Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.2.1 Potenziale im Bereich der Verrechnungspreise/Intercompany Agreements

Eine Einsatzmöglichkeit der Blockchain-Technologie in der direkten Besteuerung liegt im Bereich der datenverarbeitungsintensiven Verrechnungspreise bei Konzernen. Der Einsatz der Blockchain-Technologie bei Verrechnungspreisen muss jedoch im großen Zusammenhang der Automatisierung von Steuerfunktionen gesehen werden, in der moderne Technologien (wie z. B. Künstliche Intellige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / Zusammenfassung

Überblick Die Blockchain-Technologie ist in der Wirklichkeit und einer kontinuierlich breiteren Öffentlichkeit angekommen. Die Blockchain-Technologie nur auf die Kryptowährung Bitcoin zu reduzieren, wird ihr nicht gerecht und verschränkt den Blick auf bereits unterschiedlichste Anwendungen, die inzwischen entstanden sind und sich voraussichtlich noch abzeichnen werden. Der B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Künstliche Intelligenz und ... / 3.7 Innovationsförderung durch die KI-VO?

Die umfangreiche Regulatorik der KI-VO soll nicht KI-Innovationen in der EU behindern. Aus diesem Grund wurden in Kapitel 6 "Maßnahmen zur Innovationsförderung" eingeführt (Art. 57 ff. KI-VO). Die EU-Kommission verwendet hierzu das Instrument der sog. regulatorischen Sandkästen (bzw. auch als Sandbox-Regime bezeichnet). Art. 57 Abs. 1 KI-VO bezeichnet diese als KI-Reallabore...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.3 Übertragungen aus dem (Nicht-EU-)Ausland nach Deutschland (Abs. 2 S. 6)

Rz. 74 Sitzt das Institut bzw. eine Zweigstelle eines inländischen Instituts im Ausland [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 auch das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)] und liegen die Voraussetzungen laut Rz. 73 nicht vor, können die Anschaffungsdaten nicht auf das übernehmende Institut übertragen werden (§ 43a Abs. 2 S. 6 EStG). Bei Depotüberträgen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / 3. Absicherung durch Anrufungsauskunft

Die Frage, ob und inwieweit mit solchen Modellen eine Lohnsteuerpflicht vermieden werden kann, lässt sich verbindlich durch eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG klären. Im Unterschied zur verbindlichen Auskunft fällt hierfür keine gesonderte Gebühr an. Beraterhinweis Eine solche Anrufungsauskunft entfaltet jedoch nur Bindungswirkung gegenüber dem Betriebsstätten-...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Europäische KI-Verordnu... / 1 Einführung

Die KI-Verordnung der Europäischen Union verfolgt das Ziel, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu schaffen. Sie soll vor allem Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten, die Akzeptanz von KI-Technologien erhöhen und diese mit europäischen Werten und Grundrechten in Einklang bringen. Gleichzeitig strebt die EU an, auch global...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / d) Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 24 Der Entwurf vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der vormaligen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgingen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastungen des Geschäftsverkehrs ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3 Konkretisierungen der Geringfügigkeitsrichtlinien

Die GeringfügRL konkretisieren die im Gesetz genannten Voraussetzungen, die an eine kurzfristige Beschäftigung gestellt werden, wie folgt: Die Beschäftigung muss grundsätzlich von vornherein auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet sein, wobei diese auch kalenderjahresüberschreitend verlaufen darf. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn sie nicht regelmäßig, son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / I. Mehrere Geschädigte

Rz. 49 Die Beteiligung mehrerer Geschädigter am Kürzungs- und Verteilungsverfahren erfordert ein präzises Vorgehen, um eine gerechte Verteilung der begrenzten Deckungssumme sicherzustellen. Rz. 50 Dabei sind eine genaue Ermittlung und Gewichtung der einzelnen Schadensersatzansprüche zentral. Schadenspositionen wie z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft und Rechtsschutz

Tz. 35 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 AO ist (ebenso wie die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft) ein Verwaltungsakt (einhellige Auff: s Seer, in Tipke/Kruse, § 89 AO Rn 24; s AEAO zu 89 Rn 3.5.5). Die verbindliche Auskunft wird mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam. Die Bindungswirkung der Auskunft erteilenden FinBeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten / 1 Definition der "Mahlzeit"

Mahlzeiten sind alle Speisen und Lebensmittel, die üblicherweise der Ernährung dienen und zum Verzehr während der Arbeitszeit oder im unmittelbaren Anschluss daran geeignet sind. Mahlzeiten sind deshalb auch Vor- oder Nachspeisen sowie Snacks. Getränke gehören zu den Mahlzeiten, wenn sie zusammen mit der Mahlzeit eingenommen werden. Getränke, die der Arbeitgeber seinen Arbei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ortmann-Babel/Bolik, Das "JStG 2018", DB 2018, 1876; Weiss/Brühl, Ausgewählte ertragstliche Aspekte des "JStG 2018", BB 2018, 2135; Nürnberg, Variable Az gem § 14 Abs 2 KStG-E, NWB 2018, 2856; Ortmann-Babel/Bolik, Letzte Änderungen des "JStG 2018" zum Zieleinlauf, DB 2018, 2891; Belcke/Westermann, Die Besteuerung öff Unternehmen: Praxisrelevante Hinw zu Organschaftsgestaltungen,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Keß/Zillmer, Zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft bei Umstrukturierungen – Teuer erkaufte Rechtssicherheit?, DStR 2008, 1466; Misera/Baum, Verbindliche Auskünfte im Besteuerungsverfahren, Ubg 2008, 221; Hendricks/Rogall/Schönfeld, Probleme der behördlichen Zuständigkeit für die Erteilung verbindlicher Auskünfte in Umw-Fällen nach dem UmwStG, Ubg 2009, 197; Hageböke/He...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Estland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.3 Vorteile für Unternehmen als Mitglied einer Ausgleichsvereinigung

Unternehmen haben erhebliche verschiedene Vorteile durch die Bildung oder den Beitritt zu bereits bestehenden Ausgleichsvereinigungen: Keine Einzelfallentscheidung durch Mitarbeiter des Unternehmens (bei jeder Rechnung: was ist abgabepflichtig, was nicht?) Rechtssicherheit – Ergebnisse der Prüfungen der Ausgleichsvereinigung wirken nur für die Zukunft Kalkulationssicherheit Kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinselbstständigkeit / 6 Vertrauensschutz aufgrund beanstandungsfreier Betriebsprüfung

Wurden in der Vergangenheit abgeschlossene beanstandungsfreie Betriebsprüfungen nicht durch einen entsprechenden Bescheid beendet, konnte für den sozialversicherungsrechtlichen Status kein Bestands- und Vertrauensschutz für die Vergangenheit begründet werden. Die Rechtsfolgen einer irrtümlich angenommenen Sozialversicherungspflicht bzw. von Versicherungsfreiheit traten somit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Griechenland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Dänemark / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Zuschüsse / 1.2 Vertragliche Vereinbarung

Ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses kann aus dem Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung resultieren, wenn Entsprechendes vereinbart wurde. Ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ein Zuschuss geleistet wird, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund der bestehenden (Tarif-)Vertragsautonomie grundsätz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 5. Erwerbsschaden des Sozialhilfeempfängers

Rz. 160 Auch Bezieher von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB II und SGB XII können verletzungsbedingt Verdienstausfallansprüche erwerben. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die in der Vergangenheit bereits geleistete Sozialhilfe wegen § 116 SGB X vom Verdienstausfall abzusetzen ist. Rz. 161 Hinsichtlich zukünftiger Verdienstausfallansprüche greift der Subsidiaritätsgrundsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rumänien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Serbien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.7 Statusprüfung der geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter

Mit dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wurde eine besondere Meldeverpflichtung geschaffen. Stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in diesem Verfahren die Sozialversicherungspflicht durch Verwaltungsakt fest, sind die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Gültigkeit des Bescheids an diese Feststellung leistungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.2 Unterrichtung des Zuwendungsempfängers

Damit der Zuwendungsempfänger seine eigenen steuerlichen Pflichten zutreffend erfüllen kann, ist der zuwendende Steuerpflichtige verpflichtet, den Empfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Die Unterrichtung kann formlos in einfachster, sachgerechter Weise erfolgen. Bei eigenen Arbeitnehmern wird etwa ein Aushang am "Schwarzen Brett" oder ein Hinweis in der Lohnabrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 4 Ausstattung/Kosten

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem festgelegten Telearbeitsplatz bzw. im Homeoffice vereinbart. Das ergibt sich aus der ArbStättV. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also auf seine Kosten die für den Homeoffice-Arbeitsplatz erforderlichen Arbeitsmittel zur V...mehr

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Ukraine / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Malta / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Spanien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Altersrente / 4 Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Ist zwischen den Vertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze nicht vereinbart, setzt sich das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Ist eine wirksame Altersgrenze vereinbart, kann der Beendigungszeitpunkt unter den Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI hinausgeschoben, das Arbeitsverhältnis also befristet fortgefü...mehr

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Frankreich / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Österreich / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Italien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Zypern / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Kroatien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / ii) Ausgleichsklausel

Rz. 595 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Eine Ausgleichsklausel, wonach "alle wechselseitigen Ansprüche insgesamt erledigt" sind, stellt eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" nach § 305 BGB dar.[1010] Daher ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie z.B.:mehr

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Schweden / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Bulgarien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Belgien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Slowenien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Polen / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Homeoffice / 3.1.2 Kündigungsvorbehalt

Eine Zusatzvereinbarung kann statt mit einem Widerrufsvorbehalt auch mit einem Kündigungsvorbehalt versehen sein. In einem Einzelfall hat das LAG Hamm entschieden, dass eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice mit einem solchen Vorbehalt versehen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall war der Kündigungsvorbehalt so formuli...mehr

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Irland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tschechien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Die Bedeutung der Anrufungsauskunft und ihre Abgrenzung gegenüber der verbindlichen Zusage, DStR 1980, 3; Fichtelmann, Wesen und Bedeutung der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, FR 1980, 236; Richter, LSt-Anrufungsauskunft und verbindliche Zusage im Anschluss an eine LSt-Außenprüfung, StBp 1983, 55; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und ESt-Verfahren, Grundfrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinselbstständigkeit / 1.1 Zu Arbeitnehmern

Ob ein Auftragnehmer selbstständig tätig oder beim Auftraggeber abhängig beschäftigt ist, hat für beide Beteiligten weitreichende Folgen. Bei Beschäftigungsbeginn muss jeder Arbeitgeber prüfen, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.[1] Dies gilt insbesondere dann, wenn ein selbstständiger Unternehmer eingesetzt wird, der vergleichbar einem Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / hh) Schriftform

Rz. 209 Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG dient dazu, angesichts der besonderen Bedeutung der Befristung, die automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Außerdem bezweckt es eine Erleichterung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 759 Es bedarf im Klageantrag keiner Angabe des ursprünglich gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung. Die fehlende Datumsangabe über den Zeitpunkt der künftigen Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit führt nicht zur Unzulässigkeit der Klage. Zwar verlangt § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO einen bestimmten Antrag. Das Bestimmtheitserfordernis gebietet jedoch nicht,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 1. Keine vorbehaltlose Abfindungserklärung

Rz. 37 Gewöhnlich wünscht der Versicherer den Abschluss einer Schadensangelegenheit mit endgültigem Abfindungsvergleich, in dem oftmals die Formulierung enthalten ist: "Damit sind alle materiellen und immateriellen Ansprüche des Anspruchstellers aus dem Unfallereignis vom (…) abgefunden, seien sie bekannt oder unbekannt, vorhersehbar oder nicht, vergangen, gegenwärtig oder z...mehr