Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / hh. Besonderheiten der Zuordnung von Leasingzahlungen nach IFRS 16

Tz. 88 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IFRS 16.50 bestimmt, dass der Leasingnehmer Leasingzahlungen in seiner Kapitalflussrechnung wie folgt aufzuteilen und einzustufen hat: Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit als Finanzierungstätigkeiten (IAS 7.17 (e)), Auszahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit gemäß den Vorgaben für gezahlte Zinsen in IA...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1a Preisanpassungsklausel

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier Prof. Dr. Xaver Ditz, Bonn M.Sc., Steuerberater Dr. Daniel Licht, Bonn Hinweis: Die Gesetzesmaterialien und Verwaltungsanweisungen zu § 1a AStG sind aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs insgesamt bei § 1 AStG abgedruckt. Literaturverzeichnis: Andresen/Schoppe, Kei...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 4.2 Handelsrechtliche Rechnungslegung

Konsolidierungswahlrecht für Tochterunternehmen[1] Ein Tochterunternehmen braucht nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen zu werden, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung des Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigen (§ 296 Abs. 1 Nr....mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.8.1 IDW RH HFA 1.014: Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren nach HGB (Stand: 26.10.2021)

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich das IDW neuerlich mit der Frage befasst, wie (aktive) Finanzinstrumente im Zeitpunkt ihrer Umwidmung zu bilanzieren sind. Dabei wurden die Ausführungen in dem IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) (Stand: 9.1.2009) bestätigt. Demnach haben Umwidmungen z...mehr

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zfs 10/2022, Abgrenzung Sch... / 2 Aus den Gründen:

[13] II. Die zulässige Berufung hat nur hinsichtlich des Feststellungsbegehrens Erfolg. [14] 1. Dass der Kläger seinen Zahlungsantrag zwischenzeitlich für erledigt erklärt und dies dann widerrufen hat, ist im Ergebnis unbeachtlich. Unabhängig von der Zulässigkeit eines solchen Widerrufs wäre die Rechtsfolge einer bis dahin lediglich einseitigen Erledigungserklärung die Umdeut...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 10.2 Lösungsansatz

Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bildung von Rückstellungen für Altersfreizeit liegt – soweit ersichtlich – nicht vor (s. a. Prinz, StuB 2022, S. 13). Das FG Niedersachsen lehnte die Bildung einer Rückstellung für Altersfreizeit ab, da es sich weder um drohende Verluste aus einem schwebenden Geschäft noch um ungewisse Verbindlichkeiten handle (vgl. FG Niedersachsen, Urt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Stand] Verhältnis zur vGA/vE. Die Preisanpassungsklausel nach § 1a sieht rechtsfolgenseitig eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 Satz 1 vor. Eine Korrektur nach anderen Vorschriften (etwa nach § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG) ist nicht vorgesehen, sodass beim rein innerstaatlichen Transfer von immateriellen Werten (z.B. Verkauf eines Kundenstamms...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 3. Die differenzierte Rechtsprechung

Interessanterweise unterscheiden sich – im Gegensatz zu dem eben dargestellten – in Rechtsprechung und Literatur die in den jeweiligen Vermögensverzeichnissen darzustellenden konkreten Positionen. Zwischen der Pflicht zur Auskunft und/oder Wertermittlung ist vieles unklar, oftmals kurios. Unklar ist zudem, ob den Verzeichnissen Belege beigefügt werden müssen.[18] So sollen t...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 8.3 Anwendungszeitpunkt

Änderungen der Steuergesetze sind zu berücksichtigen, wenn der Bundesrat der Gesetzesänderung vor oder am Bilanzstichtag zugestimmt hat (so DRS 18.48). Demzufolge ist in Abschlüssen, deren Aufstellung am oder nach dem 8.7.2022 erfolgt, bei der Bemessung von Rückstellungen für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen der Zinssatz von 1,8 % p. a. zu verwenden. Dieser Zinssatz wurde ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7 IDW Rechnungslegungshinweis: Rückgedeckte Altersversorgungszusagen (IDW RH FAB 1.021)

Der IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat im Juli 2021 den IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet. Da IDW RH FAB 1.021 nach Auffassung des Berufsstandes spätestens bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die...mehr

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zfs 10/2022, Streitwert bei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Bremen gibt Anlass, sich mit dem anwaltlichen Zurückbehaltungsrecht und dem Streitwert einer Klage des Mandanten auf Herausgabe der dem Anwalt übergebenen Unterlagen näher zu befassen. Der Entscheidung des LG lag (wohl) eine Klage gegen eine Steuerberaterin zugrunde. Die Regelungen über die Handakten, die Herausgabe von Unterlagen und das Zurückbehalt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 66 [Autor/Stand] Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist offensichtlich, dass Stifter sowie Bezugs- und Anfallsberechtigte ausländischer Stiftungen durch § 15 stärker belastet werden als sie es würden, wenn sie in einem nämlichen Rechtsverhältnis zu einer inländischen Stiftung stünden. Diese Ungleichbehandlung muss sich an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen. Ausgangspunkt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Gewinnvergleich und Stetigkeit der Bewertungsmethoden (Satz 4)

"Für die Bestimmung des unter Zugrundelegung der tatsächlichen Gewinnentwicklung zutreffenden Fremdvergleichspreises ist von denselben Grundsätzen auszugehen wie für die Bestimmung des Verrechnungspreises." Rz. 52 [Autor/Stand] Bewertungsstetigkeit. Indem die Prognoserechnung der tatsächlichen Gewinnentwicklung gegenübergestellt wird, erfolgt ein Gewinnvergleich. Wichtig ist ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 10 Rückstellung für Altersfreizeit

Kernaussage Unter Altersfreizeit versteht man grundsätzlich die Arbeitszeitverkürzung bei Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Sie kann auf unterschiedliche Arten gewährt werden. Wird in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit zusätzliche bezahlte Freizeit gewährt, die der Arbeitnehmer zwingend unmittelbar vor dem Eintritt in...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 8.2 Bundestag und Bundesrat beschließen Zinssenkung

Am 23.6.2022 billigte der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung und beschloss damit die Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler auf 1,8 % p. a. Die Angemessenheit des Zinssatzes soll alle 2 Jahre mit Wirkung für n...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.1.2 IDW ERS IFA 3: Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Stand: 3.2.2022)

IDW ERS IFA 3 ergänzt die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 2) sowie die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Aktivierung von Herstellungskosten (IDW RS HFA 31 n. F.) und enthält Grundsätze sowohl zur Abgrenzung von Immobilien des Anlage- und des Umlaufvermögens als auch zum Ausweis von Bauv...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 1. Sachverhalt

Die Klägerin erwarb 2017 durch Schenkung ihres zwischenzeitlich verstorbenen Vaters alle Anteile an der originär gewerblich tätigen B-GmbH. Der Wert dieser Anteile wurde mit dem Substanzwert angesetzt, da eine Bewertung im Ertragswertverfahren unstreitig zu einem negativen Ergebnis geführt hätte. Das Finanzamt traf u.a. folgende Feststellungen:mehr

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AGS 10/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Beratungshilfe: Was muss das muss? – ein Leitfaden für die Praxis, AnwBl 2021, 406 Grds. darf der Rechtsanwalt frei entscheiden, welche Mandate er von welchen Mandanten annimmt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 49a Abs. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt zur Übernahme der im Beratungshilfegesetz vorgesehenen Beratungshilfe verpflichte...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 8.1 BVerfG: 6 % Verzinsung mit Grundgesetz unvereinbar

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17; BGBl. I Nr. 66 vom 21.9.2021, S. 4303) ist die Vollverzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit 6 % p. a. für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2014 mit dem Grundgesetz unvereinbar. Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 dürfen die bisherigen Vorschriften durch Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erörterung des Verfahrensstands

Rz. 47 [Autor/Stand] Im Ermittlungsverfahren besteht für die Staatsanwaltschaft/BuStra die in ihrem Ermessen [2] stehende Möglichkeit nach § 160b StPO mit den Verfahrensbeteiligten den Verfahrensstand zu erörtern.[3] Der wesentliche Inhalt ist aktenkundig zu machen. Die Zielsetzung der Norm ist es, dass die Gesprächsmöglichkeiten zwischen BuStra/Staatsanwaltschaft und Verfahr...mehr

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ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Ausnahmeregelungen (Satz 6)

"Eine Anpassung erfolgt insbesondere dann nicht, wenn ..." Rz. 54 [Autor/Stand] Nicht abschließender Katalog an Ausnahmeregelungen. Eine Anpassung erfolgt insbesondere dann nicht, wenn der Steuerpflichtige die Voraussetzungen einer der in Satz 6 geregelten Ausnahmen glaubhaft machen kann. Die dortige Auflistung ist indes nicht abschließend, was auch am Wortlaut "insbesondere"...mehr

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zfs 10/2022, Beweis des Aus... / 2 Aus den Gründen:

Dem Kl. steht der geltend gemachte Anspruch aus dem Versicherungsvertrag nicht zu, denn die Bekl. ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Kl. gemäß § 81 Abs. 2 VVG vollständig von der Leistung frei. Dies ergibt sich aus einer Bewertung der Schwere des Verschuldens des Kl., das eine Leistungskürzung auf Null rechtfertigt und gebietet. 1) Der ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 2 Regierungsentwurf eines Umwandlungsrichtlinieumsetzungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 20.4.2022 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (RefE UmRUG) vorgelegt. Mit der Umwandlungsrichtlinie (auch Mobilitätsrichtlinie genannt) ist die Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Einordnung der Neuregelung im Zuge des AbzStEntModG

Rz. 17 [Autor/Stand] Einordnung der Neuerungen infolge des AbzStEntModG. Mit dem AbzStEntModG[2] wurde die bisher in § 1 Abs. 3 Sätze 11, 12 a.F. kodifizierte Preisanpassungsklausel modifiziert und in einen eigenständigen § 1a überführt. Im Zuge der Neufassung der Preisanpassungsklausel wurde der Beobachtungszeitraum von bisher zehn auf nunmehr sieben Jahre verkürzt. Auch we...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Inhaltliche Anforderungen

Tz. 42 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Für eine befreiende Offenlegung werden an einen IFRS-Einzelabschluss kumulativ folgende inhaltliche Anforderungen gestellt: Es müssen sämtliche von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards vollumfänglich beachtet werden (vgl. Tz. 43); darüber hinaus sind auch die in § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB abschließend gena...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gestaltungsgrundsätze von Kapitalflussrechnungen

Tz. 13 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Gemeinsam sind IAS 7 und DRS 21 die folgenden Gestaltungsgrundsätze für Kapitalflussrechnungen: Die Kapitalflussrechnungen sollen als Liquiditätsnachweis die Veränderungen und die Zusammensetzung eines Finanzmittelfonds iSe. Bestands liquider oder liquidierbarer Mittel während einer Abrechnungsperiode nachweisen (IAS 7.7–9; DRS 21.1). Zur Abgr...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / C. Unterhaltsrechtliches Einkommen

In allen Unterhaltsrechtsverhältnissen kommt der Einkommensermittlung zentrale Bedeutung zu. Die Beurteilung, welche Einkünfte überhaupt unterhaltsrelevant sind, in welcher Höhe sie in dem jeweiligen Unterhaltsrechtsverhältnis Bedeutung gewinnen, stellt die unterhaltsrechtliche Praxis stets wieder vor dogmatische Probleme. Sie können wohl nicht in Anwendung von Berechnungspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

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Energiecontrolling als Best... / 1 Energiebewusstsein in einem nachhaltig orientierten Unternehmen

Energiebewusstsein und Nachhaltigkeit als Bestandteile des unternehmerischen Handelns Jedes Unternehmen muss sich tagtäglich neuen Herausforderungen stellen, die aus den ständigen Veränderungen des Unternehmensumfelds resultieren. Die Rahmenbedingungen und die Einflussgrößen auf die unternehmerische Verantwortung haben heute im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten einen ander...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Vielmehr gilt auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die objektive Beweis- oder Feststellungslast. Danach geht das Fehlen eines Nachweises bei steuerbegründenden Tatsachen zulasten der Finanzverwaltung, bei entlastenden Sachverhalten zulasten des Stpfl. Hierbei ist zu beachten, dass es Fälle geben kann, in denen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Mittelbare Zuwendung

Rz. 55 Nicht erforderlich ist es, dass sich der Zuwendungsgegenstand im Vermögen des Schenkers befunden hat und wesensgleich auf den Beschenkten übergeht. Wenn der Entreicherungsgegenstand beim Schenker einerseits und der Bereicherungsgegenstand beim Beschenkten andererseits nicht übereinstimmen, wird dies als sog. mittelbare Zuwendung bzw. mittelbare Schenkung bezeichnet.[1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Gemischt-freigebige Zuwendung

Rz. 330 Eine gemischt-freigebige Zuwendung liegt vor, wenn mit einem gegenseitigen Vertrag (z. B. Kauf) eine unentgeltliche Zuwendung in der Weise verbunden ist, dass der Differenzbetrag zwischen dem Wert der Leistung (z. B. Kaufsache) und der Höhe der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) als unentgeltliche Zuwendung gelten soll. Zivilrechtlich wird dies als gemischte Schenkung b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.1 Tatbestand

Rz. 554 Nach § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG soll folgender Fall schenkungsteuerpflichtig sein: "Als Schenkung gilt auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt". Dem nach Me...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Werbung / 6.1 Lackierung kein eigenständiges Wirtschaftsgut

Durch die Lackierung und Beschriftung werden keine eigenständigen Wirtschaftsgüter hergestellt, die gesondert abzuschreiben wären. Zwar ist der Begriff des Wirtschaftsguts weit gefasst. Er umfasst Sachen, Rechte und tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Schenkung unter Auflage

Rz. 360 Die Schenkung unter Auflage[1] verknüpft die Zuwendung des Schenkers mit einer (Neben-)Leistungspflicht des Beschenkten. Typische Fälle sind die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Herausgabe künftiger Nutzungen, wie sie regelmäßig bei der sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen[2] erfolgt. Zivil- und sche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.2.1 Beispielsfälle

Rz. 558 Die Auslegung des § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG nach dem Wortlaut führt zu zum Teil grotesken Ergebnissen. Das sei an einigen Beispielsfällen demonstriert. Beispiel 1 X und Y sind zu je 50 % an der XY-GmbH beteiligt. X leistet im Januar 2012 eine verdeckte Bareinlage i. H. v. 500.000 EUR. Y übereignet gegenleistungslos der GmbH Anfang Februar 2012 ein Wirtschaftsgut mit eine...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 23 Schenkung eines Gesellschaftsanteils mit überhöhter Gewinnbeteiligung (§ 7 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 520 § 7 Abs. 6 ErbStG knüpft an eine Beteiligung an einer Personengesellschaft an. Dabei kann es sich auch um eine Innengesellschaft, z. B. eine stille Gesellschaft, handeln. Die Norm will Schenkungen eines entsprechenden Gesellschaftsanteils mit "überhöhter" Gewinnbeteiligung schenkungsteuerrechtlich erfassen. In erster Linie zielt die Regelung auf Familienpersonengesel...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Aufhebung der Stiftung, Auflösung des Vereins oder Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 460 Als Schenkung unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, was bei der Aufhebung einer Stiftung (Alt. 1) oder bei Auflösung eines Vereins (Alt. 2) erworben wird. Nach Satz 3, der durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 neu eingefügt worden ist, wird auch der Formwechsel eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft als Auflösung des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 305 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG unterliegt der Erwerb durch Vermächtnis der ErbSt. Die ErbSt entsteht nach h. M.[1] mit dessen Anfall[2] und nicht mit dessen Annahme. Dies ist vor dem Hintergrund des erbschaftsteuerrechtlichen Bereicherungsprinzips – zumindest rechtspolitisch – nicht unproblematisch.[3] Zwar verhält es sich so, dass die Forderung bereits mit dem ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.10 Anerbenrecht (Höferecht)

Rz. 263 Anerbenrecht ist das in einzelnen Ländern historisch, aber uneinheitlich gewachsene bäuerliche Erbrecht, das einen landwirtschaftlichen Hof nebst Zubehör und Bestandteilen zur Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit stets nur einem Erben (dem Anerben) zufallen lassen will.[1] Bei der erbrechtlichen Ausgestaltung der Hofnachfolge ist zwischen der unmittelbar durch Sond...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.4 Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG)

Rz. 275 Auch bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und bei deren Begutachtung werden die Arbeiten gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG grundsätzlich am Tätigkeitsort ausgeführt, mithin dort, wo der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich ausführt.[1] Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG beruht auf Art. 54 Abs. 2 MwStSyStRL [2] und gilt nur für die in § 3 Ab...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Teilungsanordnung

Rz. 128 Der Erblasser kann testamentarisch Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen, sog. Teilungsanordnungen.[1] In einer Teilungsanordnung wird z. B. festgelegt, welche bestimmten Nachlassgegenstände (insb. Grundstücke, Betriebsvermögen) einzelne Miterben bei der Auseinandersetzung erhalten sollen. Teilungsanordnungen setzen eine gesetzliche oder testamentarische Erb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 127 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Lebensversicherungen

Rz. 515 Der aufgrund einer Todesfallversicherung ausgezahlte Betrag (Lebensversicherungssumme zzgl. Gewinnanteil und zzgl. Bonus) unterliegt grundsätzlich der ErbSt. Das Versicherungsvertragsrecht ermöglicht eine von der Beteiligung am Versicherungsvertrag getrennte Berechtigung bei der Lebensversicherung.[1] Dabei kann der Versicherungsnehmer die Benennung eines Bezugsberec...mehr