Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.3.1 Schlussbilanz

Rz. 15 Die in die Befreiung eintretende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht endet, eine Schlussbilanz aufzustellen. Das Ende der Steuerpflicht bedeutet nach dem Sinnzusammenhang nicht etwa das Ende der subjektiven KSt-Pflicht, sondern das aufgrund der Befreiung eintretende Ende der durch § 1 Abs. 2 KStG umriss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.3 Fortfall der Maßgeblichkeit

Rz. 61 Eine wesentliche Änderung im UmwStG 2006 betrifft den Grundsatz der Maßgeblichkeit. Die Beibehaltung der Buchwerte im Rahmen der Umwandlung bzw. der Ansatz von Zwischenwerten oder des gemeinen Werts ist nicht mehr davon abhängig, dass auch unternehmensrechtlich eine entsprechende Bewertung erfolgt. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird daher aufgrund der Wahlrechte de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.3.2 Gewinn

Rz. 17 Hat die in die Steuerbefreiung eintretende Körperschaft ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt, sind gedanklich eine auf dem Buchführungswerk beruhende Schlussbilanz und eine darauf aufbauende Entstrickungsbilanz zu unterscheiden, ohne dass aber formal zwei Bilanzen aufgestellt werden müssen. In einem ersten Schritt ist e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2 Sonderregelung für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

4.2.1 Allgemeines Rz. 34 Durch Gesetz v. 13.9.1993[1] sind die S. 2–10 a. F. angefügt worden, die Sonderregelungen für den Eintritt von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und von Organen der staatlichen Wohnungspolitik in die Steuerpflicht enthalten. Durch Gesetz v. 28.10.1994[2] wurde S. 11 a. F. angefügt. Rz. 34a § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG 1984 befreite gemeinnützige Wohnungsunt...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.4 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs. 5 S. 1, S. 2)

Rz. 193 § 2 Abs. 5 S. 1 UmwStG erfasst negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem bei einer Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung erzielt werden ("infolge der Absätze 1 und 2"). Es handelt sich um die Einkünfte, die von dem übertragenden Rechtsträger im steuerlichen Rückwirkungszeitraum erzielt und dem übernehmenden Rechtsträger steuerlich zugerechn...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1.2 Zivilrechtliche Umwandlungsbilanz

Rz. 9 Zivilrechtlich hat der übertragende Rechtsträger, mit Ausnahme im Fall des Formwechsels, zwingend eine Umwandlungsbilanz (Übertragungsbilanz) aufzustellen. Dies ist nach § 17 Abs. 2 UmwG Voraussetzung für die Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister. Stichtag der Umwandlungsbilanz ist der Schluss desjenigen Tags, der dem Umwandlungsstichtag nach § 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Nach Abs. 1 hat eine steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die von der KSt befreit wird, auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht endet, eine Schlussbilanz aufzustellen. Dies gilt für alle Fälle des Eintritts in die Steuerbefreiung, auch für nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaften. Unterschiede gibt es lediglich bei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.5 Umwandlung einer steuerpflichtigen auf eine steuerbefreite Körperschaft

Rz. 20 Die Anwendung des Abs. 1 setzt voraus, dass die Befreiung von der KSt in der Person der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse selbst eintritt, d. h., dass Identität zwischen dem steuerpflichtigen und dem steuerbefreiten Subjekt besteht. Diese Voraussetzung ist in den Fällen der Verschmelzung einer steuerpflichtigen auf eine steuerbefreite Körperschaft ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.2 § 2 Abs. 5 UmwStG ist wie folgt aufgebaut:

Rz. 186 § 2 Abs. 5 S. 1 UmwStG enthält den Ausschluss der Nutzung negativer Einkünfte auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers, die infolge der Realisierung oder Bewertung von solchen stillen Lasten erzielt werden, die im Zuge einer mit steuerlicher Rückwirkung erfolgten Umwandlung übergehenden Finanzinstrumenten oder Anteilen an Körperschaften anhaften. § 2 Abs. 5 S. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.2 Beginn der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 48 Die Ausnahmeregelung für die in Abs. 4 genannten förderungswürdigen Einrichtungen erstreckt sich nur auf die Bewertung der bei der Aufstellung der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 erfassten Wirtschaftsgüter. Diese Wirtschaftsgüter sind abweichend von Abs. 3 nicht mit dem Teilwert, sondern mit dem Buchwert, d. h. mit dem Wert anzusetzen, mit dem Wirtschaftsgüter nach allg...mehr

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Jansen, SGG § 163 Bindung a... / 2 Vom LSG festgestellte Tatsachen

Rz. 2 Das Revisionsgericht hat grundsätzlich von den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen auszugehen (§ 163 SGG), es sei denn, diesen gegenüber werden zulässige und begründete Rügen vorgebracht. Dies ist unabhängig davon, ob das LSG die Tatsachen ausdrücklich und mit einer entsprechenden Formulierung festgestellt hat (z. B.: "Der Senat stellt fest, dass ...") oder sic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Durch Gesetz v. 13.9.1993[1] sind die S. 2–10 a. F. angefügt worden, die Sonderregelungen für den Eintritt von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und von Organen der staatlichen Wohnungspolitik in die Steuerpflicht enthalten. Durch Gesetz v. 28.10.1994[2] wurde S. 11 a. F. angefügt. Rz. 34a § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG 1984 befreite gemeinnützige Wohnungsunternehmen i. S. d....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Zur Systematik der Umwandlungsvorgänge

Rz. 3 Der Begriff "Umwandlung" erfasst Vorgänge, bei denen bestehende Rechtsformen von Rechtsträgern unter Fortführung des wirtschaftlichen Engagements geändert werden. Damit werden alle Vorgänge aus diesem Begriff ausgeschlossen, durch die ein Rechtsträger seine Tätigkeit erstmalig aufnimmt und originär erstmals seine Rechtsform erwirbt, ohne seine wirtschaftliche Funktion ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 13 KStG trifft als Gewinnermittlungsvorschrift Sonderregelungen für die Behandlung der stillen Reserven in den Fällen, in denen eine steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird (Fall der Steuerentstrickung) und in denen eine von der KSt befreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse körperschaftsteuerp...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des G...mehr

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Laser: Gefährdungen und Sch... / 5.2.2 Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken (Gefährdungsbeurteilung)

Die Richtlinie verlangt eine Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber. Er muss im Falle der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber künstlichen Quellen optischer Strahlung eine Bewertung und erforderlichenfalls eine Messung und/oder Berechnung des Ausmaßes der optischen Strahlung durchführen, der die Arbeitnehmer voraussichtlich ausgesetzt sind. Auf dieser Grundlage können erfo...mehr

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Von der gesonderten Festste... / III. Die Bewertung in der Praxis nach §§ 151 ff. BewG

Betrifft eine Erbschaft oder eine Schenkung einen Anteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft, ist der Anteil am Wert dieser Gesellschaft gesondert festzustellen. Allgemein gesprochen ist der Anteil am Wert von anderen als in § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BewG genannten Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, geson...mehr

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Laser: Gefährdungen und Sch... / 5.3.4 Unterweisung

Wurden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ermittelt, muss der Arbeitgeber die betroffenen Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme, danach mind. jährlich, hinsichtlich dieser Gefährdungen und der Schutzmaßnahmen unterweisen. Die Unterweisung muss mind. folgende Informationen enthalten (§ 8 Abs. 1 OStrV): die mit der Tätigke...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.3 Schema der Einkommensermittlung

Rz. 7 Aus der Systematik der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich ein Schema zur Einkommensermittlung.[1] Dieses Schema hat für zwei Fragen materielle Bedeutung, nämlich für die Frage, welcher Betrag als "Gewinn aus Gewerbebetrieb" der GewSt zugrunde zu legen ist, und ob die abzugsfähigen Spenden einen vortragsfähigen Verlust erhöhen. Dabei besteht die Prob...mehr

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Von der gesonderten Festste... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen und erzielen gemeinsam Überschusseinkünfte – i.d.R. Einkünfte aus VuV oder Kapitalvermögen. Hierbei gelten aufgrund des fehlenden steuerlichen Betriebsvermögens die Grundsätze der Bruchteilsgemeinschaft nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Bewertungsrechtlich werden die Verm...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5 Bewertung

5.1 Unterschiede der Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz Rz. 74 Für nach dem 31.12.1998 endende Wirtschaftsjahre bestehen in Handels- und Steuerbilanz für den Wertansatz von Verbindlichkeiten folgende Unterschiede:mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.3.1 Zweiseitige Verpflichtungen

Rz. 14 Eine Verbindlichkeit darf nur ausgewiesen werden, wenn der Kaufmann wirtschaftlich belastet ist. Solange bei einem gegenseitigen Vertrag der Gläubiger die dem Kaufmann geschuldete Leistung noch nicht erbracht hat, gleichen sich die Leistung des Kaufmanns und die Gegenleistung des Gläubigers aus und sind in der Schwebe.[1] Rz. 15 Hat der Gläubiger aufgrund eines gegensei...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.8.1 Handelsrecht

Rz. 95 Sind umgekehrt die Zinskonditionen am Bilanzstichtag besser als die vereinbarten Zinsen, so kommt in der Handelsbilanz der Ausweis einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Frage.[1] Praxis-Beispiel U hat ein Fälligkeitsdarlehen in Höhe von 100.000 EUR mit einer Restlaufzeit am Bilanzstichtag von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 7 %. Am Bilan...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.8.2 Steuerrecht

Rz. 96 In der Steuerbilanz sind Drohverlustrückstellungen gemäß § 5 Abs. 4a EStG nicht zulässig. Hier kommt aber der Ansatz der Verbindlichkeit zu einem höheren Teilwert infrage. Ein Erwerber des Betriebs würde bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigen, dass er statt der bestehenden Verbindlichkeit zum Barwert von 71.298,60 EUR eine Verbindlichkeit zum Barwert von 74....mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.5 Aufgeld

Rz. 87 Es ist beim Erfüllungsbetrag von einer normalen Abwicklung der Verbindlichkeit auszugehen. Ist z. B. bei vorzeitiger Rückzahlung ein Aufgeld vorgesehen, so ist es hinzuzurechnen, wenn ernstlich mit dem Eintritt der Umstände zu rechnen ist, die das Aufgeld auslösen.mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.3 Werterhöhung

5.3.1 Handelsrecht Rz. 79 Der Erfüllungsbetrag kann sich gegenüber dem Betrag, der beim Entstehen der Verbindlichkeit gebucht worden ist, ändern, z. B. bei Preis- und Kostensteigerungen. Führen Umstände zu einem höheren Erfüllungsbetrag, ist handelsrechtlich der höhere Erfüllungsbetrag anzusetzen (Höchstwertprinzip). Es besteht also handelsrechtlich ein Gebot, den höheren Wer...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.7 Unverzinslichkeit und Unterverzinslichkeit

5.7.1 Handelsrecht Rz. 89 Handelsrechtlich ist eine Verbindlichkeit auch dann mit ihrem Erfüllungsbetrag auszuweisen, wenn die vereinbarten Zinsen unterhalb des marktüblichen Zinsniveaus liegen oder die Verbindlichkeit sogar unverzinslich ist. Eine Abzinsung käme einer Vorwegnahme künftiger Erträge gleich und würde daher gegen das Realisationsprinzip[1] verstoßen.[2] Eine Abz...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.10 Damnum/Disagio

Rz. 98a Siehe "Darlehen im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 51 ff.mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.4 Wertminderung

5.4.1 Handelsrecht Rz. 84 Handelsrechtlich darf für Vermögensgegenstände ein niedrigerer Wertansatz nicht beibehalten werden, wenn nach einer Abschreibung auf den niedrigeren Wert später der Wert wieder gestiegen ist.[1] Es besteht für sie also ein Zuschreibungsgebot. Dem würde für Verbindlichkeiten ein Abschreibungsgebot entsprechen, wenn nach einer Zuschreibung der Wert ein...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.2 Erfüllungsbetrag

5.2.1 Handelsrecht Rz. 75 Verbindlichkeiten sind handelsrechtlich mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.[1] Erfüllungsbetrag ist bei Verpflichtungen zu Geldleistungen grundsätzlich der Nennbetrag, bei Verpflichtungen zu Sachleistungen oder -werten der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich aufzuwendende Geldbetrag.[2] 5.2.2 Steuerrecht Rz. 76 Steuerrechtlich sind Verbindlichkei...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.8 Überverzinslichkeit

5.8.1 Handelsrecht Rz. 95 Sind umgekehrt die Zinskonditionen am Bilanzstichtag besser als die vereinbarten Zinsen, so kommt in der Handelsbilanz der Ausweis einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Frage.[1] Praxis-Beispiel U hat ein Fälligkeitsdarlehen in Höhe von 100.000 EUR mit einer Restlaufzeit am Bilanzstichtag von 5 Jahren zu einem Zinssatz...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.4.1 Handelsrecht

Rz. 84 Handelsrechtlich darf für Vermögensgegenstände ein niedrigerer Wertansatz nicht beibehalten werden, wenn nach einer Abschreibung auf den niedrigeren Wert später der Wert wieder gestiegen ist.[1] Es besteht für sie also ein Zuschreibungsgebot. Dem würde für Verbindlichkeiten ein Abschreibungsgebot entsprechen, wenn nach einer Zuschreibung der Wert einer Verbindlichkeit...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.7.1 Handelsrecht

Rz. 89 Handelsrechtlich ist eine Verbindlichkeit auch dann mit ihrem Erfüllungsbetrag auszuweisen, wenn die vereinbarten Zinsen unterhalb des marktüblichen Zinsniveaus liegen oder die Verbindlichkeit sogar unverzinslich ist. Eine Abzinsung käme einer Vorwegnahme künftiger Erträge gleich und würde daher gegen das Realisationsprinzip[1] verstoßen.[2] Eine Abzinsung ist auch fü...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.4.2 Steuerrecht

Rz. 86 In der Steuerbilanz folgt aus der sinngemäßen Anwendung von Nr. 2 von § 6 Abs. 1 EStG auf Verbindlichkeiten, dass sie wieder mit dem Erfüllungsbetrag bei ihrer Entstehung anzusetzen sind, wenn sie in der Schlussbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs mit einem höheren Wert angesetzt worden sind, es sei denn, ein höherer Teilwert wird nachgewiesen.[1]mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.1 Unterschiede der Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 74 Für nach dem 31.12.1998 endende Wirtschaftsjahre bestehen in Handels- und Steuerbilanz für den Wertansatz von Verbindlichkeiten folgende Unterschiede:mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.6 Abgeld

Rz. 88 Nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind hiernach nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert s...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1.1.2 Aufschiebende Einrede

Rz. 5 Steht dem Kaufmann nur eine aufschiebende Einrede (temporäre, dilatorische, verzögernde Einrede) zu, z. B. die Einrede des nicht erfüllten Vertrags[1], die Einrede des Zurückbehaltungsrechts[2] oder die Einrede der Stundung, wird hierdurch wirtschaftlich nur die Fälligkeit der Leistung hinausgeschoben. Die Leistung ist also dem Grunde nach ebenso erzwingbar wie eine no...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.2.1 Handelsrecht

Rz. 75 Verbindlichkeiten sind handelsrechtlich mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.[1] Erfüllungsbetrag ist bei Verpflichtungen zu Geldleistungen grundsätzlich der Nennbetrag, bei Verpflichtungen zu Sachleistungen oder -werten der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich aufzuwendende Geldbetrag.[2]mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.3.1 Handelsrecht

Rz. 79 Der Erfüllungsbetrag kann sich gegenüber dem Betrag, der beim Entstehen der Verbindlichkeit gebucht worden ist, ändern, z. B. bei Preis- und Kostensteigerungen. Führen Umstände zu einem höheren Erfüllungsbetrag, ist handelsrechtlich der höhere Erfüllungsbetrag anzusetzen (Höchstwertprinzip). Es besteht also handelsrechtlich ein Gebot, den höheren Wert anzusetzen. Rz. ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.2.2 Steuerrecht

Rz. 76 Steuerrechtlich sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Es ist also grundsätzlich von den Anschaffungskosten auszugehen. Das ist der Nennwert, ggf. mit dem höheren Teilwert.[2] Hierunter ist ebenso wie im Handelsrecht der Erfüllungsbetrag zu verstehen. Ebenso wie in der Handelsbilanz[3] ist auch in de...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.3.2 Steuerrecht

Rz. 81 Steuerrechtlich können Verbindlichkeiten erst bei einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung mit einem höheren Teilwert ausgewiesen werden.[1] Verbindlichkeiten müssen am Bilanzstichtag nach dem Imparitätsprinzip mit dem Zugangswert oder, wenn der Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag darüber liegt, mit diesem bilanziert werden. Handelt es sich um Währungsverbindlichke...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.7.2 Steuerrecht

Rz. 90 Steuerrechtlich sind unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen.[1] Ausgenommen von der Abzinsung in der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, Verbindlichkeiten, die verzinslich sind, auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhende Verbindlichkeiten[2], Verbindlichkeiten unter ei...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.11 Rentenverpflichtungen

Rz. 99 Bei einer Rente fließen aus einem sog. Stammrecht regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen. Die Laufzeit der Rente richtet sich entweder nach der Lebenszeit eines Menschen (Leibrente) oder sie ist zeitlich begrenzt (Zeitrente). Rz. 100 Typische Fälle von Rentenverpflichtungen sind Kaufpreisschulden, die als Leib- oder Zeitrente geleistet we...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.9 Skontoabzug

Rz. 97 Bei Lieferantenverbindlichkeiten wird i. d. R. bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist ein Skontoabzug vom Lieferanten eingeräumt. Rz. 98 Praxis-Beispiel Unternehmer U kauft eine Maschine, die ihm am 1.12.01 geliefert wird. Er erhält folgende Rechnung: Zahlbar in 2 Monaten netto, binnen 2 Wochen 2 % Skont...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7.2 Bewertung versicherungsgebundener Altersversorgungszusagen

Bei einer vollständigen Bindung der Versorgungsleistungen an die Versicherungsleistungen aus einer RDV werden die im Versorgungsfall an den Versorgungsberechtigten zu zahlenden Versorgungsleistungen hinsichtlich der Höhe und der Zahlungszeitpunkte durch die Leistungen aus der RDV bestimmt. Daher ist die Pensionsverpflichtung in entsprechender Anwendung der Grundsätze zur Bew...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7.3 Bewertung nicht-versicherungsgebundener rückgedeckter Altersversorgungszusagen

Auch bei nicht-versicherungsgebundenen Versorgungszusagen, bei denen die vom Arbeitgeber gewährte Zusage (formal) nicht auf die Leistungen einer Versicherung Bezug nimmt, kann der Arbeitergeber zur Finanzierung seiner Versorgungsleistungen eine RDV abschließen, deren Versicherungsleistungen hinsichtlich ihrer Höhe und Zahlungszeitpunkte deckungsgleich mit den Zahlungen des A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 8 Bewertung von Rückstellungen für Nachzahlungszinsen

Kernaussage Mit dem 2. AOÄndG kommt der Gesetzgeber der Aufforderung des BVerfG nach, den Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten, und bemisst ihn mit 1,8 % p. a. Diese Zinssenkung auf 1,8 % p. a. wurde am 23.6.2022 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 7. Bewertung

Eine solche Rückforderung der übertragenen Unternehmensanteile ist allerdings regelmäßig mit dem Nachteil behaftet, dass damit ein vorbereitetes Unternehmensnachfolgekonzept über den Haufen geworfen wird. Die auf den Nachfolger übertragenen Anteile fallen dann an die vorangehende Generation zurück und müssen ggf. noch einmal übertragen werden, was erneut Erbschaft oder Schen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7.4 Würdigung

Das IDW sieht eine verpflichtende Anwendung der Neuregelungen durch IDW RH FAB 1.021 vor. Dies wird in der Fachliteratur zum Teil kritisch betrachtet. Weder ist das Gesetz hinsichtlich der Bewertung von RDV und Pensionsrückstellungen geändert worden noch lassen sich die bilanziellen Konsequenzen, die IDW RH FAB 1.021 vorsieht, direkt aus dem Gesetz ableiten. Hinzu kommt, dass...mehr