Bagatellgrenze


Hand mit gelber Karte
Hand mit gelber Karte
Bagatellkündigung

Fristlose Kündigung wegen des Verspeisens der Schokolade der Kollegin?

Schokolade macht nicht immer glücklich. Das erfuhr eine 64-jährige Heilerziehungspflegerin, die eine Tafel Schokolade ihrer Kollegin verputzte. Als sie außerdem die Dienstwaschmaschine privat nutze, wurde ihr fristlos gekündigt. Vor dem Arbeitsgericht Heidelberg wurde die Kündigung zu einer Abmahnung runter verhandelt. Typisches Schicksal der Bagatellkündigung langjähriger Mitarbeiter.


Schinkenbroetchen
Schinkenbroetchen
Kündigungsschutz

Bagatellkündigungen wegen Brötchen und andere Kleinigkeiten - ein Überblick

Auch wenn der Schaden für den Arbeitgeber wirtschaftlich nur gering ist, kann schon der Diebstahl von Kleinigkeiten die fristlose Kündigung rechtfertigen. Das führt gelegentlich zu hart oder kurios erscheinenden Schlagzeilen. Oft wird sich dabei ein bereits bestehender Trennungswunsch des Arbeitgebers realisieren. Denn es muss nicht immer eine Kündigung ausgesprochen werden, sondern im Einzelfall muss immer auch eine Abwägung erfolgen. Die Gerichte springen nicht (mehr) auf jede Frikadelle an.