Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.4 Geltung für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

Rz. 7 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 3 Satz 1, welche Vorschriften der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen auch für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten unmittelbar gelten. Von § 2 (Behinderung) galten bis zum 29.12.2016 nur Abs. 1 und 2, dagegen nicht Abs. 3. Eine behinderte Soldatin oder ein behinderter Soldat mit einem Grad der Behinderung von wenigst...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.1 Aufzählung der Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe

Rz. 5 Das bisher zerklüftete und unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht ist seit dem 1.7.2001 gebündelt in den Vorschriften des SGB IX geregelt. § 29 zählt global als Einweisungsvorschrift katalogmäßig die zur Verfügung stehenden Hilfen nach dem Rehabilitations- bzw. Teilhaberecht auf. Durch die Worte "Nach dem Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.5 Weitere gleichgestellte behinderte Menschen

Rz. 17 Abs. 4 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes) angefügt worden. Mit diesem Gesetz wird als ein Schwerpunkt das Ziel verfolgt, die Chancen behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Teilhabe a...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.4 Förderung der persönlichen Entwicklung (Nr. 4)

Rz. 25 Nach § 10 Nr. 4 sollen die Teilhabeleistungen die persönliche Entwicklung des behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ganzheitlich fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen oder erleichtern. Damit ist i. d. R. der Bereich der "sozialen" Teilhabe gemeint. Di...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.1 Wegfall der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass die im Teil 3 SGB IX getroffenen besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht mehr anzuwenden sind, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen ist. § 38 des Schwerbehindertengesetzes in der bis zum 30.6.2001 geltenden Fassung sprach von dem Erlöschen des gesetzlichen Schutzes Schwerbehinderter. Die Voraussetzungen des § 2 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 214 Statistik / 2.1 Tatbestände

Rz. 2 In Abs. 1 Nr. 1 bis 3 sind die zu erhebenden Merkmale benannt. Erhoben wird nach Nr. 1 nur die Zahl der schwerbehinderten Menschen mit einem gültigen Ausweis gem. § 152 Abs. 5. Nur mit einem solchen Ausweis können Leistungen und sonstige Hilfen, die schwerbehinderten Menschen nach dem Schwerbehindertenrecht oder nach sonstigen Rechtsvorschriften zustehen, in Anspruch ge...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Men...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.1 Zweck

Rz. 5 In § 10 werden die rehabilitationsträgerübergreifenden Leitvorstellungen zur Verbesserung der Situation von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen aufgelistet. Im Mittelpunkt stehen die Hilfen zur Überwindung von gesundheitlichen Barrieren im schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich, beim gesellschaftlichen Leben und bei der Selbstversorgung...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.5 Entgegenwirken von Benachteiligungen (Nr. 5)

Rz. 28 Nr. 5 befasst sich mit den Hilfen, die nicht durch Nr. 1 bis 4 abgedeckt werden. Insofern hat die Nr. 5 eine Art Auffangfunktion hinsichtlich der Zielsetzung des § 10. Entscheidend ist, dass behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen nicht benachteiligt werden. Dieses Grundrecht ergibt sich allerdings auch schon aus dem Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 ...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.2 Beeinflussung der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit (Nr. 2)

Rz. 20 Eine Behinderung beeinträchtigt nicht selten die Erwerbsfähigkeit und kann außerdem bei schweren Funktions-/Aktivitätsstörungen Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI verursachen. Wegen § 9 SGB IX setzen hier die Ziele von Teilhabeleistungen an: Die Leistungen zur Teilhabe sollen auch Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit vermeiden, überwi...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.3 Besondere Leistungen und Hilfen im Rahmen des "Schwerbehindertenrechts" (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Die in Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Hilfen nach dem 3. Teil des SGB IX (ab § 151 SGB IX) können ausschließlich schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen (vgl. hierzu § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) beanspruchen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Hilfen: Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Me...mehr

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Sauer, SGB IX § 224 Vergabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wurde der bisherige § 141 (a. F.) zu § 224. Zudem wurde ein neuer Abs. 2 angefügt, sodass die Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe gilt. In Abs. 1 entspricht die Vorschrift d...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.5 Koordination der Teilhabeleistungen/Zuständigkeitsregelungen

Rz. 30 Durch die Verteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Leistungsträger sollen den Menschen mit Behinderung keine Nachteile entstehen. Deshalb verpflichtet § 25 SGB IX die einzelnen Rehabilitationsträger zu einer engen Zusammenarbeit und auch bei einem Trägerwechsel zu einer möglichst nahtlosen Leistungsgewährung. Dadurch sollen die Teilhabeleistungen zügig und...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 3 Materialien

Rz. 30 Zahlreiche Publikationen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) auf ihrer Website unter www.bar-frankfurt.de. Publikation des Landschaftsverbandes Rheinland: ZB Info – Leistungen für Menschen mit Schwerbehinderung im Beruf Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche für Menschen mit (Schwer-)Behinderung ZB Ratgeber – Nachtei...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 3 Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen ist im Teil 1 des SGB IX in § 2 Abs. 2 definiert, weil der zusätzliche Schwerbehindertenbegriff auf dem für das Neunte Buch insgesamt maßgebenden Behindertenbegriff aufbaut. Zusätzlich wird in § 2 Abs. 2 auf eine erhebliche — in Graden der Behinderung — bemessene Schwere der Behinderung abgestellt. Rz. 4 Der Schwerbehinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 102 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die neu definierte Eingliederungshilfe im SGB IX sieht Leistungen für anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen in 4 Leistungsgruppen vor. Es handelt sich um "Leistungen zur Teilhabe" als Oberbegriff für verschiedene Sozialleistungen, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu beseitigen, die Teilhabe...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift befasst sich mit dem von dem schwerbehinderten Menschen bezogenen Arbeitsentgelt, wenn dieser gleichzeitig wegen der Behinderung eine Rente oder eine vergleichbare Leistung bezieht. Die Regelung verhindert, dass eine reduzierende Anrechnung von behinderungsbedingten (Sozial-)Leistungen auf Arbeits- oder Dienstbezüge erfolgt und ist damit eine Konkretisi...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.1 Arbeitsplatz

Rz. 5 Um welche Personengruppe es bei schwerbehinderten Menschen gleichgestellten behinderten Menschen geht, ist ebenfalls in Teil 1 des SGB IX (§ 2 Abs. 3) geregelt. Danach sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des (§ 2) Abs. 2 v...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.1 Pflichten öffentlicher Arbeitgeber

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet öffentliche Arbeitgeber, so viele schwerbehinderte Menschen als Beamtinnen und Beamte einzustellen und zu beschäftigen, dass unter den insgesamt beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Dienststellen ein angemessener Teil schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sind. Es ist dem Dienstherrn keine Quote auferlegt, allerdings die Aufforderung an ...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 2.1 Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Rz. 2 Die Vorschrift des § 210 stellt eine systematische Verbindung zum Heimarbeitsgesetz (HAG) her und regelt insbesondere, dass schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, die in Heimarbeit beschäftigt oder diesen nach § 1 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind und in der Hauptsache für den gleichen Auftraggeber arbeiten, auf die Pf...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2 Ziele der Teilhabeleistungen

Rz. 16 Die Teilhabeziele werden in § 10 SGB I und in § 4 SGB IX aufgeführt. Die konkreten Leistungsansprüche des Berechtigten selbst orientieren sich nach den Vorschriften des zuständigen Rehabilitationsträgers (z. B. Krankenkassen: Leistungen nach §§ 40 ff. SGB V, Rentenversicherungsträger: Leistungen nach §§ 15 ff. SGB VI). Die Teilhabeziele machen deutlich, dass die Einzel...mehr

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Sauer, SGB IX § 214 Statistik / 2.3 Auskunftspflichtige Behörden

Rz. 11 Auskunftspflichtig gegenüber dem Bund (dem Statistischen Bundesamt) sind die Behörden der Länder, die für die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und den Grad der Behinderung zuständig sind. In dem durch das Bundesteilhabegesetz v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Abs. 3 angefügten Satz 3 wird bestimmt, dass bei dieser Meldung Angaben zu den Hilfsmerkmalen Na...mehr

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Sauer, SGB IX § 223 Anrechn... / 2.7 Zusammenschlüsse anerkannter Werkstätten

Rz. 18 Die Möglichkeit zur Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe besteht auch für Aufträge an Zusammenschlüsse anerkannter Werkstätten. Solche Zusammenschlüsse, die ihrerseits nicht eigenständig als Werkstätten anerkannt sind, sind in dem Verzeichnis der Bundesanstalt für Arbeit (§ 225 Satz 3) ausgewiesen. Derartige Zusammenschlüsse (vereinzelt auch als Genossenschaften bezeic...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.1 Überblick

Rz. 14 Die Rehabilitationsträger (vgl. § 6 SGB IX) haben die "gesamtschuldnerische" Verpflichtung, bei einem festgestellten Teilhabebedarf des behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen Leistungen zur Verfügung zu stellen, um die in § 10 aufgeführten Rehabilitations-/Teilhabeziele zu erreichen. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem trägerspezifischen Re...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.5 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 4 aufgeführten Leistungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Nebenleistungen der Hauptleistung" bezeichnet. Sie sollen die finanziellen Folgen der Teilnahme an einer Teilhabeleistung ausgleichen (unterhaltssichernde Leistungen, Reisekosten, Haushaltshilfe, Kosten für die erforderliche Kinderbetreuung) oder den Rehabilitationserfolg sic...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.2 Voraussetzung/Antragstellung

Rz. 7 Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach § 152 auf Antrag des behinderten Menschen die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist in dem damaligen § 68 die Bezeichnung "Arbeitsamt" nicht durch das Wort "Ag...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.4 Mehrfachanrechnung Auszubildender

Rz. 11 Stets auf 2 Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden schwerbehinderte Menschen, die beruflich ausgebildet werden. Dies sind nicht nur betriebliche Ausbildungsstellen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Hierzu gehören auch Stellen, auf denen Beamtenanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebilde...mehr

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Sauer, SGB IX § 205 Vorrang... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift stellt klar, dass ein Arbeitgeber auch dann zur bevorzugten Einstellung von Menschen mit Behinderung verpflichtet bleibt, wenn er auch nach anderen gesetzlichen Regelungen zur vorrangigen Einstellung anderer besonderer Personenkreise verpflichtet ist. Damit wird verdeutlicht, dass verschiedene gesetzliche Vorschriften zur besonderen Berücksichtigung bes...mehr

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Sauer, SGB IX § 212 Unabhän... / 2.2 Geltungsbereich für Gleichgestellte

Rz. 4 Von der Vorschrift begünstigt ist nur der Personenkreis schwerbehinderter Menschen, daneben nur diejenigen behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 30, die zum Zeitpunkt des Begehrens einer bevorzugten Zulassung bereits schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3). Eine Gleichstellung zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 2.1 Verbot der Minderung des Arbeitsentgeltes

Rz. 2 Abs. 1 untersagt es dem Arbeitgeber, bei der Bemessung des an den schwerbehinderten Beschäftigten zu zahlenden Arbeitsentgelt wegen der Behinderung gezahlte Renten entgeltmindernd anzurechnen. Aus dieser Regelung ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem schwerbehinderten Menschen für seine Arbeit die gleiche Entlohnung zu leisten, wie anderen Beschäftigten a...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 18 Seit dem 1.1.2018 sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung im SGB IX in einer eigenen Leistungsgruppe aufgeführt. Sie sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem gewährleisten. Wie schon bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt es sich dabei insbesondere um Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rah...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.6 Persönliches Budget

Rz. 29 Im Zusammenhang mit den Leistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 kann der Leistungsberechtigte das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) wählen. Hiernach können behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen von den Rehabilitationsträgern anstelle der Dienst- oder Sachleistungen ein Budget in Geld wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persö...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.3 Schaffung/Sicherung des Arbeitsplatzes (Nr. 3)

Rz. 23 Während § 10 Nr. 2 u. a. die Wiederherstellung der (allgemeinen) Erwerbsfähigkeit im medizinischen Sinn zum Ziele hat, befasst sich das Teilhabeziel nach § 10 Nr. 3 mit der Schaffung oder Sicherung eines konkreten, den Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatzes. In Betracht kommen z. B. Leistungen insbesondere nach den §§ 112 bis 128 SGB III, § 16 SGB VI i...mehr

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Sauer, SGB IX § 224 Vergabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber, im Rahmen einer Auftragsvergabe Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Inklusionsbetriebe bevorzugt zu berücksichtigen. Diese Besserstellung dient in erster Linie der wirtschaftlichen Existenzsicherung entsprechender Werkstätten bzw. Betriebe, indem einerseits die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber nicht primä...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.4 Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Rz. 12 Abs. 3 regelt die Anrechnung schwerbehinderter und diesen gleichgestellter behinderter Menschen auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze der Arbeitgeber so lange, wie für die schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen selbst die besonderen Regelungen des Teils 3 angewendet werden. Das bedeutet, dass schwerbehinderte Menschen, bei denen sich der Grad der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2.2 Mehrfachanrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Auf bis zu 3 Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden können auch Teilzeitbeschäftigte; dies lässt Satz 2 zu. Voraussetzung ist aber auch hier, dass deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Satz 2 verweist auf Satz 1, also auch auf die dort genannte Voraussetzung. Teilzeitbeschäftigte, die wenigstens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, we...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.3 Anrechnung von Werkstattbeschäftigten

Rz. 12 Der mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eingefügte Abs. 2a (in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung Abs. 3) ermöglicht die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, der im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt wird, au...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.3 Veränderung des Verteilerschlüssels und der Zuständigkeit für die Förderung

Rz. 6 Durch die Regelung in Nr. 3 wird die Bundesregierung – nicht in einer eigenständigen Verordnung, sondern in der Verordnung zu Nr. 2, also der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – in Buchst. a ermächtigt, für den an den Ausgleichsfonds weiterzuleitenden Anteil des Aufkommens an Ausgleichsabgabe und damit für die Verteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bun...mehr

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Sauer, SGB IX § 214 Statistik / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 30.12.2016 neu gefasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – B...mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 48 Nr. 7 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) wurde in Abs. 1 Satz 3 eine fehlerhafte Verweisung berichtigt. Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung z...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wird durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBL I S. 606) in Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 2a wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 angefügt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) erfolgt in Abs. 2 mit Wirkung v. 1.1.2005 eine sprachliche Anpassung an die neue Bez...mehr

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Sauer, SGB IX § 237 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 die Nr. 7 geändert und Nr. 1a, 1b und 8 eingefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12....mehr

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Sauer, SGB IX § 102 Leistun... / 2.2 Vorrang von Leistungen (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 stellt klar, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe an Bildung Leistungen zur Sozialen Teilhabe vorgehen (vgl. beispielhaft zur Abgrenzung zwischen medizinischer und sozialer Rehabilitation BSG, Urteil v. 28.8.2018, B 8 SO 5/17 R). Damit ist auch klargestellt, dass etwa in dem Fall, in dem ein Mensch m...mehr

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Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) sind mit Wirkung zum 30.12.2016 die Überschrift ergänzt und ein Abs. 5 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 223 Anrechn... / 2.2 Berücksichtigungsfähige Arbeitsleistung

Rz. 10 Seit dem 1.8.1996 ist für die Anrechnung die Arbeitsleistung der Werkstatt die Bemessungsgrundlage. Aus dem Zweck der Regelung, durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen in diesen Einrichtungen beizutragen, folgt, dass nur die Arbeitsleistung der Werkstattbeschäftigten berücksichtigungsfähig ist. Das ...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.3 Widerruf oder Rücknahme der Gleichstellung

Rz. 7 Die Regelung betrifft behinderte Menschen, die auf Antrag von der Agentur für Arbeit den schwerbehinderten Menschen unter den in § 2 Abs. 3 genannten Voraussetzungen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt worden sind. Die in Teil 3 SGB IX für diesen Personenkreis bestimmten Regelungen sind dann nicht mehr anzuwenden, wenn die Gleichstellung en...mehr

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Sauer, SGB IX § 205 Vorrang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Hinblick auf entsprechende Obliegenheiten zur bevorzugten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist festzustellen, dass betroffene Personen keinen individuellen Einstellungsanspruch aus derartigen Regelungen herleiten können (vgl. BAG, Urteil v. 5.10.1995, 2 AZR 923/94). Der einzelne schwerbehinderte Mensch kann seine Einstellung also nicht etwa mithilfe eines ...mehr