Begriff

Ausbildungsbeihilfen sind Zuschüsse, die nach dem Recht der Arbeitsförderung zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung an Auszubildende, aber auch an ausbildende Arbeitgeber gezahlt werden. Neben dem bekannteren BAföG als Unterstützung bei Schulausbildung oder Studium, kann bei Aufnahme einer beruflichen Ausbildung ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bestehen. Daneben gibt es besondere Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber. Sie können Zuschüsse für die Qualifizierung, Ausbildung und eine anschließende Übernahme erhalten und werden bei Ausbildungsschwierigkeiten erforderlichenfalls durch begleitende Maßnahmen unterstützt.

Die beitragsrechtliche Bewertung von Studienbeihilfen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer wird hier nicht dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerbefreiung der Berufsausbildungsbeihilfe nach §§ 56 ff. SGB III ist in § 3 Nr. 2 EStG geregelt.

Sozialversicherung: Die im Folgenden dargestellten Ausbildungsbeihilfen sind im SGB III geregelt: Die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in den §§ 56 bis 72 SGB III, die vergleichbaren Regelungen zum Ausbildungsgeld in den §§ 122 bis 128 SGB III, die Zuschüsse an Arbeitgeber für eine betriebliche Einstiegsqualifizierung in § 54a SGB III und die Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen in § 73 SGB III. Grundlage für die Förderung der Assistierten Ausbildung sind die §§ 74 bis § 75a SGB III. Grundsätzliche Regelungen zur beruflichen Ausbildung enthält das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Die Regelungen zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" ergeben sich aus den entsprechenden Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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