Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.3 Gehörlos

Rz. 8 Störungen der Orientierungsfähigkeit, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen, sind bei allen Sehbehinderungen mit einem GdB von wenigstens 70, bei Sehbehinderungen, die einen GdB von 50 oder 60 bedingen, nur in Kombination mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion (z. B. hochgradiger Schwerhörigkeit beiderseits, geistiger Behinde...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.2 Wesen und Ziel des Funktionstrainings

Rz. 59 Das Funktionstraining wirkt insbesondere bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Funktionstraining wird speziell für Menschen mit einer rheumatischen oder muskuloskelettalen Erkrankung ärztlich verordnet. Dazu gehören entzündliche und degenerative Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule und chronische Schmerzzustände. Hier w...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.6 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe

Rz. 13 Die Frage, ob die für anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen geltenden Auftragsanreize, nämlich den Auftraggebern die Anrechnung erteilter Aufträge auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe zu ermöglichen (vgl. hierzu im Einzelnen § 223), auch auf Betriebe und Unternehmen, die in erheblichem Umfang schwerbehinderte Menschen beschäftigen, also etwa auf "Integrations...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.8 Anleitung/Motivation zur Inanspruchnahme

Rz. 91 Die Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 8 eine mögliche ergänzende psychosoziale Leistung. Sie hat 2 Aspekte zum Inhalt, einerseits die Motivation von Menschen mit Behinderungen, Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen und damit Ansprüche auf Teilhabeleistungen gelte...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.5 Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 4), Technische Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 142 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 bestimmt die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, sofern keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können. Das betrifft die Ausübung eines bestimmten Berufs, die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.6 Begleitperson (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 bestimmt, welche schwerbehinderten Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind. Dies sind schwerbehinderte Menschen, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Diese Definition ist durch Änderung des Satzes 1 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und an...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.1.1 Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit

Rz. 3 Zur Definition "infolge der Behinderung in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr besonders beeinträchtigt" vgl. § 229 Abs. 1.mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.4 Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen

Rz. 19 Aus der Aufgabenstellung der Werkstätten folgen Mindestanforderungen an den aufzunehmenden Personenkreis. Werkstätten sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben i. S. d. Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben für diejenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 2.3.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 10 In Abs. 2 wird in einer nicht abschließenden Aufzählung ("insbesondere") der Personenkreis schwerbehinderter Menschen umschrieben, bei deren Eingliederung in das Arbeitsleben und Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ein Integrationsfachdienst beteiligt werden kann. Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betre...mehr

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Sauer, SGB IX § 227 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält in Abs. 1 die Rechtsgrundlage zum Erlass von Verordnungen durch die Bundesregierung, die bestimmte Einzelheiten über die Aufgaben und den Betrieb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, die Aufnahmevoraussetzungen, die Wirtschaftsführung und weitere Aspekte regelt. Daneben enthält Abs. 2 die Rechtsgrundlage zum Erlass von Verordnungen über...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 beschreibt den Personenkreis schwerbehinderter Menschen (nicht Gleichgestellte, für diese finden die Vorschriften des Kap. 13 keine Anwendung), die infolge ihrer Behinderung Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben. Im Einzelnen sind dies schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erh...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 1 Zustimmungspflichtigkeit

Im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache liegen solche Maßnahmen, die rückgängig gemacht werden können, die keinen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen, die die Einheitlichkeit der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und die keine nachteiligen Folgewirkungen z. B. auf die Mitbewohner des Anwesens haben. Praxis-Beispiel Geringfügige bauliche Maßnahmen Anbringen ne...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, welche Leistungen der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung den allgemeinen Leistungen zuzuordnen sind. Sie benennt die in der Gesetzessystematik erstmal in § 113 Abs. 1 Nr. 1 genannten allgemeinen Leistungen und zählt diese abschließend auf: Nr. 1: Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§§ 44 bis 47), Nr. 2: Leistungen zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in der Erstfassung des SGB III mit § 100, in Kraft ab 1.1.1998, eingeführt. Eine Vorschrift im AFG, die für die spätere Entwicklung wegbereitend war, gab es nicht. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) wurde mit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.2 Berufsvorbereitung

Rz. 41 Abs. 3 Nr. 2 benennt die Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Leistungen der Berufsvorbereitung sollen dem behinderten Menschen den Zugang zu einer beruflichen Tätigkeit durch Vermittlung der hierfür erforderlichen bildungsmäßigen Vorkenntnisse ermöglichen. In der Berufs...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.1 Anspruch

Rz. 2 Die Vorschrift des § 208 begründet für schwerbehinderte Menschen ergänzend zu den spezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen je Kalenderjahr, der auf den grundsätzlich bestehenden Urlaubsanspruch addiert wird. Dieser Zusatzurlaub von 5 Tagen wird dem tatsächlich bestehenden, arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch zuge...mehr

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Sauer, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.3 Psychisch kranke Menschen

Rz. 7 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 der Satz 2 angefügt, dass von den in dieser Vorschrift genannten Aufgaben der Inklusionsbetriebe auch psychisch kranke behinderte ...mehr

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Sauer, SGB IX § 209 Nachtei... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift des § 209 hat den Zweck, in erster Linie die Legislativ- und Exekutivorgane, aber auch die Judikative dazu zu verpflichten, die Schaffung und Gewährung von Nachteilsausgleichen nur von der Art und der Schwere der Behinderung und nicht von deren Ursache abhängig zu machen (vgl. Masuch, in: Hauck/Noftz, SGB IX, Stand: August 2018, § 209 Rz. 2). § 209 bezi...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.3 Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson (Abs. 6)

Rz. 24 Unentgeltlich zu befördern sind auch Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, wenn die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind (§ 229 Abs. 2) und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist. Der Nachweis ist in dem Ausweis ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.5 Nachweis

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 ist eine Vorschrift im Zusammenhang mit kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Regelungen. In diesen Regelungen aus dem Jahre 1979 sind schwerbehinderte Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigsten 80 % stets als in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt angesehen worden. Diese Regelungen, die auch für den Bereich der unentgeltlichen Beförderu...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 3 Nutzung von Garage/Stellplatz

Der Mieter ist, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, nur zu einer üblichen Benutzung des mitvermieteten Stellplatzes berechtigt. Sozial üblich ist bei einem Stellplatz nur dessen Benutzung innerhalb der z. B. vom Vermieter gezogenen Begrenzungen. Der Mieter darf sein Fahrzeug nicht so abstellen, dass der angrenzende Parkplatz (teilweise) blockiert wi...mehr

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Sauer, SGB IX § 209 Nachtei... / 2.3 Nachteilsausgleiche aufgrund alter Rechtsvorschriften

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt, dass Nachteilsausgleiche, die aufgrund von Rechtsvorschriften gewährt wurden, die vor der finalen Ausrichtung des Schwerbehindertengesetzes 1974, mit dem alle schwerbehinderten Menschen unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung in den geschützten Personenkreis einbezogen worden sind, galten, unberührt bleiben. Solche Nachteilsausgleiche sind...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.5 Anspruchsdauer

Rz. 66 Der Rehabilitand kann das Funktionstraining nur so lange beanspruchen, wie dies aus medizinischer Sicht zur Erreichung des gesetzten Rehabilitationsziels notwendig ist. Sofern das Ziel des Funktionstrainings erreicht ist, ist es zu beenden. Die medizinische Notwendigkeit für das Funktionstraining ist auf jeden Fall so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinder...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Einkommensanrechnung auf das Ausbildungsgeld (§ 122; Bedarfssätze nach §§ 123 bis 125) von jungen Menschen mit Behinderungen, das im Zusammenhang mit besonderen Leistungen (§ 117) gewährt wird. Es handelt sich dabei um eine vorrangige und abschließende Sonderregelung gegenüber der Einkommensanrechnung bei der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 A...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Eine Regelung zur Einkommensanrechnung bei Ausbildungsgeld enthielt § 27 Abs. 2 bis 6 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha). Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 119 regelt als Grundsatzvorschrift die Voraussetzungen für das Übergangsgeld, welches als besondere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in § 118 Satz 1 Nr. 1 benannt wird. Die Norm fasst die Anspruchsvoraussetzungen kumulativ zusammen. Das Übergangsgeld, das nur für Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist, hat 2 Regelvoraussetzungen: Nach Satz 1 Nr. 1 muss die Vor...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.3 Information/Beratung Dritter

Rz. 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 3 ermöglicht die Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen. Eine solche Zustimmung ist rechtlich aus Datenschutzgründen geboten, ohne solche Beschränkungen insbesondere aber auch wegen der erforderlichen Vertrauenskultur im Rehabilitationsprozess. Rz. 79 Die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.3 Jobassistenz (Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 129 Das Jobcoaching nach Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a war bereits aus der Praxis des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums der Arbeitsförderung bzw. der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II bekannt. Aus der Sicht des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist das Jobcoaching eine flexible und an den individuellen Bedarfen orientierte, somit zeitlich befristete,...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 4 Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Durch Art. 8 Nr. 4, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurden Abs. 4 Satz 2 und A...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 64 trat in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Die Vorschrift gleicht bis auf redaktionelle Anpassungen, die durch den neuen Sprachgebrauch des BTHG notwendig wurden (Sprachgebrauch "Menschen mit Beh...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.3 Einkommensfreibeträge des Ehegatten oder Lebenspartners

Rz. 22 § 126 Abs. 2 Nr. 3 regelt die Freibeträge abweichend von den Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 2 HS 2 BAföG), wenn der Mensch mit Behinderungen verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Dabei ist es nach dem Gesetzeswortlaut unerheblich, ob die Personen zusammen ode...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 Satz 1 die Verweisung an die Einordnung des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundeste...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 12.12.2006 geändert. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 30.12.2016 ein Abs. 3 ange...mehr

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Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 98 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 181. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wird der Beauftragte des Arbeitgebers in Inklusionsbeauftragter umbenannt. Absicht des Gesetzgebers war, m...mehr

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Sauer, SGB IX § 227 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BG...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit

Rz. 18 Nicht das Herbeiführen als solches, sondern nur das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit führt zum Kostenersatz. Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen die Voraussetzungen schafft, die die Sozialhilfeleistungen auslösen. Überwiegend wird vertreten, dass sich der Vorsatz nicht auf den Erfolg – die Gewährung von Sozialhilf...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 2.2 Anwendung arbeitsrechtlicher Grundsätze und gesetzlicher Schutzvorschriften

Rz. 10 Satz 3 garantiert den Teilnehmern an der Rehabilitationsmaßnahme arbeitnehmerähnliche Rechte und misst ihnen damit ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis zu den Rehabilitationseinrichtungen zu. Arbeitsrechtliche Vorschriften und Schutzvorschriften sind entsprechend anzuwenden. Das betrifft bei der Ausführung der Leistung die arbeitsrechtlichen Grundsätze über den ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.9 Beteiligung von Integrationsfachdiensten

Rz. 97 Die Möglichkeit der Beteiligung von Integrationsfachdiensten richtet sich nach § 193. Dort sind die Aufgaben der Integrationsfachdienste geregelt. Nur in diesem Rahmen sind Beauftragungen durch die Rehabilitationsträger zugelassen. Die Beteiligung der Integrationsfachdienste ist auf die Unterstützung schwerbehinderter Leistungsberechtigter zu deren Teilhabe am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.5 Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb

Rz. 33 Nach dem Recht der Arbeitsförderung sind Arbeitshilfen nach § 46 Abs. 2 SGB III möglich. Arbeitgeber können danach Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgeber...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und den sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, vgl. hierzu auch § 33 SGB VII, § 62 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 2.3 Umsetzung der Beteiligung

Rz. 18 § 15 fordert ein koordiniertes, zügiges Vorgehen der Rehabilitationsträger, wenn mehr als ein Träger an einem Rehabilitationsverfahren zu beteiligen ist. Das gilt insbesondere für kurze Reaktionsfristen seitens des angegangenen Rehabilitationsträgers. Dementsprechend müssen sich die beteiligten Rehabilitationsträger kurzfristig abstimmen. Die Bundesagentur für Arbeit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 2.1 Rechtsstellung von Teilnehmern in beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 6 Die Vorschrift bezieht sich auf den Fall nach § 51 Abs. 1 Satz 1, nach dem Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt werden, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen diese...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte die Regelungen, die zur Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber vorsehen, zusammenfassen und verallgemeinern. Diese Leistungen hatten ihre Vorgänger in den Leistungsgesetzen der jeweiligen Rehabilitationsträger. Die Leistungen sollten entsprechend dem Einleitungssatz von Abs. 1 nur in ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr