Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.1 Inhalt

Rz. 111 Als Gestaltungserklärung muss die Kündigung eindeutig sein. Der Kündigende muss also klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Arbeitsverhältnis beenden will und zu welchem Termin dies geschehen soll (ordentliche oder außerordentliche Kündigung). Die Worte "kündigen" oder "Kündigung" müssen nicht in der Erklärung enthalten sein. Die Erklärung ist n...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.3 Unterhaltspflichten

Rz. 841 Im Rahmen der Sozialauswahl sind ferner die Unterhaltspflichten der einzubeziehenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Je stärker ein Arbeitnehmer durch Unterhaltspflichten finanziell belastet wird, desto höher ist sein Schutzniveau. So ist ein Interessenausgleich, im Rahmen dessen bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.4 Nachträgliche Änderungen der Sachlage

Rz. 987 Die Rechtsfolgen des § 1 Abs. 5 KSchG treten nicht ein, soweit sich die zugrunde liegende Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich ändert. Rz. 988 Maßgeblich ist der Eintritt einer wesentlichen Änderung zwischen dem Abschluss des Interessenausgleichs und dem Zugang der Kündigungsschreiben.[1] Bei späteren Änderungen kommt ggf. ein Wiedereinstel...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.1 Gesetzliche Vertretung bei natürlichen Personen

Rz. 142 Wer geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist, wird durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten (Eltern, vom Vormundschafts- oder Nachlassgericht bestellter Vormund, Betreuer oder Pfleger). Rz. 143 Nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB ist die Kündigung unwirksam, wenn der Erklärende bei Abgabe geistig gestört und damit geschäftsunfähig ist. Wird der Erklärende nach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.2.2 Teilkündigung

Rz. 15 Mit der Teilkündigung will der Arbeitgeber einzelne Vertragsbedingungen aufkündigen, ohne aber den Bestand des Arbeitsverhältnisses anzutasten. Sie unterscheidet sich dadurch von der Änderungskündigung, bei der der Arbeitnehmer die Wahl hat zwischen der Beendigung des Vertrages und der Änderung einzelner Bedingungen (vgl. Rz. 10 ff.). Die Teilkündigung stört das von d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.2 Zugang unter Abwesenden

Rz. 129 Die Kündigungserklärung ist dem Empfänger zugegangen, sobald sie so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er in verkehrsüblicher Weise die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreiben erlangt und unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfa...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 227 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 228 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

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GmbH: Stimmverbot

Begriff Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter der GmbH pro EUR seiner Beteiligung eine Stimme, mit der er bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht ausüben kann. Ausnahmen gelten u. a. dann, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, so darf z. B. der Gesellschafter nicht "Richter in eigener Sache" sein. Dann gilt ein gesetzliches Stimmverbot. Ge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Mutterschutz oder Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers (Abs. 1–3). Des Weiteren wird ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des befristeten Arbeitsvertrags der Ersatzkraft in bestimmten Fällen zum Ende der Elternzeit des vertretenen Arbeit...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Bedürfnis nach Rechtssicherheit

Rz. 53 Nach dem System der Legalausnahme müssen Unternehmen selbst entscheiden, ob eine Vereinbarung kartellrechtlich möglich ist. Halten die beteiligten Unternehmen eine Vereinbarung fälschlich für zulässig, drohen ihnen nicht nur die zivilrechtliche Unwirksamkeit, sondern auch ein Kartellordnungsverfahren mit Bußgeldrisiko und Schadensersatzansprüche von Abnehmern. Dabei s...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 52 A und B sind mittelständische Unternehmen mit geringeren Marktanteilen. Sie möchten den Vertrieb aus Kostengründen und zur Effizienzsteigerung zusammenlegen; damit soll ihre Position gegenüber größeren Wettbewerbern gestärkt werden. Wegen der erheblichen Umstellungskosten möchten die Unternehmen Rechtssicherheit in kartellrechtlicher Hinsicht erlangen.mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Zusicherung nach § 32c GWB

Rz. 54 Als Instrument, dem Bedürfnis der Unternehmen nach weitgehender Rechtssicherheit auch unter dem Prinzip der Legalausnahme gerecht zu werden, steht den Kartellbehörden die Möglichkeit einer formellen Negativentscheidung nach Art. 5 S. 3 VO 1/2003, § 32c Abs. 1 GWB zur Verfügung. Stellt die Behörde fest, dass die Voraussetzungen für ein Verbot gem. §§ 1, 19–21 und 29 GW...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Ersuchen um ein Beratungsschreiben

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Europäische Kommission GD Wettbewerb, Registratur Antitrust B-1049 Brüssel Ersuchen um ein Beratungsschreiben Wir bestellen uns unter Beifügung von Vollmachten für die A-GmbH und die X-AG und ersuchen um informelle Beratung im Wege eines Beratungsschreibens über Auslegungsfra...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.9 Art und Umfang der Dokumentation nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9

Rz. 26 Nach Nr. 9 kann die Aufsichtsbehörde Art und Umfang der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG anordnen. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Sa...mehr

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§ 39 Steuerrecht / dd) Beraterüberlegung

Rz. 87 Hier zeigt sich auch die Crux aller Auskünfte: Zum einen kann schon die Tatsache einer Anfrage die Finanzverwaltung – zu Unrecht – argwöhnisch machen, eine ihr vorgestellte Konstruktion sei ein verkappter Gestaltungsmissbrauch zur Steuerersparnis,[108] während sie ohne die Anfrage die Konstruktion nicht näher hinterfragen würde. Zum anderen zwingt die Beschränkung von...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / f) Gegenstand der Rechtswahl

Rz. 62 Keine Aussage trifft Art. 8 EGBGB, was die Parteien im Wege der Rechtswahl als "Recht" wählen können. Die Frage stellt sich, weil auch nichtstaatlichem Recht zuzuordnende Texte (siehe Rdn 31) Regelungen zur Stellvertretung enthalten, so z.B. die UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts 2016, Art. 2.2.1 bis 2.2.10, und Art. 8 Abs. 1 EGBGB von dem anzuw...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Anspruch auf eine Entscheidung nach § 32c Abs. 1 GWB

Rz. 55 Ist eine Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern geplant und besteht ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Interesse an einer Entscheidung nach § 32c Abs. 1 GWB, besteht ein Anspruch auf Entscheidung (§ 32c Abs. 4 GWB). Ein solches Interesse liegt regelmäßig bei komplexen neuen Rechtsfragen und außergewöhnlich hohen Investitionsvolumen vor.[81] § 32c Abs. 4 G...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / IV. Schiedsklauseln

Rz. 22 Schiedsklauseln, die bei Vertragsschluss als eine von mehreren Regelungen des Hauptvertrages vereinbart werden (siehe Rdn 4), beziehen sich naturgemäß auf zukünftige Streitigkeiten. Bei der Beteiligung von Verbrauchern muss das Trennungsgebot des § 1031 Abs. 5 ZPO beachtet werden (Rdn 11). Die meisten der nachfolgend aufgeführten Schiedsklauseln sind von den genannten...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / c) Besonderheiten der Rechtswahl nichtstaatlichen Rechts vor Schiedsgerichten

Rz. 99 Eine Rechtswahl kann vor Schiedsgerichten formlos getroffen werden; typischerweise erfolgt eine Rechtswahl bereits im Zusammenhang mit der Schiedsvereinbarung. Für die Frage der Zulässigkeit einer Teilrechtswahl bzw. einer bedingten Rechtswahl oder einer floating choice of law gilt das zu Art. 3 Rom I-VO Ausgeführte sinngemäß (Rdn 35). Rz. 100 Die vor Schiedsgerichten ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Inhalt des Auskunftsantrags

Rz. 84 Ein Antrag soll nach § 1 Abs. 1 StAuskV enthalten:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließli...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Prüfung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 7 Nach Eingang des Antrags erfolgt zunächst eine formelle Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. Dabei muss geprüft werden, ob der Antrag formell einwandfrei und vollständig ist. In diesem Zusammenhang prüft die Behörde, ob ein Einverständnis der Frau vorliegt und ob eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass nichts gegen eine Beschäftigung der s...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 2. Gesetzliche Zuständigkeitsregelungen nach der EuGVO

Rz. 6 Die EuGVO [32] als Herzstück des europäischen internationalen Zivilprozessrechts enthält ein umfassendes Regelwerk zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit. Gemeinsam mit den kollisionsrechtlichen Rom I- und Rom II-Verordnungen, die die Frage des anwendbaren materiellen Rechts regeln, dient dieses Regelwerk dazu, ein einheitliches System des internationalen Priv...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Revisionsschrift

Rz. 36 Der Text stammt weitgehend aus BSG v. 21.3.2024 – B 2 U 14/21 R. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.11: Revisionsschrift An das Bundessozialgericht _________________________ In dem Revisionsverfahren _________________________ gegen BG Az. _________________________ beantragen wir, das Urteil das Landessozialgerichts vom _________________________ und das...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[50] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / 1. Funktion und Rechtsquellen (Art. 25 EuGVO, § 38 Abs. 2 ZPO)

Rz. 11 Die Parteien können die internationale Zuständigkeit auch im Wege einer Gerichtsstandsvereinbarung festlegen. Insbesondere im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr haben Gerichtsstandsvereinbarungen – neben Schiedsvereinbarungen – eine enorme Bedeutung, sodass die Aufnahme entsprechender Klauseln in internationale Handelsverträge oft empfehlenswert ist. Neben der V...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.6 Treuwidrige Vereitelung des Kündigungsschutzes

Zwar ist allgemein anerkannt, dass eine Ausnahme von der Erfüllung der 6-monatigen Wartefrist im Einzelfall dann gegeben sein kann, wenn der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung kurz vor Ablauf der Wartefrist erklärt, um entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben den Eintritt des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vereiteln. In einem solchen ...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3 Optionales Statusfeststellungsverfahren

Sofern – unabhängig von den Beweggründen – ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nicht durchgeführt wurde, führen nur das optionale Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle bzw. das Statusfeststellungsverfahren bei der Einzugsstelle eine gewisse Rechtssicherheit. 3.1 Einschränkungen des Verfahrens 3.1.1 Antrag nur durch Beteiligte Beim optionalen Statusfes...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.3 Prognoseentscheidung

Auftraggeber und Auftragnehmer können, um im Vorfeld Planungs- und Rechtssicherheit zu erlangen, auch bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Feststellung des zu erwartenden Erwerbsstatus bei der Clearingstelle beantragen (Prognoseentscheidung)[1]. Wichtig hierbei ist, dass sowohl ein schriftlicher Vertrag über das Auftragsverhältnis geschlossen wurde, als auch dass die Ausg...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6 Bewertung aktueller und abgeschlossener Tätigkeiten

Wenn ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nicht durchgeführt wurde, so kann dieser Umstand durch ein optionales Verfahren geheilt werden. Dieses Verfahren ist somit immer dann zweckmäßig, wenn eine Beschäftigung bereits so lange besteht, dass dieses Statusfeststellungsverfahren nicht durch eine Kennzeichnung in der Meldung ausgelöst wurde. Aber auch ein selbststä...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.4 Gruppenfeststellung

Liegt für ein Auftragsverhältnis eine Statusentscheidung vor, kann der Auftraggeber eine Gruppenentscheidung beantragen.[1] Die Gruppenfeststellung hat eine Wirkung von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser 2 Jahre durch die Clearingstelle, im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch eine Krankenkasse eine Beschäftigung festgestellt, so tritt Versicherungspflicht in dieser Beschäfti...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.3 Beitragsnachforderung bei fehlendem Statuskennzeichen

Wurde es in der Vergangenheit bei der Meldung versäumt, das Statuskennzeichen anzugeben oder sind die Vertragsparteien fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen, so werden diese Fälle eventuell erst bei einer späteren Betriebsprüfung aufgegriffen. Hierbei können dann erhebliche Beitragsnachforderungen für den Arbeitgeber fällig werden. Es sollte bei g...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.2 Benannte Gefahrstoffe nach § 12 Abs. 1 Satz 2

Rz. 28 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 liegt eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 insbesondere dann vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie den in den Nrn. 1 und 3 benannten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Satz 2 nimmt damit eine Konkretisierung für die Prüfung nach Satz 1 vor: Ist eine stillende Frau diesen bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 4.1 Familienpersonengesellschaften

Soll eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, PartGG oder stille Gesellschaft) gegründet werden, kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag erlangt eine zivilrechtliche Wirksamkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird aber generell eine schriftliche Fassung des Gesellschaftsvertrags empfohlen. Die Formfreiheit gilt j...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Anrechnung nur bei Zahlung

Rz. 137 Tatsächliche Zahlung Dem Wortlaut der Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nach ist zunächst eine Anrechnung vorzunehmen, soweit eine Geschäftsgebühr "entsteht", also unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung. Diese Art der Auslegung scheint jedoch dem Regelungszweck des § 15a RVG und dem damit einhergehenden Wahlrecht des Rechtsanwalts zuwider zu laufen. Eine Anrechnung gem. § 15a...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Nachträgliche Beratungshilfebewilligung

Rz. 102 Nachträgliche Bewilligung Aus dem neuen § 6 Abs. 2 BerHG ergibt sich weiterhin die Zulässigkeit der nachträglichen Beratungshilfebewilligung bzw. des sogenannten "Direktzugangs". Der Rechtssuchende kann sich unmittelbar, also vor Bewilligung, an eine Beratungsperson wenden. Diese Möglichkeit ist – entgegen den ersten Entwürfen des Gesetzes – weiterhin uneingeschränkt ...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 3. Kritik

Dem Wortlaut des § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 FGO sind diese verschärften Anforderungen nicht zu entnehmen. Dort ist lediglich davon die Rede, dass das von der verantworteten Person einfach signierte elektronische Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg (vgl. dazu § 52a Abs. 4 FGO) übermittelt wird. Folglich könnte es ausreichen, wenn eine autorisierte Übermittlung, etwa du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Aufnahme von Nebenpflichten in den Vertrag

Rz. 77 Die Aufnahme von Nebenpflichten in den Gesellschaftsvertrag schafft zwar, sofern wirksame Vereinbarungen vorliegen, mehr Rechtssicherheit. Hier besteht jedoch die bereits mehrfach erwähnte Gefahr der Überfrachtung (vgl. oben § 2 Rz. 16 ff.). Die Vor- und Nachteile beider Gestaltungen sind hier abzuwägen. Die Erfahrung aus der Praxis hat gezeigt, dass sich gerade hier ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Formzwang

Rz. 26 Der Abtretungsvertrag – auch die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung des Geschäftsanteils – muss vollständig, bestimmt und notariell beurkundet sein (vgl. auch Sicherungs- und Treuhandabtretung – hierzu etwa Noack § 15 Rz. 25, 26, 29; Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 30). Das gilt nach § 15 Abs. 4 auch für Verpflichtung, durch die die Abtretung eines Geschäftsanteils "b...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3

Rz. 31 Die Aufzählung in Nr. 2 erfasst Blei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Zwar sind Blei und alle Bleiderivate grundsätzlich als karzinogen nach der Kategorie 1A eingestuft, sodass sie insoweit auch von der Regelung des Satzes 2 Nr. 1 Buchstabe c erfasst werden. Da es sich bei Blei und Bleiderivaten...mehr

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Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 bezieht sich ausschließlich auf die einer Dienstordnung nach § 351 RVO unterstellten Angestellten der Krankenkassen und der Krankenkassenverbände (DO-Angestellte), auf Beamte, die bei Betriebskrankenkassen oder in der knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind, sowie auf die bei den Verbänden der Betriebskrankenkassen beschäftigten DO-Ange...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Suchtprävention / 4.1 Alkohol

Weil Alkoholmissbrauch in der Gesamtbevölkerung so weit verbreitet ist (bis zu 5 % sind behandlungsbedürftig betroffen), muss davon ausgegangen werden, dass statistisch bis zu 10 % der Erwerbstätigen alkoholkrank oder erheblich gefährdet sind. Demnach dürfte kaum ein Betrieb davon nicht betroffen sein. Trotzdem tun sich Betriebe vielfach schwer mit dem Thema Alkohol – und er...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.6 Begleitperson (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 bestimmt, welche schwerbehinderten Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind. Dies sind schwerbehinderte Menschen, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Diese Definition ist durch Änderung des Satzes 1 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und an...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.7 Richtlinie zum Datenschutz (Abs. 4b)

Rz. 10d Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 31.1.2018 in einer Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme fest (Satz 1). Diese Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich und bei Kontakten mit ihren Versicherten anzuwenden. Bestehende Regelungen gewährleisten bereits den Schutz von Sozialdaten vor unbefugtem Zugriff (z....mehr

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Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / b) Rechtssicherheit bei der Gewerblichkeit

Abgrenzungsprobleme bei gewerblichen Krypto-Einzelunternehmen...: Die unter Abschnitt 3, a genannten Vorteile gelten grundsätzlich auch für gewerbliche Krypto-Einzelunternehmen (vgl. § 23 Abs. 2 EStG), die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ermitteln. Problematisch ist jedoch, dass die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewer...mehr