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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzende Leistungen / 2.3.3 Eigenschaften/Gestaltung des Rehabilitationssports

Siegfried Wurm
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Rz. 24

Der Rehabilitationssport i. S. d. § 64 ist ein Training mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele in der Gruppe. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen.

Unabhängig von der Art der Behinderung weisen behinderte oder chronisch kranke Menschen eine ausgeprägte körperliche Inaktivität mit einer Vielzahl negativer Folgen auf, die mit dem Behindertensport angegangen werden sollen (vgl. Schmid/Huber/Marschner/Zimmer, Medizinische Aspekte im Behindertensport, DÄBl 2004, A-2177). Dementsprechend dient ärztlich verordneter Behindertensport in Gruppen nicht unmittelbar der Therapie einer Krankheit, sondern soll wesentlich dazu beitragen, die körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern, Restfunktionen zu mobilisieren, die Ausdauer und Belastungsfähigkeit zu erhöhen und den Betroffenen bei der psychischen Bewältigung ihrer Krankheit und Behinderung sowie den Folgewirkungen zu helfen (so der Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe, BT-Drs. 15/4575 S. 59 unter 3.27). Rehabilitationssport ist deshalb zulasten des Rehabilitationsträgers möglich, wenn der rehabilitationsbedürftige Betroffene nicht auf eine dem Rehabilitationssport in einer Gruppe gleichwertige sportliche Alternative verwiesen werden kann, insbesondere auch, weil diese nicht "unter ärztlicher Betreuung und Überwachung" erfolgt (BSG, Urteil v. 2.11.2010, B 1 KR 8/10 R, Rz. 18).

Das Gesetz misst der rehabilitationsorientierten Sportgruppe einen besonderen Stellenwert im Zusammenhang mit ihren Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Teilnehmer bei: Der gesundheitliche Nutzen des Rehabilitationssports geht über de...

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