Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2 Mehrfachanrechnung

Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zugelassen wird, dass ein schwerbehinderter Mensch auch auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. In Betracht kommt eine Anrechnung auf höchstens drei Pflichtarbeitsplätze. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber mit der Beschäftigung nur eines schwerbehinderten Menschen bis zu drei...mehr

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Sauer, SGB IX § 205 Vorrang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 122 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 205. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 122.mehr

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Sauer, SGB IX § 237a Strafv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 ist als Strafvorschrift § 237a in das SGB IX eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzt den bisherigen § 155.mehr

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Sauer, SGB IX § 223 Anrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 140 zu § 223. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 140.mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.5 Sonstige Aufgaben

Rz. 13 Die Integrationsfachdienste haben nach Abs. 2 Nr. 5 die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten. Hierzu gehören Hilfen bei der Bewerbung und bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Hierzu kann auch die Begleitung des schwerbehinderten Menschen zum Arbeitsplatz gehören. Rz. 14 Bei der unter Abs. 2 Nr. 6 genannten Aufgabe geht es ...mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 124 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 207. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 124.mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Es wurde eine redaktionelle Änderung durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien mit Wirkung zum 1.1.2003 vorgenommen. Aufgrund des erneuten Neuzuschnitts und der Neubezeichnung der Bundesministerien ab November ...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 198 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde die Bezeichnung des zuständigen Bundesministeriums aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien redaktionell angepasst. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird mit Wirkung v. 1...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 116 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 199. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 116 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 2 infolge der Verschiebung des Sch...mehr

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Sauer, SGB IX § 213 Geheimh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich fand sich der Regelungsgehalt des § 213 in § 52 des Schwerbehindertengesetzes v. 26.8.1986 (vgl. BGBl. I S. 1421) und wurde sodann in die direkte Vorgängervorschrift des § 130 (a. F.) übernommen. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.201...mehr

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Sauer, SGB IX § 236 Erfassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde in Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2003 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde in Satz 2 und 3 mit Wirkung v. 1.1.2004 die Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB IX § 196 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 29b, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Durch Art. 1 Nr. 29c, Art. 7 Abs. 1 des obigen Gesetzes wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Te...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 123 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 206. Die Vorschrift entspricht ohne Änderungen dem bisherigen § 123, dessen wortgleiche Vorgängervorschrift § 45 des Schwerbehinderten...mehr

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Sauer, SGB IX § 237 Verordn... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung

Rz. 2 Die Vorschriften, zu deren Regelung die Bundesregierung ermächtigt wird, sind in der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert zum 1.1.2018 durch Art. 19 Abs. 20 des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234), bereits getroffen worden, und zwar in § 3 a. Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche B...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 und 2 sprachliche Anpassungen an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) werden mit Wirku...mehr

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Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde geändert durch: das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) – Ergänzung in Abs. 1 Nr. 1 (anzuwenden ab 1.1.2003), das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – Benennung der Bundesagentur für...mehr

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Sauer, SGB IX § 203 Widersp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Erste Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde eine Verweisung in Abs. 4 berichtigt. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954, Art. 9 Nr. 20 des Gesetzes) wurden die Überschrift sowie Abs. 1 und 3 an die neue Organisation der Bundesagentur für Arbeit ang...mehr

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Sauer, SGB IX § 237b Strafv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 ist neben § 237a als weitere Strafvorschrift § 237b in das SGB IX eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzt – gemeinsam mit § 237a – den bisherigen § 155. Zuvor waren Strafvorsc...mehr

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Sauer, SGB IX § 218 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 1 des Gesetzes zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde eine redaktionelle Änderung der Vorschrift aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 24...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 128 (a. F.) als Vorgängervorschrift zum aktuellen § 211 enthielt ursprünglich die gleichlautenden Regelungen des § 50 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) v. 26.8.1986 (BGBl. I S. 1421). Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 zum 1.5.2004 aufgehoben und d...mehr

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Sauer, SGB IX § 212 Unabhän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 129 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 212. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 129 (a. F.) und hatte ihren Ursprung in § 51 des Schwerbehindertengesetzes ...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 22 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 4 Satz 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegeset...mehr

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Sauer, SGB IX § 197 Ergebni... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 30, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist in Abs. 2 eine redaktionelle Änderung aufgrund des erneuten Zuschnitts...mehr

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Sauer, SGB IX § 232 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien in Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2003 eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006...mehr

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Sauer, SGB IX § 102 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Vorgängervorschrift zu § 102 war § 54 SGB XII (a. F.), die am 31.12.2019 im Wege des BTHG außer Kraft getreten ist. Der Regelungs...mehr

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Sauer, SGB IX § 204 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 21 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 die Bezeichnung "Widerspruchsausschuss beim Landesarbeitsamt" in "Widerspruchsausschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit" geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Was wird gefördert?

Neubau und Modernisierung Die Mietwohnraumförderung des Landes Bremen umfasst sowohl die Neuschaffung als auch die Modernisierung von Mietwohnungen. Dabei steht nicht allein die bauliche Verbesserung im Vordergrund, sondern auch die dauerhafte Sicherung günstiger Mieten. Preiswerter Wohnraum Gefördert wird zunächst der Neubau von Mietwohnungen, wenn diese im geförderten Segment...mehr

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Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 eine sprachliche Anpassung an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird mit Wirkung v. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 224 Vergabe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelungen in Form von Verwaltungsrichtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Auftraggeber des Bundes hat das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf der Grundlage des § 56 Abs. 2 SchwbG erlassen. Diese allgemeinen Richtlinien bleiben bis zum Erlass der allgemeinen Verwaltungsvorschriften g...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Schichtarbeit / 2.2 Weisungsrecht des Arbeitgebers

§ 6 Abs. 5 TV-L erlaubt dem Arbeitgeber, im Rahmen seines Direktionsrechts Wechselschicht- und Schichtarbeit nach billigem Ermessen festzulegen (§ 106 Satz 1 GewO; § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Ausüben des billigen Ermessens wird durch die Tarifregelung näher beschrieben. Danach sind die Beschäftigten im Rahmen betrieblich oder dienstlich begründeter Notwendigkeiten zur Lei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.1 Antragstellung

Rz. 2 Voraussetzung für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an Unternehmer, die öffentlichen Personennahverkehr oder Fernverkehr betreiben, ist ein an die in Abs. 1 Satz 3 genannten Stellen zu richtender Antrag. Dieser ist an eine Frist gebunden, er ist nämlich innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres zu stellen. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Tei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 2.4 Frauenbeauftragte

Rz. 12 Mit dem Bundesteilhabegesetz v. 23.12.2016 ist das Amt einer Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen eingeführt und in § 139 (nun § 222) Abs. 5 gesetzlich geregelt worden. Der Gesetzgeber hat dieses Amt auch auf der Grundlage von Erkenntnissen aus einer Studie der Universität Bielefeld "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von nicht eheli... / 1.6 Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung

Der Pauschbetrag, den ein Kind nicht selbst in Anspruch nimmt, wird grundsätzlich bei beiden Elternteilen je zur Hälfte abgezogen, wenn beide Kindergeld oder einen (halben) Kinderfreibetrag erhalten. Die Partner können jedoch übereinstimmend eine beliebige andere Verteilung wählen.[1] Im Normalfall ist zu empfehlen, dass derjenige Partner den vollen Pauschbetrag abzieht, der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schulgeld: Steuerliche Abzu... / 3 Begünstigte Aufwendungen

Zum Schulgeld i. S. d. gesetzlichen Regelung gehören alle Beträge, die die Eltern für die Unterrichtung ihrer Kinder und zur Deckung der Schulkosten regelmäßig an die Schule zahlen. Aus diesem Schulgeld kann nicht ein Teil herausgerechnet werden, der als Spende abziehbar ist.[1] Aus dem gezahlten Schulgeld ist der Teil herauszurechnen, der auf die Beherbergung, Betreuung und ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3 Was gefördert wird

mind. 3 Wohnungen Dieses Programm fördert die Schaffung von ausschließlich barrierearmem oder -freiem, mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in Gebäuden. Die Gebäude müssen mindestens drei Mietwohnungen haben. Gefördert wird: Neubau (Lückenschließung) und der Umbau oder Erweiterung bestehender Gebäude. Als Neubau gelten auch: Abbruch Ersatzbau nach Abbruch, wenn der Abbruch ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.6.1 Absolute Anpassungsverpflichtung

Die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO begründet eine "absolute Anpassungsverpflichtung". Für eine selbstständige steuerrechtliche Würdigung der im Grundlagenbescheid bindend festgestellten Besteuerungsgrundlagen durch das für den Erlass des Folgebescheids zuständige Finanzamt ist demnach kein Raum, und zwar unabhängig davon, ob der Grundlagenbescheid rechtmäßig ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Behinderung

Menschen mit Behinderung wird wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihnen typischerweise unmittelbar wegen der Körperbehinderung erwachsen, auf Antrag nach § 33b EStG ein steuerfreier Pauschbetrag gewährt. Statt der Inanspruchnahme des Pauschbetrags können sie ihre behinderungsbedingten Aufwendungen wahlweise als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend mache...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.4 Beschäftigte mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten

Bei Beschäftigten mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, die nicht Beschäftigte i. S. d. § 7 SGB IV sind, wird die Insolvenzgeldumlage nicht erhoben. Kriterien für eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV sind ein Arbeitsverhältnis, eine Beschäftigung nach Weisung, eine Eingliederung in eine Arbeitsorganisation und eine Entgeltzahlung. Erhält der Beschäftigte mit Behinderunge...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.10 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Die Arbeitsentgelte der Menschen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, die nicht i. S. d. § 7 SGB IV beschäftigt sind, sind bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Gegenwert

Nach der sog. Gegenwertlehre sind durch Krankheit oder Behinderung bedingte Baumaßnahmen an einer Mietwohnung oder einem Eigenheim nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn dem Steuerpflichtigen kein marktgängiger Gegenwert oder Vorteil zufließt, der auch für einen Dritten von Vorteil sein könnte. Es muss im Ergebnis ein verlorener Aufwand vorliegen.[1] Desh...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 3 Entschädigung für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas

Im Jahr 2020 wurde mit § 56 Abs. 1a IfSG ein befristeter Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen, Kitas und Einrichtungen (später auch für Menschen mit Behinderungen) in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.[1] Dieser galt auch bei behördlich angeordneten oder verlängerten Schul- und Betriebsferien. Dadurch sollten Verdienstausf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Grundstück

Die Mehrkosten, die für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows erforderlich wurden, hat der BFH nicht anerkannt. Sie sind nicht durch die Krankheit oder Behinderung verursacht, sondern Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs.[1]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abbruchkosten

Diese gehören i. d. R. zu den Herstellungskosten des errichteten Neubaus. Sie entstehen weder zwangsläufig noch sind sie außergewöhnlich.[1] Durch Krankheit oder Behinderung bedingte Mehrkosten für den Umbau oder Neubau eines Wohngebäudes sind in den Grenzen der Angemessenheit und Notwendigkeit – einschließlich evtl. Abbruchkosten – zu berücksichtigen, s. "Baumaßnahmen".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Schulfahrten

Bringen Eltern ein gesundes Kind wegen der Verkehrsgefahr mit dem Kraftfahrzeug zur Schule, werden die hierdurch veranlassten Aufwendungen regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.[1] Etwas anderes gilt z. B., wenn eine Behinderung des Kindes dessen Transport in die Schule zwingend erforderlich macht.mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Baumaßnahmen

Baumaßnahmen in einer Mietwohnung, die durch Krankheit oder Behinderung veranlasst sind: ja.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass dem Steuerpflichtigen nicht ein marktgängiger Gegenwert zufließt, der auch für einen Dritten von Vorteil sein könnte (sog. Gegenwertlehre). Es muss im Ergebnis ein verlorener Aufwand vorliegen.[2] Entsprechendes gilt für Umbauten im Eigenheim.[3]...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Fahrtkosten

Aufwendungen für Mittagsheimfahrten mangels Zwangsläufigkeit: nein; auch dann nicht, wenn die Zwischenheimfahrten zwecks Diätverpflegung oder wegen ärztlich empfohlener mittäglicher Bettruhe erfolgen.[1] Bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit einer mittäglichen Bettruhe sollte die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt der Krankheitskosten bejaht werden;...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Unterhaltsaufwendungen

Volljährige Kinder haben vor der Inanspruchnahme der Eltern den Stamm ihres Vermögens einzusetzen. Die Verwertung einer Unfallversicherung kann jedoch unzumutbar sein, wenn das ansonsten vermögenslose und einkommenslose Kind darauf für seinen weiteren Unterhalt und seine Altersvorsorge angewiesen ist.[1] Bei bestehender Ehe sind Unterhaltsaufwendungen nicht zu berücksichtigen...mehr