Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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Omnibus-Initiative: Diskuss... / 2 Vorgeschlagenen Änderungen an der CSRD

Adressatenkreis der CSRD Inhaltlich schlägt die EU-Kommission eine deutliche Verschlankung der CSRD durch die Einführung einer neuen Größenklasse vor, ab der die Regulierung nun erst greifen soll. Angelehnt an die (ursprüngliche) Zielgruppe der CSDDD soll nun der Lagebericht nur von haftungsbeschränkten Unternehmen um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden müssen, die im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.4 Negativer Zuständigkeitskonflikt mehrerer FG (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 12 Haben sich mehrere FG, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, rechtskräftig (z. B. durch Beschluss nach § 70 Abs. 1 FGO i. V. m. § 17a Abs. 1 GVG oder durch Zwischenurteil nach § 97 FGO) für unzuständig erklärt (sog. negativer Kompetenzkonflikt), kann gem. § 39 Abs. 1 Nr. 4 FGO eine Entscheidung des BFH über das zuständige FG herbeigeführt werden. Eine An...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Veräußerung von Wohnungseigentum

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat eine besondere Regelung für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnungseigentum nicht getroffen, sondern geht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2177 ff.) davon aus, dass nur der Erwerber des Sondereigentums an den Wohnräumen alleiniger Vermieter ist. Die Veräußerung von vermieteten Wohnungen, die in Eigentumswohnungen ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.2 Umsetzung der Härtefallregelung im SGB II

Rz. 57 Die Umsetzung der Härtefallregelung als Mehrbedarfsleistung in § 21 war nicht zwingend. Insoweit war lediglich zu erwarten, dass sich die Politik nicht für die Ansiedlung einer Vorschrift in § 23 entscheiden würde, da dort einmalige und nicht laufende Bedarfe geregelt werden. In der politischen Diskussion ist kritisiert worden, dass die gesetzliche Regelung überstürzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.3 Bestätigungspflicht der Krankenkasse (Satz 3)

Rz. 64 Nach Satz 3 hat die Krankenkasse nach Eingang der Anmeldung der zur Meldung verpflichteten Stelle im elektronischen Meldeverfahren das Bestehen oder Nichtbestehen der Mitgliedschaft zurückzumelden. Rz. 65 Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit trifft die Krankenkasse daher eine Bestätigungspflicht.mehr

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Sauer, SGB IX § 98 Örtliche... / 2.5 Regelung zur Überführung von Leistungsfällen am 31.12.2019 in das neue Recht (Abs. 5)

Rz. 10 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) wurde Abs. 5 angefügt. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat angemerkt, das Bundesteilhabegesetz sehe keine gesetzlichen Übergangsregelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Versicherungsteuer

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. § 106 entspricht inhaltlich weitgehend den Regelungen des § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5 SGB XII (vgl. BT-Drs. 18/9522 S. 283) und hat k...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.5 Verpflichtende Entscheidungsfrist und Zustimmungsfiktion

Rz. 16 Abs. 5 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes) angefügt worden. Satz 1 verpflichtet die Integrationsämter in den Fällen der Kündigung wegen nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung des (privaten) Betriebes oder der Dienststelle öffentlicher Arbeit...mehr

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Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.2 Wahl einer Konzernschwerbehindertenvertretung

Rz. 7 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in das Schwerbehindertengesetz (§ 27 Abs. 1a) eingefügt worden. Die Regelung stellt sicher, dass die Gesamtschwerbehindertenvertretungen in den Unternehmen eine Konzernschwerbehindertenvertretung wählen, wenn im Konzern ein Konzernbetriebsrat errichtet ist. Satz 2 ist im Gesetzgebungsverf...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Begründung der Mieterhöhung – Abs. 2

Rz. 6 Um Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 558 mit einem der Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen. Wird das Mieterhöhungsverlangen nicht begründet, ist es formell unwirksam und nicht geeignet, überhaupt Grundlage für ein Zustimmungsverfahren nach § 558b Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Exkurs: Nachweis durch Bescheinigung über die steuerliche Erfassung

Rz. 42 In der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) musste der damals noch so bezeichnete Plattformbetreiber im Besitz eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung der auf seiner Plattform tätigen ausländischen Unternehmer sein. Wegen der u. U. weiterhin bestehenden Bedeutung dieser Regelung für Sachverhalte aus den "Altjahren" sollen die dazu gelte...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2 Inhalt des Darlehensvertrags

Die Darlehensbedingungen ergeben sich zumeist aus dem Darlehensvertrag. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit sollte der Vertrag schriftlich abgefasst werden. Ein Schriftformerfordernis besteht dann, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu marktüblichen oder höheren Zinssätzen abgeschlossen werden soll; in diesen Fällen handelt es sich um einen sogenannten Verbraucherdarleh...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 4.3 Einziehung

Rz. 30 Einziehung (Amortisation) bedeutet die Vernichtung des Geschäftsanteils und der entsprechenden Mitgliedschaftsrechte durch die GmbH. Die in § 34 GmbHG geregelte Einziehung unterscheidet sich vom Erwerb eigener Geschäftsanteile[1] dadurch, dass bei Letzterer der Geschäftsanteil bestehen bleibt. Die Einziehung aller Geschäftsanteile bzw. des letzten verbleibenden Geschä...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.3 Gesellschafterversammlung

Rz. 51 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden nach § 48 Abs. 1 GmbHG in der Gesellschafterversammlung – bei Einigkeit darüber auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation – gefasst. Nach § 47 GmbHG erfolgt die Beschlussfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit), wobei jeder EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme gewährt. Die Regelungen des §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Voraussetzungen der Organschaft

Rz. 202 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die Organlehre macht sich die Erkenntnis zu eigen, dass eine bürgerlich-rechtlich selbstständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft

Rz. 62 Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist (§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG). Eine für das Umsatzsteuerrecht eigenständige Definition der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit enthält § 2 Abs. 1 S. 3 UStG: Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit, die zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.4 Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1d AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn ein Amtsträger zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist. Auch hierfür gilt die sog. "Fußmatten-Theorie", d. h. der Amtsträger muss auf der Fußmatte stehen. Gegenüber dem o. g. Sperrgrund § 371 Abs. 2 Nr. 1 c AO hat der Gesetzgeber keine Beschränkung auf den sachlichen und zeitlichen Umfang der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Schon im UStG v. 26.7.1918 [1] wurde eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit zur USt herangezogen (noch ohne die freiberuflichen Tätigkeiten), ohne dass der Begriff des Unternehmers explizit genannt wurde. Durch Gesetzesergänzung[2] wurde die Besteuerung auch auf die freiberuflichen Tätigkeiten ausgedehnt. Rz. 5 Mit dem UStG v. 16.10.1934 [3] wurden dann erstmals die Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Rechtsfähigkeit ist keine Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft

Rz. 115a Ob die Rechtsfähigkeit eines Zusammenschlusses notwendige Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft ist, war lange Zeit nicht thematisiert. So hatte der BFH [1] mehrfach für zivilrechtlich nicht rechtsfähige Bruchteilsgemeinschaften festgestellt, dass Rechtsfähigkeit i. S. d. BGB für die Eigenschaft als Steuerpflichtiger i. S. d. UStG nicht erforderlich ist. Diese...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 8 Absehen von der Strafverfolgung gem. § 398 a AO

Ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO allein wegen Überschreitens der 25.000 EUR-Schwelle ausgeschlossen, so kann der Täter freiwillig die Regelung des § 398 a AO in Anspruch nehmen. Hierzu muss er die Steuern nachzahlen und innerhalb einer angemessenen Frist einen Zuschlag auf die hinterzogene Steuerschuld sowie Hinterziehungs- bzw. Nachzahlungszinsen zahlen. Dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Begrenzung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland

Rz. 264 MWv 1.1.1987 wurde § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus unionsrechtlichen Gründen zur Anpassung an die damals maßgebliche 6. EG-Richtlinie um die S. 2 bis 4 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist die Organschaft zwar auch grenzüberschreitend bei Vorliegen aller Voraussetzungen gegeben, die Wirkungen der Organschaft werden aber auf die Leistungen zwischen den im Inland belegenen Un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 4 Regelungen zum 1.1.2015

Für Selbstanzeigen, die nach dem 31.12.2014 abgegeben werden, gelten neue gesetzliche Regelungen. Hierbei ist es zu Verschärfungen als auch zu Erleichterung gekommen. Eine differenzierte zeitliche Anwendungsregelung für die Neuregelung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gerichtlich ungeklärt ist, ob die Erleichterungen nach dem Prinzip der mildesten Regelung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2.2 Unteilbare Leistungsbezüge

Rz. 354 Unteilbare Leistungsbezüge (z. B. die Anschaffung von Gegenständen), die sowohl unternehmerisch als auch für private Zwecke verwendet werden, ordnet der Unternehmer dem Unternehmen im Regelfall insgesamt oder gar nicht zu. Bei Bezug eines einheitlichen Gegenstands, der sowohl für unternehmerische als auch für nichtwirtschaftliche Zwecke verwendet werden soll, ist nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen

Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen entsprechen, ist die fina...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2 Wiederaufnahmegründe

Rz. 4 Die Wiederaufnahmeklage ist als außerordentlicher Rechtsbehelf darauf gerichtet, die Rechtskraft eines Urteils oder einer gleichzusetzenden Entscheidung zu beseitigen, wenn schwerwiegende Umstände eine erneute richterliche Beurteilung erforderlich machen. Nicht jeder tatsächliche oder rechtliche Irrtum und nicht jedes fehlerhafte Verfahren rechtfertigen die Durchbrechu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.3 Schriftliche Unterrichtung über die Zweckerreichung

Rz. 21 Die Beendigung eines wirksam zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses setzt nach § 15 Abs. 2 TzBfG neben der Zweckerreichung die Unterrichtung des Arbeitnehmers hierüber voraus. Das Arbeitsverhältnis endet erst mit einer Auslauffrist von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung. Während der Auslauffrist bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Der Vergütungsans...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.1 Anwendungsbereich

Rz. 64 In dem Bestreben, zur Erhöhung der Rechtssicherheit die allgemeinen Vorschriften zu befristeten Arbeitsverhältnissen zusammenhängend zu regeln[1] wurde § 625 BGB für befristete Arbeitsverhältnisse durch § 15 Abs. 6 TzBfG ersetzt. § 625 BGB gilt weiterhin bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach sonstigen Beendigungssachverhalten wie Kündigung, Anfechtung oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Israel / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / G. Fazit

Der Pflichtteilsverzicht ist aktuell ein wesentlicher Baustein für die Nachfolgegestaltung. Ob dies so bleiben wird, hängt maßgeblich davon ab, ob sich die bisher h.M. in Bezug auf § 2310 S. 2 BGB halten kann. Ändert sich die h.M. in dieser Frage, bleibt außerdem abzuwarten, ob nicht andere Rechtsinstitute stattdessen an Bedeutung gewinnen. Unabhängig davon tragen die hier vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Anwendung der... / 2 Anmerkung

1. Widerrufsvorbehalte in Schenkungsverträgen sind ein bewährtes Instrument der Nachfolgeplanung. Sie eröffnen dem Schenker die Möglichkeit, auf spätere Veränderungen flexibel reagieren und vollzogene Schenkungen notfalls rückabwickeln zu können. Wird eine Schenkung aufgrund eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts rückgängig gemacht, entfällt die Schenkungsteuer nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie viel Dokumentationsaufw... / 1.1 Rechtssicherheit

"Wer schreibt, der bleibt" – diese Aussage gibt sprichwörtlich wieder, woran viele Betroffene zuerst denken, wenn es um mögliche Rechtsfolgen in Arbeitsschutzzusammenhängen geht. Diese gesetzlich verankerte Dokumentationspflicht dient im Schadensfall wesentlich als Beleg für rechtskonformes Handeln. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine vorschriftsmäßige Dokumentation zwar ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.5 Sonstige Kriterien

Rz. 849 Andere als die in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG genannten Kriterien muss der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigen, und er kann es, wenn überhaupt, dann nur nachrangig. Durch die Konzentration auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers soll laut Entwurfsbegründung "die Beac...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie viel Dokumentationsaufw... / 1.2 Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsbehörden

Die Aufsichtsbehörden prüfen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutz. Diese umfassen die jeweils länderspezifische staatliche Arbeitsschutzaufsicht sowie den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Die Anforderungen sollten in diesem Punkt unter dem Aspekt der "Rechtssicherheit" übereinstimmen. Allerdings ist das in der Praxis nicht immer so. Den...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5 Ausnahmen von der Sozialauswahl

Rz. 869 Durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom Dezember 2003 (zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Erstellung von Punkteschemata, zu den Konsequenzen bei dessen Nichtbeachtung sowie den Vorteilen für den Arbeitgeber hinsichtlich der Kontrolle mitbestimmter Auswahlrichtlinien durch die Gerichte vgl. Rz. 866 ff.)[1] ist die Sozialauswahl im Rahmen betrieb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie viel Dokumentationsaufw... / 3 Fazit

Dokumentationen im Arbeitsschutz sind wichtig, um stabile Strukturen zu schaffen. Sie tragen maßgeblich zur Rechtssicherheit, zur Qualität und zu einer effizienten Unternehmenskultur bei. Übermäßige Dokumentationsaufwände können aber dazu führen, dass Arbeitsschutzstrukturen im betrieblichen Alltag nicht umgesetzt werden und relevante Beteiligte sich aus den Prozessen herausz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.2 Zugang unter Abwesenden

Rz. 129 Die Kündigungserklärung ist dem Empfänger zugegangen, sobald sie so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er in verkehrsüblicher Weise die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreiben erlangt und unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfa...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.2.2 Teilkündigung

Rz. 15 Mit der Teilkündigung will der Arbeitgeber einzelne Vertragsbedingungen aufkündigen, ohne aber den Bestand des Arbeitsverhältnisses anzutasten. Sie unterscheidet sich dadurch von der Änderungskündigung, bei der der Arbeitnehmer die Wahl hat zwischen der Beendigung des Vertrages und der Änderung einzelner Bedingungen (vgl. Rz. 10 ff.). Die Teilkündigung stört das von d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.3.2 Eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 974 Weitere Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 KSchG ist, dass die soziale Auswahl der Arbeitnehmer, auf der die Namensliste beruht, in einem Kündigungsschutzverfahren nur auf "grobe Fehlerhaftigkeit" überprüft wird. Im Gegensatz zu § 1 Abs. 4 KSchG bezieht sich der eingeschränkte Prüfungsmaßstab allerdings nicht nur auf die Gewichtung der sozialen Gesichtspunkte, sondern auch a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.4 Schwerbehinderung

Rz. 845 Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind in besonderem Maße sozial schutzwürdig. Die Definition der Schwerbehinderteneigenschaft findet sich im SGB IX . Dort ist in den §§ 168 ff. auch der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer geregelt. § 2 SGB IX enthält die Begriffsbestimmungen sowohl für die einfache Behinderung (Abs. 1), als auch die Schwerbehinderung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.3 Unterhaltspflichten

Rz. 841 Im Rahmen der Sozialauswahl sind ferner die Unterhaltspflichten der einzubeziehenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Je stärker ein Arbeitnehmer durch Unterhaltspflichten finanziell belastet wird, desto höher ist sein Schutzniveau. So ist ein Interessenausgleich, im Rahmen dessen bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.1 Gesetzliche Vertretung bei natürlichen Personen

Rz. 142 Wer geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist, wird durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten (Eltern, vom Vormundschafts- oder Nachlassgericht bestellter Vormund, Betreuer oder Pfleger). Rz. 143 Nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB ist die Kündigung unwirksam, wenn der Erklärende bei Abgabe geistig gestört und damit geschäftsunfähig ist. Wird der Erklärende nach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.4.4.1 Allgemeines

Rz. 282 Weil ein Blick in die Zukunft stets mit Unsicherheit behaftet ist, kann es vorkommen, dass das Ereignis, das Gegenstand der kündigungsrechtlichen Negativprognose war, nicht eintritt. In solchen Fällen, in denen sich die angestellte Prognose – untechnisch gesprochen – als "falsch" erweist, wird überwiegend ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers befürwortet. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.1 Inhalt

Rz. 111 Als Gestaltungserklärung muss die Kündigung eindeutig sein. Der Kündigende muss also klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Arbeitsverhältnis beenden will und zu welchem Termin dies geschehen soll (ordentliche oder außerordentliche Kündigung). Die Worte "kündigen" oder "Kündigung" müssen nicht in der Erklärung enthalten sein. Die Erklärung ist n...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.4 Nachträgliche Änderungen der Sachlage

Rz. 987 Die Rechtsfolgen des § 1 Abs. 5 KSchG treten nicht ein, soweit sich die zugrunde liegende Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich ändert. Rz. 988 Maßgeblich ist der Eintritt einer wesentlichen Änderung zwischen dem Abschluss des Interessenausgleichs und dem Zugang der Kündigungsschreiben.[1] Bei späteren Änderungen kommt ggf. ein Wiedereinstel...mehr