Zum 15.4.2017 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung in Kraft getreten. Die Frist zur Anfechtung einer Insolvenz wird im Regelfall auf 4 Jahre verkürzt (§ 133 InsO; bisher: 10 Jahre). Trotz Kritikpunkten wird die Neuerung allgemein begrüßt.mehr
Die Rechtsprechung zur Anerkennung syrischer Flüchtlinge erweist sich bundesweit als bunter Flickenteppich. Von Rechtssicherheit auf diesem für die Betroffenen existenziell wichtigen Gebiet ist die Rechtsprechung weit entfernt. Dies zeigt beispielhaft ein Vergleich zwischen NRW und Baden-Württemberg.mehr
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Jährlich gehen Millionenbeträge durch die Nichtbeachtung der Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei immer der 31. Dezember.mehr