Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebs ist für viele Unternehmer eine solide Basis für den Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit im Verhältnis zur Existenzgründung. Die Vorteile des Unternehmenskaufs sind u. a., dass der Käufer neben dem Betrieb auch Kunden, Lieferanten und Mitarbeiterstamm übernehmen und von dessen Erfahrungen profitieren kann. Diesen Vorteilen kön...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwStR– Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-Austritt des Vereinigten Königrei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 542 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 1 AO gelten die Abs. 1–5 auch dann, wenn sich die Tat auf Ein- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bzw. einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Vor allem die Ein- und Ausfuhrabgaben...mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / a. Untätigkeitsbeschwerde

Da der Erbe zur Auskunft verpflichtet ist, stellt sich die Frage, wie er am besten gegen den Notar vorgeht, wenn dieser den Beurkundungsauftrag unzulässigerweise ablehnt oder die Beurkundung nicht durchführt. Wird der Notar nicht tätig, kann der Erbe die Untätigkeitsbeschwerde gem. § 15 Abs. 2 S. 1 BNotO einlegen. Die gesetzliche Grundlage der sog. Notarbeschwerde findet sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Inhaltsadressat

Rz. 459 [Autor/Stand] Die Pflichtangabe der persönlichen Steuerpflicht (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO) beinhaltet die Feststellung, wer die Steuer nach § 3 HGrStG schulden soll (Steuerschuldner, Rz. 166 ff.), und ggf. ob eine persönliche Steuerbefreiung in Betracht kommt (§ 3 GrStG). Der Steuerschuldner ist zugleich der Inhaltsadressat des GrSt-Messbescheids. Der Steuerschuldner mu...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.2.1 Name der Stiftung

Rz. 41 In der Satzung ist der Name der Stiftung zu bestimmen, der die Stiftung kennzeichnet und unterscheidungsfähig ist. Der Stifter ist bei der Namensgebung grds. frei. Hinsichtlich der Frage der unzulässigen Verwendung fremder Namen oder Marken gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze. Die Verwendung fremder Namen für die Namensgebung der Stiftung ist unzulässig. Eine S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 133 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 19a Abs 5 EStG hat das Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 41 Abs 2 EStG weiter konkretisiert durch § 42e S 2 und 3 EStG; nicht § 18 Abs 1 Nr 2 AO; ausführlich dazu s § 42e Rn 36 ff (Pust)) nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung im Rahmen einer Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) dem vom ArbG nicht besteuerten Vor...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Fiktion der Gesamthand und des Gesamthandvermögens

Rz. 6 Nach § 2a Satz 1 gelten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen. Der Gesetzgeber ging also offenkundig von der zivilrechtlichen Abschaffung des Gesamthandprinzips durch das MoPeG aus und fingiert dessen Fortbestand für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen (s. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.1 Ausgangslage

Rz. 418 Der in den letzten Jahrzehnten wohl am heftigsten diskutierte Bereich der Erbschaftsteuer ist die Behandlung von (disquotalen) Vermögensverschiebungen zwischen den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob eine substanzielle Vermögensverschiebung für eine freigebige Zuwendung erforderlich ist (so der BFH in ständiger Rspr., z. ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.8.1 Formelle Satzungsmäßigkeit

Rz. 230 Die o. g. materiellen Anforderungen der §§ 52 bis 57 AO müssen in der Satzung der Körperschaft gem. § 59 AO inhaltlich aufgenommen und somit buchmäßig dokumentiert werden. Dies sind i. V. m. §§ 60, 61 AO die Festlegung des Satzungszwecks i. S. d. §§ 52 bis 54 AO und der wesentlichen Maßnahmen seiner Verwirklichung in der Art und Weise, dass kein Interpretationsspielr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO

Tz. 139 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 60a Abs 1 S 2 AO ist die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach S 1 dieser Vorschrift für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö (auch) für die Besteuerung der Stpfl, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Kö erbringen, bindend. IVm § 63 Abs 5 AO und § 50 Abs 1 EStDV dürfen die Empfänger-Kö stlich nutzbar...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Verjährter Pflichtteilsanspruch

Rz. 86 Eine Geltendmachung des Pflichtteils ist auch noch nach der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs möglich. In diesem Fall hängt die Erfüllung des Pflichtteils und damit die Bereicherung des Pflichtteilsberechtigten jedoch davon ab, dass der Pflichtteilsverpflichtete dazu bereit ist, den Pflichtteilsanspruch trotz der Verjährung zu erfüllen. Die herrschende Meinung im S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Inhalt und Kritik der Strafmaßtabellen

Rz. 1076 [Autor/Stand] In der Praxis wird die ganz überwiegende Zahl der Hinterziehungsfälle, soweit es zur Bestrafung kommt, durch Geldstrafen geahndet. Diese werden nach dem Tagessatzsystem berechnet, das Strafen von 5 bis 360 Tagessätzen von mindestens 1 EUR und höchstens 30.000 EUR zulässt (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB). Bei Tatmehrheit ist die Verhängung von bis zu 720 Tages...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 816 Der Fall der unentgeltlichen Vermögensübergabe zu Lebzeiten des Erblassers wird jedoch in der Praxis nur dann eintreten, wenn der Übergeber entweder noch sonstige Einkunftsquellen hat, die er sich zum Lebensunterhalt zurückbehält, oder wenn die Vermögensübergabe mit einem Nutzungsvorbehalt, meist Vorbehaltsnießbrauchs, belastet wird, durch den sich der Übergeber die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Zahlungsfristen

Rz. 116 Die Zahlungsverjährungsfrist für die nach Anwendung des § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG verbleibende, zu zahlende Steuer endet nach § 28a Abs. 6 ErbStG nicht vor Ablauf des fünften Jahres, nachdem das FA von dem Unterschreiten der Mindestlohnsumme nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder dem Verstoß gegen die Behaltefrist nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder Zuwendung weiteren Vermögens in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Reaktion des Gesetzgebers

Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Als Reaktion auf den Beschluss des GrS wurden § 3a EStG und – als gewerbesteuerliche Parallelnorm – § 7b GewStG eingeführt (Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074). Der Gesetzgeber hielt die gesetzliche Normierung für notwendig, um die Rechtssicherheit für die Unternehme...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 5.3 Form

Rz. 74 Das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 05.10.1961 (BGBl II 1965, 1145; BGBl II 1966, 11) gilt derzeit in 16 Mitgliedstaaten der EU, auch in Deutschland. Gemäß Art. 75 Abs. 1 UA 2 EU-ErbVO ist es in den Mitgliedstaaten der EU auch weiterhin vorrangig anwendbar. In den Mitgliedstaaten, die das Abkommen nicht ratif...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Partielle- und punktuelle Abweichungsgesetze/Kombinationsgesetze

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber hat zur Regelung der Grundsteuer die Vollkompetenz (Rz. 3). Es steht ihm also frei, in welchem Umfang er vom Bundesrecht abweichen möchte.[2] Damit umfasst die inhaltliche Ausgestaltungsfreiheit sowohl umfassende (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg) als auch partielle (z.B. Landesgrundsteuergesetze Bayern und Hessen) oder nur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Das gilt damit auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird.[2] Nach § 42 Abs. 2 AO liegt ein Missbrauch vor, wenn eine unangemessene rechtliche ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Notwendigkeit der Anwendbarkeitserklärung bestimmter Vorschriften des Bewertungsgesetzes

Rz. 95 [Autor/Stand] In § 2 Abs. 2, 3 und 4 HGrStG werden bestimmte Vorschriften des Bewertungsgesetzes (teilweise mit Einschränkungen, vgl. z.B. § 2 Abs. 2 Satz 1 HGrStG) für anwendbar erklärt. Die Anwendbarkeitserklärung ist notwendig, weil die Vorschriften des Bewertungsgesetzes aufgrund der (überlagernden) Landesgesetzgebung im Anwendungsbereich des Hessischen Grundsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU-Mitgliedstaaten (§ 370 Abs. 6 Satz 2 AO)

Rz. 556 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 2 AO gilt § 370 Abs. 1–5 AO, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf die in Art. 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008[2] genannten harmonisierten Verbrauchsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der EU verwaltet werden. Dazu gehören bspw. die (französische) Biersteuer [3] oder die (niederländische...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.10.4 Formale Aspekte / Das Bescheinigungsverfahren

Rz. 247 Der Spender kann seine Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, wenn er seinem FA eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster vorlegt. Die Zuwendungsbestätigung ist eine unverzichtbare sachliche Voraussetzung für den Spendenabzug. Rz. 248 Bei Sachspenden muss die Zuwendungsbestätigung den Wert und die genaue Bezeichnung jeder einzelnen Sache e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. Niederschrift v. 5.4.2006 über die Tagung der Außensteuer-Referatsleiter 1/06 vom 1. bis 3.3.2006, TOP 4.2 Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bankenverbände haben gegenüber dem BMF die Frage aufgeworfen, ob ausländische Tochter- oder Enkelgesellschaften inländischer Kreditinstitute, die Bankgeschäfte mit fremden Dritten betreiben (Firmenkundenkreditgeschäft), die zu diesem Zweck über einen eingerichteten Geschäftsbetrieb verfügen und deren Einkünfte einer niedrigen Besteuerung im Sinne des § ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Rückblick

Die erbschaftsteuerliche Beurteilung von Betriebs-(Unternehmens-)vermögen hat sich in der jüngsten Vergangenheit weg von der Bewertung auf die Begünstigung (Steuerbefreiung) verschoben. Während in den einschlägigen Gesetzen der 1990er-Jahre noch die richtige Bemessungsgrundlage die Diskussion bestimmte, richtete sich ab der Jahrtausendwende das Hauptaugenmerk auf die Verscho...mehr

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FoVo 10/2025, Besondere Anf... / 2 II. Aus den Entscheidungen

AG lehnt die Eintragung des Attributs ab Es wird der Auffassung des AG Aurich (NZI 2016, 143), des AG Köln (NZI 2020, 899) und des AG Norderstedt (NZI 2020, 32) gefolgt, wonach eine Deliktseigenschaft einer Forderung bei fehlendem Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners nicht in die Insolvenztabelle eingetragen werden kann. Keine Hinweispflicht ohne RSB-Antrag Der Schuldner k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Beitrag der E-Bilanz zur Digitalisierung der Besteuerung

Rn. 55 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Besteuerungsverfahren soll durch den Einsatz elektronischer Kommunikation für alle Beteiligten effizienter werden (s BMF v 03.02.2010, WPg 2010, 252). § 5b EStG stellt daher ein gewichtiges Instrument zur Erhöhung der Effizienz im Besteuerungsverfahren, zur Durchführung von zeitnahen Bp und zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Best...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.4 Mehrseitige disquotale Einlagen im zeitlichen Zusammenhang

Rz. 755 § 7 Abs. 8 ErbStG hat insbesondere die Vermeidung steuerfreier Generationennachfolgen durch disquotale Einlage (z. B. des Vaters mit reflexhafter Werterhöhung der Anteile des Sohnes) im Blick. Steht der Leistung (disquotalen Einlage) daher eine Gegenleistung gegenüber, so fehlt es zum einen an der Freigebigkeit zum anderen ist aber auch kein Regelungsbedürfnis gegebe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topografien (§ 121 Nr. 5)

Rz. 51 Erfindungen/Patente (§ 1 PatG), Gebrauchsmuster (§ 1 Abs. 1 GebrMG) sowie Topografien (= dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, vgl. § 1 Abs. 1 HalblSchG vom 22.10.1987, BGBl I 1987, 2294) einer beschränkt steuerpflichtigen Person fallen unter den Katalog des Inlandsvermögens, sofern sie zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllen. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 2. Gestaltungspraxis

Das Besprechungsurteil hat besondere Relevanz für die Gestaltungspraxis, da es bei der Satzungsgestaltung von ausländischen Familienstiftungen nun mehr Rechtssicherheit geben dürfte. Unter Anwendung der neuen Grundsätze des BFH dürften ausländische Familienstiftungen jedenfalls dann unter die Escape-Klausel fallen, wenn die in § 15 Abs. 2 und 3 AStG genannten Personen weder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.3 "Derivative" Anteile aus einem Einbringungsvorgang (§ 22 Abs 7 UmwStG)

Tz. 8 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Grundsätze Als "derivativer" Anteil wird hier die Beteiligung an einer Kap-Ges oder Gen bezeichnet, die nicht unmittelbar als Gegenleistung oder Sacheinlagegegenstand an einer Einbringung iSd §§ 20, 21 UmwStG (originäre Anteile, s Tz 6–7a) beteiligt ist, aber ursächlich mit der Einbringung stliche Merkmale dieser originären Anteile erhält. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 77 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] „Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung [...] § 8...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 3.5.3 Form

Der Tarifvertrag schreibt keine bestimmte Form für die Untersagung der Nebentätigkeit bzw. für die Bestimmung von Auflagen vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweiszwecken sollte jedoch die Untersagung wie auch die Auflagen dem Beschäftigten in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Es ist zudem empfehlenswert, kurz die Gründe anzugeben, weshalb der Arbeitgeber eine be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.5.8.7 Alternative Nutzung des LOB-Budgets

Mit der neu in den TVöD aufgenommenen Vorschrift des § 18a TVöD haben die Tarifvertragsparteien den Betriebsparteien die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung die Mittel der sogenannten leistungsorientierten Bezahlung ganz oder teilweise für andere Leistungen (z. B. Kita-Zuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.5 Betriebliche Vereinbarungen (§ 18 [VKA] Abs. 6 TVöD)

Die Einführung der Leistungsbezahlung beim einzelnen Arbeitgeber setzt eine betriebliche Vereinbarung voraus. Diese erfolgt im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch Betriebsvereinbarung und im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes durch einvernehmliche Dienstvereinbarung. Nach der Begriffsbestimmung in § 38 Abs. 3 TVöD liegt eine einvernehmliche D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.4.1 Entgeltgruppe 1

Mit der EG 1 ist im TVöD eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Seit dem 1.4.2025 beträgt das Einstiegsentgelt 2.465,52 EUR im Monat (ab 1.5.2026: 2.534,55 EUR). Im Bereich des Bundes waren die Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 bis zum 31.12.2013 in der Anlage 4 TVÜ-Bund geregelt. Seit dem 1.1.2014 finden sich diese Tätigkeitsmerkmale im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 1.2.1 Widerruf belastender Verwaltungsakte

Rechtmäßige belastende Verwaltungsakte können gem. § 131 Abs. 1 AO, auch wenn sie – insbesondere wegen Fristablauf – unanfechtbar geworden sind, ohne besonders gesetzlich bestimmte Voraussetzungen ganz oder teilweise widerrufen werden. In der Praxis hat diese Änderungsvorschrift kaum Bedeutung, da der Rechtssicherheit eindeutig der Vorrang einzuräumen ist. Abgesehen davon is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.4 Rechtserheblichkeit der neuen Tatsachen

Die neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen rechtserheblich sein. Dies ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern aus dem Sinn und Zweck des § 173 AO. Die Rechtserheblichkeit ist zu bejahen, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu der jetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Gründung

Eine GbR entsteht mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, durch den sich die Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck dadurch zu erreichen, dass dieser durch die im Vertrag bestimmte Weise gefördert wird (§ 705 Abs. 1 BGB). Welchem Zweck die GbR dient, ist egal – er muss lediglich gesetzlich erlaubt sein. Für die Gründung einer GbR werden mindes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 2.7 Handlungsfähigkeit/Ordnungsgemäße Vertretung

Derjenige, der persönlich den Einspruch einlegt, muss rechtlich handlungsfähig i. S. d. § 79 AO sein. Unter Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit zu verstehen, rechtlich bedeutsame Handlungen vorzunehmen. Sie ist von der Rechtsfähigkeit, im Steuerrecht spricht man von der Steuerrechtsfähigkeit, zu unterscheiden. Der Steuerpflichtige muss mindestens steuerrechtsfähig für die E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
(K)eine analoge Anwendung d... / 2. Grundsätze zum intertemporalen Prozessrecht

Nach dem allgemeinen Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts (BFH v. 8.6.2005 – V S 12/04 (PKH), BFH/NV 2005, 1838 Rz. 6) erfassen Änderungen des Verfahrensrechts mit ihrem Inkrafttreten grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten (grdl. BVerfG v. 7.7.1992 – 2 BvR 1631/90, BVerfGE 87, 48 = NJW 1993, 1123 Rz. 39, 42 ff., wonach das Rechtsmittel zulässig bleibt, sofe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
(K)eine analoge Anwendung d... / 3. Grundsatz des Vertrauensschutzes

Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet. Jedenfalls gilt die Ausnahme in Fällen ohne eine ausdrückliche gegenteilige Regelung. Beispiel Grenzpendlergesetz: Es bestand eine langjährige gesetzliche Regelung seit dem 1.1.1996 aufgrund des Grenzpendlerg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.7 Nachweis gemäß NachwG

Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob auch Erklärungen des Arbeitgebers im Nachweis nach dem NachwG das Weisungsrecht begrenzen können. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber bestätigt schriftlich im Nachweis nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG nur die geregelte Arbeitszeit, ohne die Verpflichtung zur Ableistung von Schichtarbeit mit aufzunehmen. Die Pflicht zur schriftlichen Fi...mehr