Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskosten

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.3 Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlagen

Rz. 128 Für eine vollautomatische Ölheizungsanlage fallen grundsätzlich keine Bedienungskosten an, sodass Kosten insoweit nicht umlegbar sind (KG, GE 1976, 762; Peruzzo, Rn. 204; Blank/Börstinghaus, § 556 Rn. 25; a. A. Schmidt-Futterer/Lammel, § 7 HeizKostenV Rn. 31). Dasselbe gilt für die Beheizung mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln. Umlagefähig sind aber die Kosten für...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Laufend entstehende Kosten/nutzbare Leistungen

3.5.1 Laufend entstehende Kosten Rz. 54 Die Betriebskosten müssen regelmäßig wiederkehrend anfallen (für Kosten der Überprüfung der Elektroanlage: BGH, Urteil v. 14.2.2007, VIII ZR 123/06, GE 2007, 439, für Dachrinnenreinigung: BGH, Urteil v. 7.4.2004, VIII ZR 146/03, GE 2004, 810; BGH, Urteil v. 7.4.2004, VIII ZR 167/03, GE 2004, 613; AG Münster, Urteil v. 15.3.2019, 48 C 36...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Inhalt der Abrechnung

Rz. 75 Hinweis Angaben in der Abrechnung Die Abrechnung muss zumindest folgende Angaben enthalten (BGH, Urteil v. 20.1.2021, XII ZR 40/20, GE 2021, 305; Urteil v. 29.1. 2020, VIII ZR 244/18, GE 2020, 463; OLG Dresden, Beschluss v. 9.8.2019, 5 U 936/19, ZMR 2020, 24; LG Kassel, Beschluss v. 16.2.2022, 1 T 427/21, WuM 2022, 335; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 333):...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Regelungsbereich

Rz. 35 Für den bis zum 31.12.2001 öffentlich geförderten Wohnraum gilt § 20 Abs. 1 Satz 2 NMV, wonach nur diejenigen Kosten umgelegt werden dürfen, "die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind." Auch für preisfreien Wohnraum – und damit auch für früher preisgebundenen Wohnraum, der bis zum 3.10.1990 errichtet worde...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Ausgangsmiete

Rz. 2 Die ortsübliche Vergleichsmiete, die höchstens um 10 % überschritten werden darf, bemisst sich nach derjenigen zu Beginn des Mietverhältnisses zuzüglich zulässiger Zuschläge. Diese wird nach der Legaldefinition des § 558 Abs. 2 ausschließlich anhand von fünf wohnwertbildenden Faktoren ermittelt, also aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2 Fallgruppen

Rz. 36 Maßgebend ist der Standpunkt eines "vernünftigen Wohnungsvermieters", der ein "vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis" im Auge behält (OLG Karlsruhe, RE v. 20.9.1984, 9 RE-Miet 6/83, WuM 1985, 17; Beyer, NZM 2007, 1, 2; Börstinghaus/Lange, WuM 2010, 538). Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist nicht bereits dann verletzt, wenn der Vermieter vor der Beauftragung von Leistunge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.24 Kosten der Gemeinschaftsantenne/des Breitbandkabelfernsehens/des gebäudeinternen Glasfasernetzes

Rz. 201 § 2 Nr. 15 BetrKV regelt verschiedene Arten der medialen Versorgung der Mietwohnung. Die Vorschrift ist durch das TKModG 2021 geändert worden. Die unten kursiv gesetzten Passagen sind ergänzt worden, sie treten zum 1.12.2021 in Kraft. Nach dem neuen § 2 Nr. 15c BetrKV kann der Mieter an den Investitionskosten für ein gebäudeinternes Glasfasernetz beteiligt werden kan...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.9 Kosten der Berechnung und Aufteilung des Verbrauchs

Rz. 140 Schließlich sind auch die Kosten für die Berechnung und Aufteilung der Heizkosten umlagefähig. Dazu gehören die Kosten für das Ablesen und den Austausch der Verdunstungsröhrchen (AG Bad Vilbel, WuM 1987, 275 [LS]; AG Hamburg, WuM 1982, 310 [LS]; AG Miesbach, WuM 1980, 221; a. A. AG Bergheim, WuM 1983, 123 [LS]; AG Köln, WuM 1983, 239 [LS]), die Kosten für die Aufteil...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.3 Beweislast

Rz. 51 Hinweis Darlegungs- und Beweislast beim Mieter Im Streitfall trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (BGH, Urteil v.25.1.2023, VIII ZR 230/21, WuM 2023, 204; AG Lübeck, Urteil v. 28.8.2024, 27 C 1867/22, BeckRS 2024, 24323; vgl. dazu näher Teil II Mietprozessrecht Rn. 44g). Die Bezugnahme ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Gewerberaum

Rz. 20 Bei Gewerberaummietverhältnissen ist die freie Vereinbarung von Wertanpassungsklauseln weiterhin durch das Preisklauselgesetz (Art. 2 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse v. 14.9.2007, BGBl. I S. 2246) in dem dortigen Umfang beschränkt (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 557b Rn. 23; vgl. dazu Aufderhaar/Jaeger NZM 2009, 564 ff.). Für die in einem Gewe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Weitergehender Schadensersatzanspruch

Rz. 13 § 546a Abs. 2 stellt klar, dass ein weitergehender Schadensersatzanspruch grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Dieser setzt naturgemäß eine entsprechende Anspruchsgrundlage voraus, die in §§ 280, 286, aber auch in positiver Forderungsverletzung (§ 280) gesehen werden kann und wofür Verschulden (§§ 276, 278) erforderlich ist. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs r...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Berichtigung von Abrechnungen

Rz. 85 Die Wirksamkeit der Abrechnung wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass einzelne Positionen in der Betriebskostenabrechnung materiell unrichtig sind (BGH, Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 295/07, WuM 2009, 42; OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.3.2006, 10 U 143/05, WuM 2006, 381; LG Dortmund, Urteil v. 10.5.2005, 1 S 247/04, NZM 2005, 584). Fehlt es an einer Umlagevereinba...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.7 Kosten der Anmietung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Rz. 134 Als Ausstattung zur Verbrauchserfassung sind die Geräte i. S. d. § 5 Abs. 1 HeizkostenV anzusehen. Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV Wärmezähler und Heizkostenverteiler (vgl. dazu näher Kinne, a. a. O., Teil C 6.1), zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattunge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1 Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen

Rz. 118 § 2 Nr. 4a BetrKV Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage; hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Eins...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Rechtsfolgen des Verstoßes

Rz. 15 Erteilt der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht, ist kann Mieter bis zur Erteilung der Auskunft ein Zurückbehaltungsrecht an den zukünftigen Mieten gemäß § 273 geltend machen (Blank, WuM 2014, 642). Die Nichterteilung der geforderten Auskunft stellt zugleich die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht dar, die den Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Gl...mehr

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Synopse GEG – GModG / Abschnitt 3 Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage

§ 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden (1) 1Der Vermieter ermittelt im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. 2Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, ermittelt er den Kohlendioxidausstoß der Wohnung p...mehr

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Synopse GEG – GModG / § 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass der Energieverbrauch der Benutzer von heizungs-, kühl- oder raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Warmwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen erfasst wird, die Betriebskosten dieser Anlagen oder Einrichtungen so auf die Benutzer zu ve...mehr

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Synopse GEG – GModG / § 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass der Energieverbrauch der Benutzer von heizungs-, kühl- oder raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Warmwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen erfasst wird, die Betriebskosten dieser Anlagen oder Einrichtungen so auf die Benutzer zu ve...mehr

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Synopse GEG – GModG / § 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch des Mieters

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Synopse GEG – GModG / § 5c Evaluierung

1Die Regelungen der §§ 5a und 5b werden im Jahr 2036 im Hinblick auf ihre Verteilungswirkung evaluiert. 2Die Verteilungswirkung wird in Bezug sowohl auf die Kosten der Vermieter als auch auf die Kosten der Mieter evaluiert.mehr

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Synopse GEG – GModG / Art. 5 Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzesmehr

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Synopse GEG – GModG / § 5b Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Neubauten

1Die Regelungen des § 5a sind entsprechend auf Wohnraummietverhältnisse in Gebäuden, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 neu errichtet und erstmals genutzt werden, anzuwenden. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden auf die Errichtung von Gebäuden, für die die Bauantragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem 13. Mai 2026 erfolgte.mehr

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Synopse GEG – GModG / § 5a Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Bestandsgebäuden

(1) Bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes ermittelt der Vermieter für Wohnraummietverhältnisse in Bestandsgebäuden im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung für die Versorgung der Abrechnungseinheit mit Wärme oder Wärme und Warmwasser unter entsprechender Anwendung von § 5 Absatz 1 Satz 5 die im Abrechnungszeitraum...mehr

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Synopse GEG – GModG / § 7 Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten und den Kosten für verpflichtend anteilig zu nutzende Brennstoffe nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes und den Netzentgelten

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Synopse GEG – GModG / § 1 Zweck des Gesetzes

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Synopse GEG – GModG / § 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden

(1) 1Der Vermieter ermittelt im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. 2Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, ermittelt er den Kohlendioxidausstoß der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr; vermietet er in e...mehr

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Synopse GEG – GModG / § 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden

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Synopse GEG – GModG / § 5d Härtefall bei Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes

(1) 1Der Vermieter hat abweichend von § 5a Absatz 3 und § 5b nur die Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 zu tragen, wenn der vermietete Wohnraum nicht in einem Gebiet liegt, das durch eine Rechtsverordnung gemäß § 556d Absatz 2 Satz 1, § 558 Absatz 3 Satz 3 oder § 577a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches als angespannter Wohnungsmarkt bestimmt wird, die vereinbarte...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.2 Inhalt

Gemäß § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB muss die Modernisierungsankündigung Angaben enthalten über: die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme, den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c BGB verlangt werden soll, sowie die...mehr

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CO2-Kostenaufteilung zwisch... / 1.2 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Erfasst sind alle Wärmeerzeugungsanlagen, also auch Warmwasserbereitungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl oder Kohle). Unerheblich ist, ob es sich um hauseigene Anlagen oder Blockheizkraftwerke handelt und ob es sich um Nah- oder Fernwärme oder um Contracting handelt. Maßgebend ist allein, dass CO2 emittiert wird.[1] Ausgenom...mehr

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Neue Heizungsanlagen und Bi... / 8.1 Zu errichtende Gebäude

Den Einbau von Stromdirektheizungen in neu zu errichtende Gebäude regelt § 10 Abs. 4 GModG: § 10 Abs. 4 GModG – Einbau einer Stromdirektheizung in ein neu zu errichtendes Gebäude (...) (4) 1Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 darf eine Stromdirektheizung in ein zu errichtendes Gebäude mit Wohnungen zum Zweck der Inbetriebnahme nur eingebaut oder in diesem nur aufgestellt wer...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.6.1 Grundsätze

Nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB ist die Mieterhöhung ausgeschlossen, wenn sie für den Mieter wirtschaftlich, auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten, eine Härte bedeuten würde. Anders als im Fall des § 555d Abs. 2 BGB – wo es um Härtegründe geht, die gegen die Duldungspflicht der Maßnahme sprechen (siehe oben Kap. A.13.1.3.2) – stellt die Vorsc...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2 Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB)

Das Recht der Mieterhöhung regeln §§ 557 bis 561 BGB. § 557 Abs. 1 BGB regelt zunächst, dass die Vertragsparteien eine Mieterhöhung vertraglich vereinbaren können. Insbesondere kann insoweit gemäß § 557 Abs. 2 BGB eine Staffelmiete nach § 557a BGB oder eine Indexmiete nach § 557b BGB vereinbart werden. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung kann der Vermieter von ...mehr

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CO2-Kostenaufteilung zwisch... / 4.2.4 Neubau

Für Neubauten ordnet § 5b CO2KostAufG die entsprechende Anwendung des § 5a CO2KostAufG für Gebäude an, die bis zum 31.12.2029 neu errichtet und erstmals genutzt werden. Das gilt nach § 5b Satz 2 CO2KostAufG nicht für die Errichtung von Gebäuden, für die die Bauantragstellung vor dem Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses zum CO2KostAufG erfolgt ist. Das Bundeskabinett hat das GM...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Die Neuerungen des GModG wirken sich insbesondere im Bereich des Mietrechts aus und stoßen nicht auf ungeteilte Zustimmung. Durch die Ermöglichung des Weiterbetriebs von Öl- und Gasheizungen in § 43 Abs. 1 GModG wird es voraussichtlich infolge der CO2-Bepreisung, steigender Netzentgelte und Risiken fossiler Energiemärkte zu steigenden Betriebskosten kommen. Insbeson...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.10.3 Tatsächliche Mieterhöhung höher als 10 %

Entsprechendes gilt für den Fall, dass die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 % übersteigt. Nach § 555c Abs. 1 Nr. 3 BGB sind für den Fall, dass der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 559 BGB oder eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren (siehe Kap. A.13.2.9) verlangen will, auch der Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung sowie die voraussichtliche...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.1 Mieterhöhung nach Fensteraustausch

Musterschreiben: Modernisierungsmieterhöhung (hier: Fensteraustausch) [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links Hier: Mieterhöhung nach §§ 559, 559a BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Zeitraum vom 19.10.2026 bis 23.10.2026 wurde in Ihrer Wohnung eine Modernisierung der Fenster durchgeführt. Der Einbau der...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.3 Mieterhöhung nach Heizungsmodernisierung

Musterschreiben: Mieterhöhung gem. § 559e BGB nach Heizungsmodernisierung [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links hier: Mieterhöhung nach § 559e f. BGB Sehr geehrte/r _____________, wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 1.7.2026 bis zum 24.7.2026 in dem Mehrfamilienhaus Blumenstr. 6, 80000 München ein...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.1 Ankündigung Fensteraustausch

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Fensteraustausch) Mietverhältnis Hauptstraße 26 in 40627 Düsseldorf (2. OG) Hier: Ankündigung baulicher Maßnahmen wegen Fensteraustauschs Sehr geehrte/r ________________________, wie Ihnen bekannt ist, besteht Instandsetzungsbedarf sowoh...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.2 Mieterhöhung nach Wärmedämmung

Musterschreiben: Modernisierungsmieterhöhung (hier: Wärmedämmung, Maßnahme nach § 36 GModG) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 6, 80000 München hier: Mieterhöhung nach Durchführung einer energetischen Modernisierung (§§ 559 ff. BGB) Sehr geehrte/r ____________, die Maßnahmen zur energetischen Modernisierung sind nun durch Anbringung des W...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.6.4 Maßnahmen nach § 555b Nr. 1 oder Nr. 1a BGB

Im Fall von Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nr. 1 und Nr. 1a BGB, also in den Fällen der energetischen Modernisierung oder eines Heizungseinbaus gem. § 42 GModG, ist der Mieter nicht mit einem Härteeinwand ausgeschlossen, d. h. Einwände sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Folgende Kriterien sind im Rahmen der Interessenabwägung nach § 559 Abs. 4 Satz 1 B...mehr

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CO2-Kostenaufteilung zwisch... / 4.2.3.2 Interessenabwägung

Stets auslegungsbedürftig und streitträchtig sind unbestimmte Rechtsbegriffe wie insbesondere diejenigen der "persönlichen Härte" und der "berechtigten Interessen". Auslegungshilfen bietet insoweit § 5d Abs. 2 CO2KostAufG. Es hat jedenfalls eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und der Interessen des Mieters zu erfolgen. Aufseiten des Vermieters ist in erste...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.9 Modernisierungsmieterhöhung im vereinfachten Verfahren

Für Modernisierungsmaßnahmen die mit einem Kostenaufwand von maximal 10.000 EUR für die Wohnung verbunden sind, sieht § 559c BGB ein vereinfachtes Verfahren vor. Mietrechtsreform 2026 Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Mietrechtsreform 2026)[1] soll die Wertgrenze für die Berechnung von Modernisierungsmieterhöhungen nach...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 3.3.1 Betriebsprüfung von Wärmepumpen

Mit § 60a GEG 2024 wurde erstmals eine Betriebsprüfung von Wärmepumpen eingeführt, wenn das Gebäude mindestens 6 Wohn- oder sonstige Nutzungseinheiten mittels Wärmepumpe mit Heizenergie versorgt und die Wärmepumpe nach dem 31.12.2023 eingebaut wurde. Das GModG regelt dies unverändert in § 60a GModG 2026 und 2027. Die Wärmepumpen müssen nach einer vollständigen Heizperiode, sp...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GModG) / 4.1 Wärmepumpen

Mit § 60a GEG wurde erstmals eine Betriebsprüfung von Wärmepumpen eingeführt. Dies wird zunächst mit § 60a GModG unverändert fortgeführt. Das GModG 2027 führt bezüglich der betroffenen Wärmepumpen zu einer wesentlichen Änderung, im Übrigen wird die Bestimmung insgesamt, insbesondere in ihrem Absatz 2 wesentlich entschlackt. Betroffen von der Betriebsprüfung sind nach § 60a Ab...mehr

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BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 2 Begriff des Verbesserungsvorschlags

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht bezüglich eines Vorschlagswesens nur so weit, als Verbesserungsvorschläge im Sinne von freiwilligen Sonderleistungen der Arbeitnehmer Gegenstand dieses Vorschlagswesens sind. Der Vorschlag muss vom Arbeitnehmer freiwillig gemacht worden sein; er muss eine über den arbeitsvertraglich umschriebenen Aufgabenbereich hinausgehende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.5 Betriebskosten – Kabelentgelte

Rz. 56 Es erscheint selbstverständlich, dass derjenige, der Dienste von Fernsehanbietern in Anspruch nimmt, diese auch entsprechend bezahlen muss. Wer also einen Kabelvertrag mit einem Kabelbetreiber abgeschlossen hat, muss die vertraglich vereinbarten Entgelte bezahlen, soweit und solange die vertragliche Bindung besteht. Unabhängig davon hat er die gesetzlichen Rundfunkgeb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.1 Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen/Pauschalen

Rz. 98 Welche Vorauszahlungen der Mieter zu erbringen hat, obliegt der Vereinbarung für jede einzelne Art. Das ist neben den Vorschüssen für Heiz- und Warmwasserkosten besonders für die Betriebskosten wichtig, da alle Betriebskosten, die nicht aus der Miete herausgenommen und für die keine Vorauszahlungen vereinbart werden, in der Miete enthalten und abgegolten sind. Bei der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.2 Bruttokaltmiete

Rz. 100 Bei der Vereinbarung einer Bruttokaltmiete sind grundsätzlich alle (kalten) Betriebskosten mit der Miete abgegolten und können nicht gesondert umgelegt werden. Sie sind also Bestandteil des Mietpreises und werden in ihrer tatsächlichen Höhe nicht zusätzlich geschuldet. Dabei unterliegt es jeweils der vertraglichen Vereinbarung, ob bestimmte Betriebskosten aus dieser ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.4 Inklusivmiete

Rz. 103 Die Mietvertragsparteien können auch eine Miete vereinbaren, mit der alle Betriebskosten abgegolten werden. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit, die Miete allein wegen gestiegener Betriebskosten zu erhöhen. Die Miete setzt sich dann aus der Miete für die Gebrauchsüberlassung nebst einem kalkulierten, aber nicht ausgewiesenen Betrag für die Betriebskosten zusammen...mehr