Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.4 Hinzurechnung nicht verbrauchter Anspruchsdauern

Rz. 19 Ein nach der Arbeitslosmeldung geschlossener arbeitsgerichtlicher Vergleich, durch den das Arbeitsverhältnis unter Verzicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers verlängert werden soll, ist nicht dazu geeignet, die zuvor festgestellte Dauer des Anspruchs auf Alg zu verlängern. Die Anspruchsdauer war zum Zeitpunkt der Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen zu bere...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.2 Vergabespezifisches Mindestentgelt

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt die in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 8 AEntG bestehende Möglichkeit, für die Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben. Seit dem 1.1.2018 war für Beschäftigte in der nach dem SGB II bzw. dem SGB III geförderten Aus- und Weiterbildung im gesa...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.1 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Lehrers

Rz. 40 Deer Begriff des Lehrers ist in einem weiten Sinne zu verstehen, d. h. Lehrer sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Personen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Das BSG hat dargelegt (BSG, Urteil v. 12.10.2000, B 12 RA 2/99 R), dass die Vorschrift alle Selbstständigen erfasst, soweit...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.1 Die allgemeinen Bestimmungen zur Konsolidierung

Rz. 12 Ein Konzernabschluss "hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln".[1] Die Aufgabe des Konzernabschlusses besteht darin, gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB ein Bild dieser wirtschaftlichen Einheit zu vermitteln und die wirtschaftliche...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Direktionsrecht (§ 106 GewO)

Rz. 17 Der Arbeitgeber kann nach § 106 Satz 1 GewO einseitig Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Das gilt nach § 106 Satz 2 GewO auch hinsichtlich der O...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.2 Streitgegenstand

Rz. 77 Streitgegenstand der Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen. [1] Die Regelung in § 8 KSchG spricht nicht gegen dieses Verständnis. Danach gilt zwar "die Änderungskündigung" als von Anfang an rechtsunwirksam, wenn das Gericht festgestellt hat, dass...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Vertragliche Leistungsbestimmungsrechte (einschließlich der Ausübung eines Widerrufsvorbehalts)

Rz. 23 Arbeitsvertraglich kann dem Arbeitgeber in Erweiterung des allgemeinen Direktionsrechts auch die Befugnis zur einseitigen Bestimmung bzw. Abänderung einzelner Arbeitsbedingungen eingeräumt sein. Praktisch relevant sind vor allem Änderungsvorbehalte sowohl die Art als auch die Dauer der auszuübenden Tätigkeit betreffend sowie Widerrufs- und Anrechnungsvorbehalte in Bez...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Abgrenzung von anderen einseitigen Gestaltungsrechten

Rz. 16 Die Änderungskündigung ist von anderen einseitigen Gestaltungsrechten zur Anpassung von Arbeitsbedingungen an geänderte Verhältnisse abzugrenzen. Von Bedeutung ist diese Abgrenzung vor allem deshalb, weil eine Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt ist, wenn der Arbeitgeber die Änderung der Arbeitsbedingungen auch durch Ausübung seines Direktionsrechts oder Inansp...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2.1 Änderungsvorbehalte

Rz. 26 Änderungsvorbehalte können sowohl die Art (Inhalt, Ort oder zeitliche Lage) der auszuübenden Tätigkeit als auch die Dauer der Arbeitszeit betreffen. Praktisch bedeutsam sind insbesondere Versetzungsklauseln, welche das arbeitgeberseitige Direktionsrecht hinsichtlich der Art der auszuübenden Tätigkeit erweitern. Beispiel "Der Arbeitgeber behält sich unter Wahrung der Int...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Änderungskündigung ist ein Instrument zur einseitigen Änderung von Vertragsbedingungen. Grundsätzlich bedarf die Änderung des Inhalts eines Arbeitsverhältnisses eines Änderungsvertrags der Parteien (§ 311 Abs. 1 BGB). Das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO erlaubt nur eine Änderung der Arbeitsbedingungen innerhalb des vom Arbeitsvertrag gezogenen Rahm...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.1 1. Stufe: Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG

Rz. 83 In der 1. Stufe bedarf es nach der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG eines Kündigungsgrundes i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG. Danach ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Insoweit gilt grundsätzlich der gleiche Prüfun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beteiligung nach §§ 99 ff. BetrVG

Rz. 55 Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderungskündigung kann auch ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG bestehen. Dies ist der Fall, wenn in dem Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Änderungsangebot auf eine personelle Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abzielt. Praktisch wird dies insbesondere dann re...mehr

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Änderungskündigung: Reaktio... / 6 Prozessuale Fragen

Klageantrag bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung, unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung an, lautet der Klageantrag nach § 4 Satz 2 KSchG wie folgt: "Es wird beantragt festzustellen, dass die Änderung der Arbeits...mehr

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Gestellungsvertrag / 1 Gestellungsvertrag und Individualarbeitsrecht

Bei dem Gestellungsvertrag nach engem Verständnis besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Gesteller, der gestellten Person und einem Dritten, der die Leistungen in Anspruch nimmt. Zwischen dem Dritten und der gestellten Person selbst besteht dabei kein arbeitsrechtliches Verhältnis. Der Gestellungsvertrag zwischen dem Gesteller und dem Dritten sieht aber regelmäßig vor, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gestellungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Gestellungsvertrag nach engem Verständnis ist ein Vertrag zwischen einer geistlichen Genossenschaft (Orden, Diakonissenhaus) und einem Dritten, der zum Gegenstand hat, dass ein Mitglied der geistlichen Genossenschaft im Betrieb dieses Dritten (Krankenhaus, Schulträger, Kirchengemeinde) Arbeiten verrichtet (als Krankenschwester, Arzt, Lehrer, Gemeindeschwester, Pr...mehr

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Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich...mehr

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Änderungskündigung / 1.2 Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

Änderungskündigungen sind zulässig. Sie haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor der Beendigungskündigung.[1] Kann ein Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden und kann ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechts nicht zugewiesen werden, ist der Ausspruch einer Änderungskündigung notwendig, falls die Weite...mehr

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Arbeitsausfall / 4.1 Nichtabnahme der Arbeit

Aus welchen Gründen dies geschieht, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Unterlässt der Arbeitgeber eine Verteilung der individuell geschuldeten Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage, Kalenderwochen oder ggf. längere Zeiträume, sondern ruft vielmehr den Beschäftigten flexibel zur Arbeit ab, kommt er – unabhängig von einem besonderen Arbeitsangebot des Beschäftigten – mit Abla...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 5 Leistungsfähigkeit

Der Beschäftigte muss jedoch willens und in der Lage sein, die Arbeit aufzunehmen.[1] Arbeitsunfähige Beschäftigte erhalten über § 615 BGB daher keinen zusätzlichen Entgeltanspruch.[2] Allerdings hat das BAG[3] in seinem Urteil vom 24.9.2014 angedeutet, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit selbst dann beweisbelastet sein könnte, wenn eine Verpflichtung zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.3 Angebot

Der Arbeitgeber kommt nach § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Neben dem Verzug muss daher die Arbeitsleistung durch den Beschäftigten angeboten worden sein. Die Anforderungen an das Angebot sind jedoch nicht sehr hoch, es muss jedoch dem Arbeitgeber zugehen.[1] § 294 BGB verlangt lediglich ein tatsä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.4 Sonderfall Flexible Arbeitszeiten

Soweit keine festen Arbeitszeiten vereinbart sind, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfang abzurufen. Die moderne Arbeitswelt ist vielmehr geprägt durch die Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten – sowohl von den Beschäftigten als auch von den Arbeitgebern. Disponieren die Beschäftigten selbst über ihre Arbeitszeit (...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.9 Anordnungen zur Wohnungswahl (Abs. 1 Nr. 9)

Beamte Anordnungen, die die sog. Residenzpflicht des Beamten betreffen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 9 BPersVG. Residenzpflicht bedeutet nicht, dass der Beamte verpflichtet ist, seine Wohnung direkt am Dienstort zu nehmen (das wird immer wieder missverstanden). Den Beamten trifft aber aufgrund seiner Residenzpflicht die Pflicht, von seinem Recht auf frei...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

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Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter, allerdings ruhen die Hauptleistungspflichten. Der Arbeitgeber kann in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis ve...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.11 § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW: Übertragung einer anderen Tätigkeit

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW ist jede 2 Monate überschreitende Übertragung einer anderen Tätigkeit mitbestimmungspflichtig. Vorab: Die Vorschrift betrifft nur Arbeitnehmer – und nicht Beamte. Dies ergibt sich aus dem Sprachgebrauch der Vorschrift: "andere Tätigkeit" (zur Abgrenzung: beim Beamten benutzt der LPVG-Gesetzgeber die Begrifflichkeiten "Dienstaufgaben eines Amtes"...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.13 Teilnehmerauswahl an Fortbildungen (Abs. 1 Nr. 13)

Die Regelung gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer. Zweck des Mitbestimmungstatbestandes ist es, einen gerechten Zugang der Beschäftigten zu Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten (zumal fachliche Fortbildungen für das berufliche Fortkommen mitentscheidend sind, insbesondere können sie im Beamtenrecht eine Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere La...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.9 § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW: Übertragung höher- oder niederwertiger Tätigkeiten (Arbeitnehmer)

Die Norm gilt nur für Arbeitnehmer (nicht für Beamte) – das ergibt sich aus ihrem Sprachgebrauch ("Tätigkeiten" einer "Entgeltgruppe"). Das beamtenrechtliche Pendant bildet § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (s.o .). Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Sie kommt in der Praxis in zwei Varianten vor, als nur vorübergehende und als dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten:mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung[1] auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Hö...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.4 Festlegung der Ruhepausen

Rz. 15 Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Ruhepausen täglich sichergestellt sind.[1] Dabei hat der Arbeitgeber diese Pflicht erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen. Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern zwar gestattet wird, Pausen zu nehm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Verbot der Kündigung

Rz. 2 Das Kündigungsverbot des § 18 schützt den Arbeitnehmer vor jeder Kündigung, losgelöst davon, ob diese wegen der Elternzeit oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Elternzeit oder aus anderen Gründen ausgesprochen werden soll. Auch eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsschließung ist nur möglich, wenn vorher die Aufsichtsbehörde dieser Kündigung zugestimm...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.3 Dauer und Lage der Ruhepausen

Rz. 10 Die Mindestdauer der Pausen ist entsprechend der Dauer der Arbeitszeit gestaffelt: Sie beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.[1] Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden muss folglich keine Ruhepause gewährt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Mindestruhepausen gelten für a...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.1 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur dann, wenn sich eine höhere Eingruppierung (Entgeltgruppe) ergibt. Die infrage stehende Tätigkeit muss somit einer höheren Entgeltgruppe in der Entgeltordnung zugeordnet sein als die Entgeltgruppe, in der der Beschäftigte vor Übertragung der anderen Tätigkeiten eingruppiert war. Die Höhe der Zulage richtet sich dann nach § 14 Abs. 3 TV...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haushaltsrechtliche Überlegungen; hier vorübergehende Tätigkeit auf einem Beamtendienstposten.[2] Dies ist auch gegeben, wenn eine Tätigkeit sofort erledigt werden muss, jedoch haushaltsrechtliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Soweit diese nicht mehr erfüllt werden können, muss allerdings di...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2 Nur vorübergehende Übertragung

Ob eine Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird, richtet sich nach gefestigter Rechtsprechung nach dem bei Übertragung zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers. Dieser kann sich aus den Umständen ergeben, soweit diese dem Beschäftigten erkennbar waren.[1] Eine Beurteilung der Umstände durch eine rückwirkende Betrachtung kann nicht vorgenommen werden. Ebenso wenig b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Kriterium der Arbeitnehmereigenschaft bleibt nach § 611a Abs. 1 Satz 1 die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten. Die Ausfüllung des Begriffs kann an die umfangreiche Rechtsprechung des BAG anknüpfen.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistun...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 8 Widerruf/Erlöschen der Übertragung

Die vorübergehende Übertragung muss nicht ausdrücklich widerrufen werden, wenn die Dauer bei der Übertragung für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde oder sich aus dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses ergibt. So endet in Vertretungsfällen die Übertragung mit der Wiederaufnahme der Arbeit des Vertretenen oder aber mit dessen endgültigem Ausscheiden aus dem Arbeitsve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 17 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird – gleichfalls entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB – durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung in Abs. 1 Satz 2 konkretisiert.[1] Das Gesetz spricht vom Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / dd) Weisungsgeberlösung

Rz. 243 Schließlich kommt auch bei der Testamentsvollstreckung an Anteilen persönlich haftender Gesellschafter die Weisungsgeberlösung in Betracht.[296] Der Testamentsvollstrecker übt hierbei lediglich im Innenverhältnis gegenüber den Erben das ihm gem. § 2208 Abs. 2 BGB übertragene Weisungsrecht aus.[297]mehr