Rz. 940

Die Testfotos sind gemäß Punkt 3.4 Buchst. a) (S. 29) der Gebrauchsanweisung (Stand 22.3.1999) wie folgt vorgeschrieben:

Zitat

"Der Test 1 muss für jede Messstelle mindestens 2-mal durchgeführt werden, am Beginn und am Ende des Messeinsatzes!"

Durch die fotografische Dokumentation des Tests 1 wird beweissicher gewährleistet, dass alle Segmente der dreistelligen Geschwindigkeitsanzeige in der Datenbox der Fotoeinrichtung funktionsfähig sind und die Datenfunkstrecke zu den Fotoeinrichtungen in Ordnung ist. Bei "000" werden beide und bei "3FF" wird kein Richtungspfeil eingeblendet. Beim Betrieb der Fotoeinrichtung FE2.0 werden keine Pfeile eingeblendet.

Abbildung 18 – Relevante Dateneinblendungen in den Testfotos

Die Testfotos erfüllen durch die Aufnahme in die Gebrauchsanweisung die Aufgabe für Teile des Messbetriebs die ordnungsgemäße technische Funktion zu gewährleisten.

 

Rz. 941

Daher erfüllen die Testfotos zu Messbeginn und zu Messende auch die Funktion, den Messzeitraum zu bestimmen, dessen spätere Bewertung im Rahmen einer Gutachtener­stellung eine sichere Bewertung eines einzelnen Messvorgangs zulässt. Dies nicht nur aus technischer Sicht, sondern auch aus Sicht der Gesamtbewertung z.B. zur Gründlichkeit des Messbetriebs.

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