Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsordnung der GmbH / 2 Grundsätze erfolgreicher Zusammenarbeit

Toleranz: Die Mitglieder der Geschäftsleitung sollten sich als gleichberechtigte Partner sehen. Jeder Geschäftsführer hat die vorgetragenen Meinungen vorurteilslos zu prüfen und sachlich dazu Stellung zu nehmen. Das schließt nicht aus, dass einer der Geschäftsführer als Vorsitzender oder Sprecher fungiert. Kritik: Der Geschäftsführer nimmt zu allen anstehenden Fragen sachlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 8 UG haftungsbeschränkt – Risiko: Scheinselbstständigkeit des Geschäftsführers

Für Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) gelten die Maßstäbe für die Statusbeurteilung, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Geschäftsführer einer GmbH anzuwenden sind.[1] Im Jahr 2023 hat das BSG entschieden, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb für den Geschäftsführer ausgeschlossen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.7 Sonderformen der Arbeit

Direktionsrecht Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst auch die Befugnis, die in § 12 Abs. 7 DRK-TV genannten Sonderformen der Arbeit anzuordnen. Das Direktionsrecht gem. § 106 GewO ist stets nach billigem Ermessen auszuüben. Die Tarifnorm schreibt jedoch abweichend von der Gewerbeordnung vor, dass die arbeitgeberseitige Entscheidung aufgrund "begründeter betrieblicher ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.15.1 Gesundheitsschutzregelung

Weiterhin sind in einem neuen Absatz 7 a in § 12 Gesundheitsschutzregelungen vereinbart worden mit Wirkung zum 1.9.2023 . § 12 Abs. 7 a regelt, dass Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, sich von der verlängerten wöchentlichen Arbeitszeit nach § 12 Abs. 6 Satz 1 einschließlich der Nachtschichten nach § 13 Abs. 1 Satz 3 befreien lassen können. Das Direktionsrec...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Beirat im Kontext der Unternehmensnachfolge

Zusammenfassung Die Implementierung eines Beirats kann eine Unternehmensnachfolge erheblich erleichtern – sowohl bei der Weitergabe an die nächste Generation innerhalb der Familie als auch bei einer Veräußerung an externe Dritte, die sich etwa die Expertise des Gründers in der Übergangsphase und darüber hinaus sichern wollen. Der Beirat in der GmbH Im Unterschied zum Aufsichts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 7 Arbeitsschutzrechtliche Verstöße von Leiharbeitnehmern

Leiharbeitnehmer unterliegen dem Direktionsrecht des entleihenden Arbeitgebers und müssen sich selbstverständlich an die im Entleiherbetrieb geltenden Regeln halten. Verstoßen sie gegen diese, sollten sie ermahnt und ggf. erneut unterwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen muss der Verleiher aufgefordert werden, den entsprechenden Arbeitnehmer aus dem Entleihbetrieb abzuzie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zusammenwirken, Einvernehmenserfordernis und Weisungsbefugnis (Abs. 2)

Rz. 4 Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 FVG sind die obersten Finanzbehörden des Bundes (BMF) und der Länder (Landesfinanzministerien) zum Zusammenwirken zur Verbesserung oder Erleichterung des gleichmäßigen Gesetzesvollzugs bei Steuern, welche die Länder im Auftrag des Bundes verwalten, verpflichtet. Im Bereich der Informationstechnik geht es dabei vornehmlich um die Einrichtung von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Mitwirkungsrecht (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 S. 1 hat das BZSt das Recht zur Mitwirkung an Außenprüfungen, die durch Landesfinanzbehörden, also i. d. R. FÄ, durchgeführt werden. Herrin des Verfahrens bleibt stets das FA.[1] Dieses Recht zur Mitwirkung besteht unmittelbar gegenüber dem FA, der Stpfl. ist aber zu ihrer Duldung verpflichtet. Die Mitwirkung bedeutet mehr als die bloße Teilnahme, also die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

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Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 c) Abschnitt C (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) ist der Beschäftigte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TV-L bezieht, gilt sie entspr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

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Musikschullehrer / 2.2 Abgrenzungsmerkmale

Folgende Abgrenzungsmerkmale sind in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden: Wichtig Die Beurteilung, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, erfolgt individuell durch eine Gesamtschau der vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse. Ob einzelne Merkmale für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen, ist daher nicht entscheiden...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / c) Haftungsversicherungen und Haftpflichtversicherungen

§ 100 VVG verpflichtet den Versicherer einer "Haftpflichtversicherung" den Versicherungsnehmer von Schäden Dritter freizustellen und unbegründete Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer abzuwehren. Der Begriff der "Haftpflichtversicherung" ist in diesem Fall irreführend, weil sich die Pflicht auf die Verbindlichkeiten des Versicherers bezieht und nicht auf eine Pflicht des V...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / bb) Rechtsschutz in Zivil- und Verwaltungsangelegenheiten

Ähnlich wie bei der Regulierungshoheit des Haftpflichtversicherers dient das Weisungsrecht des Rechtsschutzversicherers in zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten nicht nur der Wirtschaftlichkeit des Rechtsschutzversicherungswesens, sondern auch der Professionalisierung der Prozesskostenrisikoeinschätzung. Soweit Rechtsschutzversicherungen auch Kosten von Prozessen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 TzBfG gilt für alle Formen der Kündigung des Arbeitgebers, also für die außerordentliche und ordentliche Beendigungs- und Änderungskündigung. Rz. 7 Eine Anwendung auf andere Beendigungstatbestände ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Nach Jacobs[1] fallen auch Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen und Befristungen, die zur Vermeidung von Kündigungen i. S. v....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.1 Getrennte Arbeitsverträge

Rz. 5 Da bei Arbeitsplatzteilung die beteiligten Arbeitnehmer die Verantwortung für die Besetzung des Arbeitsplatzes übernehmen, kann der Arbeitgeber die Arbeitsplatzteilung nicht kraft Direktionsrechts zuweisen. Es bedarf einer vertraglichen Vereinbarung. Auch die Beendigung der Teilnahme, sei es auf Wunsch des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, bedarf einer solchen Verei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge

Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG und besondere Bestandssch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.3.2 Gleiche oder ähnliche Tätigkeit

Rz. 11 Eine gleiche Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit sich nach Arbeitsbedingungen, erforderlicher Qualifikation, Verantwortung und Belastung nur so geringfügig unterscheiden, dass die Arbeitnehmer jederzeit austauschbar sind. Eine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung kann hierfür ein Indiz sein. Bedarf es nach Arbeitsinhalt, Arbeitsbedingungen und Qualifikation ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 1.1 Einschränkung des Direktionsrechts durch die Religionsfreiheit

Aufgrund ihres Direktionsrechts [1] sind Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen und hierdurch die Leistungspflichten der Arbeitnehmer näher zu konkretisieren. Arbeitgeber müssen hierbei stets die Grenzen des billigen Ermessens wahren – sie müssen berechtigte Arbeitnehmerinteressen ausreichend berücksichtigen und dür...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz

Zusammenfassung Begriff Die in Art. 4 GG verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schützt die Freiheit eines jeden Menschen, zu glauben, den Glauben ungestört auszuüben und sein Verhalten nach den Grundsätzen der Religion auszurichten. Die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit strahlt auch in zivilrechtliche Rechtsbeziehungen wie Arbeitsverhältnisse aus.[1] Das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 2 Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

2.1 Recht auf Freistellung zur Religionsausübung Nach § 616 BGB haben Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlte Freistellung, wenn sie ihre Arbeit aufgrund persönlicher Leistungshindernisse unverschuldet für eine nicht erhebliche Zeit nicht erbringen können. Liegen diese Voraussetzungen vor, führt dies ohne weitere Erklärung des Arbeitgebers zu einer Suspendierung ihrer Arbeitspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 1 Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

1.1 Einschränkung des Direktionsrechts durch die Religionsfreiheit Aufgrund ihres Direktionsrechts [1] sind Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen und hierdurch die Leistungspflichten der Arbeitnehmer näher zu konkretisieren. Arbeitgeber müssen hierbei stets die Grenzen des billigen Ermessens wahren – sie müssen bere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / Arbeitsrecht

1 Rechte und Pflichten des Arbeitgebers 1.1 Einschränkung des Direktionsrechts durch die Religionsfreiheit Aufgrund ihres Direktionsrechts [1] sind Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen und hierdurch die Leistungspflichten der Arbeitnehmer näher zu konkretisieren. Arbeitgeber müssen hierbei stets die Grenzen des bill...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Die in Art. 4 GG verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schützt die Freiheit eines jeden Menschen, zu glauben, den Glauben ungestört auszuüben und sein Verhalten nach den Grundsätzen der Religion auszurichten. Die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit strahlt auch in zivilrechtliche Rechtsbeziehungen wie Arbeitsverhältnisse aus.[1] Das Allgemeine Gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 1.3 Berücksichtigung religiöser Feiertage bei Urlaubsgewährung

Laut Arbeitszeitgesetz gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot an staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertagen.[1] Die gesetzlich anerkannten Feiertage beruhen vornehmlich auf dem christlichen Glauben. An Feiertagen anderer Religionen ist eine bezahlte Freistellung nicht vorgesehen. Arbeitnehmer mit anderer Religionszugehörigkeit können für Feiertage ihres Glaubens Urlaubstag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 3 Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat sind verpflichtet, darüber zu wachen, dass alle Beschäftigten im Betrieb gerecht behandelt werden.[1] Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass niemand wegen eines unzulässigen Diskriminierungsmerkmals – etwa aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung – benachteiligt wird. § 75 BetrVG be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 1.2 Kündigung wegen Glaubenskonflikt

Sieht sich ein Arbeitnehmer außerstande, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen und verweigert sich beharrlich, stellt dies regelmäßig einen wichtigen Grund zur Kündigung dar.[1] Im Fall eines Glaubenskonflikts hingegen muss die Arbeitsverweigerung im Licht des Art. 4 GG bewertet werden. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines offenbarten Glaubenskonflikts und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 1.4 Verbot religiöser Symbole und Kleidung am Arbeitsplatz

Art. 4 GG schützt neben der Ausübung der Religion auch das äußere Bekennen zur Religion durch das Tragen von Symbolen oder Kleidungsstücken wie z. B. einem Kopftuch. Untersagt der Arbeitgeber Arbeitnehmern das Tragen religiöser Symbole, greift er in deren Religionsfreiheit ein. Arbeitgeber können nach billigem Ermessen eine im Betrieb geltende Kleiderordnung vorschreiben und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 2.1 Recht auf Freistellung zur Religionsausübung

Nach § 616 BGB haben Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlte Freistellung, wenn sie ihre Arbeit aufgrund persönlicher Leistungshindernisse unverschuldet für eine nicht erhebliche Zeit nicht erbringen können. Liegen diese Voraussetzungen vor, führt dies ohne weitere Erklärung des Arbeitgebers zu einer Suspendierung ihrer Arbeitspflicht für den Zeitraum des Leistungshindernisses.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 2.2 Beschwerderecht

Empfinden Arbeitnehmer eine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund ihrer Religion, steht ihnen das Recht zu, sich zu beschweren. Dieses Beschwerderecht ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht und ist darüber hinaus in § 13 AGG sowie § 84 BetrVG gesetzlich verankert. Gegenstand einer Beschwerde kann jede subjektiv empfundene Benachteiligung, ungerechte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 2.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Glaubenskonflikt

Einzelne Arbeitsanweisungen, die mit unüberwindbaren Glaubenskonflikten kollidieren und die Grenzen des billigen Ermessens überschreiten, sind für Arbeitnehmer unverbindlich und müssen nicht befolgt werden.[1] Den Glaubenskonflikt darzulegen, obliegt dem Arbeitnehmer.[2] Darüber hinaus kann ein Glaubenskonflikt auch ein Leistungsverweigerungsrecht begründen. Nach § 275 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 32.3 Überleitung

Vorhandene Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2019 hinaus fortbesteht und die am 1.1.2020 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, verbleiben gemäß § 29d Abs. 1 Satz 1 TVÜ-L für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe; die besonderen Stufenregelungen gelten – mit Ausnahme der vormaligen EG 9 – fort. Insoweit wird...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 31.2 Grundprinzipien der Überleitung

Die Überleitungssystematik orientiert sich am Antragsverfahren des § 29a TVÜ-L aus dem Jahr 2012. Es werden alle Beschäftigte, die am Stichtag in eine KR-Entgelttabelle eingruppiert sind, übergeleitet – unabhängig davon, ob sie künftig nach Teil IV oder Teil I eingruppiert sind. Eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung findet aufgrund der Überleitung nicht stat...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 34.1 Geltungsbereich, Überleitungsgrundsatz

Gem. § 29f TVÜ-L sind vorhandene Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2020 hinaus fortbesteht und die auch am 1.1.2021 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, gemäß § 29f Abs. 1 i. V. m. § 29d Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit unter Beibehaltung ihrer bisherigen Entgeltgruppe in die neuen Eingruppierungsregelunge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gartenbenutzung (Miete) / 2.1 Art und Weise der Pflege

Die Pflege des Gartens ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Die entstehenden Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter durch vertragliche Vereinbarung umgelegt werden. Praxis-Beispiel Gartenflächen Zu den gärtnerisch angelegten Flächen i. S. d. § 2 Nr. 10 BetrKV gehören Parks, Ziergärten, Vorgärten, Rasenstücke, Blumenrabatte und Hecken. Steht jedoch einem Mieter das R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 1.2 Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich zuerst die Arbeitsleistung persönlich und tatsächlich so anzubieten, wie sie vertrags- bzw. weisungsgemäß zu bewirken ist, d. h. zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Art und Weise.[1] Erforderlich ist deshalb grundsätzlich das Erscheinen im Betrieb zu betriebsüblichen Zeiten.[2] Nach § 295 BGB genügt dafür ausnahmsweise ein w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2 Abgrenzungsmerkmale

Folgende Abgrenzungsmerkmale sind in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden: Wichtig Die Beurteilung, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, erfolgt individuell durch eine Gesamtschau der vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse. Ob einzelne Merkmale für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen, ist daher nicht entscheiden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Funktion der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder jeweils gegenüber den ihnen nachgeordneten Finanzverwaltungsbehörden. Vorschriften über die weiteren Aufgaben des BMF und der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden (im Steuerbereich z. B die Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren und die Begleitung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unternehmensrichtlinien

Zusammenfassung Begriff Unternehmensrichtlinien sind interne Regelwerke, die die Erwartungen, Regeln, Abläufe und Standards innerhalb eines Unternehmens festlegen. Sie dienen als Leitfaden für das Verhalten der Mitarbeiter und tragen dazu bei, ein geregeltes Arbeitsumfeld sowie einen einheitlichen Außenauftritt zu schaffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Recht de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unternehmensrichtlinien / Zusammenfassung

Begriff Unternehmensrichtlinien sind interne Regelwerke, die die Erwartungen, Regeln, Abläufe und Standards innerhalb eines Unternehmens festlegen. Sie dienen als Leitfaden für das Verhalten der Mitarbeiter und tragen dazu bei, ein geregeltes Arbeitsumfeld sowie einen einheitlichen Außenauftritt zu schaffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Recht des Arbeitgebers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unternehmensrichtlinien / 1 Begriff und Abgrenzung der Unternehmensrichtlinie

Richtlinien sind essenziell, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten und die Unternehmenskultur zu stärken. Sie definieren nicht nur die Verhaltensstandards, sondern auch die Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Dadurch schaffen sie Klarheit und Transparenz für alle Mitarbeiter und fördern ein kohärentes Arbeitsumfeld. Insbesondere in Bereichen wie Datenschutz,...mehr