Rz. 97
Bei Lieferantenverbindlichkeiten wird i. d. R. bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist ein Skontoabzug vom Lieferanten eingeräumt.
Rz. 98
Unternehmer U kauft eine Maschine, die ihm am 1.12.01 geliefert wird. Er erhält folgende Rechnung:
Maschine | 50.000 EUR | |
19 % USt | 9.500 EUR | |
Gesamtbetrag | 59.500 EUR |
Zahlbar in 2 Monaten netto, binnen 2 Wochen 2 % Skonto.
Nach Lieferung und Zugang der Rechnung wird gebucht:
Maschinenkonto |
50.000 EUR |
Vorsteuer |
9.500 EUR |
an Verbindlichkeiten |
59.500 EUR |
Lieferantenskonti mindern die Anschaffungskosten.[1] Wird Skonto nicht in Anspruch genommen, so schreibt in dem Beispiel der Unternehmer von 50.000 EUR Anschaffungskosten ab. Wird innerhalb von 2 Wochen gezahlt und damit Skonto in Anspruch genommen, werden die Anschaffungskosten nachträglich gemindert. Es wird dann gebucht:
Verbindlichkeiten |
1.190 EUR |
an Maschinenkonto |
1.000 EUR |
an Vorsteuer |
190 EUR |
Skonto kann aber für den Empfänger einer Lieferung auch als Entgelt für einen Lieferantenkredit angesehen werden.[2] Es wird dann im vorstehenden Beispiel gebucht:
Maschinenkonto |
49.000 EUR |
Skontoaufwand |
1.000 EUR |
Vorsteuer |
9.500 EUR |
an Verbindlichkeiten |
59.500 EUR |
Da Skonto nach dieser Auffassung Entgelt für eine Kreditüberlassung ist und der Kredit bis zu dem Zeitpunkt läuft, an dem der Rechnungsbetrag zu zahlen ist, muss der Skontobetrag auf die Laufzeit des Kredits verteilt werden.[3]
Der Kredit läuft im vorstehenden Beispiel vom 1.12.01 bis 31.1.02. U bucht daher zum 31.12.01:
Rechnungsabgrenzungsposten |
500 EUR |
an Skontoaufwand |
500 EUR |
Der Rechnungsabgrenzungsposten wird im folgenden Jahr über Aufwand aufgelöst. Auf diese Weise wird der Skontoaufwand nur über die verhältnismäßig kurze Laufzeit des Kredits verteilt und nicht als Teil der Anschaffungskosten des mit dem Kredit angeschafften Anlagegegenstands auf dessen Nutzungsdauer. Diese Buchung lohnt sich aber in der Praxis nur bei Anlagegegenständen. Bei kurzfristig umgesetzten Vorratsgegenständen wirkt sich i. d. R. die genaue Abgrenzung des Skontoaufwands nicht aus, da es sich meist nur um eine Verlagerung von einem Geschäftsjahr in das andere handelt. Lediglich bei erheblich schwankenden Lieferantenverbindlichkeiten ist eine genaue Abgrenzung angezeigt.[4]
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