Welche Themen wesentlich sind, ist in einem nächsten Schritt in gemeinsamen Dialogen mit den wichtigsten internen und externen Stakeholdern zu erarbeiten. Als Orientierung für Themen und Handlungsfelder lohnt der Blick in Rahmenwerke (siehe Kapitel 1). Dazu gehören z. B. die Global Reporting Initiative (GRI), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inkl. den zugrundeliegenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die EU-Taxonomien[1], die Sustainable Development Goals (SDGs) oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK).

Auf Basis dieser gängigen Berichtsstandards geben die folgenden Tabellen einen Überblick über nachhaltige Themen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Während sich ökologische und soziale Themen eindeutig zuordnen lassen, sprechen die Rahmenwerke von Strategie, Wirtschaft, Prozessmanagement und Governance. Übergeleitet auf die Triple Bottom Line stellen diese mögliche Inhalte der ökonomischen Dimension dar (vgl. Tabelle 1).

 
Themenspezifische Standards zur Nachhaltigkeit
Strategie
  • Strategische Ausrichtung (DNK 01)
  • Wesentlichkeit (DNK 02)
  • Ziele (DNK 03)
  • Tiefe der Wertschöpfungskette (DNK 04)
  • Prinzipien Berichterstattung (GRI 101)
  • Allg. Angaben über Organisation (GRI 103)
  • Managementansatz (GRI 103)
Wirtschaft
  • Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 08)
  • Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 09)
  • Nachhaltiger Konsum und Produktion (SDG 12)
  • Ökonomische Standards (GRI 200)
Prozessmanagement
  • Verantwortung (DNK 05)
  • Regeln und Prozesse (DNK 06)
  • Kontrolle (DNK 07)
  • Anreizsysteme (DNK 08)
  • Beteiligung von Anspruchsgruppen (DNK 09)
  • Innovations- und Produktmanagement (DNK 10)
Governance
  • Geschäftsgebaren (ESRS G1)
  • Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange, und ihre Zusammensetzung (CSRD)
  • Unternehmensethik und -kultur, einschließlich Korruptions- und Bestechungsbekämpfung (CSRD)
  • Politisches Engagement, einschließlich seiner Lobbying-Aktivitäten (CSRD)
  • Management und die Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartnern, einschließlich der Zahlungspraktiken (CSRD)
  • Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme, auch in Bezug auf den Berichterstattungsprozess (CSRD)
Umwelt
  • Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen (DNK 11)
  • Ressourcenmanagement (DNK 12)
  • Klimaschutz (EU-Tax. Ziel 1, ESRS E1)
  • Anpassung an den Klimawandel (EU-Tax. Ziel 2)
  • Klimarelevante Emissionen (DNK 13)
  • Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13)
  • Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen (EU-Tax. Ziel 3)
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (EU-Tax. Ziel 5, ESRS E2)
  • Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 06, ESRS E3)
  • Bezahlbare und saubere Energie (SDG 07)
  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft (EU-Tax. Ziel 4, ESRS E5)
  • Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität (EU-Tax. Ziel 6, ESRS E4)
  • Leben unter Wasser (SDG 14)
  • Leben an Land (SDG 15)
  • Ökologische Standards (GRI 300)
Gesellschaft
  • Arbeitnehmerrechte (DNK 14), Soziale Standards (GRI 400)
  • Eigene Belegschaft (ESRS S1), Arbeitsbedingungen, sichere und anpassungsfähige Arbeitsplätze, Löhne, sozialer Dialog, Tarifverhandlungen, Beteiligung der Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, gesunde und angepasste Arbeitsumgebung (CSRD)
  • Chancengleichheit für alle, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter und gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung sowie Beschäftigung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen (CSRD, ESRS S1, DNK 15), Geschlechtergleichheit (SDG 05), weniger Ungleichheiten (SDG 10)
  • Qualifizierung (DNK 16, ESRS S1)
  • Menschenrechte (DNK 17), Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten, demokratischer Grundsätze und internationaler Standards (CSRD)
  • Beschäftigte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)
  • Verbraucher/ Endnutzer (ESRS S4)
  • Gemeinwesen (DNK 18), Politische Einflussnahme (DNK 19), Betroffene Gemeinschaften (ESRS S3)
  • Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten (DNK 20)
  • Keine Armut (SDG 01), Kein Hunger (SDG 02)
  • Gesundheit und Wohlergehen (SDG 03)
  • Hochwertige Bildung (SDG 04)
  • Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)
  • Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16)
  • Partnerschaften zur Erreichung der Ziele (SDG 17)

Tab. 1: Überblick über Themenspezifische Standards zur Nachhaltigkeit

Welche Themen wesentlich oder berichtspflichtig sind oder freiwillig offengelegt werden, das muss jedes Unternehmen in Abhängigkeit der Branche und seinen Prozessen überprüfen. Im Fokus von nachhaltigem Handeln und deren Offenlegung steht zukünftig die doppelte Wesentlichkeit. Dies umfasst die Outside-in Perspektive (Unternehmensrelevanz). Alle geschäftsbezogenen Aktivitäten sind zu berichten, wenn sie über ihre ökonomische Bedeutung hinaus wesentlich zu ökologischen und sozialen Themen beitragen.

Definitiv neu ist die Inside-out Perspektive (Nachhaltigkeitsrelevanz). Hier stehen die Auswirkungen unternehmerischen Handelns im Vordergrund. Hinzu kommt die Sicht der Stakeholder (Stakeholderrelevanz)...

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