Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht / 2 Billigkeitskontrolle

Der Arbeitgeber muss sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen ausüben.[1] Die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht in den verschiedenen Gesetzen begrenzen das Direktions- oder Weisungsrecht. Eine Weisung entspricht dann billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Sachverhalts abgewogen hat und die beiderseitigen I...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht / 3 Ausübungsbefugte

Das Weisungsrecht steht dem Arbeitgeber zu. Er kann es aber auf andere Arbeitnehmer, insbesondere auf leitende Angestellte oder Führungskräfte, delegieren. Bei Leih- oder Zeitarbeitsverhältnissen[1] hat der Arbeitnehmer den Weisungen des Entleihers zu folgen, diesem steht also das Weisungsrecht zu. Allerdings hat sich der Entleiher an die Vereinbarungen zu halten, die zwisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ein im Betrieb bestehender Betriebsrat kann je nach Sachlage bei der Ausübung des Direktionsrechts ein Mitbestimmungsrecht haben. Dies gilt auch und selbst dann, wenn der betroffene Beschäftigte mit der Weisung einverstanden ist bzw. sein muss.[1] [2] Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten[3] greift allerdings grundsätzlich nur bei ge...mehr

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 2 Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Zum 31.12.2022 ist die Pflicht ersatzlos ausgelaufen, nach der das in medizinischen Einrichtungen tätige Personal den Nachweis über einen vollständigen Corona-Impfschutz[1], eine Genesung[2] oder einen ärztlichen Nachweis über eine Kontraindikation gegen die Corona-Impfung[3] erbringen musste. Grundlage hierfür war der mit dem "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-1...mehr

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.1 Anforderungen an den Infektionsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz

Nach § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber die unter seiner Leitung vorzunehmenden Arbeitsleistungen so regeln, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Dazu gehört auch der Schutz vor Ansteckung am Arbeitsplatz mit Infektionskrankheiten. Bei Umsetzung der Schutzpflichten nach § 3 ArbS...mehr

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.4 Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen haben sich nach dem anerkannten Stand von Hygiene und Technik zu richten. Der angemessene Stand der Hygiene als Schutzmaßnahme vor Ansteckung kann grundsätzlich den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (www.RKI.de), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) oder den Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschut...mehr

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / Zusammenfassung

Überblick Die Corona-Krise bzw. die Pandemie der Erkrankung mit COVID-19 verliert an Bedeutung in Gesellschaft und Arbeitsleben. Zahlreiche Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind mittlerweile ausgelaufen. So wurde zuletzt die Corona-ArbSchV aufgehoben. Der Beitrag gibt einen Überblick über Fragen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Weisungsrechte des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 1.2 Wirksame Anspruchsgrundlage

Weiterhin muss eine wirksame Anspruchsgrundlage für das ortsunabhängige, mobile Arbeiten vorliegen. Allein das gesetzliche Direktionsrecht des Arbeitgebers i. S. v. § 106 GewO ist hierfür nicht ausreichend. Eine solche Anspruchsgrundlage für mobiles Arbeiten kann sich individualrechtlich aus dem Arbeitsvertrag, oder kollektivrechtlich aus einer Betriebsvereinbarung oder aus e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 8.3 Co-Working

Co-Working-Spaces sind zumeist von externen Anbietern an Freiberufler, einzelne Gewerbetreibende und Mitarbeiter verschiedener Unternehmen vermietete sofort benutzbare Büroräume. Sie ermöglichen einen Arbeitsplatz auf Zeit. Dabei ist eine stundenweise Mietdauer genauso möglich wie über Monate oder auch Jahre. In Co-Working-Büros steht den Nutzern eine komplett eingerichtete ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 8.2 Desk-Sharing

Desk-Sharing mit Dockingstationen für den Laptop ermöglichen ein flexibles Arbeiten im gesamten Unternehmen. Es wird häufig auch in agilen Arbeitswelten/Open Space Offices gelebt. Unter Desk-Sharing wird ein Bürokonzept verstanden, bei dem sich mehrere Beschäftigte innerhalb einer Organisationseinheit des Arbeitgebers eine festgelegte Anzahl von Arbeitsplätzen teilen.[1] Oft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4.5 Einwirkungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen ist der Arbeitgeber, weil dieser die organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten zur Durchsetzung hat. Das gilt nicht nur für technische, bauliche Maßnahmen oder Investitionen in Anlagen und Schutzausrüstung. Das gilt auch für das Direktionsrecht als Möglic...mehr

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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 5.1 Erforderliche Maßnahmen – unternehmerische Leitungsaufgaben

Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und nach Erforderlichkeit an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.9 Berücksichtigung der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigen bei der Gestaltung der Arbeitszeit

Rz. 29 Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber nach § 11 Abs. 1 Satz 4 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 4 TV-L/ § 11 Abs. 1 Satz 4 TV-H "im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten (...) Rechnung zu tragen." Diese Verpflichtung des Arbeitgebers wurde neu in den TVöD/TV-L/TV-H aufgenommen, bringt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.5 Antrag

Rz. 20 § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H setzt einen Antrag des Beschäftigten voraus. Der Antrag ist – anders als beim allgemeinen Teilzeitanspruch und beim Anspruch auf Brückenteilzeit, bei denen seit 1.1.2019 nach §§ 8 Abs. 2, 9a Abs. 3 TzBfG Textform erforderlich ist – formfrei möglich. Das Verringerungsverlangen ist eine auf die Änderung des Arbeitsver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB)

Rn. 424 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Verbrauchsgüterkauf ist der Verkauf einer Ware (bewegliche Sache, die außerhalb von Zwangsvollstreckungs- oa gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden, § 241a Abs 1 BGB) durch einen Unternehmer (§ 14 BGB, Hersteller ebenso wie Zwischenhändler) als Verkäufer an einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer. Ein Verbrauchsgüterkauf ist du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Versendungskauf (§ 447 BGB)

Rn. 423 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Bei einem Versendungskauf handelt es sich um einen Kaufvertrag über eine bewegliche Sache, bei der der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Nebenpflicht übernommen hat, die Kaufsache vom Erfüllungsort aus an einen davon abweichenden anderen Ort zu versenden (§ 447 BGB). Die Nebenpflicht zur Versendung auf Verlangen des Käufer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenes Verschulden des Abschlussprüfers bei der Hinzuziehung

Rz. 110 [Autor/Zitation] Ohne Rücksicht auf das Verschulden des Gehilfen (zum Begriff vgl. Rz. 21 ff.) kommt für den Abschlussprüfer bei Pflichtverstößen seiner Prüfungsgehilfen eine Haftung allein aus dem Grund einer unzulässigen Zuziehung Dritter in Betracht. Eine Haftung folgt daher nicht schon daraus, dass er überhaupt Hilfspersonen hinzuzieht, denn wie sich aus Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der Norm betrifft auf der persönlichen Ebene den Abschlussprüfer und deren Gehilfen. Sachlich umfasst der Anwendungsbereich die im Rahmen der Prüfung von JA, Einzelabschlüssen oder KA bekannt gewordenen Geheimnisse der geprüften KapGes. und deren TU, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen. Rz. 8 [Autor/Zitation...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolge (Ausschluss)

Rz. 37 [Autor/Zitation] Liegt ein von Satz 1 in Bezug genommener Ausschlussgrund vor, ist der Abschlussprüfer ausgeschlossen, es sei denn, dass das Netzwerkmitglied auf das Ergebnis der Abschlussprüfung keinen Einfluss nehmen kann. Rz. 38 [Autor/Zitation] Aus der Formulierung ("ist … ausgeschlossen …, es sei denn …") folgt eine Vermutung des Ausschlusses, die durch den Nachweis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 7.3 Direktionsrecht

Durch die Personalgestellung wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers wesentlich erweitert, da die Personalgestellung nicht der Zustimmung bedarf. Der Beschäftigte muss seine Arbeitsleistung nicht an seinem bisherigen Arbeitsplatz, sondern bei einem Dritten erbringen. Hinweis Bei der Personalgestellung ist nur die vertragliche Arbeit geschuldet, nicht jedoch eine Tätigkeit, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 3 Verhältnis zum Direktionsrecht

3.1 Reichweite des allgemeinen Direktionsrechts Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) gestattet es dem Arbeitgeber, einseitig verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die Tätigkeit selbst oder der damit zusammenhängenden Verhaltensweisen beziehen. Eines solchen Direktionsrechts bedarf es, weil die einzelnen Dienstverpflichtungen meist nicht genau vertraglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 3.1 Reichweite des allgemeinen Direktionsrechts

Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) gestattet es dem Arbeitgeber, einseitig verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die Tätigkeit selbst oder der damit zusammenhängenden Verhaltensweisen beziehen. Eines solchen Direktionsrechts bedarf es, weil die einzelnen Dienstverpflichtungen meist nicht genau vertraglich festgelegt sind. Diese Verpflichtungen müssen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 3.2 Einschränkung des Direktionsrechts im Arbeitsvertrag

Das Direktionsrecht kann unter anderem eingeschränkt werden durch die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag. Ist die Tätigkeit im Arbeitsvertrag nicht näher konkretisiert, kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten unter Berücksichtigung billigen Ermessens i. S. d. § 315 BGB grundsätzlich jede Tätigkeit zuweisen, die der vereinbarten Entgeltgruppe entspricht.[1] Eine Leistung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 9.2 Übergang des Direktions-/Weisungsrechts

Grundlage für das Direktionsrecht ist § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. In der Vorschrif...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 3.4 Konkretisierung der Tätigkeit

Selbst wenn der Arbeitsvertrag im Sinne eines "weiten Direktionsrechts" ausgestaltet ist, kommt eine Konkretisierung der Tätigkeit in Betracht, wenn der Arbeitnehmer dieselbe Tätigkeit über eine lange Zeitspanne (z. B. 10 Jahre) ausübt und der Arbeitgeber durch sein weiteres Verhalten ein entsprechendes Vertrauen beim Arbeitnehmer geschaffen hat, wonach er nur noch diese Tät...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 1 Einleitung

In § 4 TVöD werden die Maßnahmen der Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung geregelt. Ausgangspunkt der Regelung ist das arbeitgeberseitige Direktionsrecht, welches in § 106 der Gewerbeordnung geregelt ist. Die tarifliche Regelung umfasst einerseits Maßnahmen, die bereits durch § 106 der Gewerbeordnung zulässig sind. Durch die tarifliche Regelung wird darübe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 2.2 Abordnung

Ebenfalls in der Protokollerklärung zu Abs. 1, dort in Ziffer 1, ist die Begriffsdefinition der Abordnung geregelt. Abordnung ist danach die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wesensmerkmal der Abordnung ist die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 3.3 Ausübung billigen Ermessens

Das billige Ermessen nach § 315 BGB ist bei jeder Ausübung des Direktionsrechts zu beachten. Im Kern sind die Interessen der Beteiligten, also die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers an der Ausübung des Direktionsrechts und die des Arbeitnehmers, abzuwägen. Beispielhaft ist hier eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2015[1]: Im Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 4 Versetzung

Die Versetzung ist in § 4 Abs. 1 TVöD geregelt. Von den Tarifvertragsparteien wurde die durch die Rechtsprechung entwickelte Definition, wie unter 2.1 dargestellt, übernommen. Die Reichweite der Versetzung im tariflichen Sinne ist eigentlich bereits vom allgemeinen Direktionsrecht gedeckt. § 4 TVöD hat zum Schutz des Arbeitnehmers die Möglichkeit der Versetzung jedoch an die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 3.5 Änderungskündigung

Gibt der Arbeitsvertrag nicht die Möglichkeit, eine Änderung aufgrund des allgemeinen Direktionsrechts durchzuführen und liegen die Voraussetzungen des § 4 TVöD nicht vor, ergeben sich lediglich die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrags oder einer Änderungskündigung. Im Rahmen einer Änderungskündigung müssen jedoch die weiteren kündigungsrechtlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 9.5 Geltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Erfolgt eine Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung, stellt sich die Frage, ob die Dienst- und Betriebsvereinbarungen des abgebenden und/oder aufnehmenden Arbeitgebers auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Der persönliche Geltungsbereich einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung erstreckt sich zunächst auf alle Arbeitnehmer des Betriebs/der Dienststelle, die mit dem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 9.3 Zuständigkeit des abgebenden Arbeitgebers bzw. der aufnehmenden Dienststelle/des aufnehmenden Betriebs z. B. bei Abmahnung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Für Maßnahmen, die den Arbeitsvertrag sowie den Bestand des Arbeitsverhältnisses betreffen (z. B. Dauer der Arbeitszeit, Eingruppierung, Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags), ist der Arbeitgeber – im Falle der Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung die abgebende Dienststelle/der abgebende Betrieb – zuständig. Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses (Verteilung der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 2.4 Personalgestellung

Bei der Personalgestellung, die in den Tarifvertrag aufgenommen wurde, handelt es sich um ein Instrument, das mit Inkrafttreten des TVöD erstmals ausdrücklich tarifvertraglich geregelt, jedoch in der Vergangenheit gerade in der öffentlichen Verwaltung häufig einzelvertraglich eingesetzt wurde. Der wesentliche Unterschied zum früheren Zustand besteht in der Erweiterung des Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 6.3 Beschäftigung bei einem Dritten

Nach der Protokollerklärung zu Abs. 2 des § 4 TVöD ist die Zuweisung einer Tätigkeit zu einem "Dritten im In- und Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt", möglich. Damit ist die Möglichkeit der Zuweisung auf private Einrichtungen erweitert. Nach der früheren Regelung im BAT war eine Zuweisung grundsätzlich nur zu einer öffentlichen Einrichtun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 7.5 Besonderheiten durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Bei der Personalgestellung bleibt der Beschäftigte Arbeitnehmer des ursprünglichen Arbeitgebers. Wegen der Aufgabenverlagerung ist der Beschäftigte verpflichtet, die Tätigkeit bei einem Dritten zu erbringen. Damit geht auch der Übergang des Direktionsrechts auf den Dritten einher. Da die Personalgestellung "dauerhaft" erfolgt, bestehen rechtliche Probleme im Zusammenhang mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 7.4 Vertrag zwischen Arbeitgeber und Drittem

Der Inhalt und die Ausgestaltung der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich geregelt. Dieser Personalgestellungsvertrag kann eine Vielzahl von Regelungen enthalten, wie bspw. die Ausgestaltung des Weisungsrechts. Auch ein Rückkehrrecht des Arbeitnehmers kann geregelt werden, das dieser mit einer entsprechenden Ankündigungsfrist ausüben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 7.2 Betriebsübergang

Der häufigste Anwendungsbereich der Personalgestellung ist der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die Regelung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB bestimmt, dass der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs mit dem Veräußerer bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Praxis-Beispiel In obigem Beispiel erfolgt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 8 Übersicht

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 9 Folgen der Maßnahmen in der betrieblichen Praxis

In der Personalpraxis stellen sich bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses eine Reihe von Fragen: Bei der Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung ist der Beschäftigte – unter Aufrechterhaltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – verpflichtet, seine Arbeitsleistung bei einem Dritten zu erbringen. Anstellungsbehörde/-betrieb und Einsatzstelle fallen also auseinander...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 4.2 Dienstliche oder betriebliche Gründe

Eine Versetzung ist nur zulässig, wenn dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen. Durch diese im Verhältnis zu dem allgemeinen Weisungsrecht gesteigerten Anforderungen wird einem Missbrauch vorgebeugt. Bei diesen Begriffen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die gerichtlich voll überprüfbar sind. Andererseits sind unter diese Begriffe nahezu alle Maßnahmen zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.1 Pflichten und Nebenpflichten des Leiharbeitnehmers

Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sind trotzdem nicht lediglich rein faktischer Natur. Da der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird, steht dem Entleiher das Direktionsrecht zu. Der Entleiher kann damit Art und Ausführung der Arbeit des Leiharbeitnehmers bestimmen, wobei der Leiharbeitnehmer an die Lage der Arbeitszeit im Betr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und seinen Weisungen un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.10 Versetzungsvorbehalt

Rz. 43 "Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen. Er kann auch auswärts eingesetzt werden." Bei einer solchen Klausel stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Es wird verletzt, wenn sich der Verwender ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Vertragspartner dadurc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 3 Praxisfragen

Die wesentliche Frage bei der Arbeitnehmer-Entsendung ist die Abgrenzung zu einem Werkvertrag (§ 631 BGB) zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Unternehmen. Braucht das aufnehmende Unternehmen z. B. technische Hilfe bei der Reparatur einer Anlage, kann diese Hilfe durch Entsendung von Ingenieuren durch das entsendende Unternehmen (Arbeitnehmer-Entsendung) oder durch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitnehmer-Überlassung – ... / 2 Inhalt

Ist das verleihende Unternehmen in der Bundesrepublik ansässig, ist es bereits nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG "inländischer Arbeitgeber" und zum LSt-Abzug verpflichtet, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Ist das verleihende Unternehmen nicht in der Bundesrepublik ansässig, gilt eine besondere Regelung. Nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG muss der ausl. Verleiher von...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 2 Inhalt

Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit seinem bisherigen (rechtlichen) Arbeitgeber (entsendendes Unternehmen) für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) tätig werden soll.[1] Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des aufnehmenden Unternehmens eingegliedert ist und sei...mehr