Rz. 1

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei

(VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 –

Vom 9. Dezember 2019

(GABl 2020, S. 2)

[1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10.

1. Ziel und Leitlinien

Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist es, schwere Verkehrsunfälle zu verhindern, Unfallfolgen zu minimieren und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung im Straßenverkehr Rechnung zu tragen.

Bei der Verkehrsprävention ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz zu wählen, der frühzeitig im Erziehungsprozess ansetzt, alters- und zielgruppenspezifisch sowie an aktuellen Entwicklungen orientiert ist.

Die Verkehrsüberwachung hat sich an den Hauptunfallursachen und den Zielgruppen zu orientieren. Darüber hinaus ist dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Straßenverkehr und der Notwendigkeit der Einhaltung von Verkehrsregeln durch ein niederschwelliges Einschreiten, auch bei vermeintlichen Bagatellverstößen, mit konsequenter Sanktionierung Rechnung zu tragen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist sowohl bei der Verkehrsprävention als auch bei der Verkehrsüberwachung ein ganzheitlicher Ansatz unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse unverzichtbar. Der Öffentlichkeitsarbeit kommt eine große Bedeutung zu, da damit wesentlich zur Transparenz der Maßnahmen und zum Verständnis bei der Bevölkerung beigetragen werden kann.

Um die Ziele zu erreichen, sind möglichst Partnerschaften mit Behörden, Institutionen und anderen gesellschaftlichen Trägern der Verkehrssicherheitsarbeit einzugehen.

Im Einzelnen konzentriert sich die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei auf die Bereiche

Verkehrsprävention mit Verkehrserziehung,
Verkehrsüberwachung,
Verkehrsunfallaufnahme,
Mitwirkung bei Verkehrsaudits (Verfahren zur Analyse/Begutachtung von Verkehrsräumen, um die Aspekte der Verkehrssicherheitsarbeit einfließen zu lassen. Findet regelmäßig bei in Planung befindlichen Verkehrsräumen Anwendung. Wird hier begrifflich auch für bereits bestehende Verkehrsräume verwendet. In der Regel werden dabei standardisierte Informationserhebungen durchgeführt.) und
Öffentlichkeitsarbeit.

Diese Verwaltungsvorschrift orientiert sich an den bundeseinheitlichen Leitlinien für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei.

Das Auftreten der Polizei im Verkehrsraum hat erhebliche Signalwirkung. Neben einem bürgerfreundlichen und kompetenten Verhalten ist der erwarteten Vorbildfunktion, insbesondere durch Einhaltung der Verkehrsregeln, Rechnung zu tragen.

2. Analyse und Bewertung der Verkehrssicherheitslage

Aus den Erkenntnissen der Verkehrsunfallanalyse und den Ergebnissen der Verkehrsüberwachung ist unter Berücksichtigung von Forschungsergebnissen ein ständig aktuelles Verkehrssicherheitslagebild auf Landes-, regionaler und örtlicher Ebene zu erstellen. Dabei sind auch neue Mobilitätsformen zu berücksichtigen.

Im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes ist auch die Kriminalitätslage einzubeziehen. Polizeiliche Konzepte und Maßnahmen der Verkehrssicherheit haben sich an diesen Lagebildern zu orientieren. Sie bilden die Grundlage für eine zielgerichtete präventive und repressive Arbeit. Ständige Analyse und Bewertung sind erforderlich, um zeitnah und flexibel auf Veränderungen reagieren zu können.

Das Verkehrssicherheitslagebild Baden-Württemberg steht landesweit online im Führungsinformationssystem (FIS) zur Verfügung und enthält neben Standard- auch zahlreiche Sonderauswertungen, wie zum Beispiel für junge Erwachsene, motorisierte Zweiräder und zur Thematik Alkohol/Drogen.

Das Verkehrssicherheitslagebild wird durch das Verkehrssicherheitsscreening Baden-Württemberg ergänzt, welches neben Daten zur Verkehrsunfalllage auch Daten zur Verkehrsbelastung, aufgeteilt nach Kraftfahrzeug- und Beteiligungsart, einzelnen Streckenabschnitten, zum Zustand des Verkehrsraumes und zu den gefahrenen Geschwindigkeiten zur Verfügung stellt.

3. Verkehrsprävention

3.1 Allgemeine Grundsätze und Ziele

Verkehrsprävention ist elementarer Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit und umso erfolgreicher und wirkungsvoller, je breiter der gesellschaftliche Konsens ist. Sie muss darauf ausgerichtet sein, über die komplexen Zusammenhänge des Straßenverkehrs zu informieren, Kenntnisse über die Verkehrsvorschriften zu vermitteln und über Unfallgefahren aufzuklären. Aktuelle Entwicklungen sind zeitnah aufzugreifen und umzusetzen. Diese polizeiliche Tätigkeit soll gleichzeitig genutzt werden, um vertrauensbildend in die Bevölkerung, vor allem gegenüber Kindern und Jugendlichen, zu wirken.

Ziel der Verkehrsprävention ist es, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land möglichst lebenslang für die eigene und die Verkehrssicherheit anderer zu sensibilisieren.

Dabei ist die Verantwortung von Eltern, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Verkehrsbehörden, Vereinen und Institutionen einzufordern.

Bei den Referaten Prävention der regionalen Polizeipräsidien wird die operativ...

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