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Nachhaltigkeit: Arbeitsrechtliche Herausforderungen / 4.1 Soziales Engagement des Unternehmens

Dr. Manuel Schütt
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Grundsätzlich können Unternehmen soziale Projekte fördern. Erste Möglichkeiten sind die rein finanzielle Unterstützung oder solidarische Bekundungen. Dabei sind zunächst keine arbeitsrechtlichen Themen zu beachten. Darüber hinaus sollen oftmals auch medienwirksam Projekte mit der Arbeitskraft der Arbeitnehmer eines Unternehmens unterstützt werden. Wird der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsvertrages eingesetzt, kann er durch das Direktionsrecht hierzu von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden. Die üblichen Regelungen zur Arbeitszeit etc. sind auch hier zu beachten. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung auch nicht mit Verweis auf seine persönliche Einstellung zum Thema Nachhaltigkeit verweigern. Dabei muss vom Arbeitgeber aber beachtet werden, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die arbeitsrechtliche Weisung zulässig war.

Sollte die Tätigkeit im sozialen Projekt außerhalb der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung des Arbeitnehmers liegen, kann er weder an der Teilnahme gezwungen werden noch für eine Nichtteilnahme abgemahnt oder gekündigt werden. Arbeitnehmer dürfen sich aber selbst dann nicht abfällig über ein nachhaltiges Engagement des Unternehmens gegenüber Kunden oder Lieferanten äußern oder andere Arbeitnehmer von deren Engagement abhalten, wenn ihre innere Haltung hiervon abweicht. Solche Handlungen und Äußerungen können Pflichtverletzungen darstellen.

Oftmals sollen die Arbeitnehmer jedoch nicht einseitig durch das Direktionsrecht verpflichtet werden; vielmehr werden vom Arbeitgeber lediglich Anreize geschaffen, sich in diesen nachhaltigen Projekten zu engagieren. Die intrinsische Motivation der Mitarbeiter soll insofern noch verstärkt werden; z. B. durch Aufnahme entsprechender Ziele in die Zielvereinbarung, bezahlte Freistellung in einem gewiss...

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