber der AG zeichnet sie sich durch den erheblichen Gestaltungsspielraum aus, der insbesondere eröffnet ist, soweit es um die Geschäftsführungsverhältnisse und die Beziehu... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 120 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[453] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel... mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Schranken der Inhaltskontrolle

Rz. 33 § 307 Abs. 1, 2 BGB sind nur anzuwenden, wenn durch Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. § 307 BGB ist dabei gleichermaßen die Generalklausel der AGB-Kontrolle. AGB-Klauseln, die allerdings bloß gesetzeswiederholend sind, unterliegen nicht der Prüfung. Gesetze im Sin... mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Schritt 2: Arbeitsplatzwechsel (§ 13 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 28 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ist – wenn unverantwortbare Gefährdungen nicht durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach Nr. 1 ausgeschlossen werden können oder dies wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar ist – ein Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen. Ist die Durchführung von technischen oder organisatorischen Maßnahmen nicht geeignet oder kan... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5.1 Beteiligung des Betriebsrates an Umgestaltungen und anderen Schutzmaßnahmen

Rz. 52 Allgemein hat der Betriebsrat nach § 80 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften (…) durchgeführt werden. Dazu zählen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie oder die Unfallverhütungsvorschriften. Die Mitwirkung des Betriebsrates beim Arbeits- und Unfallschutz ist von allgemeiner Bedeu... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver... mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.4 Arbeitnehmerbegriff

Kündigungsschutz genießen nur Arbeitnehmer. Mit der Reform der Arbeitnehmerüberlassung wird der Begriff des Arbeitnehmers erstmals gesetzlich in § 611a BGB definiert. Ein Arbeitsvertrag liegt demnach vor, wenn der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Die Sätze 2 bis 4 des ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ärztliches Zeugnis bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Entbindung(§ 16 Abs. 2)

Rz. 24 Auch nach der Geburt kann ein individuelles und auch teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Mutter aus ihrer besonderen Situation heraus eine Verlängerung der Schutzwirkung benötigt. Durch § 16 Abs. 2 wird der Frau eine gewisse, in der individuellen Leistungsfähigkeit begründete weitere Schonzeit eingeräumt. Entscheidend ist, dass auf die indivi... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.1 Umfang und Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes

Rz. 36 Die Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes richtet sich nach dem Schutzzweck der Norm. Das Beschäftigungsverbot besteht so lange, wie die Gefährdungslage durch Wegbleiben (Vermeidung der Gefährdung der Schwangeren oder Stillenden) ausgeschlossen werden muss. Im Zweifel wird in der betrieblichen Praxis die betreffende Arbeitnehmerin während des gesamten Zeitrau... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation

Rz. 13 Das Umgestaltungsgebot erfasst auch die Arbeitsorganisation. Zur Arbeitsorganisation gehört die konkrete betriebliche Gestaltung des Arbeitsablaufes wie konkrete Arbeitsabläufe und einzelne Arbeitsschritte, Produktionsanweisungen oder Bearbeitungsvorgaben, Arbeitszeit (Beginn und Ende der täglichen Anwesenheit), Pausen und Erholungszeiten oder das Arbeitstempo (wie etwa Ak... mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 3 Mindest-Arbeitszeitvolumen und maximal zulässige zusätzlich abrufbare Arbeitszeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen für die Arbeit auf Abruf im Arbeitsvertrag ein bestimmtes Mindest-Arbeitszeitvolumen vereinbaren. Die Vertragsparteien sind dabei in der Wahl der zeitlichen Bemessungsgrenze frei, d. h. sie können eine tägliche, wöchentliche oder jährliche Arbeitszeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung unte... mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 4 Ankündigungsfrist und Zeitrahmen der Arbeitsleistung

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitszeit innerhalb eines vom Arbeitgeber festgelegten Zeitrahmens erfolgt. Andernfalls ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern, die Arbeitspflicht ent... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 § 13 trifft nähere Bestimmungen zur Umsetzung der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, insbesondere zu ihrer Rangfolge und dem Zeitpunkt, zu dem sie umzusetzen sind. Voraussetzung für die Anwendung der Schutzmaßnahmen nach § 13 ist die Feststellung, dass unverantwortbare Gefährdungen vorliegen. Diese wiederum ergeben sich aus den Feststellungen nach § 9 MuSchG ("unverantwor... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 12 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 18 Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Stillzeit im Hinbli... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Weisungsrecht der Gesellschafter

Rz. 11 Der Geschäftsführer der GmbH leitet die Gesellschaft – anders als der Vorstand der AG, vgl. § 76 Abs. 1 AktG – nicht eigenverantwortlich (vgl. Noack § 37 Rz. 35; Konzen NJW 1989, 2979). Die Gesellschafter können daher den Geschäftsführern Weisungen erteilen (Abs. 1). Die Erteilung von Weisungen steht im Ermessen der Gesellschafter. Sie sind hierzu einerseits nicht ver... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 11 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft im... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 37 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis

Kommentierung Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; ders. NJW 2022, 2785; Eisenhardt Zum Weisungsrecht der Gesellschafter in den nicht mitbestimmten GmbH, FS Pfeiffer, 1989, S. 839; Geißler Begrenzungen bei der Weisungsbindung des GmbH-Geschäftsführers, GmbHR 2009, 1071; Lutter/Leinekugel Kompetenzen von Hauptversammlung und Gesell... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Arbeitsschutzgesetz

Rz. 5 Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich nicht allein im Mutterschutz, auch wenn der Gesetzgeber in der Neufassung des Mutterschutzgesetzes zum 1.1.2018 den Schwerpunkt der Novellierung auf dieses Thema legte und das Instrument für den Mutterschutz stärkte. Im Bereich des Mutterschutzrechts soll der Gedanken der Prävention und Teilhabe gestärkt werden, so die ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Information an alle Beschäftigte

Rz. 26 Es ist die anlassunabhängige und die anlassbezogene Information zu unterscheiden. Eine anlassunabhängige Information hat das Ziel, bei verantwortlichen Personen und allen im Betrieb tätigen Personen das Verständnis und die Sensibilität bezüglich mutterschutzrechtlicher Belange zu erzeugen. Die Information muss erfolgen, sobald der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Konkretisierter Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus di... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3.1 Maßgebliche gesetzliche Feiertage bei Beschäftigung im Inland

Rz. 11 Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zur Festlegung der gesetzlichen Feiertage führt zwangsläufig zu Problemen, wenn sich Wohnort und Beschäftigungsort eines Arbeitnehmers in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Feiertagsregelungen befinden. Hier ist zu beachten, dass die Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 EFZG nicht zum Inhalt hat, die Religion... mehr

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Mutterschutz / 7.1.1 Ersatztätigkeit

Ein ganz zentraler Gedanke des Mutterschutzgesetzes ist es, der Frau eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben während der Schwangerschaft und Mutterschaft zu ermöglichen.[1] Fällt die Tätigkeit der Frau oder fallen Teile davon unter eines der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote, ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, ihr im Wege des Weisungsrechts eine E... mehr

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Mutterschutz / 6.1.4 Beschäftigung nach Ende des Beschäftigungsverbotes (§ 25 MuSchG)

Mit dem Ende eines Beschäftigungsverbots i. S. v. § 2 Abs. 3 MuSchG hat eine Frau das Recht, entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen beschäftigt zu werden. Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2 Abs. 3 MuSchG dürfen keine Auswirkungen auf den Fortbestand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses haben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Frauen aufgrund der mutte... mehr

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Mutterschutz / 7.1.5 Beschäftigung nach Ende des Beschäftigungsverbotes (§ 25 MuSchG)

Die Beschäftigungsverbote dürfen keine Auswirkungen auf den Fortbestand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses haben, um sicherzustellen, dass Frauen aufgrund der zwingenden mutterschutzrechtlichen Vorschriften keine beruflichen Nachteile erleiden. Mit dem Ende eines Beschäftigungsverbots hat daher eine Frau gem. § 25 MuSchG das Recht, entsprechend den vertraglich vereinbarten... mehr

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Mutterschutz / 7.2.6 Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG)

Hat eine Frau ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG) erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.[1] Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzmaßnahmen, die bereits im Rahmen der all... mehr

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Mutterschutz / 7.2.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

§ 16 MuSchG regelt ärztliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Nach § 16 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau während der Schwangerschaft nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau, di... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Einordnung im internationalen Kontext, Normenpyramide

Rz. 7 Der Gesetzgeber verwendet in § 9 MuSchG den Begriff der "Gestaltung der Arbeitsbedingungen". Generell gilt, dass der Arbeitgeber sich bei der betrieblichen Organisation der Arbeit an die allgemeinen Normen zu halten hat, die für die Ausgestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen gelten. Der Schutz der Schwangeren und der nachgeburtliche Schutz der Mutter ist in einer gl... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Begriff der unverantwortbaren Gefährdung (Abs. 2)

Rz. 71 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise auch zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. De... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mobiles Arbeiten im Ausland / 2.2 Dauerhaftes mobiles Arbeiten im Ausland

Werden Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Damit gilt das Arbeitsrecht des anderen Landes. Zwar kann mit dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusatzvereinbarung deutsches Recht für anwendbar erklärt werden. Allerdings kann dem Arbeitnehmer... mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.6 Lebenspraktische Fähigkeiten

Rz. 86 Das Training lebenspraktischer Fähigkeiten nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 6 zielt darauf, spezielle Techniken, Methoden und Strategien zu erlernen, mit denen im Alltag und damit auch im Arbeitsleben Arbeitsplätze und Arbeitsleben eigenständig bewältigt werden und damit die tägliche Arbeit im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers selbstbestimmt gestaltet werden kann. Rz. ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mobiles Arbeiten im Ausland / 2 Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip

Im Rahmen von mobiler Arbeit im Ausland übt der Mitarbeiter seine Tätigkeit – jedenfalls vorübergehend – in mindestens 2 Staaten aus. Um sicherzustellen, dass auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt nur ein nationales Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, sieht das Gesetz innerhalb der EU 3 Ausnahmen zum Territorialitätsprinzip vor. Hinweis Auslandseinsatz außerhalb de... mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Nachhaltigkeit / 2.1 Arbeitsrechtliche Schranken

Ausgangspunkt für die entsprechende Umsetzung der Maßnahmen gegenüber den Arbeitnehmern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers . Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer anweisen, bestimmte Tätigkeiten in einer definierten Art und Weise auszuführen. Die Schranken des Direktionsrechtes können zunächst in den gesetzlichen Vorgaben liegen. So muss bei der Einführun... mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Nachhaltigkeit / 3.2.1 Soziales Engagement des Unternehmen

Um soziales Engagement des Unternehmens zu zeigen, können diese soziale Projekte fördern, z. B. in Form einer rein finanziellen Unterstützung oder solidarischen Bekundung sowie durch den Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen seines Arbeitsvertrags. Oftmals sollen die Arbeitnehmer jedoch nicht einseitig durch das Direktionsrecht verpflichtet werden; vielmehr werden vom Arbeitgeb... mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.2 Nicht bundeseinheitliche Feiertage

Bei Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzorten oder mit Reisetätigkeit oder wenn Unternehmen Betriebe in verschiedenen Bundesländern haben, kann sich die Frage stellen, welches lokale Feiertagsrecht anzuwenden ist. Maßgeblich für die Feiertage sind weder der Sitz des Arbeitgebers noch der Wohnsitz des Arbeitnehmers, sondern die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am r... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Social Media / 3 Social-Media-Guidelines

Verschiedenen Orts wird Arbeitgebern geraten, Social-Media-Guidelines zu erstellen. Eine rechtliche Relevanz haben sie nur insoweit, als sie das Verhalten des Arbeitnehmers in den sozialen Netzwerken tatsächlich regeln dürfen. Sobald die Aktivität im sozialen Netzwerk als Privatangelegenheit erscheint, ist die Regelungsmöglichkeit ausgeschlossen. Nimmt man ein Einflussrecht ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.3 Social Media-Guidelines

Im Folgenden sollen Hinweise und Anregungen gegeben werden, um für das Unternehmen passende Social Media-Guidelines zu erstellen, die für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien sorgen. Die folgenden Punkte und Überlegungen sollten berücksichtigt werden: Bedeutung von Social Media: Folgende Fragen sollten Sie klären: Wie wichtig ist "S... mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.6 Schutzmaßnahmen noch während der Aufklärung

Schutzmaßnahmen im laufenden Aufklärungsverfahren bedürfen besonderer Sensibilität und einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall. Ziel ist es, sowohl den belästigten Arbeitnehmer vor weiteren möglichen Übergriffen zu schützen als auch den beschuldigten Arbeitnehmer vor einer unbegründeten Vorverurteilung zu bewahren. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, vorüberge... mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.3 Schaffung einer belästigungsfreien Atmosphäre: Verhaltensrichtlinien

Ziel des Arbeitgebers muss sein, die sexuelle Selbstbestimmung und Würde aller Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass niemand durch übergriffiges, entwürdigendes oder einschüchterndes Verhalten in seiner Arbeitsumgebung beeinträchtigt wird. Ein belästigungsfreies Umfeld bedeutet dabei nicht nur die Abwesenheit offensichtlicher Übergriffe, sondern auch die aktive ... mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.2 Vorgehen bei bestätigtem Sachverhalt

Stellt sich der Vorwurf sexueller Belästigung ggf. nach einer internen Untersuchung als begründet heraus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Benachteiligungen zu verhindern. § 12 Abs. 3 AGG nennt hierbei exemplarisch die Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung als mögliche Reaktionen. Welche Maßnahme im... mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.5 Notwendigkeit weiterer Aufklärungsmaßnahmen

Ob weitere Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sind, hängt stets vom Einzelfall ab. Bei einfach gelagerten Sachverhalten, die klar dokumentiert oder durch verlässliche Aussagen belegt sind, bedarf es regelmäßig keiner umfangreichen Aufklärung. Der Arbeitgeber hat insoweit einen Beurteilungsspielraum und kann selbst entscheiden, wann er ausreichend überzeugt ist, um arbeitsrech... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Erwerb bei Errichtung einer Stiftung und Bildung eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweis: Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Heß, Asset Protection, NWB 2017, 450; Kraft, Besteuerungssystematische Unterschiede auf der Ebene der unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatäre transparenter und intransparenter Trusts; Linn/Schmitz, Offene Fragen bei der steuerlichen Behandlung liechtenstei... mehr