Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Erbrechtliche Grundlagen

Rz. 400 Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser, nahe Familienangehörige (Kinder, Eltern) oder den Ehegatten von der Erbfolge auszuschließen. § 1938 BGB bestätigt, dass der Erblasser auch einzelne gesetzliche Erben enterben und es ansonsten bei der gesetzlichen Erbfolge belassen kann. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass sich die Enterbung nicht auf Abkömmlinge des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Erbanfall

Rz. 100 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB gilt als Erwerb von Todes wegen der "Erwerb durch Erbanfall", wobei ausdrücklich auf § 1922 BGB verwiesen wird. Erbanfall ist der Übergang der Erbschaft auf den oder die Erben.[1] Nach § 1922 BGB i. V. m. § 1942 BGB geht das vererbbare Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes auf den oder die Erben über, d. h. der Erbe od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.6 Eintrittsklausel

Rz. 174 Im Personengesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters ein Erbe oder auch ein fremder Dritter nur schuldrechtlich berechtigt ist, in die Gesellschaft einzutreten. Diese Eintrittsklausel gewährt lediglich ein Recht zum Beitritt zur Gesellschaft als Gestaltungsrecht (Option) oder als Anspruch auf Aufnahme in die Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.3 Fortsetzung der Gesellschaft

Rz. 160 Kommt § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB zur Anwendung bzw. ist gesellschaftsvertraglich eine echte Fortsetzungsklausel vereinbart, scheidet der verstorbene Gesellschafter im Todeszeitpunkt aus der Gesellschaft aus. In diesem Zeitpunkt erlischt auch sein Mitgliedschaftsrecht.[1] Die Fortsetzung führt unmittelbar zu einem Anwachsungserwerb bei den verbleibenden Gesellschaftern oh...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.2 Auflösung und Liquidation

Rz. 155 Wenn eine Personengesellschaft im Fall des Todes eines Gesellschafters aufgelöst wird[1], fällt die Beteiligung des verstorbenen Gesellschafters in die Zuständigkeit des Erben bzw. der gesamthänderisch verbundenen Erbengemeinschaft.[2] Dem ist auch erbschaftsteuerrechtlich dadurch Rechnung zu tragen, dass für die Beteiligung an der zu beendenden Personengesellschaft ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.4 Leistungen im Zusammenhang mit der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung oder Ausführung von Bauleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. c UStG)

Rz. 185 Die Leistungsortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG gilt nach dem in S. 2 Buchst. c genannten weiteren Regelbeispiel auch bei Leistungen im Zusammenhang mit der Erschließung von Grundstücken und der Vorbereitung oder Ausführung von Bauleistungen. Derartige Leistungen werden insbesondere von Architekten, Bauingenieuren, Vermessungsingenieuren, Bauträgergesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 122 Die Erbengemeinschaft ist eine auf Liquidation angelegte Gesamthandsgemeinschaft. Die Verteilung des Nachlasses erfolgt durch die Erbauseinandersetzung. Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe zu jeder Zeit und ohne wichtigen Grund verlangen, dass eine entsprechende Auseinandersetzung erfolgt. Der Anspruch des einzelnen Miterben richtet sich dabei auf Auseinandersetzung d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 3. Bewertung

Die Entscheidung ist nach der hier vertretenen Auffassung stringent. Durch eine Verknüpfung der Ersatzwegzugstatbestände mit einem "oder" sind die vorliegenden Tatbestände nebeneinander zu prüfen. Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. verlangt allein die Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person. Dieser Tatbestand war bei einer streng wortl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.4 Gefährdungsbeurteilung

Infographic Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für einen erfolgreichen Arbeitsschutz. Je exakter eine potentielle Gefährdung erkannt und untersucht wird, desto besser kann es gelingen, die Risiken auszuschalten oder bestmöglich zu reduzieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Gesundheitsschutzes und notwendige Voraussetzung für die betriebliche Um...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung

Rn. 52 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der in § 5 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) EStG verankerte Maßgeblichkeitsgrundsatz bindet nicht nur den steuerlichen Bilanzansatz, sondern auch die steuerliche Bewertung an die handelsrechtlichen GoB (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 11.10.2012, I R 66/11, BStBl. 2013, S. 676). Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG adressiert zwar explizit (nur) den...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ermittlung und Bewertung latenter Steuern

I. Vorgehensweise Rn. 130 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuerabgrenzungskonzeption des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die Antizipation von künftigen Steuerbe- und -entlastungen, die sich aus abweichenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung

a) Verbindlichkeiten Rn. 131 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten unabhängig von ihrer (Rest-)Laufzeit und der Verzinslichkeit mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen und (mit Ausnahme von Rentenverbindlichkeiten) nicht abzuzinsen (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3). Steuerrechtlich sind Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG unter sinnge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Gruppenbewertung sowie Bewertung nach der Verbrauchsfolge (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 (a. F.) bzw. Nr. 3 (n. F.))

Rn. 122 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgewiesen werden, wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlußstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises einen erheblichen Unters...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung

aa) Teilwertabschreibung Rn. 221 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 I.R.d. Diskussion um die Reichweite des steuergesetzlichen Wahlrechtsvorbehalts des § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG wird die Diskussion geführt, ob das steuerliche Wahlrecht zur Teilwert-AfA bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 2 Satz 2 EStG (vgl. dazu BMF, Schreiben vom 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inhalt des Jahresabschlusses und Bewertung

Rn. 6 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Inhalt des JA ist für die KapG in § 264 geregelt; der JA hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage zu vermitteln (vgl. § 264 Abs. 2 Satz 1). Mangels gesonderter Verweisung in § 5 Abs. 1 PublG ist diese Regelung für dem PublG unterliegende UN jedoch nicht beachtlich. Für sie gilt vielme...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG

Rn. 29 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 PersG und Einzelkaufleute haben die Wahl, neben der Bilanz entweder die vollständige GuV oder eine Anlage zur Bilanz mit den folgenden Angaben zu veröffentlichen (vgl. § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG): UE i. S. d. § 277 Abs. 1, Erträge aus Beteiligungen, Löhne, Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, Bewertung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überbewertung

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der JA ist gemäß § 256 Abs. 5 Nr. 1 AktG nichtig, wenn Posten des JA überbewertet sind. Eine Überbewertung liegt nach § 256 Abs. 5 Satz 2 AktG dann vor, wenn Aktivposten mit einem höheren Betrag bzw. Passivposten mit einem niedrigeren Betrag angesetzt sind, als dies nach den §§ 253 bis 256a zulässig ist. Durch den Verweis auf die Vorschriften ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgrenzung latenter Steuern

Rn. 6 Gemäß § 274a Nr. 4 (i. d. F. des BilRUG) sind kleine KapG davon befreit, latente Steuern nach § 274 abzugrenzen. Ausweislich der RegB zum BilMoG sollen kleine KapG auf die Ermittlung und den Ausweis latenter Steuern verzichten können (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 68). Eine freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig (vgl. Oser et al., WPg 2009, S. 573 (581)). Die Befreiungsm...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bewertungsgrundsätze

Rn. 136 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich finden mit der Bewertung zum Erfüllungsbetrag (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2) künftige Preis- und Kostensteigerungen Eingang in die Bewertung, d. h. der nach den Preis- und Kostenverhältnissen im voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt bemessene Erfüllungsbetrag ist heranzuziehen. Steuerlich sind der Bewertung demgegenüber die Wert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 (a. F.) bzw. Nr. 2 (n. F.))

Rn. 106 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen" (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 (a. F.) bzw. (n. F.)). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte

Rn. 74 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die allg. materielle Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB wird durch zahlreiche steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen, die nach Anzahl und Regelungsdichte beständig zunehmen und sich zum Kern originären, bis dato gleichwohl fragmentalen Steuerbilanzrechts verdichten. Steuergesetzliche Ansatzvorbehalte (einschließlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausgleich und Abfindung

Rn. 16 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Ein Schwerpunkt der Berichterstattung liegt auf der Darstellung und Erläuterung des nach § 304 AktG zu leistenden Ausgleichs bzw. der nach § 305 AktG anzubietenden Abfindung. Die Berichterstattung über diese Vertragsinhalte kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn ein GAV, BHV oder Geschäftsleitungsvertrag abgeschlossen werden soll, weil nur da...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Pensionsrückstellungen

Rn. 141 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gelten handelsrechtlich die allg. Grundsätze. Zu berücksichtigende künftige Preis- und Kostensteigerungen umfassen insbesondere künftige Lohn-, Gehalts- und Rententrends. Auch Pensionsrückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 grds. einzeln mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Besondere Hinweispflichten

Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 293a Abs. 1 Satz 2 AktG hat der Vorstand in dem Bericht auf die besonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung der vertragschließenden UN sowie auf die Folgen für die Beteiligungen hinzuweisen. Die Formulierung der Norm ist hier ungenau. Eine Bewertung der vertragschließenden UN ist nicht bei jedem UN-Vertragstyp, sondern nur dann erford...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung beim Gesellschafter

Rn. 580 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Sacheinlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sind steuerlich als tauschähnliche Vorgänge zu behandeln. Der Gesellschafter realisiert einen Veräußerungstatbestand, den er – spiegelbildlich zur Gesellschaft – mit dem gemeinen Wert zu bewerten hat (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). In dieser Höhe ist der Beteiligungsbuchwert aufzustocken u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern

Rn. 180 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern bilden erwartete zukünftige Steuerbe- und -entlastungen ab. Der Umfang dieser Be- und Entlastungen hängt neben der Situation der Differenzen zwischen HB und StB zum BilSt auch von der zukünftig erwarteten Steuersituation des UN ab. Diese zukunftsorientierten Wahrscheinlichkeits- und Werthaltigkeitsüberlegungen sind sowohl bei...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse in der handelsrechtlichen RL zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Die Vorschrift statuiert insoweit keine Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB, sondern konkreter Ergebnisse der handelsrechtlichen RL...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gesellschafterebene

Rn. 390 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern im Zusammenhang mit PersG können auf Ebene des Gesellschafters nur insoweit zu berücksichtigen sein, wie sich Steuereffekte aus der Beteiligung bei ihm niederschlagen. Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft keine latenten GewSt beim Gesellschafter zu bilanzieren sind, da die PersG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang ist "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. (BilMoG-)Unterschiedsbetrag nach Art. 67 EGHGB

Rn. 1067 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mit dem BilMoG wurde für die Bewertung von Rückstellungen (so auch für Altersversorgungsverpflichtungen) ein neues Bewertungsregime eingeführt (z. B. die Berücksichtigung künftiger Lohn-/Gehalts- und Rententrends) mit der Folge, dass sich u. a. die Pensionsrückstellungen spürbar erhöhten. Um die Auswirkungen des BilMoG nicht einmalig dem Ja...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Inhalt der Vertragsprüfung

Rn. 6 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Inhaltlich erstreckt sich die Vertragsprüfung nach allg. Auffassung – entsprechend der Rechtslage bei Verschmelzungsprüfungen – auf zwei Bereiche: die Vollständigkeit und Richtigkeit des UN-Vertrags (formeller Teil) sowie die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung (materieller Teil), nicht dagegen auf die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die dem PublG unterliegenden UN sind zur Aufstellung eines handelsrechtlichen JA und ggf. Lageberichts nach den Vorschriften des § 5 PublG verpflichtet. Sie können für die Rechnungsperiode des JA freiwillig zusätzlich einen Abschluss nach den Normen der IFRS aufstellen. Eine Offenlegung dieses IFRS-Abschlusses im UN-Register befreit das UN gr...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rückstellungen

aa) Bewertungsgrundsätze Rn. 136 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich finden mit der Bewertung zum Erfüllungsbetrag (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2) künftige Preis- und Kostensteigerungen Eingang in die Bewertung, d. h. der nach den Preis- und Kostenverhältnissen im voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt bemessene Erfüllungsbetrag ist heranzuziehen. Steuerlich sind der Bewertu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) (Derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 148 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während in der Ansatzfrage mit der VG-Fiktion des GoF durch § 246 Abs. 1 Satz 4 (und der aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 resultierenden Aktivierungspflicht) sowie der steuerlichen Qualifikation des entgeltlich erworbenen GoF als immaterielles WG (vgl. BFH, Urteil vom 24.03.1987, I R 202/83, BStBl. II 1987, S. 70; BFH, U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorgehensweise

Rn. 130 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuerabgrenzungskonzeption des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die Antizipation von künftigen Steuerbe- und -entlastungen, die sich aus abweichenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Gewi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertungsvereinfachung im Vorratsvermögen

Rn. 271 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Handelsrecht gestattet in Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie Verbrauchsfolgeverfahren (vgl. § 256 Satz 1) oder die Gruppenbewertung zum gewogenen Durchschnitt (vgl. § 240 Abs. 4 i. V. m. § 256 Satz 2). Insoweit die Voraussetzungen für die Anwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bewertungsaspekte

1. Steuersatz Rn. 150 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der wesentliche Zweck der Steuerabgrenzungskonzeption besteht darin, künftige Steuerbe- und -entlastungen zu antizipieren. Demgemäß regeln die gesetzlichen Bestimmungen die Ermittlung von latenten Steuern unter Verwendung der UN-individuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1). Da der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechnungsabgrenzung unwesentlicher Beträge

Rn. 204 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Wesentlichkeitsgrundsatz als nicht-kodifizierter GoB (vgl. z. B. Scheffler, in: FS Baetge (2007), S. 505 (519)) gestattet es grds., unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis zu vernachlässigen, zu verkürzen oder zu verdichten, soweit zeit- und kostenintensive Arbeiten unverhältnismäßig wären, da die resultierend...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Subventionelle Wahlrechte und Billigkeitswahlrechte

Rn. 232 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Wahlrechte mit Subventionscharakter können unstreitig gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG steuerlich autonom, d. h. ohne entsprechende Abbildung in der HB ausgeübt werden, Letzteres ist ausgeschlossen. Die Eliminierung steuerlich bedingter Verzerrungen aus der HB war primäres Ziel der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXI. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Die Angabepflicht besteht für gro...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Planmäßige Abschreibung

Rn. 146 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach Maßgabe des allg. steuerrechtlichen Bewertungsvorbehalts (vgl. § 5 Abs. 6 EStG) richtet sich die Vornahme planmäßiger und außerplanmäßiger AfA in der StB nach den typisierenden steuerrechtlichen Bewertungsvorgaben der §§ 6, 7 EStG einschließlich steuergesetzlicher Vorgaben betreffend typisierter ND-Vorgaben sowie Vorgaben zur zulässigen...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Währungsumrechnung

Rn. 156 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 256a Satz 2 sind auf Fremdwährung lautende VG oder Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr zum aktuellen Devisenkassamittelkurs ohne Beschränkung auf die AK als Obergrenze umzurechnen. Damit erfolgt handelsrechtlich unter Durchbrechung von Realisations- und AK-Prinzip eine Erfassung nicht realisierter Währungsgewinne. E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umfang der Berichterstattung

Rn. 13 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 293a AktG muss der zu erstattende Bericht ausführlich sein. Er hat den Abschluss des UN-Vertrags, den Vertragsinhalt im Einzelnen und insbesondere Art und Höhe des Ausgleichs nach § 304 AktG sowie der Abfindung nach § 305 AktG aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht zu erläutern und zu begründen. Auf die besonderen Schwierigkeiten ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Tausch und tauschähnliche Vorgänge

Rn. 231 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Bei Tausch- oder tauschähnlichen Vorgängen betreffend VG des AV besteht nach h. M. handelsrechtlich ein Wahlrecht, den eingetauschten VG erfolgsneutral mit dem Buchwert oder erfolgswirksam mit dem Zeitwert des hingegebenen VG (max. zum Zeitwert des erhaltenen VG) anzusetzen (vgl. ADS (1995), § 255, Rn. 89ff.; Beck Bil-Komm. (2022), § 255 HGB...mehr