Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.6 Gemeiner Wert

Rz. 65 Der steuerrechtliche Begriff des gemeinen Werts spielt für die Steuerbilanz keine nennenswerte Rolle. In den Bewertungsregelungen der §§ 6 und 7 EStG taucht dieser Begriff nur im Zusammenhang mit Einlagen, Entnahmen und Veräußerungen (§§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 6 Abs. 6 EStG und in § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG) auf. Rz. 66 Die Definition des gemeinen Werts findet sich in § 9 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.2.3 Wahlrechte für Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 83 Die Bewertung von gleichartigen Wirtschaftsgütern des Vorratsvermögens unter Zugrundelegung der Lifo-Methode (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG) ist nicht von einer übereinstimmenden Bewertung gemäß § 256 Satz 1 HGB abhängig. In der Steuerbilanz darf aber nicht, wie es in der Handelsbilanz zulässig ist, nach der Fifo-Methode bewertet werden. Ebenso sind die Durchschnittsbewertung...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.6 Bewertungsvorbehalte für Rückstellungen

Rz. 59 Im Unterschied zur Bewertung in der Handelsbilanz (Rz. 43 ff.) sind die Rückstellungen in der Steuerbilanz zum Bilanzstichtag nicht mit dem (zukünftigen) Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten, sondern gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a f) EStG nach den Wertverhältnissen am Bilanzstichtag. Zudem ist ausdrücklich gesetzl...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.1.2 Ausweis des Betriebsvermögens in der Steuerbilanz nach den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Rz. 5 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die §§ 238–263 HGB enthalten zwingende Vorschriften für die Bilanzierung und Bewertung. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei diesen Vorschriften sein allgemeines Gebot aus § 243 Abs. 1 HGB beachtet und die Einzelvorschriften für die Bilanzierung und...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 3.3.2 Zuschreibung bei gestiegenem Zeitwert

Rz. 105 Grundsätzlich ist eine Zuschreibung bei gestiegenem Zeitwert nur möglich, wenn in einem vorhergehenden Geschäftsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung wegen eines unter die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunkenen Zeitwerts vorgenommen wurde. In allen anderen Fällen ist eine Zuschreibung wegen eines gestiegenen Zeitwerts unzulässig.[1] Rz. 106...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.7 Teilwert

Rz. 70 Der Teilwert[1] ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG [2] definiert. Die Teilwertermittlung beruht auf einer Fiktionenkette, in die regelmäßig auch Zukunftserwartungen einfließen. Der Teilwert wird deshalb von Größen beeinflusst, welche erst in der Zukunft realisiert werden. Insbesondere Ertragserwartungen haben einen starken Einfluss auf die Höhe des Teilwerts. Rz. 71 Wegen des...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.3 Marktpreis

Rz. 39 Ein Markt ist gegeben, wenn Güter und Dienstleistungen durch Aufeinandertreffen von Nachfrage und Angebot ausgetauscht werden. Dies muss nicht an einem realen Ort (Marktplatz) geschehen, sondern es ist jede beliebige Form des Zusammentreffens von Anbietern und Nachfragern ausreichend (Existenz eines ökonomischen Orts); bereits hierdurch unterscheidet sich der Markt vo...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.9 Zusammenfassung

Rz. 76 Die Regelwertansätze für den Jahresabschluss sind beim nicht abnutzbaren Vermögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; für das abnutzbare Vermögen gelten als Regelwertansatz die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für den Regelwertansatz besteht regelmäßig kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Rz. 77 Ein über dem Regelwertansatz li...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 3.3.1 Abschreibung auf den Zeitwert

Rz. 92 Für das Anlagevermögen in der Handelsbilanz gilt, dass bei einem unter die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunkenen Zeitwert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abschreibung vorgenommen werden muss (Abschreibungszwang gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB; strenges Niederstwertprinzip), bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung an Vermö...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.5 Wert nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG

Rz. 55 Auch das Steuerrecht kennt den Ansatz eines aktuellen Zeitwerts in der Steuerbilanz. Dieser Zeitwert ergibt sich aufgrund einer Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG (Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, AfaA) und ist nicht mit einem Namen belegt. Gegenüber den vorher aufgeführten Zeitwerten ergibt sich die Besonderheit, dass di...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 14 Zeugnisprozesse

Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Klageverfahrens können auch Ansprüche auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses und Ansprüche auf Berichtigung eines bereits erteilten Arbeitszeugnisses sein.[1] Dabei werden verschiedene Zeugnisarten unterschieden: Einfaches Zeugnis: Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines schriftli...mehr

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Auslagenersatz / 3 Beitragspflicht bei Ersatz von Buß- und Verwarnungsgeldern

Ersetzt der Arbeitgeber seinem Beschäftigten die Auslagen für Bußgelder, die z. B. als Kraftfahrer im Speditionsgewerbe wegen Überschreitung der Lenkzeiten und der Nichteinhaltung von Ruhezeiten entstanden sind, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Vergleichbares gilt auch für anderweitige Verwarnungsgelder. Folglich ist dieser Auslagenersatz auch beitragspfl...mehr

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Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses nach Verschmelzung

Zusammenfassung Für ein Recht zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund nach einer Verschmelzung bedarf es besonderer Umstände, die die weitere Erbringung der Leistung durch den übernehmenden Rechtsträger unzumutbar machen. An diese Umstände sind aber keine hohen Anforderungen zu stellen. Sachverhalt In dem vom OLG München entschiedenen Fall stritten die...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 1.2.1 Handelsrechtliche Definition

Rz. 9 vorläufig frei Rz. 10 Trotz des Fehlens eines generell definierten Zeitwertbegriffs kennt das Handels- und Wirtschaftsrecht eine Reihe von Wertbegriffen,[1] welche unter den betriebswirtschaftlichen Begriff des Zeitwerts einzuordnen sind. Zu den Wichtigsten zählen:mehr

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Die 11. GWB-Novelle: Paradigmenwechsel im Kartellrecht

Zusammenfassung Spätestens mit Ausbruch des Ukrainekriegs und den erheblichen Preissteigerungen bei Kraftstoffen begann eine intensive öffentliche Diskussion darüber, wie die Bundesregierung stille Verhaltenskoordinierungen zwischen Unternehmen (insbesondere auf transparenten, oligopolistisch strukturierten Märkten), rechtlich erfassen kann. Das Bundesministerium für Wirtsch...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.8 Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 72 Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz regelmäßig mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Als fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (= Restbuchwert) zu verst...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / H. Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung

Rz. 61 Zur Frage, ob eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung bzgl. des beA mit der BRAK abgeschlossen werden muss, äußert sich die BRAK selbst wie folgt: Zitat "Es ist nicht erforderlich, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der BRAK und den das beA nutzenden Rechtsanwälten abzuschließen." Da die bereichsspezifischen Vorschriften der §§ 31a, 31c BRAO, 22 Abs. 2 S...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / D. Streit zur Einführung des beA/Verfassungsmäßigkeit

Rz. 32 Zum 1.1.2016 wurde § 31a BRAO eingefügt, der zum 1.1.2018 eine weitere Anpassung erfuhr.[36] § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO regelt(e) die Verpflichtung der BRAK zur Einrichtung eines empfangsbereiten beA für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer. Zitat § 31a BRAO Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ric...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / II. BGH-Rechtsprechung zur eigenhändigen Unterschrift

Rz. 10 Zitat "a) Der Schriftzug eines Rechtsanwalts am Ende einer Berufungsschrift erfüllt die Anforderungen an die nach § 130 Nr. 6 ZPO zu leistende Unterschrift nur, wenn er erkennen lässt, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen (st. Rspr.; bspw. BGH, Beschl. v. 28.9.1998 – II ZB 19/98, NJW 1999, 60)." b) Ist der di...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 4.2.2.1.2 Wichtiger Grund in der Person des Verwalters

Wird erstmals ein Verwalter bestellt, bestehen naturgemäß noch keine Erfahrungen mit diesem Verwalter, weshalb eine Zukunftsprognose erforderlich ist. Ganz allgemein ist der Bestellungsbeschluss für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung des Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nic...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1.3 Die Bewertungsebenen

Variable Vergütung kann grundsätzlich Erfolge und Leistungen auf verschiedenen Bewertungsebenen umfassen. Obwohl, wie eingangs beschrieben, die derzeitige Diskussion eher in Richtung eines Verzichtes auf die Bonifizierung der individuellen Leistung bzw. individueller Zielerreichung führt, ist diese heute noch in der Mehrzahl variabler Vergütungsregelungen berücksichtigt. Das...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 4 Fazit

Nur eine frühzeitige und strukturierte Nachfolgeplanung sichert den Weiterbestand gerade von kleinen und mittleren Betrieben, die in der Regel durch einen Eigentümer geführt werden. Dabei kann die Beschäftigung mit der Frage, wie ein geordneter Übergang geregelt werden soll, im Grunde nicht früh genug beginnen. Spätestens 5 Jahre vor dem geplanten Ausscheiden aus der Firma s...mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 3.4 Wachstumsziele / Vergleich zum Vorjahr

Wachstumsziele fokussieren nicht auf die Planung bzw. Budgeterreichung, sondern auf die Verbesserung des Vorjahresergebnisses. Sie bieten damit eine unmittelbare Anreizwirkung und honorieren eine Performancesteigerung. Erforderlich ist jedoch eine Bewertung der "Qualität" der Absprungbasis (das Verbessern eines schlechten Vorjahreswertes muss andere Wirkungen haben als das H...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.13 Bemessungsgrundlage steuerpflichtiger Glücksspiele

Rz. 177 Mit dem EuGH-Urteil v. 5.5.1994[1] zur Bemessungsgrundlage von Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit war eine jahrelange Auseinandersetzung um die rechtliche Bewertung beendet worden. Die Finanzverwaltung hatte mit dem BFH die Auffassung vertreten, dass Entgelt für die Überlassung des Geldspielgeräts und für die Einräumung der Gewinnmöglichkeit der zum ...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.2 Musizieren/Ruhezeiten

Grundsätzlich ist Musizieren, das außerhalb der eigenen Wohnung nicht zu hören ist, im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung durch Gebrauchsregelungen nicht beschränkbar, weil durch ein solches Musizieren kein anderer Wohnungseigentümer beeinträchtigt wird. Jeder Eigentümer kann sein Sondereigentum gem. § 13 Abs. 1 WEG nach Belieben nutzen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dr...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 2 Ziele der Unternehmensnachfolge

Mit einer geordneten Nachfolgeregelung soll erreicht werden, dass die weitere Existenz des Betriebes gesichert ist (Weiterführung des eigenen Lebenswerks). Für den Altinhaber steht daher im Vordergrund, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Zudem möchte er meist einen möglichst hohen Verkaufpreis für die Firma erzielen. Umgekehrt will ein potenzieller Nachfolger sicher sei...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.2 Entscheidung über Nachfolger treffen

Für die weitere Vorgehensweise ist es zunächst wichtig zu wissen, aus welchem Kreis der Nachfolger kommen soll. Hier muss vom derzeitigen Inhaber eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. In Betracht kommen Familienmitglieder, Mitarbeiter und Betriebsfremde. Je nachdem müssen andere bzw. zusätzliche Aspekte beachtet werden. Familiennachfolge Soll der Betrieb innerhalb der F...mehr

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§ 28 Familiensachen / ee) Unterbliebener Ausgleich

Rz. 233 Auch in den Fällen einer negativen Feststellungsentscheidung (§ 224 Abs. 3 FamFG), also wenn es nicht zum Ausgleich kommt, ist jedes Anrecht zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Versorgungsausgleich unterbleibt wegenmehr

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§ 28 Familiensachen / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 272 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 273 Für die Anwaltsgebühren gilt unbeschadet e...mehr

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§ 28 Familiensachen / bb) Zeitpunkt

Rz. 230 Abzustellen ist gem. § 34 S. 1 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags.[123] Insoweit gilt das Gleiche wie für die Ermittlung des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens zur Bewertung der Ehesache (siehe Rdn 68). Beispiel 68: Versorgungsausgleich, Zeitpunkt der Bewertung Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens hatten die Eheleute ein gemeinsam...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Ehesache

Rz. 64 In isolierten Ehesachen (zum Verbund siehe Rdn 196 ff.) gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 65 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist möglich.[32] Rz. 66 Eine ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ist ebenfalls möglich. Zwar kann dem Scheidungsantrag nicht durch eine Versäumnisentscheidung entsprochen we...mehr

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§ 28 Familiensachen / e) Zugewinnausgleich

Rz. 255 Der Antrag auf Zugewinnausgleich ist eine Geldforderung und damit nach § 35 FamGKG zu bewerten. Zur Bewertung von gleichzeitigen Anträgen aus Stundung oder auf Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände siehe Rdn 172 ff. Zu sonstigen Einzelheiten siehe Rdn 179 ff. Rz. 256 Im Falle eines Stufenantrags gilt § 38 FamGKG (siehe Rdn 191).mehr

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§ 28 Familiensachen / aa) Überblick

Rz. 138 Wird Unterhalt als bezifferte Geldforderung geltend gemacht, gilt § 35 FamGKG. Der geforderte Betrag ist maßgebend. Mehrere Beträge sind nach § 33 Abs. 1 FamGKG zusammenzurechnen. Wird wiederkehrender Unterhalt verlangt, ist § 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG zu beachten. Rz. 139 Wird Naturalunterhalt verlangt, gilt § 42 Abs. 1 FamGKG.[77]mehr

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§ 28 Familiensachen / ii) Umwandlung eines statischen Titels in einen dynamischen Titel

Rz. 162 Liegt gegen den Unterhaltsschuldner bislang über den laufenden Unterhalt lediglich ein statischer Titel vor und beantragt der Unterhaltsgläubiger eine Abänderung dahingehend, dass der Unterhalt dynamisiert tituliert wird, soll nach Auffassung des OLG Dresden[91] der volle Wert der Unterhaltsbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate maßgebend sein;...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Abstammungssachen

Rz. 48 Die Gebühren richten sich nach Teil 3 VV, den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 49 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 175 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 f.). Rz. 50 Da es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, kommt eine Ermäßigung der Terminsgebühr...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 6. Gegenstandswert

Rz. 19 Der Gegenstandswert für das Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren ist gesondert festzusetzen. Die Bewertung richtet sich nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO. Keinesfalls darf ohne Weiteres der Wert der Hauptsache angesetzt werden. In aller Regel ist vom Wert der Hauptsache auszugehen und ein entsprechender Abschlag vorzunehmen.[5] Soweit die einstweilige...mehr

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§ 28 Familiensachen / 17. Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 2 FamFG

Rz. 164 In Unterhaltsverfahren nach § 231 Abs. 2 FamFG (Zuweisung des Kindergeldes) gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 165 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 41 ff.). Rz. 166 Da es sich um Verfahren der freiwi...mehr

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§ 28 Familiensachen / ff) Anrechte ohne Ehezeitanteile

Rz. 238 Strittig ist die Bewertung, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt ist oder das ermittelte Anrecht noch verfallbar ist, wenn das Anrecht also keine Ehezeitanteile aufweist. Rz. 239 Nach einer Auffassung[133] sind solche Anrechte nicht zu bewerten. Nach zutreffender Auffassung[134] ist jedes verfahrensgegenständliche und nicht nur jedes auszugleichende Anrecht zu berück...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Gewaltschutzsachen

Rz. 96 In Verfahren nach dem GewSchG (§§ 210 ff. FamFG) gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 97 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 98 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt,...mehr

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§ 28 Familiensachen / 10. Haushaltssachen

Rz. 101 In Haushaltssachen (§§ 200 ff. FamFG) gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 102 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 207 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 41 ff.). Rz. 103 Da es sich um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Termin...mehr

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§ 28 Familiensachen / 14. Übrige Kindschaftssachen

Rz. 123 In den übrigen Kindschaftssachen[69] (Kindschaftssachen außerhalb des § 45 FamGKG)[70] gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 124 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 125 Da es sich um Familiens...mehr

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§ 28 Familiensachen / ii) Billigkeitskorrektur

Rz. 245 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[139] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[140] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten...mehr

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§ 28 Familiensachen / 15. Umgangsrecht

Rz. 127 Es gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 128 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.).[72] Rz. 129 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nicht möglich...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / I. Überblick

Rz. 1 Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) zählt grundsätzlich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug ("Vollstreckbarerklärung eines Urteils auf besonderen Antrag"). Diese an sich klare Vorschrift wird häufig missverstanden.[1] Voraussetzung für die Anwendung des § 19 Abs. 1 S....mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / II. Abrechnung

Rz. 9 Beispiel 1: Vorbehaltsurteil und Nachverfahren Auf eine Scheckklage über 5.000,00 EUR ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Vorbehaltsurteil. Der Kläger beantragt, das Urteil für vorbehaltlos zu erklären. Im daraufhin anberaumten Termin im Nachverfahren wird erneut verhandelt. Die Gebühren im Nachverfahren entstehen erneut (§ 17 Nr. 5 RVG). Die Verfahrensgebühr des Sch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Hilfeleistungen in Steuersachen nach der StBVV

Rz. 8 Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten in Steuersachen gilt nach § 35 RVG die StBVV entsprechend. Insoweit sind die Gebührentatbestände nach Teil 2 VV ausgeschlossen (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Die Regelungen der anderen Teile des VV sind dagegen anzuwenden, also z.B. auch die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 9 Soweit die StB...mehr

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§ 28 Familiensachen / VIII. Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 33 Nach § 165 FamFG [15] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die Vergütung richtet sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV kann hier auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr