Verzicht auf Rückforderung von zu viel gezahltem Hartz IV
Manchmal sind es 20 bis 30 Euro, manchmal nur wenige Cent - bei der Rückforderung von zu viel gezahlter Hartz IV-Unterstützung sind Jobcenter penibel. Oft sind die Kosten für das Eintreiben höher als der zurückgeforderte Betrag. Das soll sich jetzt ändern.
Verzicht auf Rückforderung zu viel gezahlter Hartz IV-Unterstützung
Jobcenter wollen künftig auf die Rückforderung von Kleinbeträgen verzichten. Es liege der Vorschlag auf dem Tisch, eine sogenannte Bagatellgrenze einzuführen, sagte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, der Nachrichtenagentur dpa. Sie solle bei 50 Euro liegen - bei allen darunter liegenden Beträgen sollen die Jobcenter künftig auf das Eintreiben von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld II verzichten.
BA macht Vorschläge zur Vereinfachung von Hartz IV-Regelungen
Der Vorstoß ist Teil eines 63-seitigen Vorschlagspakets der Bundesagentur zur Vereinfachung von Hartz IV-Regelungen. Die letzte Entscheidung darüber liegt allerdings beim Gesetzgeber.
Zu Überzahlungen komme es etwa, wenn ein Arbeitsloser eine neue Stelle bereits am 31. eines Monats antrete, weil dieser auf einen Montag falle. «Wenn dann Jobcenter die Zahlungen für den 31. wieder zurückfordern, weil er an diesem Tag ja nicht mehr arbeitslos war, wird das von den Betroffenen als pedantisch empfunden», so Alt. «Außerdem haben die Jobcenter einen relativ großen Verwaltungsaufwand für kleines Geld. Die Kosten dafür sind oft ein Vielfaches höher als die Forderung selbst.»
Zudem sei die Aussicht, die Kleinbeträge zurückzuerhalten, oft gering. «Manche Menschen sind überschuldet, andere befinden sich in einer Privatinsolvenz», sagte Alt. Zudem dürfe man nicht vergessen, dass es die Jobcenter meist mit Menschen zu tun hätten, die ohnehin mit jedem Cent rechnen müssten. «Das sind ja keine Millionäre, die davon profitieren.»
Negative Effekte durch Bagatellgrenze befürchtet
Dennoch bleibe die Senkung der Bagatellgrenze umstritten, räumte das BA-Vorstandsmitglied ein. Eine solche Regelung könnte dazu beitragen, dass auch in anderen Bereichen des Sozialsystems die Zahlungsmoral der Bürger sinke. «Die Befürchtung mancher Verantwortlicher ist: Wenn wir hier einmal die Schleusen geöffnet haben, strahlt das auch auf andere Bereiche der staatlichen Daseinsfürsorge aus. Und es entsteht der allgemeine Eindruck: Alles, was unter 20 oder 50 Euro liegt, brauche ich nicht mehr zurückzuzahlen. Das wäre natürlich ein unerwünschter Effekt», sagte Alt.
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