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Sauer, SGB IX § 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleb ... / 2.6.2 Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen

Franz-Josef Sauer
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Rz. 73

Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 ermöglicht Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen. Dabei handelt es sich um einen Prozess zur Feststellung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen und Bereitstellung eigener Ressourcen für eine Verbesserung der Lebensumstände. Die Leistung besteht in professioneller Begleitung.

 

Rz. 74

Der Mensch mit Behinderungen soll mit der Unterstützung soziale Kompetenzen erwerben und die Eigeninitiative stärken. All das führt letztlich zum Ziel einer positiven Zukunftsorientierung als Voraussetzung für eine erfolgreiche Rehabilitation. Die Leistung kann an diejenige von Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 anknüpfen.

 

Rz. 75

Die Leistung kann mit professioneller Unterstützung auch in Selbsthilfegruppen aktiviert werden.

 

Rz. 76

Das Erfordernis der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen resultiert aus den mit schweren Erkrankungen verbundenen Dauermedikationen, die letztlich Störungen in der Persönlichkeitsstruktur zur Folge haben. Der behinderte Mensch ist nicht mehr in der Lage, sich zu konzentrieren, zu koordinieren und zu reagieren. Dort setzt die Aktivierung an.

 

Rz. 77

Denkbar sind auch sportliche und andere Aktivitäten in Gruppen, um über Kommunikation, Erlebnis und Interaktion Potenziale zu beleben.

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