Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6 Rechtliche Folgen

6.1 Weisungsrecht und Arbeitszeit Gemäß § 611a BGB kann in einem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber vom Beschäftigten die Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit verlangen. Das Gesetz sieht weder unmittelbar noch durch die weiteren Bestimmungen eine Festlegung der Arbeit im Rahmen einer Zeitbestimmung vor. § 614 Satz 2 BGB regelt lediglich, dass die Dienste nac...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.4 Voraussetzung des Weisungsrechts

Die Beschäftigten sind nur verpflichtet, eine ordnungsgemäße Weisung zu befolgen (siehe Punkt 6.5). Neben der Einhaltung der rechtlichen Grenzen (siehe Punkt 4), gehört ebenfalls dazu, dass der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen schafft, damit die Beschäftigten der Weisung auch tatsächlich nachkommen können. Dazu zählen etwa: Verschaffung des Zugangs zum Ort der Arbei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.5 Abgrenzung nach Arten

Das Weisungsrecht kann bei der Übertragung noch nach Art und Umfang eingegrenzt werden. Man unterscheidet u. a. das fachliche und disziplinarische Weisungsrecht. Die Unterscheidung wird immer dann wichtig, wenn unterschiedliche Weisungsberechtigte vorhanden sind. Daneben gibt es auch noch hierarchische Abstufungen der Weisungsbefugnis, bei der die höherrangige Befugnis in de...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2 Grundlagen

Gemäß § 6 GewO findet das Weisungsrecht des § 106 GewO nicht mehr nur auf gewerbliche Beschäftigte, sondern auf alle Beschäftigte Anwendung. Darüber hinaus sind die Grundsätze auch auf alle Vertragsverhältnisse entsprechend anwendbar, die dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht ermöglichen. Hierzu gehören auch Ausbildungsverhältnisse.[1] Das Weisungsrecht bz...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.11 Rechtsschutz

Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um Fragen des Weisungsrechts geht, sind mit der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen und unterliegen damit nicht den Vorschriften des KSchG.[1] Soweit die Weisung nicht der Billigkeit entspricht, kann das Gericht durch Urteil eine abweichende Anordnung i. S. d. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB treffen.[2] Die Darlegungs- und Beweislast für die...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.4 Tarifvertrag

Tarifverträge sind das Ergebnis der grundrechtlich gesicherten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG). Diese beinhaltet die Befugnis der Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen mit zwingender und unmittelbarer Wirkung für ihre Mitglieder zu vereinbaren. Die Regelungen der Tarifverträge können daher auch den verbandsgebundenen Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrech...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.1 Einfache Übertragung

Im einfachsten Fall wird der Führungskraft die Befugnis durch eine Einzelweisung übertragen, die Art und Inhalt umfasst. Eine bestimmte Form muss dabei nicht eingehalten werden. Praxis-Beispiel Im Jahr 2009 wurde dem Beschäftigten C die Leitung des Teams "Grünanlagenpflege" übertragen. In einem einfachen Anschreiben des Bürgermeisters wurde C mitgeteilt, dass er ab dem Tag ge...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.5 Arten der Weisungserteilung

Weisungen können individuell über Einzelweisungen an einen Beschäftigten oder kollektiv über Dienst- oder Betriebsanweisungen für alle Beschäftigten erteilt werden. Dienst- und Betriebsanweisungen stellen höhere Anforderungen an die Ermessensausübung, da nicht nur die Interessen eines Einzelnen, sondern einer ganzen Gruppe von Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Soweit der...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.2 Weisungsrecht und Entgeltanspruch

Das Weisungsrecht ist Ausdruck der abhängigen Arbeit. Durch sie erfolgt eine Konkretisierung der geschuldeten Leistung. Im Umkehrschluss ist alles, was ein Beschäftigter auf die Weisung des Arbeitgebers an Arbeitsleistung erbringt, grundsätzlich auch zu entgelten. Als Arbeitszeit gelten auch die notwendigen Zusammenhangstätigkeiten. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.7 Nachweis gemäß NachwG

Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob auch Erklärungen des Arbeitgebers im Nachweis nach dem NachwG das Weisungsrecht begrenzen können. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber bestätigt schriftlich im Nachweis nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG nur die geregelte Arbeitszeit, ohne die Verpflichtung zur Ableistung von Schichtarbeit mit aufzunehmen. Die Pflicht zur schriftlichen Fi...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.5 Voraussetzungen zur Erbringung der Arbeitsleistung

Der Arbeitgeber unterliegt vielfältigen Obliegenheiten, Ge- und Verboten im Arbeitsschutzrecht, deren Nichteinhaltung zu Strafen und Bußgeldern führen kann. Grundsätzlich sind die Beschäftigten nicht verpflichtet, derartige Vorgaben von sich aus einzuhalten, wenn sie nicht unmittelbar Adressaten dieser gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Vorgaben sind. Um diesen Obliege...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3 Anwendungsbereiche

Durch Ausübung seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber einseitig die Leistungspflicht des Beschäftigten nach Inhalt, Zeit und Ort der Leistungserbringung konkretisieren bzw. bestimmen. Das Weisungsrecht setzt zwingend ein Arbeitsverhältnis voraus. In anderen Vertragsverhältnissen ist für eine derart weitreichende einseitige Leistungsbestimmung eine vertragliche Regelung e...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.9 Weisungsrecht als Abgrenzungskriterium

Das Weisungsrecht spielt nicht nur im unmittelbaren Verhältnis Beschäftigte-Arbeitgeber eine Rolle, sondern wirkt sich als Abgrenzungskriterium auch auf andere arbeitsrechtliche Vorschriften aus. Hierzu zählt der Betriebsbegriff. Als Betrieb wird die organisatorische Einheit verstanden, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Beschäftigten mithilfe von technis...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.3 Überschreitung der Grenzen des Weisungsrechts

Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen (§ 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB) verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit.[1] Überschreitet der Arbeitgeber durch seine Weisung die re...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.2 Qualifizierte Übertragung

In einigen gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Fällen kann eine besondere Übertragung gefordert sein. Damit die entsprechenden Rechtsfolgen greifen können, muss die Übertragung diesen Anforderungen entsprechen. So ist etwa i. S. d. § 13 Abs. 2 ArbSchG eine schriftliche Bevollmächtigung zwingend erforderlich. Ist eine ausdrückliche Übertragung notwendig, so ist eine wir...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.6 Verantwortlichkeit bei der Befolgung von Weisungen

Die Beschäftigten müssen dienstlichen Weisungen in den genannten Grenzen nachkommen (Punkt 4 Grenzen des Weisungsrechts). Die Verantwortung hat im Rahmen der Schadensverteilung grundsätzlich der Anordnende zu tragen (im Unterschied zu den Beamten), es sei denn, die Anordnung verstößt erkennbar für den Weisungsunterworfenen gegen Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit. In letztere...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.10 Personalauswahl

Bei der Entscheidung, welcher Beschäftigte eine bestimmte Tätigkeit auszuüben hat, wird es in der Praxis häufig zu Auswahlentscheidungen zwischen mehreren qualifizierten Beschäftigten kommen. Beschäftigte, die fachlich oder persönlich ungeeignet sind, braucht bzw. darf der Arbeitgeber dabei nicht berücksichtigen.[1] In diesen Fällen sind die jeweiligen Interessen der betroff...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.8 Grundlage der Weisungsbefolgung

Das Weisungsrecht dient nicht nur zur Konkretisierung der Arbeitsleistung, es ist vielmehr die Grundlage der Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber – und damit der Leistungsverpflichtung durch den Beschäftigten.[1] Daher ist es für den Arbeitgeber auch von großem Interesse, dass der Beschäftigte nicht nur intellektuell in der Lage ist, die erteilten Weisungen entsprechend...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.1 Umfang des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht betrifft danach in erster Linie die Konkretisierung der Hauptleistungspflicht. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, dauerhaft oder kurzfristig den Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistung verbindlich festzulegen (siehe Punkt 3.2 ff.). Eine vom Arbeitgeber hinsichtlich der Zeit, des Orts und der Art der Arbeitsleistung vorgenommene Weisung hat für den Arbeitnehmer ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4 Mitbestimmung und Weisungsrecht

Soweit die Weisung nur eine individuelle Konkretisierung der Leistungserbringung zum Inhalt hat, besitzt sie keine mitbestimmungsrechtliche Relevanz.[1] Betrifft die Weisung jedoch auch den arbeitsorganisatorischen und sozialen Bereich, ist in vielen Fällen auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung erforderlich (Mitbestimmung).[2] Wirkt sich die arbeitgeberseitige Ma...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.6 Doppelte Weisungsausübung

Betreffen Weisungen mehrere miteinander verbundene Sachverhalte, hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht für jedes der betroffenen Sachverhalte nach den Grundsätzen der Punkte 3.1-3.4. zu prüfen und das billige Ermessen auszuüben (siehe Punkt 4.9). Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber möchte der Beschäftigten A vorübergehend nach § 14 TVöD/TV-L eine höherwertige Tätigkeit übertragen...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.8 Weisungsrecht als Tatbestandserfordernis

Das Weisungsrecht selbst kann auch Voraussetzung für tarifvertragliche Ansprüche des Weisungsbefugten sein. Insbesondere im Hinblick auf Eingruppierungstatbestände ist die Übertragung von einem qualifizierten Weisungsrecht von besonderer Bedeutung. Praxis-Beispiel Die Eingruppierung eines Arztes als Oberarzt i. S. d. EG Ä 3 erste Fallgruppe TV-Ärzte setzt u. a. voraus, dass d...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.7 Weisungsrecht bei Suspendierung der Hauptleistungspflicht

Das Weisungsrecht ist nicht zwingend an die Verpflichtung des Beschäftigten gebunden, die Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn die schuldrechtliche Verpflichtung durch gesetzliche Bestimmungen suspendiert ist, ruht entsprechend auch die Möglichkeit des Arbeitgebers, den Inhalt für die Dauer der Suspendierung festzulegen bzw. der Beschäftigte ist nicht verpflichtet, den Weisung...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.10 Anspruch auf Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht ist nicht nur ein Recht des Arbeitgebers zur Gestaltung des konkreten Arbeitsverhältnisses. Die Möglichkeit, dadurch Einfluss auf die konkreten Umstände zu nehmen, kann auch zu einer Verpflichtung führen, das Weisungsrecht zum Schutz der Beschäftigten auszuüben.[1] Praxis-Beispiel Die Beschäftigten haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, vor den Gesundhei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.3 Abgrenzung nach Übertragungszeit

Grundsätzlich kann das Weisungsrecht, wie alle Bestandteile des Arbeitsverhältnisses, zeitlich befristet übertragen werden. Der TVöD sieht selbst 2 Vertragsformen vor, bei denen Führungsaufgaben und damit auch eine Leitungsfunktion nicht dauerhaft übertragen werden sollen: Führung auf Probe (§ 31 TVöD) Führung auf Zeit (§ 32 TVöD) Hintergrund dieser tariflichen Regelung ist es,...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.6 Verhältnis zum Änderungsvertrag

Der Änderungsvertrag ist eine nachträgliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien mit dem Inhalt, die bislang geltenden Arbeitsvertragsbedingungen zu ändern. Der geänderte Vertrag bestimmt nach Wirksamwerden die rechtlichen Bedingungen im Arbeitsverhältnis und damit auch den Inhalt des Weisungsrechts. Der Änderungsvertrag kann nicht einseitig bewirkt werden, sondern muss ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mit Hilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den G...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.1 Weisungsrecht und Arbeitszeit

Gemäß § 611a BGB kann in einem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber vom Beschäftigten die Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit verlangen. Das Gesetz sieht weder unmittelbar noch durch die weiteren Bestimmungen eine Festlegung der Arbeit im Rahmen einer Zeitbestimmung vor. § 614 Satz 2 BGB regelt lediglich, dass die Dienste nach Zeitabschnitten bemessen werden...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.9 Billiges Ermessen

Im Normalfall ergibt sich die Wahrung billigen Ermessens schon daraus, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich Vorgesehenen bewegt und lediglich den vom Gesetzgeber bezweckten Schutz verwirklicht hat. Dabei darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Gesetzgeber bei seiner Normsetzung die Interessen der betroffenen Beschäftigten ausreichend abgewogen hat. Besond...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.3 Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht kann auf verschiedene Arten gegenüber den Beschäftigten ausgeübt werden. Die in der Praxis sicherlich wichtigste Form ist die mündliche Anweisung im Arbeitsprozess. Praxis-Beispiel Während der Errichtung einer Baustelle weist die Führungskraft einige Beschäftigte an, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von dritten Personen vor den Gefahren auf der Baustelle vorzu...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.5 Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Auch die Betriebsparteien vor Ort haben eine kollektive Regelungskompetenz zur näheren Ausgestaltung des Weisungsrechts auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer.[1] Dienst- oder Betriebsvereinbarungen können ein tarifvertraglich zugestandenes Gestaltungsrecht konkretisieren und damit ei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.1 Ermächtigungsgrundlage

Das gesetzlich geregelte Weisungsrecht des Arbeitgebers ist mit der persönlichen Bindung der Vertragspartner zu begründen und ist im Hinblick auf seine Ausübung und Grenzen nach § 106 GewO und § 315 BGB und dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag zu beurteilen. Da der genaue Inhalt der Arbeitspflicht eines Beschäftigten aus der Natur der Sache heraus nicht in allen Einzelheiten du...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.4 Abgrenzung nach Vorliegen von weiteren Tatbestandsvoraussetzungen

Das Weisungsrecht kann auch, je nach zeitlicher Anforderung, nur befristet übertragen werden. Damit ist nicht gemeint, dass das Weisungsrecht für eine bestimmte Zeit übertragen wird (siehe Punkt 5.3), sondern dass es nur dann ausgeübt werden darf, wenn während der täglichen Arbeitszeit ein Tatbestand eintritt und der Arbeitgeber genau für diese Gelegenheit und nur für diese ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.2 Weisung in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten des Weisungsrechts. Zum einen gibt es das hier besprochene arbeitsvertragliche Weisungsrecht gem. § 106 GewO, das einem Arbeitgeber gegenüber eigenen Beschäftigten zusteht. Im Rahmen des arbeitsvertraglichen Weisungsrechts kann eine Führungskraft eigene Beschäftigte inhaltlich, zeitlich und örtlich disponieren bzw. Arbeit u...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.8 Sonderfall: Streik

Nach Art. 9 Abs. 3 GG gestattet es die Rechtsordnung, dass die Tarifvertragsparteien verbindliche Regelungen im Hinblick auf die Inhalte der Arbeitsverhältnisse verhandeln und auch dazu gegenseitig Druck aufbauen können, um eine Einigung bei widerstreitenden Interessen durchzusetzen. Dieser Druck erfolgt durch den Arbeitskampf, auf der Gewerkschaftsseite regelmäßig als Strei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.2 Inhalt und Art der Tätigkeit

Aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder Gesetz ergeben sich nur in wenigen Ausnahmen konkrete Regelungen zu Art und Inhalt der geschuldeten Tätigkeit. Sie schaffen lediglich eine grobe Struktur, in der die Arbeit zu leisten ist. Dies gilt etwa in Bezug auf die Arbeitszeit, Pausen oder das Verbot bestimmter Tätigkeiten etc. Auch die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe im TVö...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.7 Haftung des Arbeitgebers bei schuldhaften Handlungen

Arbeitgeber üben das Weisungsrecht in aller Regel nicht als eigene Person aus. Insbesondere bei juristischen Personen ist es erforderlich, dass dazu bestellte Vertreter dies im Einzelfall für den Arbeitgeber übernehmen. Diese Vertreter sind im Verhältnis zum Arbeitgeber haftungsrechtlich Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB.[1] Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einem gesch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.2 Herkömmliche Gleitzeitkonzeptionen

Die seit den späten 60er Jahren vor allem in zahlreichen Verwaltungen und Behörden der Bundesrepublik eingeführte gleitende Arbeitszeit enthält bereits einige grundlegende Regelungselemente, die auch für eine Weiterentwicklung in Richtung zu mehr Flexibilität unabdingbar sind: Für jeden Mitarbeiter wird ein Zeitkonto geführt, auf dem Schwankungen der geleisteten regelmäßigen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Vorübergehende Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Rz. 18 Die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ermächtigt den Arbeitgeber, die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Dem Arbeitgeber wird dementsprechend ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, durch welches dessen Individualrechte erweitert werden. Gleichzeitig wird das Recht des Arbeitnehmers vorübergehend eingeschränkt, entsprechend...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schichtarbeit / 2.2 Weisungsrecht des Arbeitgebers

§ 6 Abs. 5 TVöD erlaubt dem Arbeitgeber, im Rahmen seines Direktionsrechts Wechselschicht- und Schichtarbeit nach billigem Ermessen festzulegen (§ 106 Satz 1 GewO; § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Ausüben des billigen Ermessens wird durch die Tarifregelung näher beschrieben. Danach sind die Beschäftigten im Rahmen betrieblich oder dienstlich begründeter Notwendigkeiten zur Lei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.3 Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft

Rz. 11 Die Pflicht zur Anhörung besteht bei allen Kündigungen von Arbeitnehmern, soweit sie zur Belegschaft i.S.d. Gesetzes gehören, somit auch bei Betriebsangehörigen, auf deren Arbeitsvertrag ausländisches Recht anzuwenden ist.[1] Rz. 12 Nicht zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft gehören die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Eine Kündigung dieser ...mehr

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Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne d...mehr

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Schichtarbeit / 8 Geteilter Dienst

Ein sog. geteilter Dienst liegt vor, wenn die tägliche Arbeitszeit durch einen Zeitraum unterbrochen wird, der über die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen hinausgeht, wobei sich üblicherweise der Beginn der täglichen Arbeitszeit nicht ändert. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter arbeitet täglich von 7 bis 11 Uhr und von 16 bis 19 Uhr. Geteilte Dienste ohne regelmäßigen ...mehr