Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Umsatzsteuerbefreiung für B... / Hintergrund

Menschen mit Behinderung können beim zuständigen Kostenträger – z.B. einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe – ein persönliches Budget beantragen. Mit diesem Budget erhalten sie Geld, um notwendige Betreuungs- und Pflegeleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Die Verwendung des Budgets wird in einer Zielvereinbarung zwischen dem Budgetnehmer (der Person mit Behi...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / D. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 21 Bedeutung für Auftraggeber Bei der Bemessung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf eine unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit abzustellen. Es handelt sich also um ein subjektives Kriterium. Maßgeblich ist hierbei abzustellen aufmehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / A. Allgemeines

Rz. 1 Zeitlicher Rahmen § 15 Abs. 1 RVG bestimmt den zeitlichen Rahmen der Angelegenheit. Die Angelegenheit beginnt mit der Annahme des Auftrags und endet mit der Erledigung. Nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG liegt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren nach Erledigung des Auftrags immer eine neue Angelegenheit mit der Folge vor, dass ein Gebührenanspruch neu entsteht. Rz. 2 Inhaltlicher...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / E. Gebührenentstehung im Verwaltungs- oder Vorverfahren

Rz. 28 Einigung/Erledigung im Verwaltungsverfahren Auch im Verwaltungs- oder Vorverfahren kann eine Erledigungs- oder Einigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG anfallen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bzw. der Erlass eines Verwaltungsaktes. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist in § 35 VwVfG (§ 31 SGB X) legal definiert: Zitat "Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Ents...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / B. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 4 Aufwand des nichtspezialisierten Anwalts Die Bewertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt sich nach dem zeitlichen Aufwand, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der Sache betrieben hat und der objektiv erforderlich gewesen ist. Zu berücksichtigen sind nicht nur produktive Zeiträume, sondern vielmehr die tatsächlich erbrachte Zeit. Maßgebend muss der Zeitaufwan...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / G. Weitere Bemessungskriterien

Rz. 43 Zusätzliche Merkmale Zudem können neben den ausdrücklich in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Kriterien ("vor allem") weitere, unbenannte Bemessungskriterien berücksichtigt werden, welche Einfluss auf die Gebührenhöhe haben. Gemeint sind solche Umstände, welche die anwaltliche Arbeit erleichtern oder erschweren können und nicht bereits bei den anderen Bemessungskriterien B...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfreie Verfahren

Rz. 23 Allgemeines Bei der Mehrzahl der sozialgerichtlichen Streitverfahren handelt es sich unter den Voraussetzungen des § 183 SGG um gerichtskostenfreie Verfahren. Paradigmatisch für sozialgerichtliche Streitverfahren ist daher eine Klage des Sozialhilfebeziehers gegen die zuständige Behörde auf Gewährung der beantragten Sozialleistung. Die Gründe der Kostenfreiheit liegen i...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / I. Angenommenes Anerkenntnis

Rz. 46 Der Anfall einer Einigungs-/Erledigungsgebühr im Fall der Annahme eines Anerkenntnisses ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht unumstritten. Nach einer Ansicht kann eine solche Gebühr bei der Annahme eines Anerkenntnisses entstehen.[31] Erst durch die Annahme, welche der Kläger aufgrund der Veranlassung des Anwalts annimmt, wird der Rechtsstreit in der Hau...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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Betriebsratswahl / 6 Schutz der Betriebsratswahl

Die Behinderung der Betriebsratswahl ist jedermann (Arbeitgeber, Betriebsangehörigen, auch Betriebsräten und Dritten wie Gewerkschaften) bei Strafe verboten; z. B. Weigerung des Arbeitgebers, dem Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen zur Aufstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.[1] Ferner ist jeder Druck auf den Arbeitnehmer, zu wählen oder nicht zu wählen, ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8.2 Nachteilsverbot

Rz. 97 Auch für die Prüfung der Folgen aus dem Vorliegen einer unzulässigen Tätigkeit gilt das Nachteilsverbot. Ein Nachteilsverbot (auch Benachteiligungsverbot genannt) ist ein Schutz vor ungerechtfertigter Benachteiligung aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Alter, Behinderung oder Herkunft. Es besagt, dass Menschen nicht schlechter gestellt werden dürfen, wenn kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankheit / 3 Abgrenzung zur Behinderung

Behinderung und Krankheit sind unterschiedliche Begriffe. Nicht jede Erkrankung begründet eine Behinderung. Entscheidend ist die Langfristigkeit [1], sowie die bestehenden "Barrieren". Während die Krankheit einen vorübergehenden, vom regelmäßigen Gesundheitszustand eines Menschen abweichenden Zustand erfasst, geht es bei der Behinderung nach heutigem Verständnis um dauerhafte...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 regelt die grundsätzliche Geltung des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die hiervon zulässigen Ausnahmen. Bis zum 31.12.1992 sah § 13 weder für Pflichtversicherte noch für freiwillig Versicherte eine grundsätzliche Abweichung vom Sachleistungsprinzip vor. Abs. 2, der zunächst nur aus 2 Absätzen bestehenden Vorschrift, sah lediglich...mehr

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Mutterschutz / 6.2.2 Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert 8 Wochen, beginnend am Tag nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Diese Schutzfrist wird im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei einem Kind vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird auf 12 Wochen verlängert (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG...mehr

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Mutterschutz / 2.1.2 Erweiterung auf andere Beschäftigungsverhältnisse

Unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV vorliegt, gilt das Mutterschutzgesetz nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 8 MuSchG auch für Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen i. S. v. § 26 BBiG, Frauen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, Frauen, die als Entwicklungshelferinnen im Sinne...mehr

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Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.1 Verarbeitung der Krankheit/Behinderung

Rz. 70 Die Verarbeitung von Krankheit und/oder Behinderung nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 stellt ein komplexes Problemfeld dar und erfordert schon deshalb Hilfestellungen für den Menschen mit Behinderungen. Allgemein werden verschiedene Phasen zur Verarbeitung angenommen. Das Ingangsetzen und Fördern der Verarbeitung ist besonders hilfreich für die erfolgreiche Teilhabe am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.4 Menschen mit geistigen Behinderungen

Rz. 10 Bei geistig behinderten Menschen sind entsprechende Störungen der Orientierungsfähigkeit vorauszusetzen, wenn sich die behinderten Menschen im Straßenverkehr auf Wegen, die sie nicht täglich benutzen, nur schwer zurechtfinden können. Unter diesen Umständen ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit bei geistigen Behinderungen mit einem GdB um 100 imme...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Sauer, SGB IX § 209 Nachtei... / 2.2 Nachteilsausgleiche in anderen Rechtsbereichen

Rz. 4 Auch in anderen Rechtsvorschriften wird der Grundsatz deutlich, dass Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen an Art oder Schwere der Behinderung orientiert sind. Rz. 5 Im Einkommensteuerrecht (§ 33b EStG) sind die Steuerpauschbeträge nach der Schwere der Behinderung gestaffelt und tragen im übrigen auch der Art der Behinderung Rechnung...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 11 RehaAnglG. Dort wurden im früheren Abs. 1 die noch sog. berufsfördernden Leistungen nach ihrer Zielsetzung und Erfordernissen allgemein umschrieben und die wichtigsten Leistungen in Abs. 2 benannt. § 11 Abs. 3 RehaAnglG enthielt Bestimmungen zur Dauer der Leistung, die heute in § 53 enthalten sind. Rz. 3 Im SGB IX – Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.1 Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 nennt Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Auch diesen vergleichbare Einrichtungen können Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sein. Nur deshalb kommen vorhandene Einrichtungen jedoch nicht ohne Weiteres bei der Ausführung von Rehabilitationsleistungen zum Zuge. Vielmehr ist an den Einsatz...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.3 Eigenschaften/Gestaltung des Rehabilitationssports

Rz. 24 Der Rehabilitationssport i. S. d. § 64 ist ein Training mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele in der Gruppe. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen. Unabhängig von der Art der Behinderung weisen behinderte oder chronisch kranke Menschen...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.2 Von der Zuschuss- zur Naturalleistung

Rz. 22 Der Rehabilitationssport hat die Aufgabe, unterstützend das Ziel der medizinischen Rehabilitation zu erreichen oder den Rehabilitationserfolg dauerhaft zu sichern. In der Zeit vom 1.10.1974 (Inkrafttreten des RehaAnglG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB IX (1.7.2001) wurde der Rehabilitationssport von den Rehabilitationsträgern in Form eines Zuschusses fina...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6 Anspruchsdauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der eine medizinische Zweckbestimmung verfolgt (vgl. BSG, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 209 Nachtei... / 2.1 Nachteilsausgleiche im Bereich des Schwerbehindertenrechts

Rz. 2 Abs. 1 spricht nicht von Hilfen für schwerbehinderte, sondern allgemein von behinderten Menschen. Die Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen sind unabhängig von der Ursache der Behinderung ausschließlich der Art oder Schwere der Behinderung zu leisten. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht allein auf Nachteilsausgleiche nach dem Sch...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.2 Gewährleistung der Chancengleichheit (Abs. 2)

Rz. 35 Abs. 2 sichert Frauen mit Behinderungen gleiche Chancen im Erwerbsleben zu wie Männern, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote. Schon nach § 1 Satz 2 ist den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen (und Kinder sowie Menschen mit seelis...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.1 Überblick

Rz. 17 Die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, die Träger der Sozialen Entschädigung und die Träger der Soldatenentschädigung erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Soldaten, die aus dem Wehrdienst ausgeschieden sind, können die Leistungen des Rehabilitationssportes im Auftrag der Bundeswehrverwaltung von der "Unfa...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.5 Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

Rz. 32 Untersuchungen haben gezeigt, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen seelisch besonders intensiv unter ihrer Behinderung leiden und dass dadurch ihr Selbstbewusstsein wesentlich schwächer ausgeprägt ist. Aufgrund der Behinderung und ihrer Verhaltensweisen sind sie wesentlich mehr Straftaten ausgesetzt als die übrige Bevölkerung. Um diesen Per...mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.4 Abgrenzung zum Funktionstraining

Rz. 31 Nach Ziff. 2.1 der unter Rz. 20 aufgeführten Rahmenvereinbarung kommt Rehabilitationssport für Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglich...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.1 Überblick

Rz. 56 Die Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger, Träger der Sozialen Entschädigung, Träger der Soldatenentschädigung) übernehmen die Kosten des Funktionstrainings für Menschen mit Behinderung und diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind (vgl. § 2), als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX. Frühere Soldaten können die...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.1 Kraftfahrzeughilfe (Abs. 8 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 114 Die Regelungen zur Kraftfahrzeughilfe werden konkret vollständig in der KfzHV getroffen. Die Hilfe wird als Zuschuss oder Darlehen für die Kfz-Beschaffung, eine behindertenbedingte Zusatzausstattung und zum Führerscheinerwerb geleistet. Die Hilfeverordnung gilt für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Sozialen Entsc...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.2 Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen

Rz. 3 Einen Aufnahmeanspruch hat der behinderte Mensch nur, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind. Die Werkstätten finanzieren sich durch individuelle Leistungen an die behinderten Menschen, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durch die in § 63 Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger, im Arbeitsbereich durch die in § 63 Abs. 2 genannt...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.4.3 Ausweise schwerbehinderter Menschen mit Begleitperson

Rz. 16 Der ermittelten Zwischensumme ist die Zahl der Ausweise derjenigen schwerbehinderten Menschen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und in deren Ausweisen die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (vgl. hierzu § 229 Abs. 2 und Komm. dort) eingetragen ist, hinzuzurechnen. Bei dieser Ermittlung kommt es auf die Zahl der Ausweise und nicht auf die Zahl der Wertm...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 2.3.2 Sonstige behinderte Menschen

Rz. 14 Nach dieser Vorschrift können Integrationsfachdienste auch zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen tätig werden, die weder schwerbehindert noch schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Diese Regelung hat insbesondere Bedeutung für die Begleitung und Betreuung seelisch behinderter Menschen, die nicht offensichtlich schwerbehindert sind (die Schwer...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.3 Anforderungen an die Durchführung des Funktionstrainings

Rz. 61 Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in a) regelmäßig stattfindenden Trainingsgruppen und b) unter Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters. Diese Kriterien sind wesentliche Merkmale des in § 63 Abs. 1 Nr. 4 aufgelisteten Funktionstrainings. zu a) Eine feste Gruppe wird dadurch charakterisiert, dass alle Teilnehmenden sich zu einer bestim...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.1 Erhebliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit

Rz. 2 In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist nach Satz 1, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, d...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.7 Angegliederte Förderstätten

Rz. 28 Behinderte Menschen, die keine Aufnahme in Werkstätten finden, können in Einrichtungen gefördert werden, die den Werkstätten räumlich angegliedert sind. Solche Einrichtungen werden auch als Einrichtungen "unter dem verlängerten Dach" der Werkstatt bezeichnet. Sie sind rechtlich betrachtet nicht Teil der Werkstätten (vgl. LSG Sachsen, Urteil v. 27.8.2009, L 7 SO 25/09 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.7 Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 wurde durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 30.12.2016 angefügt. In ihm wird der Personenkreis neu definiert, der zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt sein soll. Die Regelung wurde vom Gesetzgeber in die Vo...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Bestandteil der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Das AFG trat 1969 in Kraft und sah von Anfang an das Übergangsgeld für behinderte Menschen vor. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI....mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen in Kapitel 7 über Struktur, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträge im Rahmen der Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen (Teil 1 des SGB IX). Der Ursprung der Vorschrift ist in dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu suchen (v. 7.8.1974, BGBl. I...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.8 Finanzierung der Leistungen nach § 216 Satz 2

Rz. 15 Mit dem durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) angefügten neuen Abs. 2 wird klargestellt, dass eine Finanzierung der in § 216 aufgeführten Leistungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Inklusionsbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.3 Anspruch auf Verbleib in der Werkstatt

Rz. 7 Nach Abs. 2 haben die behinderten Menschen einen Rechtsanspruch auf Verbleib in der Werkstatt, solange die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen. Die Aufnahmevoraussetzungen können zum einen dadurch entfallen, dass trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung von dem behinderten Menschen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst oder andere ausgeht oder dass nicht me...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7.1 Unterkunft und Verpflegung (Abs. 7 Nr. 1)

Rz. 107 Grundsätzlich werden bei überbetrieblichen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auch die erforderlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten vom zuständigen Rehabilitationsträger übernommen. Das setzt allerdings voraus, dass für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts wegen Art oder Schwere ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.3 Ausbildungszuschüsse (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3)

Rz. 18 Ausbildungszuschüsse sind darauf angelegt, betriebliche Ausbildung zu ermöglichen, die ansonsten wegen des Missverhältnisses von betrieblicher Leistung des auszubildenden behinderten Menschen und der Aufwendungen für den Arbeitgeber durch die Ausbildung (Ausbildungsplatz, Ausbilder, Ausbildungsvergütung) nicht zustande käme. Gerade in betrieblichen Ausbildungen oder A...mehr