Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geltungsdauer.

Rn 15 § 903 II bestimmt für das Kreditinstitut die Geltungsdauer der Bescheinigungen und damit die Bindungsfrist an den Aussagegehalt der Bescheinigungen. Eine derartige ausdrückliche Regelung fehlte bislang. Übervorsichtige Kreditinstitute haben deswegen wiederholt in kurzen Fristen erneute Bescheinigungen verlangt. Für den Schuldner führte dies zu erheblichen Lasten, weil ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe.

Rn 44 Das Gesetz nennt in Abs 4 S 1 Nr 1 drei Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist: Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie die Notwendigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. Damit gelten hier dieselben Gründe wie für die Zulassung der Revision (§ 543 II 1) und der Rechtsbeschwerd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 833 reduziert die Bestimmtheitsanforderungen bei der Pfändung von künftigen Arbeitseinkommen in doppelter Hinsicht. Eine Lohn- oder Gehaltsforderung bleibt nach Abs 1 trotz einer veränderten dienstrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Grundlage beschlagnahmt, falls der Schuldner beim Drittschuldner versetzt oder befördert wird bzw eine Gehaltserhöhung erhält. Abs 2 er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff, Wirkung.

Rn 2 Durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung wird rückwirkend der Zustand hergestellt (fingiert), als sei die fristgebundene Handlung rechtzeitig vorgenommen worden. Es handelt sich damit um eine Durchbrechung der zunächst eingetretenen Rechtskraft. Dies wird besonders deutlich, wenn im Zeitpunkt des Wiedereinsetzungsantrags ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel bereits ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss der Abänderung (S 4).

Rn 37 Für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Abänderungsantrags liegende Zeit kann die Herabsetzung des Unterhalts nicht verlangt werden; die Regelung ist § 1585b BGB nachgebildet (BTDrs 16/6308, 258). Der Gesetzgeber hat die Vorschrift rein verfahrensrechtlich ausgestaltet; sie hat keinen materiell-rechtlichen Inhalt. Bei einer Herabsetzung könne sich zB die Fr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstiges.

Rn 21 Auch Forderungen des Schuldners gegen den Gläubiger können grds gepfändet werden (JurBüro 17, 263). Dies gilt jedenfalls, sofern die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder eine Aufrechnung verfahrensrechtlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 11, 2649 [BGH 10.03.2011 - IX ZR 82/10]). Ob eine Pfändung aufgrund eines materiellen Aufrechnungsverbots ausgeschlossen ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Festlegung des Schiedsortes ist zunächst ein eher technischer Vorgang, der zur Disposition der Parteien steht. Fehlt eine Parteivereinbarung, wird der Schiedsort durch das Schiedsgericht bestimmt. Wie sich aus Abs 2 ergibt, ist unabhängig vom Schiedsort im Einzelnen der Ort einer bestimmten vorzunehmenden Handlung vom Schiedsgericht nach freier Geeignetheit zu besti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Zweck

Rz. 37 Nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO hat der Erblasser die Möglichkeit, für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates zu wählen, dem er im Zeitpunkt der Rechtswahl oder seines Todes angehört. Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.7: Rechtswahlklausel Ich bin deutscher Staatsangehöriger. Für meine Rechtsnachfolge von Todes wegen wähle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 897 ist bei mehraktigen Erwerbstatbeständen anwendbar, bei denen zusätzlich zur Willenserklärung des Schuldners (§ 894) die Übergabe einer beweglichen Sache (§§ 929, 1032, 1205 BGB) oder die Aushändigung eines Briefes über ein Grundpfandrecht (§§ 1117 I, 1154 I, 1192 I, 1199, 1274 I BGB) erforderlich ist. Wird in der Urteilsformel irrig nur ein Element des mehraktigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Strengbeweis.

Rn 2 Der Begriff des Strengbeweises ist im Gesetz nicht enthalten. Der Gesetzgeber spricht vielmehr von einer förmlichen Beweisaufnahme und meint damit entsprechend der Regelung in Abs 1 diejenige Beweisaufnahme, bei der alle Normen des zivilprozessualen Beweisrechts beachtet und eingehalten werden. Mit der Wahrung des Strengbeweises sollen vor allem Rechtssicherheit und Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm gibt wichtige technische Regelungen für die verschiedenen Möglichkeiten einer Beendigung des schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie des Schiedsrichteramtes. Dabei stehen sich in den ersten beiden Absätzen die Möglichkeit eines Schiedsspruchs und eines Beschlusses ggü. In der Form des Beschlusses kann das Verfahren auf ganz unterschiedliche Weise beendet werden. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift gilt nur für den Fall der Nacherbfolge, nicht im Verhältnis des scheinbaren oder vorläufigen zum endgültigen Erben. Zwar ähneln sich die Fälle insofern, als auch der endgültige Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers und nicht der vorläufigen Erben ist. Dennoch ist der endgültige Erbe an rkr Urteile, die in Aktiv- oder Passivprozessen des Scheinerben ergange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt die Herstellung von Rechtssicherheit für die Fälle, in denen die Ansichten über den Streitwert des die Kostenfestsetzung ausführenden Rechtspflegers und des erkennenden Gerichts auseinanderfallen. Letztere hat Vorrang, so dass ein bereits erlassener Kfb unter Beachtung der Frist des Abs 2 zu ändern ist. Insoweit findet aus Gründen der Verfahrensö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 281 dient der Rechtssicherheit und der Verfahrensbeschleunigung, weil durch die Verweisung nutzlose Zuständigkeitsstreitigkeiten und eine Klageabweisung durch Prozessurteil vermieden werden und der Kl keine neue Klage erheben muss. Dies folgt aus dem Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH FamRZ 88, 943). Die beim unzuständigen Gericht erhobene Klage führt die Rechts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ergänzt § 1037 und regelt weitere Gründe für eine Beendigung des Schiedsrichteramtes außerhalb der Ablehnung des Schiedsrichters. Unausgesprochen liegt auch dieser Norm zu Grunde, dass es eine Beendigung des Schiedsrichteramtes kraft Gesetzes nicht gibt. Vielmehr bedarf es in allen Fällen einer Initiative der Beteiligten. Im konkreten Falle wie im Fall des § 10...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 13 § 36 I Nr 6 erfasst seinem Wortlaut nach hinsichtlich sämtlicher Verfahrensarten der ZPO negative Kompetenzkonflikte verschiedener Gerichte untereinander, soweit es um die örtliche und sachliche Zuständigkeit (zB AG gem § 23 GVG und LG gem § 71 GVG als Eingangsinstanz: BayObLG Beschl v 14.2.22 – 102 AR 190/21, Rz 14 – juris; BayObLG Beschl v 28.10.20 – 101 AR 114/20, R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Schiedsort Deutschland = nationaler op.

Rn 65 Der BGH wendet nur den nationalen op an, wenn es sich um einen inländischen Schiedsspruch handelt. Das gilt unabhängig davon, ob ausländische Parteien an dem Schiedsverfahren beteiligt waren oder ob ein ausländischer Schiedsrichter den Schiedsspruch erlassen hatte. Er begründet dies mit den Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (BGH NJW 09, 1749 [BGH 29.01.20...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungszweck.

Rn 1 Auch diese Norm dient dem Ziel, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und das gerichtliche Verfahren zu vereinfachen. Deshalb legt die Norm die Befugnisse mehrerer Bevollmächtigter im Verhältnis zu Gericht und Gegner in der Weise abschließend und zwingend fest, dass im Außenverhältnis jeder Einzelvollmacht hat. Anders als die StPO begrenzt die ZPO die Zahl der Bevol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen unzulässiger Pfändung.

Rn 18 Gg die unzulässige Zubehörpfändung ist die Vollstreckungserinnerung gem § 766, dann die sofortige Beschwerde nach § 793 gegeben. Der Rechtsbehelf steht dem Schuldner, jedem dinglich betreibenden Gläubiger und auch dem Zwangsverwalter zu. Sofern Zubehörgegenstände, die der Immobiliarvollstreckung unterliegen, im Wege der Mobiliarvollstreckung gepfändet worden sind, ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zur Thematik vgl Proske. Mit Hilfe des durch § 319 ermöglichten Berichtigungsbeschlusses soll es ermöglicht werden, eine Verfälschung des Richterspruchs, dh des vom Gericht in Wahrheit gewollten Entscheidung, durch ›technische Fehlleistungen‹ und ›banale Irrtümer‹ zu verhindern (BVerfG NJW 92, 1496; BGHZ 127, 74, 79 = NJW 94, 2832; BGH FamRZ 03, 1270). Das Berichtigungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung.

Rn 4 Materielle Rechtskraft iSv § 322 bedeutet Maßgeblichkeit der Entscheidung zwischen den Parteien. Stoßrichtung der materiellen Rechtskraft ist damit ein künftiges Verfahren über denselben Streitgegenstand, das durch die Rechtskraft verhindert werden soll. Die hL versteht die Rechtskraft als ne bis in idem und macht daher das Fehlen der materiellen Rechtskraft zu einer Sa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 21 Der Anwaltszwang soll sicher stellen, dass der schriftsätzliche Vortrag und insb Rechtsmittelschriften das Ergebnis der Durcharbeitung und Strukturierung des tatsächlichen und rechtlichen Streitstoffs unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rechtsstreits als rechtsförmlichen Verfahren und idS Ergebnis der persönlichen geistigen Arbeit des zugelassenen Rechtsanwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Unterschrift der Richter, die an der Entscheidung (nicht bloß an deren Verkündung) mitgewirkt haben, soll bestätigen, dass der Spruchkörper (nicht notwendigerweise jeder einzelne beteiligte Richter) das Urt, so wie es unterschrieben wird, für verbindlich erachtet und das abgefasste Urt dem Beratungsergebnis entspricht; Änderungen nach Unterschrift sind unzulässig (S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik.

Rn 1 Die ZPO enthält keine allgemeine Regelung über das Erlöschen der Prozessvollmacht. Die Vorschrift bestimmt ebenso wie § 87 lediglich, dass bestimmte Ereignisse nicht zu einem Erlöschen führen und begrenzt damit die Wirkungen des Erlöschens der Vollmacht nach den materiell-rechtlichen Vorschriften. Gründe der Rechtssicherheit und der Prozesswirtschaftlichkeit lassen es u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kritik.

Rn 8 In der Lehre findet die Rspr Zustimmung (ua Bilda NJW 83, 144; Musielak/Voit/Voit § 600 Rz 9 f), aber auch verbreitet Kritik, die eine fehlende Rechtsgrundlage für die Bindungswirkung geltend macht und diese ganz oder doch weitgehend ablehnt (ua Stürner ZZP 85, 424; MüKoZPO/Braun/Heiß § 600 Rz 19 ff; St/J/Berger § 600 Rz 26 f; Zö/Greger § 600 Rz 20). Daran ist richtig, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Gesetzgeber stellt mit dieser Norm den Schiedsspruch (der kein Hoheitsakt ist) einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt gleich. Diese Gleichstellung dient der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit. Die Parteien können dadurch sicher sein, ähnl wie vor einem staatlichen Gericht eine abschließende Entscheidung zu erhalten, die vollstreckbar ist. Allerdings wirft die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / a) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten

Rz. 127 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen, oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB). Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 82 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Von der Finanzverwaltung werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen teilweise folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds. auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert.

Rn 33 Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht grds dem eines gleichartigen Hauptsachewertes (BGH NJW 04, 3488; Schlesw OLGR 05, 217; Jena BauR 07, 934, LG Köln NZBau 13, 384). Der v ASt bei der Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Erhalt des Gutachtens den ›richtigen‹ Streitwert bezogen auf den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Auflösende Bedingung (Satz 2)

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach Satz 2 gilt die Bereicherung (i.S.d. Satzes 1) als auflösend bedingt erworben, soweit sie den Buchwert des Kapitalanteils übersteigt. Die tatsächliche Bereicherung des Erwerbers entspricht somit diesem Buchwert im Schenkungszeitpunkt.[2] Er bildet die Bemessungsgrundlage der endgültigen Steuerberechnung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Rz. 513 [Autor/St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist (Abs 2 S 1).

Rn 13 Die Rügefrist beträgt zwei Wochen (Abs 2 S 1). Es handelt sich um eine Notfrist iSd § 233, sodass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist. Die Frist beginnt nicht mit Zustellung des Urteils, sondern mit der Kenntniserlangung der Partei von der Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Dafür ist die positive Kenntnis der Partei oder ihres Prozessb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auslegung.

Rn 3 Für die Auslegung der VO gelten allgemeine Auslegungsgrundsätze, wie sie auch sonst im Unionsrecht anerkannt sind. Ferner müssen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts wertungsleitend berücksichtigt werden, etwa das Verbot der Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit (EuGH Slg 94, I-467) oder die Verwirklichung des Justizanspruchs und des Rechts auf ein faires Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sonstige Geldleistungen (§ 8 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 296 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ab dem VZ 2020 gehören auch die in § 8 Abs 1 S 2 EStG genannten Leistungen zu Einnahmen in Geld. Es handelt sich dabei um zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Nach den Ausführungen im Bericht des Finanzausschusses (BT-Drs 19/14909, 44) erfolgt die Einfügung von...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines zum Zuständigkeitsrecht nach der VO.

Rn 1 Die Zuständigkeitsordnung der VO 1215/2012 verdrängt, soweit anwendbar, vollständig das Zuständigkeitsregime des nationalen Prozessrechts nach der ZPO und anderen nationalen Prozessrechten. Art 4 I (bis 2015: ex-Art 2 I) beruht auf dem allgemeinen Prinzip des actor sequitur forum rei. Zur Aufrechterhaltung dieses Grundsatzes ist eine ausdehnende Anwendung anderer (beson...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Einzeltestament / IV. Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen

Rz. 27 Der Erblasser kann sein Testament auch widerrufen, indem er die bestehende Testamentsurkunde in der Absicht vernichtet, das Testament zu widerrufen (§ 2255 S. 1 Alt. 1 BGB). Die gleiche Wirkung hat es, wenn der Erblasser am bestehenden Testament Veränderungen vornimmt, durch die er seinen Willen zum Ausdruck bringt, seine schriftliche Willenserklärung aufheben zu woll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Frist.

Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ 186, 22, 25; zum VU Stuttg Ju...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdeschrift (Abs 2).

Rn 6 Die Beschwerde wird regelmäßig durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt (II 1). Die Vorschrift des S 2 über den Mindestinhalt einer Beschwerdeschrift ist durch das ZPO-Reformgesetz neu geschaffen worden. Ebenso wie § 519 II für die Berufungsschrift (vgl BTDrs 14/4722, 112) verlangt sie die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die (unbedingte) Erkl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Dienstverhältnis

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Ein Dienstverhältnis setzt voraus, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet, also die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (s. § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 LStDV, A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient prinzipiengestaltenden und definitorischen Zwecken. Als systembildende Grundlagennorm schränkt Abs 1 die Pfändung in das Arbeitseinkommen nach Maßgabe der §§ 850a–850i ein. Bei der Zwangsvollstreckung sichert der Staat nicht allein den Interessen des Gläubigers. Er muss auch die Belange des Schuldners wahren und die sozialen sowie gesamtwirtschaftli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form der Vollmacht.

Rn 12 Der Nachweis der wirksamen Erteilung der Vollmacht dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und ist durch Einreichung einer schriftlichen (Willens-)Erklärung über die Erteilung der Vollmacht an den Prozessbevollmächtigten in deutscher Sprache (Vollmachtsurkunde gemäß §§ 416, 371a) zu führen, die zu den Gerichtsakten genommen wird. Dies gilt in allen Verfahren, sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zur Nicht-/Anwendung der Vorschrift

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Intention des historischen Gesetzgebers lässt sich anhand der zugänglichen Materialien leider nicht ermitteln. Dass eine Gesetzeslücke geschlossen werden sollte, ist weder der Gesetzesbegründung[2] noch den späteren Erörterungen im Finanzausschuss[3] explizit zu entnehmen und daher nicht mehr als eine bloße Vermutung.[4] Der Gesetzentwurf[5] verweis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bewertung nach Durchschnittswerten (§ 8 Abs 2 S 10 EStG)

Rn. 527 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 8 EStG dürfen die obersten FinBeh der Länder mit Zustimmung des BMF für nicht von der SvEV erfasste Sachbezüge Durchschnittswerte festsetzen. Die so festgesetzten Werte sind als Verwaltungsanweisungen nur für die nachgeordneten FinBeh, nicht aber für die Gerichte bindend, werden von Letzteren jedoch zur Wahrung der Gleichmä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Wesen.

Rn 3 Eine gesetzliche Begriffsbestimmung findet sich für die materielle Rechtskraft weder in der ZPO noch im BGB. Über den Zweck, den Inhalt und das Wesen der materiellen Rechtskraft gibt es dementsprechend unterschiedliche Anschauungen. Zwar kommt den verschiedenen Rechtskrafttheorien eine wichtige Rolle bei der rechtstheoretisch richtigen Einordnung der Rechtskraftwirkunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Als Prozessvollmacht wird die spezielle Vollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten zur Prozessführung für den Vertretenen ermächtigt. Entspr ihrer Zweckbestimmung findet auf sie grds nur das Prozessrecht Anwendung. Dies gilt auch, soweit Prozesshandlungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden (zB Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr 5; BG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer.

Rn 40 Die Erinnerung erfordert keine Mindestsumme. Unstatthaft ist sie jedoch, wenn die Beschwer 200 EUR übersteigt, § 567 II, da dann die sofortige Beschwerde nach §§ 104 III, 567 I, § 11 I RPflG statthaft ist. Maßgebend ist die ganze oder tw Zu- oder Aberkennung von Kostenpositionen. Auch die Aberkennung nicht beantragter Kosten beschwert die Partei, da die Entscheidung ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 578 ff ZPO

Rn 1 Das Wesen des Wiederaufnahmeverfahrens besteht in der Beseitigung der Sperrwirkung der Rechtskraft. Ein unanfechtbar gewordenes Urt wird wieder anfechtbar, und das rkr geschlossene Verfahren wird neu verhandelt (Gaul ZZP 74, 49, 76–79; teils abw MüKoZPO/Braun/Heiß vor § 578 Rz 8, 9 mwN). Veranlasst ist die Wiederaufnahme, wenn das geschlossene Verfahren schwerste prozes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Reichweite und Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 8 Der Beschl ist für das Adressatgericht bindend, insoweit allerdings nur hinsichtlich der Rechtswegfrage (§ 17a II 3), nicht indes bei anderweitiger sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit innerhalb seines Rechtswegs (BAG NJW 96, 742; OVG NRW Beschl v 31.1.24 – 4 E 72/24 – juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl v 6.6.17 – 1 SHa 2/17 – juris; Hamm Beschl v 3.11.16 – III-1 ...mehr