Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / e) Jahresfristen

Solange nicht abschließend geklärt ist, ob § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG greift, schafft eine GmbH insoweit Rechtssicherheit, da § 23 EStG hier ohnehin nicht zur Anwendung kommt.[43] Gleichzeitig ist die Steuerfreiheit nach über einem Jahr Haltedauer nur für die Kryptowerte im Vermögen der GmbH ausgeschlossen. Für Kryptowerte im Privatvermögen des Gesellschafters – einschl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / Zusammenfassung

Begriff Social Media (soziale Netzwerke) werden immer mehr genutzt, auch von Arbeitnehmern. Dies kann gewinnbringend vom Arbeitgeber eingesetzt werden, birgt aber auch eine Reihe von Risiken. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in weiten Bereichen noch ungeklärt. In Einzelfällen kann durch Social-Media-Guidelines die Rechtssicherheit erhöht werden; trotz ihrer nur begrenz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.3 Rechtslage bei Verbot der privaten Nutzung

Ist die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts durch das Unternehmen verboten und wird die Einhaltung des Verbots stichprobenartig kontrolliert, finden die Vorschriften des TTDSG und damit das Fernmeldegeheimnis keine Anwendung. Folglich sind bei der Überwachung und Kontrolle "nur" die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dabei ist insbesondere dem in § ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TVÜ)

§ 1 TVÜ bestimmt den persönlichen und sächlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TVöD. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TVöD an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TVöD das bisherige Tarifrecht ablöst. Abs. 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Abs. 1 Satz 1 ist bestimmt, auf...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 3 Handelsrechtliche Betrachtung

Es war allgemein anerkannt, dass eine Verbindlichkeit, für die ein Rangrücktritt ausgesprochen worden ist, in der Handelsbilanz zu passivieren ist. Durch das Rechtsprechung des BGH[1] wurde diese Passivierungspflicht nun angezweifelt. Durch den Rangrücktritt bestehe der Erfüllungsanspruch nach Eintritt der Insolvenzreife unter mindestens einer aufschiebenden Bedingung nach §...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Arbeitgeber

Rz. 39 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Demgegenüber ist der ArbG nicht an die erteilte Auskunft gebunden (glA H/H/R/Bleschick, § 42e EStG Anm 25 mwN; L/B/P/Pust, § 42e EStG Rn 62; Schmidt/Krüger, § 42e EStG Rz 9; aA Blümich/Heuermann, § 42e EStG Rz 35). Befolgt er die Auskunft, ist dies für ihn ungeachtet der objektiven (Un-)Richtigkeit der Auskunft haftungsbefreiend (> Haftung f...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Korrektur der Anrufungsauskunft

Rz. 48 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Korrekturregelungen der AO zur Änderung/Aufhebung/Widerruf gelten grundsätzlich auch für die als feststellenden > Verwaltungsakt ausgestaltete Anrufungsauskunft (BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233; ausgenommen sind die für ‚sonstige’ VA nicht anwendbaren §§ 172ff AO). Der BFH hält es überdies für geboten, dem FA – über die einschränkenden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Gestaltung der Auskunft

Rz. 28 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das FA muss dem anfragenden Beteiligten (> Rz 13 ff) mitteilen, wie im einzelnen Fall beim LSt-Abzug zu verfahren ist (§ 42e EStG). Der Umfang der Auskunft ist in das > Ermessen des FA gestellt. Der VA (> Rz 27) ist zu begründen (§ 121 AO). Hierzu gehören zum Verständnis der erteilten Auskunft uE sowohl die Rechtsnormen als auch ggf vorhande...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Sachliche Bindung

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Bindung des FA an die Anrufungsauskunft beschränkt sich aber auf das Lohnsteuer-Abzugsverfahren. Sie erstreckt sich nicht auf die Festsetzung der > Einkommensteuer iRd Veranlagung (BFH 244, 572 = BStBl 2014 II, 894; BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751). Dies gilt auch dann, wenn der ArbN selbst (> Rz 14) diese Auskunft eingeholt hat. Das e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.2 Mitteilung über die Ergebnislosigkeit der Prüfung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 15 Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so genügt es nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO, wenn dies dem Stpfl. schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird. Die Mitteilung erfüllt ebenso wie der Prüfungsbericht eine Dokumentations- und Protokollfunktion.[1] Der Stpfl. soll nicht im Unklaren darüber gelassen werden, ob er aufgrund der Prüfung mit d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebs ist für viele Unternehmer eine solide Basis für den Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit im Verhältnis zur Existenzgründung. Die Vorteile des Unternehmenskaufs sind u. a., dass der Käufer neben dem Betrieb auch Kunden, Lieferanten und Mitarbeiterstamm übernehmen und von dessen Erfahrungen profitieren kann. Diesen Vorteilen kön...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.2 Leistungsverweigerungsrecht

Sollte der Arbeitgeber keine wirksamen oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer sexuellen Belästigung ergreifen, kann der Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben und weiterhin das volle Gehalt verlangen. Dies gilt jedoch nur, sofern dies für den Schutz des Arbeitnehmers auch tatsächlich "erforderlich" und somit verhältnismäßig ist. Der Arbeitnehmer mu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Die Gründung einer OHG erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags ist nur in seinen Grundlagen festgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Haftung für keinen Gesellschafter begrenzt werden kann (§ 105 Abs. 1 HGB). In weiten Teilen besteht hingegen Vertragsfreiheit. Damit können insbesondere die Rechtsverhältnisse der Gesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / 3 Sozialversicherungsrecht

Auch wenn ein Gesellschafter bei der Gesellschaft mitarbeitet, ist dieser sozialversicherungsrechtlich nicht immer als Arbeitnehmer anzusehen. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsbegriff im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV). Danach erfordert ein Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Abhängigkeitsverhältnis von der Gesellschaft als Arbeitgeber. Wesentlich dafür ist e...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.8.1 Formelle Satzungsmäßigkeit

Rz. 230 Die o. g. materiellen Anforderungen der §§ 52 bis 57 AO müssen in der Satzung der Körperschaft gem. § 59 AO inhaltlich aufgenommen und somit buchmäßig dokumentiert werden. Dies sind i. V. m. §§ 60, 61 AO die Festlegung des Satzungszwecks i. S. d. §§ 52 bis 54 AO und der wesentlichen Maßnahmen seiner Verwirklichung in der Art und Weise, dass kein Interpretationsspielr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.1 Ausgangslage

Rz. 418 Der in den letzten Jahrzehnten wohl am heftigsten diskutierte Bereich der Erbschaftsteuer ist die Behandlung von (disquotalen) Vermögensverschiebungen zwischen den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob eine substanzielle Vermögensverschiebung für eine freigebige Zuwendung erforderlich ist (so der BFH in ständiger Rspr., z. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwStR– Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-Austritt des Vereinigten Königrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 542 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 1 AO gelten die Abs. 1–5 auch dann, wenn sich die Tat auf Ein- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bzw. einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Vor allem die Ein- und Ausfuhrabgaben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Der große Fru... / a. Untätigkeitsbeschwerde

Da der Erbe zur Auskunft verpflichtet ist, stellt sich die Frage, wie er am besten gegen den Notar vorgeht, wenn dieser den Beurkundungsauftrag unzulässigerweise ablehnt oder die Beurkundung nicht durchführt. Wird der Notar nicht tätig, kann der Erbe die Untätigkeitsbeschwerde gem. § 15 Abs. 2 S. 1 BNotO einlegen. Die gesetzliche Grundlage der sog. Notarbeschwerde findet sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Inhaltsadressat

Rz. 459 [Autor/Stand] Die Pflichtangabe der persönlichen Steuerpflicht (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO) beinhaltet die Feststellung, wer die Steuer nach § 3 HGrStG schulden soll (Steuerschuldner, Rz. 166 ff.), und ggf. ob eine persönliche Steuerbefreiung in Betracht kommt (§ 3 GrStG). Der Steuerschuldner ist zugleich der Inhaltsadressat des GrSt-Messbescheids. Der Steuerschuldner mu...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.2.1 Name der Stiftung

Rz. 41 In der Satzung ist der Name der Stiftung zu bestimmen, der die Stiftung kennzeichnet und unterscheidungsfähig ist. Der Stifter ist bei der Namensgebung grds. frei. Hinsichtlich der Frage der unzulässigen Verwendung fremder Namen oder Marken gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze. Die Verwendung fremder Namen für die Namensgebung der Stiftung ist unzulässig. Eine S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 133 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 19a Abs 5 EStG hat das Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 41 Abs 2 EStG weiter konkretisiert durch § 42e S 2 und 3 EStG; nicht § 18 Abs 1 Nr 2 AO; ausführlich dazu s § 42e Rn 36 ff (Pust)) nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung im Rahmen einer Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) dem vom ArbG nicht besteuerten Vor...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Fiktion der Gesamthand und des Gesamthandvermögens

Rz. 6 Nach § 2a Satz 1 gelten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen. Der Gesetzgeber ging also offenkundig von der zivilrechtlichen Abschaffung des Gesamthandprinzips durch das MoPeG aus und fingiert dessen Fortbestand für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen (s. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. Niederschrift v. 5.4.2006 über die Tagung der Außensteuer-Referatsleiter 1/06 vom 1. bis 3.3.2006, TOP 4.2 Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bankenverbände haben gegenüber dem BMF die Frage aufgeworfen, ob ausländische Tochter- oder Enkelgesellschaften inländischer Kreditinstitute, die Bankgeschäfte mit fremden Dritten betreiben (Firmenkundenkreditgeschäft), die zu diesem Zweck über einen eingerichteten Geschäftsbetrieb verfügen und deren Einkünfte einer niedrigen Besteuerung im Sinne des § ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Beitrag der E-Bilanz zur Digitalisierung der Besteuerung

Rn. 55 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Besteuerungsverfahren soll durch den Einsatz elektronischer Kommunikation für alle Beteiligten effizienter werden (s BMF v 03.02.2010, WPg 2010, 252). § 5b EStG stellt daher ein gewichtiges Instrument zur Erhöhung der Effizienz im Besteuerungsverfahren, zur Durchführung von zeitnahen Bp und zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Best...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Allgemeines zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art ab Veranlagungszeitraum 2009

Tz. 112 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das JStG 2009 wurden mit der Einfügung des § 4 Abs 6 KStG die bisherigen Verw-Grds zur Zusammenfassung von BgA (s Tz 111) ges festgeschrieben. Nach der Ges-Begr zu dieser Vorschrift (s BT-Drs 16/11108, 33) geschah dies aus Gründen der Rechtssicherheit. Nach der allg Anwendungsregelung in § 34 Abs 1 KStG idF des JStG 2009 ist § 4 Abs 6...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topografien (§ 121 Nr. 5)

Rz. 51 Erfindungen/Patente (§ 1 PatG), Gebrauchsmuster (§ 1 Abs. 1 GebrMG) sowie Topografien (= dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, vgl. § 1 Abs. 1 HalblSchG vom 22.10.1987, BGBl I 1987, 2294) einer beschränkt steuerpflichtigen Person fallen unter den Katalog des Inlandsvermögens, sofern sie zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllen. Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.6 Zeitliche Anwendung und Übergangsregelung

Tz. 128 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine Zusammenfassung mehrerer BgA ist nach Rn 9 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) stlich erst ab dem Zeitpunkt beachtlich, ab dem die technisch-wirtsch Verflechtung durch das BHKW tats besteht. Es reicht nicht aus, dass dieses erst geplant ist und später auch verwirklicht wird (hierzu s auch Urt des BFH v 04.12.1991, BStBl II 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO

Tz. 139 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 60a Abs 1 S 2 AO ist die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach S 1 dieser Vorschrift für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö (auch) für die Besteuerung der Stpfl, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Kö erbringen, bindend. IVm § 63 Abs 5 AO und § 50 Abs 1 EStDV dürfen die Empfänger-Kö stlich nutzbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 2. Gestaltungspraxis

Das Besprechungsurteil hat besondere Relevanz für die Gestaltungspraxis, da es bei der Satzungsgestaltung von ausländischen Familienstiftungen nun mehr Rechtssicherheit geben dürfte. Unter Anwendung der neuen Grundsätze des BFH dürften ausländische Familienstiftungen jedenfalls dann unter die Escape-Klausel fallen, wenn die in § 15 Abs. 2 und 3 AStG genannten Personen weder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 816 Der Fall der unentgeltlichen Vermögensübergabe zu Lebzeiten des Erblassers wird jedoch in der Praxis nur dann eintreten, wenn der Übergeber entweder noch sonstige Einkunftsquellen hat, die er sich zum Lebensunterhalt zurückbehält, oder wenn die Vermögensübergabe mit einem Nutzungsvorbehalt, meist Vorbehaltsnießbrauchs, belastet wird, durch den sich der Übergeber die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU-Mitgliedstaaten (§ 370 Abs. 6 Satz 2 AO)

Rz. 556 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 2 AO gilt § 370 Abs. 1–5 AO, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf die in Art. 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008[2] genannten harmonisierten Verbrauchsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der EU verwaltet werden. Dazu gehören bspw. die (französische) Biersteuer [3] oder die (niederländische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Inhalt und Kritik der Strafmaßtabellen

Rz. 1076 [Autor/Stand] In der Praxis wird die ganz überwiegende Zahl der Hinterziehungsfälle, soweit es zur Bestrafung kommt, durch Geldstrafen geahndet. Diese werden nach dem Tagessatzsystem berechnet, das Strafen von 5 bis 360 Tagessätzen von mindestens 1 EUR und höchstens 30.000 EUR zulässt (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB). Bei Tatmehrheit ist die Verhängung von bis zu 720 Tages...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.4 Mehrseitige disquotale Einlagen im zeitlichen Zusammenhang

Rz. 755 § 7 Abs. 8 ErbStG hat insbesondere die Vermeidung steuerfreier Generationennachfolgen durch disquotale Einlage (z. B. des Vaters mit reflexhafter Werterhöhung der Anteile des Sohnes) im Blick. Steht der Leistung (disquotalen Einlage) daher eine Gegenleistung gegenüber, so fehlt es zum einen an der Freigebigkeit zum anderen ist aber auch kein Regelungsbedürfnis gegebe...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 5.3 Form

Rz. 74 Das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 05.10.1961 (BGBl II 1965, 1145; BGBl II 1966, 11) gilt derzeit in 16 Mitgliedstaaten der EU, auch in Deutschland. Gemäß Art. 75 Abs. 1 UA 2 EU-ErbVO ist es in den Mitgliedstaaten der EU auch weiterhin vorrangig anwendbar. In den Mitgliedstaaten, die das Abkommen nicht ratif...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Partielle- und punktuelle Abweichungsgesetze/Kombinationsgesetze

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber hat zur Regelung der Grundsteuer die Vollkompetenz (Rz. 3). Es steht ihm also frei, in welchem Umfang er vom Bundesrecht abweichen möchte.[2] Damit umfasst die inhaltliche Ausgestaltungsfreiheit sowohl umfassende (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg) als auch partielle (z.B. Landesgrundsteuergesetze Bayern und Hessen) oder nur...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Verjährter Pflichtteilsanspruch

Rz. 86 Eine Geltendmachung des Pflichtteils ist auch noch nach der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs möglich. In diesem Fall hängt die Erfüllung des Pflichtteils und damit die Bereicherung des Pflichtteilsberechtigten jedoch davon ab, dass der Pflichtteilsverpflichtete dazu bereit ist, den Pflichtteilsanspruch trotz der Verjährung zu erfüllen. Die herrschende Meinung im S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Besondere Anf... / 2 II. Aus den Entscheidungen

AG lehnt die Eintragung des Attributs ab Es wird der Auffassung des AG Aurich (NZI 2016, 143), des AG Köln (NZI 2020, 899) und des AG Norderstedt (NZI 2020, 32) gefolgt, wonach eine Deliktseigenschaft einer Forderung bei fehlendem Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners nicht in die Insolvenztabelle eingetragen werden kann. Keine Hinweispflicht ohne RSB-Antrag Der Schuldner k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Das gilt damit auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird.[2] Nach § 42 Abs. 2 AO liegt ein Missbrauch vor, wenn eine unangemessene rechtliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Notwendigkeit der Anwendbarkeitserklärung bestimmter Vorschriften des Bewertungsgesetzes

Rz. 95 [Autor/Stand] In § 2 Abs. 2, 3 und 4 HGrStG werden bestimmte Vorschriften des Bewertungsgesetzes (teilweise mit Einschränkungen, vgl. z.B. § 2 Abs. 2 Satz 1 HGrStG) für anwendbar erklärt. Die Anwendbarkeitserklärung ist notwendig, weil die Vorschriften des Bewertungsgesetzes aufgrund der (überlagernden) Landesgesetzgebung im Anwendungsbereich des Hessischen Grundsteue...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Zahlungsfristen

Rz. 116 Die Zahlungsverjährungsfrist für die nach Anwendung des § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG verbleibende, zu zahlende Steuer endet nach § 28a Abs. 6 ErbStG nicht vor Ablauf des fünften Jahres, nachdem das FA von dem Unterschreiten der Mindestlohnsumme nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder dem Verstoß gegen die Behaltefrist nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder Zuwendung weiteren Vermögens in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Reaktion des Gesetzgebers

Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Als Reaktion auf den Beschluss des GrS wurden § 3a EStG und – als gewerbesteuerliche Parallelnorm – § 7b GewStG eingeführt (Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074). Der Gesetzgeber hielt die gesetzliche Normierung für notwendig, um die Rechtssicherheit für die Unternehme...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Rückblick

Die erbschaftsteuerliche Beurteilung von Betriebs-(Unternehmens-)vermögen hat sich in der jüngsten Vergangenheit weg von der Bewertung auf die Begünstigung (Steuerbefreiung) verschoben. Während in den einschlägigen Gesetzen der 1990er-Jahre noch die richtige Bemessungsgrundlage die Diskussion bestimmte, richtete sich ab der Jahrtausendwende das Hauptaugenmerk auf die Verscho...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.10.4 Formale Aspekte / Das Bescheinigungsverfahren

Rz. 247 Der Spender kann seine Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, wenn er seinem FA eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster vorlegt. Die Zuwendungsbestätigung ist eine unverzichtbare sachliche Voraussetzung für den Spendenabzug. Rz. 248 Bei Sachspenden muss die Zuwendungsbestätigung den Wert und die genaue Bezeichnung jeder einzelnen Sache e...mehr