Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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§ 1 Messverfahren / dd) "Der Klassiker" – Verzicht auf eine zweifache Auswertung

Rz. 446 In aller Regel werden die dem Tatvorwurf zugrunde gelegte Geschwindigkeit und der vorwerfbare Abstand von der Behörde durch eine nur einmalige Auswertung ermittelt. Es wird also (pro Fahrzeug) nur eine Durchschnitts geschwindigkeit gebildet, aus der sich gar keine Hinweise auf mögliche Veränderungen (wie Bremsvorgänge) ergeben können. Obwohl die nötige Funktion in der M...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2 Bayern

3.2.2.1 Allgemeines Rz. 70 In Bayern wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein wertunabhängiges – reines – "Flächenmodell" eingeführt. In Abkehr vom Leistungsfähigkeitsprinzip wird vom bayerischen Gesetzgeber für die grundlegende Neuausrichtung der Ermittlung der Berechnungsgru...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3 Hamburg

3.2.3.1 Allgemeines Rz. 120 In Hamburg wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein wertunabhängiges „Wohnlagemodell“ eingeführt. Das sog. "Wohnlagemodell" in Hamburg basiert im Wesentlichen auf dem bayerischen Flächenmodell und ist weiten Teilen damit im Wortlaut identisch (s. 3....mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.1.1 Baden-Württemberg

Allgemeines Rz. 13 Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz vom 4.11.2020[1] als erstes Land von der sog. Länderöffnungsklausel nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Es handelt sich um ein eigenständiges und vollumfängliches Landesgrundsteuergesetz, dass anwenderfreundlich neben den grundsteuerrechtlichen auch die dazugehörenden bewertungsrechtlichen...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIV. Sachsen-Anhalt

Rz. 14 Grundsätze für die Verkehrsüberwachung durch Polizei und Kommunen (Verkehrsüberwachungserlass) RdErl. des MI vom 6.3.2009 (MBl. LSA S. 208) – 23.3–12320 I. Verkehrsüberwachung durch die Polizei Die vom Straßenverkehr ausgehenden vielfältigen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer erfordern permanent höchste Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hohe poliz...mehr

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§ 1 Messverfahren / 6. Zusammenfassung der Fehlermöglichkeiten bei den Videoabstandsmessverfahren VAMA, VAM, ViBrAM und BAMAS

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.1 Belastungsgrund

Rz. 80 In Abkehr vom Leistungsfähigkeitsprinzip wird vom bayerischen Gesetzgeber für die grundlegende Neuausrichtung der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der sog. Grundsteuer B nach den Flächen der Grundstücke das Äquivalenzprinzip angeführt. Bei einer kommunalen Steuer, die an den Grundbesitz anknüpft, ergebe sich zwischen den öffentlichen Leistungen der Gemeinden für die...mehr

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§ 1 Messverfahren / 5. Kritische Messwertzuordnung am Beispiel des LaserPatrol

Rz. 806 Sofern andere Handlaser als das Riegl FG21-P oder das Traffipatrol XR eingesetzt werden, ist zu beachten, dass die übrigen Handlasermessgeräte ohne Videodokumentation lediglich Lichtpunkte oder Fadenkreuze als Visierhilfen besitzen (vgl. Rdn 760 ff.). Diese überdecken oft nicht den tatsächlichen Wirkungsbereich, d.h. der Laserstrahl beginnt schon in vergleichsweise g...mehr

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§ 1 Messverfahren / a) Inverkehrbringen

Rz. 128 Gemäß § 2 Nr. 7 MessEG ist Inverkehrbringen Zitat die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt der Europäischen Union; einem erstmals bereitgestellten Messgerät gleichgestellt ist ein Messgerät, das in seiner Beschaffenheit mit dem Ziel einer Modifizierung seiner ursprünglichen messtechnischen Eigenschaften, seiner ursprünglichen Verwendung oder seiner ur...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (2) Einflussfaktoren

Rz. 79 Bei den begleitenden Faktoren, die einen Einfluss auf die Bewertung der Darstellung und Erkennbarkeit der Merkmale besitzen, ist in erster Linie an zu denken. Hinweis Unter Ausschlusskriterien sind demzufolge nur ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.1 Belastungsgrund

Rz. 132 Analog zum bayerischen – reinen – "Flächenmodell" wird das Hamburger "Wohnlagemodell" für die grundlegende Neuausrichtung der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer hinsichtlich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach den Flächen der Grundstücke und der Wohnlage – in Abkehr vom Leistungsfähigkeitsprinzip – da...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.1 Belastungsgrund

Rz. 181 Als Belastungsgrund der Grundsteuer wird vom hessischen Landesgesetzgeber entsprechend zu den anderen Ländern, die das Flächenmodell umsetzen, das Äquivalenzprinzip i. S. d. Nutzenäquivalenz genannt (Rz. 62). Die Belastungsgrundentscheidung im hessischen Landesmodell liege in der Schaffung eines Ausgleichs dafür, Nutzen aus kommunal bereitgestellter Infrastruktur zie...mehr

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§ 1 Messverfahren / (2) Konformitätserklärung

Rz. 455 Ferner wurde für das Auswertesystem des VKS 3.0 mit der Gerätenummer DE1101RP/A eine vom Gerätehersteller am 26.10.2016 gezeichnete Konformitätserklärung vorgelegt. Abbildung 26: Konformitätserklärung der Auswerteeinheit mit der Nr. DE1101RP/A; Hinweis: aus Gründen des Datenschutzes wurden alle personenspezifischen Merkmale unkenntlich gemacht Rz. 456 In der Anlage 5 (...mehr

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§ 1 Messverfahren / 3. Messwertbildung

Rz. 1544 Der Radarkopf sendet gemäß Bauartzulassung auf zwei verschiedenen Frequenzen elektromagnetische Wellen aus. Diese werden durch Reflexion auf einem passierenden Fahrzeug entsprechend der Geschwindigkeit dopplerverschoben. Entsprechend kann aus den beiden Frequenzverschiebungen die Geschwindigkeit ausgerechnet werden. Zusätzlich kann die Phasenverschiebung zwischen de...mehr

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§ 1 Messverfahren / (5) Beeinflussung durch LED-Leuchten

Rz. 1121 Eine weitere potentielle Beeinflussung bei der Signalaufzeichnung und Messwertbildung hat sich bei Messungen von Fahrzeugen mit LED-Leuchten gezeigt. Bei der Auswertung entsprechender Falldateien war festzustellen, dass die aufgezeichneten Signale deutlich beeinflusst und durch den Messalgorithmus offenbar nicht mehr sicher ausgewertet werden. Rz. 1122 In aktuellen F...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / cc) Sonderfälle

Rz. 100 In einigen Fällen stellt sich auf dem Beweisbild die abgebildete Person mit großflächiger Überdeckung durch Raumstrukturen bzw. mit einer Teilvermummung dar, was Schwierigkeiten und Einschränkungen in der Beurteilung mit sich bringen kann.[57] Im Hinblick auf den Gutachtenauftrag ist es zunächst die Aufgabe des Gutachters abzuschätzen, ob das vorgelegte Bildmaterial ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 177 Der hessische Landesgesetzgeber hat mit dem Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) vom 15.12.2021[1] von der Abweichungsbefugnis nach des Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Das Hessische Ministerium der Finanzen hat am 30.5.2022 einen Anwendungserlass zum Hessischen Grundsteuergesetz (AE HGrStG) herausgegeben.[2]mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Rechtsgrundlagen

Rz. 14 Der baden-württembergische Landtag hat am 4.11.2020 ein Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) [1] beschlossen. Nachfolgend wurde das LGrStG durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland (ÄndGLGrStG) v. 22.12.2021 (GBl. 2021, 1029) und Art. 6 der Zehnten Verordnung des Innen...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Belastungsgrund

Rz. 18 Nach dem Landesgesetzgeber beruht die Belastungsentscheidung für die Grundsteuer zuvorderst auf dem Äquivalenzgedanken, aber daneben auch auf dem Gedanken der Leistungsfähigkeit.[1] In Anlehnung an den Äquivalenzgedanken werde durch die Grundsteuer einerseits ein Zusammenhang mit kommunalen Infrastrukturleistungen hergestellt, die durch Beiträge und Gebühren nicht voll...mehr

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§ 1 Messverfahren / 2. Unvollständige Beschreibung des Visierobjekts am Beispiel des FG21-P

Rz. 795 In fast der Hälfte aller Fälle ist im Ergebnis von Ortsterminen (vgl. Rdn 1837) zur eigenständigen Bewertung der Eignung des Visierobjekts festzustellen, dass die im Messprotokoll geleisteten Einträge unvollständig sind. Beispielhaft zeigt die folgende Abbildung den Auszug aus einem Messprotokoll, wonach der Visiertest in zulässiger Entfernung von 228,0 m auf einem V...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / III. Berlin

Rz. 3 Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 6/2010 über die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen [1] I. Allgemeines 1. – Anwendungsbereich der GA (1) Diese GA regelt die polizeiliche Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch örtlich flexiblen Einsatz von Verkehrsradar- und Lasermessgeräten, Nachfahren im fließenden Verkehr, amtliche Schätzungen von Fahrgeschwindigke...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.2 Bemessungsmaßstab / Bemessungsziel

Rz. 81 Im Sinne des Äquivalenzprinzips (Rz. 80) bietet sich nach Auffassung des bayerischen Gesetzgebers die Fläche als Anknüpfungspunkt und Maßstab der Lastenverteilung innerhalb der Gemeinde an, da den einzelnen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern i. d. R. umso mehr Aufwand für bestimmte lokale öffentliche Leistungen seiner Gemeinde, wie z. B. für Brandsc...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.2 Bemessungsmaßstab / Bemessungsziel

Rz. 133 Im Sinne des Äquivalenzprinzips (Rz. 132) bietet sich nach Auffassung des Landesgesetzgebers die Fläche als Anknüpfungspunkt und Maßstab der Lastenverteilung innerhalb der Gemeinde an, da den einzelnen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern i. d. R. umso mehr Aufwand für bestimmte lokale öffentliche Leistungen seiner Gemeinde, wie z. B. für Brandschutz...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / (g) Wertigkeit der Behaarung

Rz. 86 Unterschiede oder Übereinstimmungen in der Kopf- oder Gesichtsbehaarung sind nur eingeschränkt in die gutachterliche Beurteilung mit einzubeziehen. Die Möglichkeiten der Manipulation, entweder aus kosmetischen oder auch aus forensischen Gründen, sind vielfältig, da die Behaarung im Kopf- und Gesichtsbereich gut erreichbar ist und Veränderungen einfach vorzunehmen sind...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Auswertung

Rz. 40 Für die Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen gilt: Die Frage, ob ein Beweisverwertungsverbot besteht, wenn die Ordnungsbehörde – ggf. entgegen einem Runderlass eines Ministeriums – eine private Firma mit der Auswertung von Messergebnissen beauftragt, ist in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt (vgl. aber OLG Hamm, DAR 2016, 397 m. Anm. Staub [keine Zulassung...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.1 Bodenwertmodell

Rz. 11 Beim Bodenwertmodell wird die tradierte Auffassung einer wertabhängigen verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage neben dem Grund und Boden auch die Gebäude einschließt, aufgegeben. Steuer- und damit Bewertungsgegenstand des – reinen – Bodenwertmodells (bzw. der "reinen Bodenwertsteuer") ist allein der Grund und Boden. Das Bodenwertmodell wurde bislang allein ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.3 Überblick über die landesrechtlichen Abweichungen

Rz. 178 Hessen weicht insbesondere bei der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) durch die Einführung eines sog. "Flächen-Faktor-Verfahrens" und der damit verbundenen Folgeänderungen und erforderlichen Ergänzungen partiell vom bundesgesetzlich geregelten Grundsteuer- und Bewertungsrecht ab (Rz. 181 ff.). Nachfolgend ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.1 Belastungsgrund

Rz. 231 Entsprechend der anderen Länder, die im Bereich der sog. Grundsteuer B das Flächenmodell umsetzen, wird vom niedersächsischen Landesgesetzgeber als Belastungsgrund der Grundsteuer das Äquivalenzprinzip i. S. d. Nutzenäquivalenz angeführt (Rz. 62, 63). Nach Ansicht des Landesgesetzgebers ergebe sich bei einer kommunalen Steuer, die an den Grundbesitz anknüpft, zwische...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.3 Überblick über die landesrechtlichen Abweichungen

Rz. 229 Niedersachsen weicht insbesondere bei der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) durch die Einführung eines sog. "Flächen-Lage-Modells" und der damit verbundenen Folgeänderungen und erforderlichen Ergänzungen partiell vom bundesgesetzlich geregelten Grundsteuer- und Bewertungsrecht ab. Rz. 230 Einstweilen freimehr

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§ 1 Messverfahren / II. Rechtsprechung

Rz. 338 Im Folgenden werden zunächst nur die grundlegenden Entscheidungen angesprochen, aus denen die Anforderungen an die von der Verfolgungsbehörde entwickelten Abstandsmessverfahren abgeleitet wurden. Rz. 339 Es ist anzumerken, dass die Entscheidungen technisch verschiedene Messverfahren betreffen. Diese Methoden zur Abstandsüberwachungen wurden aus der Praxis entwickelt. ...mehr

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§ 1 Messverfahren / I. Allgemeines

Rz. 1576 Feststellungen von Rotlichtverstößen durch zugelassene Rotlichtüberwachungsanlagen sind den sog. "Standardisierten Messverfahren" zuzuordnen was insofern bedeutsam ist, dass sie als sichere amtliche Messverfahren gelten (vgl. dazu u.a. BGHSt 39, 2912; NJW 1993, 3081; s.a. die Ausführungen bei § 3 Rdn 123 ff.). Die Beanzeigung von Rotlichtverstößen auf der Basis einer...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 272 Die für die Flächenmodelle bestehenden verfassungsrechtlichen Risiken (Rz. 62-66), insbesondere der fehlende Begründungszusammenhang zwischen Belastungsgrund und Bemessungsgrundlage (Rz. 63) sowie die Willkürlichkeit der Äquivalenzzahlen (Rz. 64), gelten auch für das auf dem reinen Flächenmodell aufbauende niedersächsische "Flächen-Lage-Modell". Hinsichtlich der verfa...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 7. Rechtsprechungsübersicht

Rz. 203 Zu den o.a. Fragen liegt eine umfangreiche Rechtsprechung vor. Diese kann aus Platzgründen hier nicht vollständig vorgestellt werden (vgl. a. Voraufl. Rn 197 ff.). Nachfolgend wird nur auf besonders wichtige Entscheidungen hingewiesen. Rz. 204mehr

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§ 1 Messverfahren / 5. Aktuelle Umsetzung

Rz. 309 An dieser Stelle liegt es nahe, die in Betrieb befindlichen Messgeräte mit den vorgenannten Anforderungen zu vergleichen. Dies taten auch die Autoren in früheren Auflagen dieses Buches. Das Ergebnis war und wäre eine Auflistung von Abweichungen, wie zum Beispiel:mehr

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§ 1 Messverfahren / VI. § 315d StGB: verbotene Kraftfahrzeugrennen

Rz. 1416 Dem Juristen kann und soll an dieser Stelle lediglich eine technische Hilfestellung an die Hand gegeben werden, welche Kriterien (zur Erfüllung des Tatbestands) im Sinne des § 315d StGB zu prüfen sind. Rz. 1417 Der Tatvorwurf kann sich dabei sowohl auf die "klassische" Rennsituation mit mindestens zwei Fahrzeugen als auch auf das Fahrverhalten eines einzelnen Verkehr...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 2 Überblick über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel

Rz. 6 Von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG haben bislang sieben Länder Gebrauch gemacht. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) übernehmen – abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen – alle Länder die bundesgeset...mehr

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§ 1 Messverfahren / I. Historie

Rz. 329 Die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes gehört mit zu den Hauptunfallursachen in der Verkehrsunfallstatistik, weshalb der Abstandsüberwachung zunehmend Bedeutung beigemessen wird. Rz. 330 Das richtige Abstandsverhalten ist in § 4 StVO geregelt, wobei drei Abstandsregeln unterschieden werden (vgl. auch § 3 Rdn 96). Dort heißt es: Zitatmehr

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§ 1 Messverfahren / 5. Neue Entwicklungen beim Messgerät S350

Rz. 895 Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das Messgerät Traffistar S350 keinerlei nachträgliche Prüfung der Korrektheit der Messung ermöglicht. Es werden in allen aktuellen Softwareversionen keinerlei Informationen zum Zeitablauf der Fahrzeugdurchfahrt gespeichert. Es sind zwar Koordinaten für Messbeginn und Messende innerhalb der Falldatei vorhanden, zu diesen fehlt abe...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Rechtliche Grundlagen der Eichung

Rz. 141 Eine Eichung ist eine behördliche oder auf behördliche Veranlassung erfolgte Prüfung, Bewertung und Kennzeichnung eines Messgeräts. Sie führt zur Erlaubnis, das Messgerät für eine weitere Eichfrist, bestimmungsgemäß verwenden zu dürfen (§ 3, Nr. 5 MessEG). Rz. 142 In Deutschland wird diese Aufgabe durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer erledigt, zu deren wichtigst...mehr

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Nachhaltige Veränderung zu ... / 8 Rückschritte managen: Den Ball am Laufen halten

Trotz aller kleinen oder auch großen Erfolge auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit, bleiben Rückschläge bei Veränderungsprozessen nicht aus. Das hat z. B. auch der Inhaber eines Hotels mit 2 Restaurants und seinen 43 Mitarbeitern feststellen müssen, der mit Bio-Gerichten auf der Speisekarte bei seinen Gästen punkten wollte. Im Gespräch berichtet er: "Wir waren bis vor etwa 1,5 J...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / aa) Auswahl des Prädikates

Rz. 96 Folgende Prädikate stehen zur Einstufung des gutachterlichen Ergebnisses zur Verfügung,[56] denen folgende prozentuale Abstufungen zugeordnet sind:mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 215 Die für die Flächenmodelle bestehenden verfassungsrechtlichen Risiken (Rz. 62-66), insbesondere der fehlende Begründungszusammenhang zwischen Belastungsgrund und Bemessungsgrundlage (Rz. 63) sowie die Willkürlichkeit der Äquivalenzzahlen (Rz. 64), gelten auch für das auf dem reinen Flächenmodell aufbauende hesssische "Flächen-Faktor-Verfahren". Wenngleich die Ansätze ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.1 Allgemeines

Rz. 225 In Niedersachsen wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein sog. „"Flächen-Lage-Modell" eingeführt. Analog zum "Flächen-Faktor-Verfahren" in Hessen erweitert das niedersächsische "Flächen-Lage-Modell" das bayerische – reine – Flächenmodell (siehe Rz. 70 ff.) zwecks Lag...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.2 Bemessungsmaßstab / Bemessungsziel

Rz. 232 Nach Auffassung des niedersächsischen Landesgesetzgebers bietet sich i. S. d. des Äquivalenzprinzips die Fläche als Anknüpfungspunkt und Maßstab der Lastenverteilung innerhalb der Gemeinde an, da dem einzelnen Grundstücksinhaber i. d. R. umso mehr Aufwand für bestimmte lokale öffentliche Leistungen seiner Gemeinde, wie z. B. den Schutz des Privateigentums durch Brand...mehr

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§ 1 Messverfahren / 4. Nicht verwertbare Messung

Rz. 1241 Die beiden nachfolgenden Bilder zeigen nicht verwertbare Messungen. Abbildung 22 zeigt in der untersten Datenzeile gemessene Geschwindigkeiten von 223 und 225 km/h. Zwar differieren die beiden Werte nicht um mehr als 2 km/h voneinander, jedoch kann diese Geschwindigkeit von dem abgebildeten Kleinkraftrad bauartbedingt auch nicht annähernd erreicht werden. Zudem ist d...mehr

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§ 1 Messverfahren / c) Nicht vollständig abgebildete Messlinie

Rz. 931 Um eine entsprechende Überprüfung am Beweismittel zu ermöglichen, wird in Gebrauchsanweisung (Stand 22.3.1999) in Punkt 3.7.1 (S. 36) Folgendes verlangt: Zitat "Die fotografische Aufnahme muss, i.S.e. einfachen Beweisführung, die gedachte (unsichtbare) Messlinie zwischen Lichtsender und Lichtempfänger so abbilden, dass alle Straßenabschnitte abgedeckt sind, auf denen M...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 70 In Bayern wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein wertunabhängiges – reines – "Flächenmodell" eingeführt. In Abkehr vom Leistungsfähigkeitsprinzip wird vom bayerischen Gesetzgeber für die grundlegende Neuausrichtung der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der sog. Gru...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / III. Geschwindigkeitsmessung in der Nähe der Geschwindigkeitsbeschränkung

Rz. 73 Ist die Geschwindigkeitsmessung in der Nähe des geschwindigkeitsbeschränkenden Schildes durchgeführt worden, also z.B. in der Nähe des Ortseingangsschildes, ist auf Folgendes zu achten (dazu eingehend Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 1905 ff., Burhoff, VA 2003, 14, Krumm, VRR 2006, 90; Sobisch, DAR 2010, 48; DAR 2013, 100; DAR 2015, 163; Weigel, DAR 2017, 54; DAR 2017, 222; D...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2 Flächenmodelle

Rz. 60 Im Gegensatz zum Bodenwertmodell (vgl. Rz. 11 ff.) halten die Flächenmodelle an einer verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude einbezieht, fest. Da die Besteuerung nach den Flächenmodellen an das Innehaben von Grundbesitz anknüpft und persönliche Verhältnisse außer Betracht bleiben, handelt es sich dem Steuerty...mehr