Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitalisierung in der Unte... / 1.2 Verwendete Prüfmethoden und -verfahren

Die Betriebsprüfung setzt zahlreiche mathematisch-statistische Methoden zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung und in den Aufzeichnungen ein, z. B. ganz konkret bei der Prüfung von Kassen- oder Fahrtenbüchern. Dazu wird die Software IDEA mit verschiedenen "Plausibilitäts-Tests" eingesetzt. Chi-Quadrat-Test: Dieses Rechenmodell geht davon aus, dass jeder Mens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Teilabschlussbescheid n... / 3. Wie ist das "erhebliche Interesse" glaubhaft zu machen (materielle Voraussetzungen)?

"Erhebliches Interesse": Die Finanzverwaltung bejaht das erhebliche Interesse für Zwecke des § 180 Abs. 1a AO insb., wenn der Steuerpflichtige eine nicht unwesentliche Umstrukturierung plant, für die er zeitnah Rechtssicherheit erlangen will (AEAO zu § 180 Nr. 7.3). § 180 Abs. 1a AO selbst definiert das "erhebliche Interesse" nicht. Dieser Begriff findet sich in der AO in mod...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Teilabschlussbescheid n... / II. Teilabschlussbescheid als Lösung?

Ab dem 1.1.2025 könnte sich dieser unbefriedigende Zustand verbessern (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. im Einzelnen Art. 97 § 37 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 S. 1 EGAO). Im Zuge der Bestrebungen die Außenprüfung zu beschleunigen, wurde nämlich mit dem "DAC 7-Umsetzungsgesetz" (BGBl. I 2022, 2730) in § 180 Abs. 1a AO der sog. Teilabschlussbescheid als neues Verfahrensinstrume...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff des Wiederverkäufers

Rz. 10 Für die Bestimmung des Lieferorts bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze ist zu unterscheiden, ob der Empfänger der Lieferung ein sog. Wiederverkäufer (§ 3g Abs. 1 UStG) oder ein anderer Abnehmer (§ 3g Abs. 2 UStG) ist. § 3g Abs. 1 UStG umschreibt den Wiederverkäufer als einen Unternehmer, dessen Hauptt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Versicherungsteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 1.2.1 Widerruf belastender Verwaltungsakte

Rechtmäßige belastende Verwaltungsakte können gem. § 131 Abs. 1 AO, auch wenn sie – insbesondere wegen Fristablauf – unanfechtbar geworden sind, ohne besonders gesetzlich bestimmte Voraussetzungen ganz oder teilweise widerrufen werden. In der Praxis hat diese Änderungsvorschrift kaum Bedeutung, da der Rechtssicherheit eindeutig der Vorrang einzuräumen ist. Abgesehen davon is...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 20.1 Europarecht

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.4 Rechtserheblichkeit der neuen Tatsachen

Die neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen rechtserheblich sein. Dies ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern aus dem Sinn und Zweck des § 173 AO. Die Rechtserheblichkeit ist zu bejahen, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu der jetz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 23.1 Europarecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 19.1 Europarecht

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.3 Form

Der Tarifvertrag schreibt keine bestimmte Form für die Untersagung der Nebentätigkeit bzw. für die Bestimmung von Auflagen vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweiszwecken sollte jedoch die Untersagung wie auch die Auflagen dem Beschäftigten in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Es ist zudem empfehlenswert, kurz die Gründe anzugeben, weshalb der Arbeitgeber eine be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.2 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Aus den genannten Ausschlussgründen für die Arbeitgeberhaftung lässt sich im Umkehrschluss festhalten, in welchen Fällen der Arbeitnehmer nicht in Anspruch zu nehmen ist, weil der Erlass eines Haftungsbescheids gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall ermessensfehlerfrei ist: Die zutreffende Einbehaltung der Lohnsteuer ist nur deshalb unterblieben, weil der Arbeitgeber sich übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 15 Vorabverständigungsverfahren

Rz. 453 Sowohl Verständigungs- als auch Schiedsverfahren adressieren bereits verwirklichte Sachverhalte und dienen der Streitbeilegung. Für die frühzeitige Sicherstellung von Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Streitigkeiten kann ein sogenanntes Vorabverständigungsverfahren (sog. Advance Pricing Agreements, APAs) durchgeführt werden. Ziel ist es, im Vorfeld eine Überein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengegensatz, der typischerweise bei Geschäftsbeziehungen zwischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Rückwirkende Anwendung der Vorschriften des § 8 Abs 8 S 6, § 8 Abs 9 S 9, § 8c Abs 2, § 8d Abs 1 S 9, § 15 S 1 Nr 1 S 2 und 3 und § 15 S 1 Nr 1a KStG idF des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (§ 34 Abs 3d KStG)

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 34 Abs 3d KStG idF des Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Ges (der durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften als Abs 3b eingefügt und durch das Ges zur stlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zu Abs 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.1 Allgemeines

Rz. 124 Abs. 3 sieht keine eigenständigen Rechtsfolgen vor, sondern definiert und konkretisiert vielmehr den in Abs. 1 des § 1 AStG statuierten "Fremdvergleichsgrundsatz" weiter aus. Die Rechtsfolge einer gewinnerhöhenden (außerbilanziellen) Korrektur aufgrund fremdunüblicher Einkünfte ergibt sich bereits aus Absatz 1 des § 1 AStG (s. dazu Rz. 74 ff.). Erklärtes Ziel von Abs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Anrufungsauskunft

Rz. 160 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das > Betriebsstätten-Finanzamt hat nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung iR einer Anrufungsauskunft (> Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 5 ff; > Anh 2 Anrufungsauskunft ) den vom ArbG nicht besteuerten Vorteil zu bestätigen (vgl § 19a Abs 5 EStG). Dadurch soll Rechtssicherheit geschaffen werden für den Zeitpunkt der Besteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KStG entspr. Die entspr Anwendung des § 27 Abs 2 S 1 KStG bedeutet, dass der Bestand des Sonderausweises zum Schluss jedes Wj gesondert festzustellen ist. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit. Für ihre Durchführung gelten die §§ 179–183 AO. Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ortmann-Babel/Bolik, Das "JStG 2018", DB 2018, 1876; Weiss/Brühl, Ausgewählte ertragstliche Aspekte des "JStG 2018", BB 2018, 2135; Nürnberg, Variable Az gem § 14 Abs 2 KStG-E, NWB 2018, 2856; Ortmann-Babel/Bolik, Letzte Änderungen des "JStG 2018" zum Zieleinlauf, DB 2018, 2891; Belcke/Westermann, Die Besteuerung öff Unternehmen: Praxisrelevante Hinw zu Organschaftsgestaltungen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Form und Frist des Antrags

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 5 KStG ist der Antrag in der St-Erklärung für den VZ zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt; das ist der VZ, in dem das Wj des schädlichen Beteiligungserwerbs endet. Hierdurch wird klargestellt, dass für den Antrag nach § 8d KStG die Formvorschriften für die St-Erklärung insbes auch bei elektronischer Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.30 Anwendungsregelungen zu § 17 Abs 1 S 2 Nr 2 KStG (§ 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG)

Tz. 101 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG enthält Regelungen zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 17 S 2 Nr 2 KStG idF des Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts. Durch das sog Kroatien-StAnpG wurde der vorherige Wortlaut des § 17 KStG zu dessen Abs 1. Es wurde ein neuer Abs 2 angefüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwSt-Recht – Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-Austritt des Vereinigten Kö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.2.2 Anpassungen durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntMoG) – Überführung der Preisanpassungsklausel in § 1a AStG

Rz. 8 Eine Ausgliederung der Preisanpassungsklausel (§ 1 Abs. 3 S. 11-12 AStG a. F.) in einen eigenständigen Paragrafen war bereits im Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz vorgesehen: Im Rahmen des Referentenentwurfs zum ATAD-Umsetzungsgesetz war für § 1a AStG jedoch noch eine spezielle Regelung für konzerninterne Finanztransaktionen angedacht, sodass sich die Preisan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.4 Nichtanwendung von Steuervergünstigungen und dem UmwStG (Satz 4)

Rz. 306 Nach § 10 Abs. 3 S. 4 AStG sind steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen sowie die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden. Die Vorschrift führt mithin zum Nachteil des Hinzurechnungsverpflichteten zur Nichtanwendung bestimmter steuerlicher Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1a Abs 1 S 1 und 6 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 1 S 1 KStG idF des WachstumschancenG können einen Optionsantrag nur Pers-Handelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts stellen. Bis zur Änderung des § 1a Abs 1 S 1–4 KStG durch das WachstumschancenG waren nur Pers-Handels- und Partnerschaftsgesellschaften von § 1a KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Regelungsinhalt und Telos des § 8d KStG

Tz. 9 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten VZ, der dem VZ des schädlichen Beteiligungserwerbs vorausgeht, ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält und in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO

Tz. 139 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 60a Abs 1 S 2 AO ist die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach S 1 dieser Vorschrift für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö (auch) für die Besteuerung der Stpfl, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Kö erbringen, bindend. IVm § 63 Abs 5 AO und § 50 Abs 1 EStDV dürfen die Empfänger-Kö stlich nutzbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Entsprechende Anwendung des § 8d KStG bei der Gewerbesteuer

Tz. 86 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 10a S 11 und 12 GewStG ist auf gewstliche Fehlbeträge von Kö § 8d KStG entspr anzuwenden. Auch die Grundsätze des BMF-Schr v 18.03.2021 zur Anwendung des § 8d KStG sind nach dem gleichlautenden Ländererl v 19.03.2021 (BStBl I 2021, 359) bei der GewSt entspr anzuwenden. Tz. 86a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Von dem Antragsrecht soll für gew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.4 Insolvenz des Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3)

Rz. 383 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. Insolvenz anmeldet. Durch diesen Widerrufstatbestand der Ratenstundung im Insolvenzfall sollen die Fikalinteressen gewahrt werden.[1] Im Insolvenzverfahren nach deutschem Recht wäre dies wohl nicht erforderlich, weil gem. § 41 InsO Forderungen – inklusive Abgabenan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Keine uneinge... / 2 Anmerkung

1. Hintergrund Im Recht der Personengesellschaften gilt, anders als bei Kapitalgesellschaften, der Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft. Er basiert auf dem in § 711a BGB geregelten Abspaltungsverbot. Das bedeutet im Ergebnis: Jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft kann nur einen einheitlichen Anteil der Gesellschaft halten. Erwirbt ein Gesellschafter eine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Lohnsteuer/Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Während die berufliche Nutzung betrieblicher Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsgeräte und deren Zubehör einschließlich dem ArbN überlassener System- und Anwendungsprogramme (> Rz 2) per se nicht zu > Arbeitslohn führt, bleibt deren Privatnutzung steuerfrei nach § 3 Nr 45 EStG, wenn sie der ArbG auch in seinem Betrieb einsetzt (im Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.1 Allgemeines

Rz. 241 Mit dem Wachstumschancengesetz wurden in den neuen Absätzen 3d und 3e in § 1 AStG erstmalig gesetzliche Verrechnungspreisregeln für unternehmensgruppeninterne Finanzierungsbeziehungen implementiert. Die Neufassung des § 1 AStG soll nach § 21 Abs. 1a AStG ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung kommen. Die Anwendbarkeit der neuen Vorschrift des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt und Verfahrensgang Die Alleinerbin beauftragte ein notarielles Nachlassverzeichnis. Der beauftragte Notar verweigerte dies nach über einem Jahr Ermittlungstätigkeit mit der Begründung, dass er die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an ein solches Verzeichnis nicht erfüllen könne, da die Erbin die notwendigen Informationen über den Nachlass nicht mitteile, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.3 "Derivative" Anteile aus einem Einbringungsvorgang (§ 22 Abs 7 UmwStG)

Tz. 8 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Grundsätze Als "derivativer" Anteil wird hier die Beteiligung an einer Kap-Ges oder Gen bezeichnet, die nicht unmittelbar als Gegenleistung oder Sacheinlagegegenstand an einer Einbringung iSd §§ 20, 21 UmwStG (originäre Anteile, s Tz 6–7a) beteiligt ist, aber ursächlich mit der Einbringung stliche Merkmale dieser originären Anteile erhält. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.6 Form und Verfahren der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.2 Gründung der KG

Der KG-Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften, es sei denn, es werden darin Regelungen getroffen, für die sich eigene Formvorschriften ergeben. So kann bei der Einlage und damit Übertragung von Grundstücken (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB) im Zusammenhang mit der Gründung die notarielle Form auch des Gesellschaftsvertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr