
Am 19.05.2022 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Umsatzsteuer bei Hotelübernachtungen mit Frühstück und Spa-Benutzung | Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG im nationalen Recht angeordnete Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, mit Unionsrecht vereinbar ist (Anschluss an den BFH Beschluss vom 26.05.2021 - V R 22/20, BFHE 273, S. 351). | |
Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen | § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG und ist nicht auf Fälle der Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt. | |
Zur Beendigung der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO im Fall der Abgabe der Einkommensteuererklärung beim unzuständigen Finanzamt | Die Abgabe der ESt-Erklärung bei einem unzuständigen Finanzamt kann für die Beendigung der Anlaufhemmung genügen, wenn das unzuständige Finanzamt seine Fürsorgepflicht verletzt, indem es die Erklärung lediglich zu den Akten nimmt, obwohl ihm die zuständige Behörde bekannt ist. |
Alle am 12.05.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.