Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / cc) Zeitmoment bei den Vermächtnissen im Rahmen der Wiederverheiratungsklausel

Zunächst stellt sich die Frage des Zeitmoments für die Fälligkeit des Vermächtnisses. Dabei kann wiederum differenziert werden, dass die Vermächtnisse sofort mit dem Anfall bei der Wiederverheiratung, mit oder ohne Zeitpuffer oder erst beim Tod des Überlebenden fällig werden sollen.[17] Formulierungsvorschlag Fälligkeit mit kurzem Zeitpuffer: Zitat "Dieses Vermächtnis für unsere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff der Liegenschaftszinsen (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Stand] Nach der Definition des § 256 Abs. 1 Satz 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Mit den Liegenschaftszinssätzen werden die allgemein vom Grundstücksmarkt erwarteten künftigen Entwicklungen, insbesondere der Ertrags- und Wertverhä...mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / 2 Aus den Gründen:

[8] … II. 1. Die Beschwerde des Klägers ist statthaft gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG. Unabhängig davon, ob dem Kläger zwischenzeitlich eine Kostenrechnung zugegangen und sein Antrag auf Niederschlagung der Sachverständigenkosten in eine Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG umzudeuten ist (vgl. hierzu BeckOK-KostR/Dörndorfer, § 21 GKG Rn 9 m.w.N. [Stand: 1.1.2022]), findet gegen ein...mehr

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zfs 11/2022, Zulässigkeit v... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht insoweit abgewiesen, als der Kl. die Feststellung des Fortbestands der von ihm bei der Bekl. genommenen Krankentagegeldversicherung begehrt hat. … Wie das LG zu Recht angenommen hat, ist die Bekl. mit Schreiben vom 9.3.2020 wirksam gemäß § 19 Abs. 2 VVG vom Vertrag zurückgetreten. Gemäß § 19 Abs. 2 VVG kann der VR vom Vertrag zurücktreten, wenn d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Korrekturen bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Abs. 2)

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat aus Vereinfachungsgründen im Interesse einer leichten Umsetzbarkeit von einer Ermittlung von örtlichen Liegenschaftszinssätzen abgesehen. Dennoch hat sich der Gesetzgeber die am Grundstücksmarkt zu beobachtenden Marktmechanismen zu Nutze gemacht und zur Gewährleistung einer relations- und realitätsgerechten Bewertung von Ein- und Zwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / I. "Bundes-Folgeländer" bei der Grundsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Abweichungsgesetzgebung bei der Grundsteuer obliegt dem Landesgesetzgeber. Ohne eigenen Gesetzgebungsakt besteht Vollidentität mit dem Bundesrecht. Die Länder, die derzeit (s. Rz. 18) bei der Grundsteuer abweichungslos dem Bundesgesetz folgen ("Bundes-Folgeländer") sind: Berlin Brandenburg Bremen Mecklenburg-Vorpomm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Lebensmittelpunkt bei Ledigen

Rn. 712 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei ledigen StPfl bildet die Frage nach dem Ort des Mittelpunkts der Lebensinteressen einen Schwerpunkt bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung. Vorzunehmen ist eine Abwägung und Bewertung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (BFH v 27.05.2009, VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435)...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Die Verfahrensziele

Rn 14 § 1 sieht die Gläubigerbefriedigung als numerisch zuerst benanntes Ziel vor. Der Gläubiger, die sich daraus ergebende Stellung und Eigenschaft, werden in § 1 nicht näher erläutert. Das Gesetz setzt dies als gegeben voraus, wobei die verfahrensrechtliche Position und Weiterungen sich aus § 38 ergeben. Neben den sog. Insolvenzgläubigern zählen zudem die absonderungsberec...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit

Rn 29 Über das Verfahren, auf welche Weise konkret der Tatbestand der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit zu ermitteln ist, äußert sich der Gesetzestext nicht. Rn 30 Im Hinblick auf die Abgrenzung der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit von einer bloßen Zahlungsstockung einerseits und einer nur geringfügigen Liquiditätslücke andererseits ist eine mehrstufige Überprü...mehr

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Feststellungsklage / 1 Begriff

Neben der Leistungs- und der Gestaltungsklage ist die Feststellungsklage gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. § 256 ZPO die dritte Klageart. Mit einer Feststellungsklage soll das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses geklärt werden. Rechtsverhältnis ist eine bestimmte Rechtsbeziehung einer Person zu einer anderen oder zu einem Gegenstand. Auch können einzelne Ber...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.2 Bewertung durch neutrale, unabhängige und akkreditierte Dritte

3.3.2.1 Rankings, Ratings und Indizes In dieser Kategorie von Nachweisen werden Unternehmungen nach einheitlichen Kriterien und oftmals vergleichend bewertet. In Deutschland ist vor allem das IÖW-future-Ranking hierfür bekannt (www.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de). Es bewertet die Qualität von Nachhaltigkeitsberichten und wählt die besten Berichte in verschiedenen Kategori...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.1.2 Footprinting-Ansätze (Fußabdruck)

Footprinting-Ansätze ermöglichen es Unternehmungen, die physikalischen Verbräuche und Emissionen quantitativ zu berechnen, um die daraus resultierenden Umweltauswirkungen bewerten zu können. "Bei der Bewertung der betrieblichen Nachhaltigkeitsleistungen besteht das größte Problem in der Erfassung und Plausibilisierung der Stoffströme. Ist eine ausreichende Datenqualität vorh...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3 Entwicklungsstufe 3: Partielle Verankerung von Nachhaltigkeit

Um die 3. Entwicklungsstufe von Unternehmungen bei der Nachhaltigkeitspositionierung bestimmen zu können, werden die Messung und die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsleistungen herangezogen. Die Berichterstattung kann freiwillig oder gesetzlich verpflichtend sein. Ein wesentlicher, wenn nicht der wichtigste Effekt der Messung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitslei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.2.2 Siegel und Label

Für die Beurteilung von Nachhaltigkeitsleistungen werden Siegel von verschiedenen Instanzen und Label-Organisationen vergeben. Dazu gehören öffentlich-rechtliche Einrichtungen (u. a. der Blaue Engel für Konsumgüter oder das EU-Bio-Logo für Nahrungsmittel), Institute (u. a. der ÖkoTex Standard 100 für Textilien oder der Cradle to Cradle Certified™ Product Standard), Initiativ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.2.1 Rankings, Ratings und Indizes

In dieser Kategorie von Nachweisen werden Unternehmungen nach einheitlichen Kriterien und oftmals vergleichend bewertet. In Deutschland ist vor allem das IÖW-future-Ranking hierfür bekannt (www.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de). Es bewertet die Qualität von Nachhaltigkeitsberichten und wählt die besten Berichte in verschiedenen Kategorien. Das Unternehmensnetzwerk econsens...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.2.3 Preise und Auszeichnungen

Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis ist wohl die bekannteste Auszeichnung für nachhaltiges Engagement in Deutschland. Der Preis prämiert vorbildliche Nachhaltigkeitsleistungen in Wirtschaft, Kommunen und Forschung. Mit 5 Wettbewerben ist er die größte Auszeichnung seiner Art in Europa. Der Preis wird seit 2008 jährlich von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis vergeben i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.3.3 Projekte und Netzwerke

Zahlreiche institutionelle Investoren unterstützen das Carbon Disclosure Project (CDP, www.cdp.net). Die größte Datenbank zum Thema Klima erhebt Daten von Organisationen zu Treibhausgas-Emissionen und -Reduktionsstrategien sowie Klimarisiken. Der Carbon Performance Leadership Index (CPLI) listet daraus die Firmen mit den höchsten Bewertungen (siehe auch Indizes). Das LiMaS E...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.2.1 Aufbau und Inhalte einer Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse befasst sich mit den folgenden Analysebereichen: Umfeldanalyse (externe Analyse) Unternehmensanalyse (interne Analyse) Analyse der Stakeholder-Erwartungen Umfeldanalyse (externe Analyse) Bei der Umfeldanalyse geht es darum, sämtliche externe Faktoren auszuwerten, die nicht oder nur wenig von Unternehmungen beeinflusst werden können. Dazu gehören Trends,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arrest / 3 Arrestgrund

Ein Arrestgrund ist anzunehmen, wenn der Schuldner wesentliche Vermögensstücke beiseite schafft oder veräußert oder sonstige Handlungen vornimmt oder ankündigt, die dazu dienen, den Anspruch des Gläubigers zu vereiteln. Sinn des Arrestverfahrens ist es, Vermögensverschiebungen eines Schuldners zu verhindern, damit nach durchgeführtem Rechtsstreit über den Bestand einer Forde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.4 Die Vertriebskanäle

Vertriebskanäle dienen der Kommunikation und Kauf­abwicklung Passen müssen auch die Kanäle, über die der Vertrieb des Produkts oder der Dienstleistungen stattfindet. Im Rahmen der Kommunikation müssen sie zunächst die Aufmerksamkeit des Kunden wecken, ihm ein Angebot unterbreiten und eine Bewertung ermöglichen. Über die Vertriebskanäle wird dann der Kauf und die Distribution...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen müssen die Mitarbeiter in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) im bisherigen Umfang weiter arbeiten. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Arbeit frei gestellt (sog. Blockmodell...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.3 Wertermittlung

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch zu bewerten.[1] Aus Vereinfachungsgründen lässt das BMF-Schreiben v. 28.3.2007 hiervon abweichend die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach einem pauschalen Verfahren unter Verwendung der dem BMF-Schreiben beigefügten Tabelle zu.[2] Die dort genannten Barwertfaktoren b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.7.4 Anfechtung des Bestellungsbeschlusses

Der Beschluss über die Bestellung des Verwalters kann nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG angefochten werden (siehe zur Anfechtung von Beschlüssen Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV), Kap. 3.5). Wird der Bestellungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt, führt dies in entsprechender Anwendung von § 47 FamFG [1] weder zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder Rechtshandl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichtverletzung: Folgen f... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss verstoße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, da ein wichtiger Grund für eine Abberufung nicht vorgelegen habe. Maßgeblich für diese Bewertung sei die Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung, die vor dem 1.12.2020 gelegen habe. Die Wohnungseigentümer hätten die Bestellungszeit befristet. Die Befristung enthalte die stille Übereinkun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1 Allgemeines

Mit jedem wirtschaftlichen Handeln von Unternehmen und Selbstständigen sind Risiken verbunden. Dies gilt auch und gerade im Hinblick auf die einzelnen Phasen des Lebenszyklus einer Immobilie, wo diese Risiken nicht nur rund um die Immobilie selbst, sondern auch für die Akteure und Nutzer dieser Immobilie bestehen. Obgleich versucht wird, durch Einsatz von Risiko-Management-S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praktische Hinweise zur akt... / VII. Auch rechtliche Würdigungen und Schätzungen sind personenbezogene Daten

Das FG Sachsen und das FG Baden-Württemberg schränken den Anwendungsbereich des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein, indem sie den Begriff der personenbezogenen Daten restriktiv verstehen und durch Schätzung ermittelte Daten und rechtliche Analysen nicht als personenbezogene Daten qualifizieren (FG Sachs. v. 8.5.2019 – 5 K 337/19, EFG 2020, 661, Rz. 21; FG BW v. 26...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3 Abweichungen von der Bewertung des Grundvermögens

Rz. 9 Bei der Besteuerung der wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, den Grundstücken, lassen sich hinsichtlich der landesrechtlichen Abweichungen von den bundesgesetzlichen Regelungen insbesondere das Bodenwertmodell (vgl. 3.1.) und die Flächenmodelle (vgl. 3.2.) unterscheiden. Rz. 10 Einstweilen frei 3.1 Bodenwertmodell Rz. 11 Beim Bodenwertmodell wird die tradierte A...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Systematik des "Bodenwertmodells"

Rz. 20 Die Abweichungen des baden-württembergischen Bodenwertmodells vom Bundesmodell erschöpfen sich im Wesentlichen auf die Reduzierung des Steuergegenstandes im Bereich des Grundvermögens auf den Grund und Boden (keine Einbeziehung der Gebäude) und der sich daraus ergebenden Folgewirkungen. Die inhaltlichen Abweichungen des LGrStG von den reformierten bundesgesetzlichen Re...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Bewertungsmaßstab / Bewertungsziel

Rz. 19 Laut dem Landesgesetzgeber wird der Belastungsentscheidung bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mittels eines Ertragswertverfahrens durch Anknüpfung an den Sollertrag des Grundbesitzes Rechnung getragen. Bewertungsziel ist ein objektiviert-realer Ertragswert eines selbstbewirtschafteten, pacht- und schuldenfreien Betriebs. Mit diesem, dem Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Abgleich mit den bundesgesetzlichen Regelungen

Rz. 15 Wenngleich das LGrStG nicht nur partiell, sondern formal vollumfänglich vom Bundesgesetz abweicht, wurden mit dem LGrStG die bundesgesetzlichen Regelungen zum reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrecht im GrStG und BewG weitgehend inhaltsgleich übernommen. Durch § 2 LGrStG werden die Abgabenordnung (AO) und die Finanzgerichtsordnung (FGO) verfahrens- und prozessrec...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Allgemeines

Rz. 13 Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz vom 4.11.2020[1] als erstes Land von der sog. Länderöffnungsklausel nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Es handelt sich um ein eigenständiges und vollumfängliches Landesgrundsteuergesetz, dass anwenderfreundlich neben den grundsteuerrechtlichen auch die dazugehörenden bewertungsrechtlichen Vorschrift...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) Funktionsweise

Rz. 467 Der wesentliche Unterschied zwischen dem VKS 3.0 und dem VKS 4.5 liegt in der Speicherung der Videoaufzeichnung. Beim Vorgängermodell wird ein DV-Band, also ein Magnetband ähnlich einer Hörspielkassette, verwendet. Beim VKS 4.5 erfolgt die Speicherung in digitaler Form und es wird als originäres Beweismittel ein sogenannter "Vorlagensatz" erstellt. Dieser besteht "aus ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 49 Die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer birgt verfassungsrechtliche Risiken. Eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer löst sich von der herkömmlichen Ausgestaltung der Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude umfasst. Dies löst Bedenken aus, ob der Typusbegriff der Grundsteuer im Sinne d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 228 Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat mit dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 7.7.2021[1], zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 17.5.2022[2],von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Das Niedersächsische Finanzministerium hat am 22.2.2022 zur Anwendung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrS...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 126 Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit dem Hamburgischen Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[1] von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Nachfolgend wurde das HmbGrStG durch Art. 2 des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kj. 2022 sowie zur Änderung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes v. ...mehr

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§ 1 Messverfahren / e) Testfotos

Rz. 940 Die Testfotos sind gemäß Punkt 3.4 Buchst. a) (S. 29) der Gebrauchsanweisung (Stand 22.3.1999) wie folgt vorgeschrieben: Zitat "Der Test 1 muss für jede Messstelle mindestens 2-mal durchgeführt werden, am Beginn und am Ende des Messeinsatzes!" Durch die fotografische Dokumentation des Tests 1 wird beweissicher gewährleistet, dass alle Segmente der dreistelligen Geschwin...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 880 Das laserbasierte Messverfahren "Traffistar S 350" wird für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt und misst Geschwindigkeiten von in Bewegung befindlichen Fahrzeugen. Das System kann dabei mehrere Fahrzeuge auf mehreren Fahrstreifen zeitgleich überwachen. Es können unterschiedliche Geschwindigkeitsgrenzwerte für Pkw und Lkw vorgegeben werden. Messun...mehr

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§ 1 Messverfahren / aa) Test 1

Rz. 969 Bei der Durchführung von Messungen mit Fotodokumentation muss gemäß der Gebrauchsanweisung (Stand: 22.3.1999) der Test 1 durchgeführt werden. Rz. 970 Durch die fotografische Dokumentation des Test 1 wird beweissicher gewährleistet, dass alle Segmente der dreistelligen Geschwindigkeitsanzeige der Fotoeinrichtungen der Typen IX und FE2.1 funktionsfähig sind und dass die...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 74 Der bayerische Gesetzgeber hat mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021[1] von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Das Bayerische Staatsminsiterium der Finanzen und für Heimat hat am 2.9.2022 unter dem Aktenzeichen 34-G 2010-1 einen Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz und zum Siebenten Abschn...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) Testfotos

Rz. 1016 Die Testfotos sind gemäß Punkt 8.1 (S. 33) der Gebrauchsanweisung (Stand 1.4.2004) wie folgt vorgeschrieben: Zitat "Der Test muss jeweils zweimal pro Messstelle ausgeführt werden, einmal zu Beginn und dann am Ende des Messeinsatzes an einer Messstelle!" Rz. 1017 Durch die fotografische Dokumentation des Tests wird beweissicher gewährleistet, dass alle Segmente der drei...mehr

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§ 1 Messverfahren / VII. Lasermessverfahren "Poliscan FM1" (Firma Vitronic)

Rz. 875 Hierbei handelt es sich um das aktuelle Produkt der Fa. Vitronic, das die diversen Einsatzfelder der verschiedenen alten Poliscan Versionen mit einem Gerät abdeckt. Es wurde am 23.6.2017 erstmalig durch die Konformitätsbewertungsstelle bei der PTB erfolgreich einer Baumusterprüfung unterzogen. Auch hier ist auf das Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes (5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5 Niedersachsen

3.2.5.1 Allgemeines Rz. 225 In Niedersachsen wurde zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein sog. „"Flächen-Lage-Modell" eingeführt. Analog zum "Flächen-Faktor-Verfahren" in Hessen erweitert das niedersächsische "Flächen-Lage-Modell" das bayerische – reine – Flächenmodell (siehe Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4 Besteuerung des Grundvermögens nach dem "Flächen-Lage-Modell"

3.2.5.4.1 Belastungsgrund Rz. 231 Entsprechend der anderen Länder, die im Bereich der sog. Grundsteuer B das Flächenmodell umsetzen, wird vom niedersächsischen Landesgesetzgeber als Belastungsgrund der Grundsteuer das Äquivalenzprinzip i. S. d. Nutzenäquivalenz angeführt (Rz. 62, 63). Nach Ansicht des Landesgesetzgebers ergebe sich bei einer kommunalen Steuer, die an den Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4 Hessen

3.2.4.1 Allgemeines Rz. 175 Der hessische Landesgesetzgeber hat zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) – abweichend vom Bundesrecht – ein sog. "Flächen-Faktor-Verfahren" eingeführt. Es erweitert das bayerische – reine – Flächenmodell (siehe 3.2.2) zwecks Lagedifferenzierung um einen Lagefaktor, der sich aus dem Ve...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Besteuerung des Grundvermögens im "Bodenwertmodell"

Belastungsgrund Rz. 18 Nach dem Landesgesetzgeber beruht die Belastungsentscheidung für die Grundsteuer zuvorderst auf dem Äquivalenzgedanken, aber daneben auch auf dem Gedanken der Leistungsfähigkeit.[1] In Anlehnung an den Äquivalenzgedanken werde durch die Grundsteuer einerseits ein Zusammenhang mit kommunalen Infrastrukturleistungen hergestellt, die durch Beiträge und Gebü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4 Besteuerung des Grundvermögens nach dem – reinen – "Flächenmodell"

3.2.2.4.1 Belastungsgrund Rz. 80 In Abkehr vom Leistungsfähigkeitsprinzip wird vom bayerischen Gesetzgeber für die grundlegende Neuausrichtung der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der sog. Grundsteuer B nach den Flächen der Grundstücke das Äquivalenzprinzip angeführt. Bei einer kommunalen Steuer, die an den Grundbesitz anknüpft, ergebe sich zwischen den öffentlichen Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4 Besteuerung des Grundvermögens nach dem "Wohnlagemodell"

3.2.3.4.1 Belastungsgrund Rz. 132 Analog zum bayerischen – reinen – "Flächenmodell" wird das Hamburger "Wohnlagemodell" für die grundlegende Neuausrichtung der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer hinsichtlich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach den Flächen der Grundstücke und der Wohnlage – in Abkehr vom Leistu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4 Besteuerung des Grundvermögens nach dem "Flächen-Faktor-Verfahren"

3.2.4.4.1 Belastungsgrund Rz. 181 Als Belastungsgrund der Grundsteuer wird vom hessischen Landesgesetzgeber entsprechend zu den anderen Ländern, die das Flächenmodell umsetzen, das Äquivalenzprinzip i. S. d. Nutzenäquivalenz genannt (Rz. 62). Die Belastungsgrundentscheidung im hessischen Landesmodell liege in der Schaffung eines Ausgleichs dafür, Nutzen aus kommunal bereitges...mehr

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§ 1 Messverfahren / II. Geschwindigkeitsüberwachungsgerät TraffiStar S 330

Rz. 1213 Wichtige Entscheidungen: Rz. 1214 Bei dem Messgerät der Fa. JENOPTIK Robot GmbH (ehem. Robot Visual Systems GmbH) vom Typ TraffiStar S 330 handelt es sich um eine Weiterentwicklung des im Vorpunkt beschriebenen Messgerätes vom Typ TraffiPhot S, bei...mehr