Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. Fahrtkosten → Zeilen 13–22 Fahrtkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. Überblick Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 4 Veranlagungsarten → Zeile 19

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2025 ein z. v. E. bis zu 12.096 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 3.2 Steuerfreibeträge für ein Kind

Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung → Zeilen 10–15, 39–44 Jedem Elternteil steht für jedes Kind ab 2025 ein Kinderfreibetrag von jährlich 3.336 EUR zu (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG; verdoppelt 6.672 EUR). Der "einfache" Freibetrag gilt für nicht verheiratete, getrenntlebende oder geschiedene Eltern und für verheiratete Eltern, die Einzelveranlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.2 Berücksichtigung volljähriger Kinder → Zeilen 16–21

Volljährige Kinder können ab dem Monat nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis maximal zum Monat der Vollendung des 21. bzw. 25. Lebensjahres für die Monate bei den Eltern berücksichtigt werden, in denen sie eine der im Vordruck (Zeilen 16–18) genannten Bedingungen (z. B. in Ausbildung, freiwilliges Jahr usw.) erfüllen. Geben Sie an, welcher Tatbestand für Ihr Kind in welch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.5 Private Renten aus dem Inland

Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18 Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen privaten Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–41

Außergewöhnliche Belastungen sind besondere, unvermeidbare Ausgaben, die über das hinausgehen, was anderen Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Einkommens- und Vermögensverhältnissen üblicherweise entsteht. Sie gehören zwar zur privaten Lebensführung, sind aber steuerlich abzugsfähig, da das Einkommensteuergesetz dies ausdrücklich zulässt (§ 12 Satz 1 Halbs. 1 EStG). Das Eink...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
TV-L – Arbeitszeit in Werkstatt für behinderte Menschen

Leitsatz Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. dd TV-L erfasst auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen i.S.v. § 219 SGB IX. Sachverhalt Im vorliegenden Verfahren stritten die Parteien über den Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Klägerin. Diese ist seit dem Jahr 2001 als Arbeitsgruppenleiterin im handwerklichen Erziehungsdienst in einer von der Beklagten betriebenen Werkstatt für behinderte Menschen in Berlin beschäftigt. Grundlage des Arbei...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 105 Ein Individualanspruch auf Gestattung von Baumaßnahmen für einen barrierefreien Zugang, etwa durch den Bau einer Rollstuhlrampe im Eingangsbereich,[313] durch den Umbau eines Fensters in eine Tür[314] oder durch den Einbau eines Treppenlifts war schon vor dem Inkrafttreten von Absatz 2 S. 1 Nr. 2 anerkannt, aber regelmäßig nur, wenn der Wohnungseigentümer selbst behi...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 5. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Rz. 106 Erfasst werden auch Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des AGG (§§ 19–21 AGG; Schutz vor Benachteiligung im Zivilverkehr; § 15a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EGZPO). Dies kann etwa der Fall sein, wenn die GdWE als Vermieterin dem klagenden Dritten den Abschluss eines Mietvertrages mit ihr aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Gesetzliches Verbot, Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 10 Die aus Absatz 1 S. 2 folgende Freiheit der Wohnungseigentümer, ihr Verhältnis untereinander durch Vereinbarung zu regeln, besteht allerdings nicht schrankenlos; sie unterliegt folgenden Grenzen:mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Verstoß gegen Zweckbestimmung (Rechtsprechungsbeispiele)

Rz. 52 Widerspricht der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung, begründet dies allein noch keinen Unterlassungsanspruch. Die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch.[142] Ob dies der Fall ist, wird anhand einer typisierend...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Maßnahmen nicht ordnungsmäßiger Verwaltung

Rz. 20 Ein Beschluss, der eine in der Teilungserklärung enthaltene Regelung lediglich wiederholt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil er nur geeignet ist, Unsicherheit in die durch die Teilungserklärung getroffene Rechtslage zu tragen.[65] Ein Beschluss über die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht er...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Sondereigentum

Rz. 46 Der natürliche Zweck von Sondereigentum besteht darin, dieses als Raum (umbauter Kubus) nutzen zu können. Ein Raum dient dem Betreten durch Personen (zu näher bestimmten Zwecken) und/oder der Unterbringung von Gegenständen. Eine Vereinbarung darf diese Funktion dem Sondereigentum nicht vollständig nehmen. Eine Vereinbarung, wonach ein Sondereigentum nicht betreten wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. (2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, diemehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines

Rz. 39 Die Nutzung einer baulichen Veränderung nach Absatz 1 oder 3 kann eine singuläre Erscheinung sein, wie z.B. die Anbringung von Einbruchsschutz (Absatz 2 S. 1 Nr. 4) oder eines Steckersolargeräte zur Stromerzeugung an dem Balkon einer Eigentumswohnung. Es gibt aber auch bauliche Veränderungen, die andere Wohnungseigentümer, die erst später auf dem Geschmack kommen, nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 110 Nach Absatz 2 S. 1 Nr. 2 sind ferner privilegiert bauliche Maßnahmen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Zu diesen Maßnahmen gehört das Aufstellen und Anbringen von Aufladeeinrichtungen wie Ladesäulen oder Wallboxen. Von der Privilegierung erfasst werden ferner bauliche Maßnahmen, die die Verbindung solcher Aufladeeinrichtungen mit dem Stromnetz d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Beschlussfassung über bauliche Maßnahmen (§ 20)

Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 können bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit als Gemeinschaftsmaßnahme beschlossen oder einem Wohnungseigentümer gestattet werden. Mit welcher Mehrheit die Maßnahmen beschlossen wird, ist für die Aufnahme der Maßnahme und ihre Durchführung unerheblich. Sie spielt erst bei der Kostentragungspflicht eine wichtige Rolle. Die nicht bauwillige Minde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Rechtzeitigkeit der Ankündigung

Rz. 18 Die Ankündigung muss nach Nummer 1 "rechtzeitig" erfolgen. Was darunter zu verstehen ist, bestimmt sich nach § 555a Abs. 2 Halbs. 1 BGB, der allerdings auch nur das Wort "rechtzeitig" verwendet. Der Gesetzgeber strebt mit der Verwendung dieses Begriffs eine inhaltsgleiche Auslegung an.[33] Danach ist auch hier der Zweck der Ankündigung maßgebend. Der Drittnutzer soll ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Gebrauchsregelungen kraft Mehrheitsbeschlusses

Rz. 43 Im Gegensatz zur praktisch unbegrenzten Regelungsmöglichkeit durch Teilungserklärung bzw. Vereinbarung schränkt § 19 Abs. 1 WEG die Befugnisse der Eigentümer, Entsprechendes durch Mehrheitsbeschluss zu regeln, deutlich ein. Zum einen dürfen Vereinbarungen (und somit auch die Gemeinschaftsordnung) nicht entgegenstehen. Ist beispielsweise die gewerbliche Nutzung in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 5.2 Anspruchshöhe und Bezugsdauer

Das Elterngeld liegt bei 67 % des Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1800 EUR monatlich.[1] Aufgrund der unterschiedlichen Bezugs(höchst)zeiten ist zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus zu unterscheiden. Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 4 Entgeltersatzleistungen bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes

Das gesetzlich normierte Mutterschutzrecht innerhalb des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dient dazu, Müttern innerhalb bestimmter Schutzfristen während sowie nach der Schwangerschaft einen Gefahrenschutz, Arbeitsplatzschutz sowie einen Entgeltschutz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung (Schutzfrist vor der Entbin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / Zusammenfassung

Begriff Unter Wiedereingliederung (auch stufenweise Wiedereingliederung) versteht man ein Modell, mit dem Beschäftigte in der Genesungsphase nach einer Erkrankung oder Verletzung stundenweise beschäftigt und so wieder an die am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen herangeführt werden. Stufenweise Wiedereingliederung ist ein Baustein der Rehabilitation im beruflichen Bereich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.2.3 Häusliche Umgebung

Rz. 10 Erforderlich ist eine Pflege in häuslicher Umgebung (vgl. Rz. 7a). Häusliche Umgebung liegt vor bei Pflege im Haushalt des Pflegebedürftigen, der Pflegeperson oder einer dritten Person. Sie wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Pflegebedürftige in einem Altenwohnheim, Altenheim, einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung oder einer vergleichbaren Einrichtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 3 Organisation

Der behandelnde Arzt gibt im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer leisten kann und in welchem zeitlichen Umfang. Dabei ist natürlich die Zusammenarbeit mit dem Betrieb, v.a. mit den zuständigen betrieblichen Vertretern (Vorgesetzte, ggf. Schwerbehindertenvertretung oder Beschäftigtenvertretung), dem Betriebsarzt und der Sicherhe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.2 Bedürftigkeit

Rz. 20 Ein Beteiligter ist bedürftig, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für eine Prozessvertretung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Bei der Ermittlung des Einkommens werden alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt (§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Der Einkommensbegriff des § 115...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 1.2 Kostensysteme des SGG

Rz. 2 Bis zum 2.1.2002 haben der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit für natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts und die Erhebung einer streitwert- und erfolgsunabhängigen Pauschgebühr von den übrigen Beteiligten das Kostenrecht des SGG im Unterschied zu den anderen Verfahrensordnungen geprägt. Der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit dient der Wahrung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Betriebsratsmandate auß... / VII. Weitere allgemeine Grundsätze

Rz. 14 Der Anwalt kann für sein Bemühen gem. § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss verlangen.[31] Bleibt die Zahlung aus, kann der Vorschuss durch ein gesondertes Beschlussverfahren oder durch einen zusätzlichen Antrag im laufenden erstinstanzlichen Beschlussverfahren geltend gemacht werden. Dies ist sinnvoll und wird in den Fällen dringend geboten sein, in denen die Insolven...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Bedeutung im Arbeitsrecht

Rz. 10 Für den im Arbeitsrecht tätigen Anwalt bedeutet dies folgendes: Kommt der Arbeitgeber zu einem Rechtsanwalt, weil er einen Mitarbeiter kündigen will, ist dies eine Angelegenheit. Wenn es sich dabei um eine schwangere Betriebsrätin handelt, die einen dem Arbeitgeber bekannten anerkannten Grad der Behinderung von 50 besitzt, muss der Rechtsanwalt den Arbeitgeber darauf ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 8 Sonstige versicherungspflichtige Personenkreise

Folgende Personengruppen sind ebenfalls versicherungspflichtig: Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen im Rahmen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte[1]; Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe (Berufsbildungs- oder Berufsförderungsstätten) für eine Erwe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / Zusammenfassung

Begriff Der weitaus größte Teil der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Pflichtversicherten. Hierzu zählen Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten, sog. ehemalige Nichtversicherte mit Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), selbstständige Landwirte und Künstler, bestimmte Menschen mit Behinderungen und Bezieher von Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Abs. 1 Nr. 1 3. Fall (Herbeiführung der Testierunfähigkeit)

Rz. 13 Der Täter muss den Erblasser in einen dauerhaften Zustand versetzt haben, in dem diesem ein Testieren aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bis zu seinem Tode nicht möglich war. In Betracht kommen vor allem Siechtum, Geisteskrankheit oder körperliche Verstümmelung. Es muss auf den Körper eingewirkt werden, denn "räumliche Beschränkungen" des Erblassers genügen ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts ist es, den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Vermögen zu sichern. Deshalb setzt es der das deutsche Erbrecht im Übrigen prägenden Testierfreiheit Grenzen,[1] über die sich der Erblasser nicht hinwegsetzen soll. Tut er es doch, kann der benachteiligte Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Eigenhändigkeit

Rz. 9 Schließlich muss das privatschriftliche Testament vom Verfasser eigenhändig geschrieben worden sein. Der gesamte Inhalt des Testaments muss somit vom Erblasser persönlich in der ihm eigenen Schrift geschrieben sein, so dass eine Nachprüfung der Echtheit und Einheit aufgrund der besonderen Schriftzüge des Erblassers durch ein graphologisches Gutachten möglich ist und ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Einordnung des Pflegeleistungsbegriffs

Rz. 22 Nachdem der Pflegeleistungsbegriff des SGB XI mit den Pflegestärkungsgesetzen[79] eine explizite Ausweitung auf nicht verrichtungsbezogene Maßnahmen (die beispielsweise Demenzkranken zugutekommen) und einen Bedeutungswandel erfahren hat, lässt sich jedoch eine grobe Orientierung an den Definitionen des SGB XI für den Begriff der Pflege in § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB recht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht

Leitsatz 1. Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes zum Selbstunterhalt außerstande ist, als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Abzug zu bringen. 2. Stehen behinderungsbedingte Mehraufwendungen zur Überzeugung des Gerichts zwar dem Grunde nach fest, lässt sich ihre Höhe aber nicht exakt ermitteln, ist sie gemäß § 162 der Abgabenordnung zu schätzen (...Senatsurteil vom 10.07.2024 – III R 2/23BStBl II 2024, 908, Rz 22mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11 Krankheit

Rz. 582 Die häufigsten personenbedingten Kündigungen werden in der Praxis wegen Erkrankung des Arbeitnehmers ausgesprochen, die die Eignung zur Erbringung der Arbeitsleistung einschränkt oder gänzlich unmöglich macht. Rz. 583 Krankheit im medizinischen Sinne ist ein regelwidriger Körper- und/oder Geisteszustand, der einer Heilbehandlung bedarf. [1] Die Ursache der Erkrankung i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.8 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Rz. 315 Nach der Rechtsprechung des BAG ist – jedenfalls im Anwendungsbereich des KSchG – nicht zu prüfen, ob die Kündigung nach § 134 BGB i. V. m. den Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unwirksam ist. Die Diskriminierungsverbote sollen nicht als eigene Unwirksamkeitsnormen angewendet werden. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 4 AGG. Die Diskriminierungsve...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 1 Teilzeitanspruch

Sachverhalt Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer möchte seine Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche reduzieren, gleichmäßig verteilt auf die Tage von Montag bis Freitag, jeweils 4 Stunden, beginnend um 8 Uhr. Die Verkürzung soll bereits zum Beginn des folgenden Monats erfolgen. Der Mitarbeiter begründet es damit, dass er sich mehr um seine Familie kümmern wolle. Der Arbeitgeber ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.3.1 Gewichtung der 4 Hauptkriterien

Rz. 922 Die Tarifvertrags- und Betriebspartner nehmen in der Auswahlrichtlinie eine Bewertung der in § 1 Abs. 3 KSchG genannten sozialen Gesichtspunkte vor und setzen Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung in ein bestimmtes Verhältnis zueinander. Die Gewichtung der Auswahlkriterien erfolgt regelmäßig durch ein Punkteschema.[1] Rz. 923 Be...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 6 Zusatzurlaub

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer teilt seinem Arbeitgeber mit, dass er am 1.12. des aktuellen Jahres den Bescheid erhalten habe, dass er rückwirkend zum 1.6. desselben Jahres als Schwerbehinderter anerkannt worden sei. Er fordert vom Arbeitgeber jetzt den ihm zustehenden Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Der Arbeitgeber teilt ihm mit, dass er nur einen anteiligen Anspruch für ei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.4 Schwerbehinderung

Rz. 845 Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind in besonderem Maße sozial schutzwürdig. Die Definition der Schwerbehinderteneigenschaft findet sich im SGB IX . Dort ist in den §§ 168 ff. auch der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer geregelt. § 2 SGB IX enthält die Begriffsbestimmungen sowohl für die einfache Behinderung (Abs. 1), als auch die Schwerbehinderung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.4 Dauernde krankheitsbedingte Leistungsunfähigkeit

Rz. 618 Bei dauerndem Unvermögen, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann eine personenbedingte Kündigung aufgrund der erheblichen Störung des Austauschverhältnisses sozial gerechtfertigt sein.[1] Eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit kann sowohl auf körperlichen als auch auf psychischen Ursachen beruhen. Sie kann auch bei Alkoholabhängigkeit vorliegen, wenn Entzie...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.7 Druckkündigung

Rz. 789 Unter dem Begriff der Druckkündigung werden sowohl personen- als auch verhaltens- oder betriebsbedingte Umstände zusammengefasst, welche die Geschäftspartner des Arbeitgebers, die Belegschaft oder den Betriebsrat veranlassen, unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers zu verlangen.[1] Die Rechtsprechung spricht vo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.5.3 Präventionsverfahren/betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 305 Weitere Konkretisierungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stellen die Regelungen des § 167 Abs. 1 SGB IX (Präventionsverfahren) und des § 167 Abs. 2 SGB IX dar (betriebliches Eingliederungsmanagement). Durch das "betriebliche Eingliederungsmanagement" (bEM; vgl. Rz. 587 ff.)[1] sollen mildere Mittel zur Kündigung identifiziert werden.[2] Das Erfordernis eines bEM ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.1 AIDS und HIV-Infektion

Rz. 545 Eine AIDS-Erkrankung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung wegen langandauernder Erkrankung oder häufiger Kurzerkrankung eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen. Abzugrenzen hiervon ist der Fall einer HIV-Infektion, die dem Ausbruch der AIDS-Erkrankung vorangeht und zum Teil über viele Jahre zu keiner gesundheitlichen Beeintr...mehr