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Mehrwertsteueraktionsplan und endgültiges EU-Mehrwertste ... / 11 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2024

Ferdinand Huschens
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Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form einer Mitteilung einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält 25 Maßnahmen, die die EU-Kommission bis 2024 vorschlagen und umsetzen will, darunter:

Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in der EU, mit der überall in der Union Dienstleistungen erbracht und/oder Waren verkauft werden können (2022/2023);

Im Rahmen eines Pilotprojekts bewerten, welche digitale(n) Lösung(en) wie genutzt werden kann (können), um neue digitale Dienste für Steuerpflichtige zu schaffen und die Arbeit der Steuerverwaltungen auf Unionsebene besser zu unterstützen (2022/2023);

Legislativvorschlag zur Modernisierung der MwSt-Meldepflichten (2022/2023): Damit soll ein schnellerer – möglicherweise in Echtzeit – und detaillierterer Informationsaustausch über MwSt auf Umsätze innerhalb der EU gewährleistet werden und gleichzeitig sollen die Mechanismen, die auf inländische Umsätze angewandt werden können, gestrafft werden. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die elektronische Rechnungsstellung weiter ausgebaut werden muss.

Erweiterung des Anwendungsbereichs des OSS: ES sollen alle übrigen Umsätze zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C), die bisher nicht abgedeckt sind, eingeschlossen werden; die Unternehmer sollen dann in der Lage sein, alle B2C-Umsätze in der EU im Rahmen einer einzigen Mehrwertsteuererklärung zu melden, die in dem Mitgliedstaat der Niederlassung abzugeben ist (2022/2023); in diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit geprüft, die verpflichtende Nutzung dess OSS für die Einfuhr vorzusehen, und der für seine Nutzung festgelegte Schwellenwert (10.000 EUR) wird ebenfalls einer Überprüfung unterzogen.

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