Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.8 Kosten für Sportbekleidung und rehabilitationssportspezifische Hilfsmittel/Sportgeräte

Rz. 50 Die Kosten für die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung des Teilnehmers (z. B. Trainingsanzug, Sporthemd, Sporthose, Sportschuhe, Badebekleidung, Schläger, Badehandtuch) hat der Teilnehmer selbst zu tragen (vgl. Ziff. 16.3 der Rahmenvereinbarung). Die für die Durchführung des Rehabilitationssports im Einzelfall erforderlichen behinderungsbedingten persönlichen H...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.1 Zielsetzung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 30 Die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen bzw. davon bedrohten Menschen soll entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt werden und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft gesichert werden. Diese Zielsetzung bewegt sich insbesondere im Rahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Die Leistungen werden durch ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.6 Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung

Rz. 38 Nach dem Recht der Arbeitsförderung können Probebeschäftigungen für Menschen mit Behinderungen gefördert werden. § 46 Abs. 1 SGB III bestimmt dazu, dass Arbeitgebern die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. d. § 2 bis zu einer Dauer von 3 Monaten erstattet werden,...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.1 Einkommensfreibeträge des behinderten Menschen

Rz. 13 Erhält der Mensch mit Behinderungen eine Waisenrente, Waisengeld oder eine Unterhaltsleistung sind diese Einkünfte nach § 67 als Einkommen beim Ausbildungsgeld (Bedarfsvarianten nach § 123 Nr. 1, 2 oder 3) zu berücksichtigen. Für die Waisenrente und das Waisengeld werden mit der Sonderregelung des § 126 höhere Freibeträge als bei der Berufsausbildungsbeihilfe berücksi...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.4 Rückkehrrecht

Rz. 9 Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Abs. 3 angefügt worden, der ein Rückkehrrecht bestimmt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Klarstellung, ein Rückkehrrecht bestand bereits auch vor dem 1.1.2018. Dieses ergab sich einer Regelung im Rentenrecht. Dort ist nämlich bestimmt, dass bei Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll e...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 un...mehr

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Sauer, SGB IX § 183 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 100 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046) mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 183. Die Vorschrift entspricht inhaltlich ohne Änderungen dem bisherigen § 100.mehr

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Jung, SGB XII § 102a Rücküb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) mit Wirkung zum 10.6.2021 (vgl. Art. 14 Abs. 2) eingeführt.mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.3 Unterstützte Beschäftigung (betriebliche Qualifizierung)

Rz. 42 Nach Abs. 3 Nr. 3 umfassen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung. Die Unterstützte Beschäftigung regelt § 55. Leistungsberechtigte mit besonderem Unterstützungsbedarf soll damit eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglichen und erhalten. U...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3 Katalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 listet die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf, die für eine (dauerhafte) Teilhabe am Arbeitsleben je nach Sachverhaltslage im Einzelfall die Voraussetzungen schaffen, etwa durch Ausbildung, Fortbildung, Vermittlung von Arbeit oder Förderung selbständiger Tätigkeit sowie durch sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit B...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.2.5 Rechtsweg

Rz. 23 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wertmarken gilt § 51 Abs. 4 SGG entsprechend (seit 1.1.2002 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 17.8.2001, BGBl. I S. 2144 § 51 Abs. 1 Nr. 7 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist die Verweisung nunmehr richtiggestellt). ...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 38 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Umbenennung des Trägers der Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 36 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl...mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 aufgehoben (Art. 9 Nr. 15 des Gesetzes bzw. Art. 14 Nr. 4 Kommunales Optionsgesetz v. 30.7.2004, BGBl. I S. 2014). Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen...mehr

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Sauer, SGB IX § 226 Blinden... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist § 143 infolge der Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes durch Art. 30 des Gesetzes mit Wirkung zum 14.9.2007 neu gefasst worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Men...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6 Nebenleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 65 Abs. 6 enthält sog. Annexleistungen zur Zielerreichung nach Abs. 1. Der Bezug zur medizinischen Rehabilitation und zur sozialen Teilhabe veranlasst die Rehabilitationsträger für die Teilhabe am Arbeitsleben, schon bei der Klärung des zuständigen Trägers und den Bedarfsfeststellungen die rechtlichen Abgrenzungen vorzunehmen und andere Träger dementsprechend frühzeitig ...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 34 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.2 Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen

Rz. 73 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 ermöglicht Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen. Dabei handelt es sich um einen Prozess zur Feststellung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen und Bereitstellung eigener Ressourcen für eine Verbesserung der Lebensumstände. Die Leistung besteht in professioneller Begleitung. Rz. 74 Der Mensch mit Behinderungen soll mit der Unterstützung so...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.4 Kontaktvermittlung

Rz. 81 Nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 4 kann als Leistung auch die Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten erbracht werden. Solche Möglichkeiten der Selbsthilfe und Beratung sind dem Menschen mit Behinderungen vor oder bei der Rehabilitation oft nicht bekannt. Mitunter kann auch Scheu bestehen, diese zu kontaktieren. Rz. 82 Der Gesetzgeber stell...mehr

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Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 und 4 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt. Mit dem Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 26a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 26b, Art. 7 Abs. 1 des o. a. Gesetzes bereits mit Wirkung zum 1.5.2004 um Satz 2 ergänzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärku...mehr

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Sauer, SGB IX § 200 Entzieh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 17 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Als Folge daraus, dass den früheren Landesarbeitsämtern gesetzlich keine Aufgaben mehr zugewiesen werden, tritt an die Stelle des Landesarbeitsamtes nunmehr die Bundesagentur für Arbeit. Mit Inkraftt...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606, Art. 1 des Gesetzes) ist mit Wirkung zum 1.5.2004 Abs. 2 und 3 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) wurden mit Wirkung zum 30.12.2008 in Abs. 1 die Sätze 5 und 6 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.201...mehr

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Sauer, SGB IX § 216 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein Satz 2 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behi...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 3 wurde durch Art. 1 Nr. 28b, Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes mit Wirkung zum 1.5.2004 um Nr. 5a ergänzt. Abs. 4 Satz 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28c, Art. 7 Abs. 4 des o. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8 Weitere Leistungen nach Abs. 8

Rz. 113 Abs. 8 listet weitere Leistungen auf, die aus Sicht des Gesetzgebers jedenfalls auch Leistungen i. S. d. Abs. 3 Nr. 1 oder 7 sein können, also zur individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung oder als sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigu...mehr

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Sauer, SGB IX § 201 Widersp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 18 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde Abs. 2 an die neue Organisation der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.2 Verdienstausfall (Abs. 8 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 122 Unvermeidbare Verdienstausfälle können nach Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 ausgeglichen werden. Es handelt sich dabei um Verdienstausfälle, die dem Leistungsberechtigten oder einer notwendigen Begleitperson aus einem spezifischen Rehabilitationsanlass entstehen. Der Gesetzgeber hat mögliche Anlässe selbst in der Vorschrift abschließend gelistet. Rz. 123 Ein Verdienstausfall ist ...mehr

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Sauer, SGB IX § 195 Fachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 112 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 195 (vgl. BR-Drs. 428/16 S. 316). Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 112 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 Nr. 2 an die V...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 33 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Seitdem wurde sie mehrfach geändert. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundest...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.2 Fahrgeldeinnahmen

Rz. 6 Abs. 2 definiert den Begriff der Fahrgeldeinnahmen. Es sind dies zunächst alle Erträge aus dem Fahrkartenverkauf zum genehmigten Beförderungsentgelt. Durch Art. 2 Nr. 14 Buchst. a des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S 3234) wurden die Wörter "zum genehmigten Befö...mehr

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Sauer, SGB IX § 230 Nah- un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde die Beschränkung auf den 50-km-Umkreis um den Wohnort in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben, ebenfalls die Nahverkehrszügeverordnung (Art. 20a des Gesetzes). Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung d...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.4.4 Zählung der Wertmarken

Rz. 19 Die Wertmarken werden nicht stets voll gezählt, sondern entsprechend ihrer Gültigkeitsdauer. Unentgeltliche Wertmarken werden stets für die Dauer eines Jahres ausgegeben, entgeltliche Wertmarken wahlweise für die Dauer eines Jahres oder eines halben Jahres. Für die Dauer eines Jahres ausgegebene Wertmarken werden daher voll, für die Dauer eines halben Jahres ausgegebe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.4 Sonstige Versicherte

Zu den sonstigen Versicherten, bei denen außerhalb einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit liegende Sachverhalte zur Versicherungspflicht führen, zählen: Eltern, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen pflegen; Wehrdienstleistende unter bestimmten Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.1 Keine Einkommensberücksichtigung während der Teilnahme an einer WfbM

Rz. 6 Das Ausbildungsgeld während der Teilnahme an einer WfbM (§ 125) wird nicht um Einkommen vermindert. Die Einkommensanrechnung unterbleibt sowohl beim Einkommen des Menschen mit Behinderungen, als auch seiner Eltern, eines verwitweten oder getrennt lebenden Elternteils, seines Ehegatten oder Lebenspartners (§ 126 Abs. 1). Hinsichtlich der Erläuterung der Teilnahme am Eing...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.5 Kein Kostenersatz für Grundsicherungsleistungen, Leistungen der Tuberkulosehilfe und der Eingliederungshilfe (Abs. 5)

Rz. 51 Gemäß Abs. 5 sind Leistungen nach dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) von der Ersatzpflicht ausgenommen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Barbetrag zur persönlichen Verfügung (§ 27b) im Dritten Kapitel normiert ist und nicht dazu, sondern zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehört. Für diese Leistung kommt also Kostenersat...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.5 Seelische Stabilisierung/Soziale Kompetenz

Rz. 84 Abs. 6 Satz 2 Nr. 5 benennt Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, u. a. durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen als ergänzende Leistung. Die Leistung zielt zunächst auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Die Leistung greift ...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 37 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 209 Nachtei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 126 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 209. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 126, dem wiederum die Regelung des § 48 des Schwerbehindertengesetzes (vgl....mehr

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Sauer, SGB IX § 202 Widersp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 19 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 die Bezeichnung "Landesarbeitsamt" in "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – B...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 35 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II- ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein zweiter Absatz angefügt, der bisherige Wortlaut wurde damit Abs. 1. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.4 Unentgeltlich zu befördernde Gegenstände

Rz. 26 Neben einer notwendigen Begleitperson sind im Nahverkehr und im Fernverkehr unentgeltlich zu befördern: Handgepäck, ein mitgeführter Krankenfahrstuhl unter der Voraussetzung, dass die Beschaffenheit des Verkehrsmittels eine solche Beförderung zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein (Blinden-)Führhund. Unübliche Gegenstände wie insbesondere Fahrräder können...mehr

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Sauer, SGB IX § 227 Verordn... / 2.2 Ermächtigung zum Erlass einer Mitwirkungsverordnung

Rz. 9 Abs. 2 enthält in der durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) erweiterten Fassung die Verordnungsermächtigung zum Erlass der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Die Vorschrift in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung ermächtigt das Bundesminis...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.3 Gemeinsame Empfehlungen der Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 16 Abs. 1 Satz 3 gibt den Rehabilitationsträgern auf, zu den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 Gemeinsame Empfehlungen zu formulieren. Dabei begrenzt der Gesetzgeber die insoweit Mitwirkenden von vornherein auf die zuständigen Rehabilitationsträger. Die Gemeinsamen Empfehlungen wurden dementsprechend (unter Beteiligung von Verbänden) von der Bundesagentur für Arbeit, den T...mehr

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Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 2.1 Ausgangslage, Zuständigkeiten

Rz. 7 Die Vorschrift ist zunächst eine Maßgaberegelung zur Umsetzung der im SGB IX angelegten Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger. Bei der Prüfung der Sicherung der Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Bundesagentur für Arbeit in gebotenen Fällen sowohl schon bei der Einleitung als auch der Ausführung und nach d...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.2 Einkommensfreibeträge der Eltern, des verwitweten Elternteils und des getrennt lebenden Elternteils

Rz. 18 Generell gilt, dass eine Anrechnung von Elterneinkommen (oder Einkommen eines Elternteils) während einer Berufsausbildung nur dann erfolgen darf, wenn der behinderte Mensch während der besonderen Leistung (§ 117) mit Anspruch auf Ausbildungsgeld dort tatsächlich lebt (vgl. BSG, Urteil v. 18.5.2010, B 7 AL 36/08 R, und Urteile v. 14.5.2014, B 11 AL 3/13R, B 11 AL 20/13...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.4 Durchführung von Ausbildungen

Rz. 19 Arbeitgeber, die die beruflichen Fähigkeiten behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher einschätzen können, vor allem bei einer Ausbildung im eigenen Betrieb, sind eher bereit, diese Jugendlichen anschließend auch dauerhaft zu beschäftigen. Deshalb sollen betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung stärker miteinander verzahnt werden. Die in Abs. 2 getroffenen R...mehr

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Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 2.4 Anrechnung auf die Beschäftigungsquote

Rz. 19 Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 Abs. 4 angefügt. Von dieser Neuregelung betroffen sind psychisch kranke Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind ...mehr