Bundesfinanzhof (BFH)













































Bundesfinanzhof Schild
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BFH Kommentierung

Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Eine doppelte Besteuerung liegt nicht vor, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen. Beträge, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Rentners abziehbar sind oder steuerfrei gestellt werden, sind in die Vergleichsrechnung nicht einzubeziehen (z. B. der Grundfreibetrag).


Figuerchen stehen an Zeitstrahl, Rentenalter
Figuerchen stehen an Zeitstrahl, Rentenalter
BFH Kommentierung

Doppelte Besteuerung der gesetzlichen und privaten Altersversorgung

Der BFH hat zahlreiche weitere Streitfragen zum Problem der sog. doppelten Rentenbesteuerung geklärt. Er hat nicht nur über die Behandlung von Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente und Fragen der sog. Öffnungsklausel entschieden. Er hat auch klargestellt, dass es bei Renten aus privaten Kapitalanlageprodukten außerhalb der Basisversorgung (kurz: privaten Renten), die – anders als gesetzliche Altersrenten – lediglich mit dem jeweiligen Ertragsanteil besteuert werden, systembedingt keine Doppelbesteuerung geben kann.