Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Verknüpfung mit der Behandlung im Staat, in dem die Förderbetriebsstätte besteht (Abs. 3)

(3) 1 Abweichend von Absatz 2 ist das Explorationsrecht der Förderbetriebsstätte zum Zeitpunkt der Aufnahme der Fördertätigkeit zuzuordnen, wenn das Bergbauunternehmen oder das Erdöl- oder Erdgasunternehmen nachweist, dass der Staat, in dem die Förderbetriebsstätte liegt, ebenfalls von dieser Zuordnung ausgeht. 2 Die Zuordnung ist beizubehalten, solange der Staat, in de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung (Abs 3 S 3–5).

Rn 15 Für die Verjährung (§§ 195, 199) der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung u auf Zinsen enthält III 3–5 besondere Regelungen; diese sind auf Ansprüche aus Schuldbeitritt entspr anwendbar (Celle WM 07, 1319, 1323). Nach III 3, der auch für Immobiliardarlehen gilt, ist ihre Verjährung vom Eintritt des Verzugs nach I an (Frankf NJW-RR 13, 566, 567; Dresd ZIP 17, 221, 222) bi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Potestativ- und Wollensbedingung.

Rn 6 Bei der Potestativbedingung sind die Wirkungen des Rechtsgeschäfts an ein Verhalten geknüpft, das im Belieben einer der Parteien steht. Diese kann also durch Vornahme oder Unterlassen der entspr Handlung die Wirkungen des Rechtsgeschäfts herbeiführen oder beenden. Die Potestativbedingung knüpft insofern nicht unmittelbar an den Willen einer Partei, sondern lediglich an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Art 4 enthält die grundlegende Anknüpfungsregel für unerlaubte Handlungen. Diese wird durch die Möglichkeit der Rechtswahl (Art 14) sowie eine Reihe spezieller Anknüpfungsregeln (Art 5 ff) modifiziert. Art 4 I geht vom Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt, aus; Abs 2 und 3 sehen Möglichkeiten für abweichende Anknüpfungen vor. Die Grundanknüpfung des Art 4 I tr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern sowie Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 1190 [Autor/Stand] Keine Funktionsverlagerung bei Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen. Eine Funktionsverlagerung liegt nicht vor, wenn ausschließlich Wirtschaftsgüter veräußert oder zur Nutzung überlassen werden bzw. wenn nur Dienstleistungen erbracht werden. Während diese Negativabgrenzung zur allgemeinen Definition de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht.

Rn 1 Für alle seit dem 17.12.09 abgeschlossenen Verträge gilt vor deutschen staatlichen Gerichten die unionsrechtliche VO (EG) Nr 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM I) (ABl 2008 L 177/6, geändert durch Berichtigung v 24.11.09 ABl 2009 L 309/87), Art 28 ROM I. ROM I ist ua Teil des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherhe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Keine Funktionsverlagerung unter fremden Dritten

Rz. 1196 [Autor/Stand] Vorgang zwischen unabhängigen Dritten. Eine Funktionsverlagerung liegt außerdem nicht vor, wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde. Dies war im früheren Recht noch ausdrücklich geregelt (vgl. § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV 2008), ist in der FVerlV 2022 indessen nicht m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1598 BGB – Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf.

Gesetzestext (1) 1Anerkennung, Zustimmung und Widerruf sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. 2Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam. (2) Sind seit der Eintragung in ein deutsches Personenstandsregister ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 8 Praktisch wichtige Anwendungsfälle der Einwilligung iSv I sind die Verkaufskommission (§§ 383 ff HGB) und der verlängerte Eigentumsvorbehalt (s § 449 Rn 20 ff). Auch ohne ausdrückliche Einwilligung ist der Vorbehaltskäufer idR stillschweigend zur Weiterveräußerung der Ware in eigenem Namen ermächtigt (BGHZ 68, 199, 202). Die Ermächtigung steht aber unter der Bedingung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine kollisionsrechtliche Sonderregel für dingliche Rechte an bestimmten Arten von Transportmitteln. Bei diesen Transportmitteln brächte die Anknüpfung an die lex rei sitae nicht die erstrebte Rechtssicherheit infolge der häufigen Veränderung des Lageorts. Sie würde insofern nicht den Verkehrsinteressen gerecht. Art 45 I knüpft stattdessen an das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Musterwiderrufsbelehrung.

Rn 13 Rechtssicherheit im Zusammenhang mit seinen Informationspflichten aus Art 246a § 2 I 1 EGBGB und Art 246b § 2 I EGBGB bietet dem Unternehmer die Musterwiderrufsbelehrung der Anlage 1 zu Art 246a § 1 II 2 EGBGB bzw der Anlage 3 zu Art 246b § 2 III EGBGB (eingehend Schürnbrand JZ 15, 974 sowie allg Damler Das gesetzlich privilegierte Muster im Privatrecht 15). Bedeutung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Rn 17 Wegen der zurückgegangenen Bedeutung der Art 40 ff wird hier nur noch auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen, für die Art 40 weiterhin gilt (sehr krit zur Tauglichkeit der Anknüpfungsregeln für diese Fallgruppe allerdings Wais RabelsZ 23, 76, 88 ff), eingegangen. Rn 18 [nicht besetzt] Rn 19 Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen werden idR als deliktsrechtlich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Neufassung durch das ATADUmsG

Rz. 240 [Autor/Stand] Neufassung des § 6 durch das ATADUmsG. Durch das ATADUmsG[2] wurde das AStG vom 8.9.1972[3], das zuletzt durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (hierzu und den weiter bevorstehenden Änderungen s. Rz. 14 f.) angepasst worden ist, umfangreich geändert (Änderungsgesetz). Art. 5 Nr. 4 des ATADUmsG führte zu einer vollständigen Neufassung des § 6. Hierdurch wurde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

1. die Person a) an dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige an dieser Person mindestens zu einem Viertel unmittelbar oder mittelbar an dem gezeichneten Kapital, den Mitgliedschaftsrechten, den Beteiligungsrechten, den Stimmrechten oder dem Gesellschaftsvermögen beteiligt (wesentlich beteiligt) ist oder ... Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Satz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Widerlegung der Zuordnungsvermutung (Satz 2)

2 Eine Personalfunktion ist einer Betriebsstätte jedoch nicht zuzuordnen, wenn die Personalfunktion 1. keinen sachlichen Bezug zur Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte aufweist und 2. an weniger als 30 Tagen innerhalb eines Wirtschaftsjahres in dieser Betriebsstätte ausgeübt wird. Rz. 3016 [Autor/Stand] Negativabgrenzung. § 4 Abs. 1 Satz 2 BsGaV enthält eine Negativabgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschlussmängel.

Rn 13 Im Interesse einer im Vereinsrecht erforderlichen einfachen Lösung sind nach hM fehlerhafte Beschlüsse ohne weiteres nichtig, es wird also nicht nach §§ 241 ff AktG analog zwischen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage unterschieden (BGH NJW 08, 69, 72 [BGH 02.07.2007 - II ZR 111/05]; Brandbg ZStV 19, 192; Hamm ZStV 22, 67). Der Verein kann aber in seiner Satzung bestimme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Tatsachenkenntnis.

Rn 13 Gemeint ist die Kenntnis jener Tatsachen, aus denen der Anspruch herzuleiten ist (BGH NZI 23, 872 [BGH 27.07.2023 - IX ZR 138/21] Rz 16). Sie ist vorhanden, wenn der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gg eine bestimmte Person eine Klage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Vollmacht.

Rn 37 Die vom Erblasser erteilte Vollmacht (zur Prokura Rn 31) erlischt im Zweifel nicht mit seinem Tod (Zweibr DNotZ 83, 104 [OLG Zweibrücken 01.03.1982 - 3 W 12/82]). Ein Erlöschen ist auch dort nicht anzunehmen, wo der Bevollmächtigte Miterbe (Schlesw FGPrax 14, 206 [OLG Rostock 02.06.2014 - 3 W 24/13]) oder sogar Alleinerbe geworden ist. In diesem Fall ist das Fortbesteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Schick- oder Bringschuldcharakter der Geldschuld.

Rn 1 Nach seinem Wortlaut stellt § 270 eine Zweifelsregel für Fälle auf, bei denen zweifelhaft ist, wo der Zahlungsort für Geldschulden liegt. Auf diese gesetzliche Auslegungshilfe ist auch zurückzugreifen, wenn die Parteien gar keine Vereinbarung getroffen haben (Soergel/Forster § 270 Rz 1). Der Leistungsort liegt mangels anderer Regelung gem §§ 269 I, 270 IV am Wohnsitz de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Da die Beifügung von Bedingungen zu einem Rechtsgeschäft eine wesentliche Komponente der vertraglichen Gestaltungsfreiheit ist, sind Rechtsgeschäfte grds bedingungsfreundlich. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtserwerb ins Grundbuch einzutragen ist (Zweibr NJW-RR 08, 1395 [OLG Zweibrücken 01.02.2008 - 3 W 3/08] für bedingtes Sondernutzungsrecht). Gesetzlich von der Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, Art 4 II.

Rn 8 Vorrang ggü der Grundanknüpfung nach Art 4 I hat die Anknüpfung an einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt von Schädiger und Geschädigtem nach Art 4 II (zu rechtspolitischer Kritik an dieser Regelung und Gegenargumenten Dornis EuLF 07, I-152 ff). Dieser autonom auszulegende Anknüpfungspunkt wird für Gesellschaften, Vereine und juristische Personen sowie für natürliche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatsächlicher (konkreter) Fremdvergleich

Rz. 691 [Autor/Stand] "Klassischer" Fall des Fremdvergleichs. Der tatsächliche Fremdvergleich,[2] der allgemein als der "klassische" Fall des Fremdvergleichs betrachtet wird, ist nach Ansicht der OECD "die direkteste und verlässlichste Methode für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes"[3] und daher idealerweise für die Beurteilung sämtlicher konzerninternen Liefer- und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2348 BGB – Form.

Gesetzestext Der Vertrag nach § 2346 bedarf der notariellen Beurkundung. Rn 1 Notarielle Beurkundung (§ 128) ist zum Schutz (vgl § 17 BeurkG) und zur Warnung der Beteiligten sowie zur Sicherung der Beweisbarkeit angeordnet. Ein Prozessvergleich ersetzt gem § 127a die Beurkundungsform; das Erfordernis persönlicher Anwesenheit (§ 2347) besteht aber auch hier. Die Parteien müss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 11 Ein Brief geht durch Einwurf in den Briefkasten des Empfängers am selben Tag zu, wenn gem der Verkehrsanschauung nach diesem Zeitpunkt noch mit einer Leerung gerechnet werden kann (BGH NJW 19, 1151 [BGH 14.02.2019 - IX ZR 181/17] Tz 11; NJW 04, 1320, 10 [BGH 21.01.2004 - XII ZR 214/00] Uhr). Nach der jüngsten Rspr des BAG soll die Verkehrsanschauung durch die allgemein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 2 ROM II – Außervertragliche Schuldverhältnisse.

Gesetzestext (1) Im Sinne dieser Verordnung umfasst der Begriff des Schadens sämtliche Folgen einer unerlaubten Handlung, einer ungerechtfertigten Bereicherung, einer Geschäftsführung ohne Auftrag (›Negotiorum gestio‹) oder eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (›Culpa in contrahendo‹). (2) Diese Verordnung gilt auch für außervertragliche Schuldverhältnisse, deren Ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Art 8 bezieht sich auf Rechte des geistigen Eigentums. Das können nach Erw 26 zB Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, das Schutzrecht sui generis für Datenbanken sowie gewerbliche Schutzrechte sein (ausf Sack WRP 08, 1405, 1406 f; Grünberger ZVglRWiss 09, 134, 140 ff). Unerheblich ist die Entstehung des Schutzes (durch staatlichen Hoheitsakt oder formlos, zB durch Erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Herausgabeansprüche und §§ 2018, 2130 und 2362 (I Nr 2).

Rn 3 Für Ansprüche aus einem eingetragenen dinglichen Recht bzw durch Widerspruch gesicherten Recht ist in § 902 I 1, II die Unverjährbarkeit angeordnet (§ 902 Rn 2). Im Übrigen gilt, dass, wenn auch erst in 30-jähriger Frist, doch selbst Herausgabeansprüche aus dinglichen Rechten als solchen, die als absolute Rechte an Sachen diese selbst ergreifen (zu § 1028 I 1 s BGH NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kausalität.

Rn 221 Bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers nimmt die Rspr für die Kausalität zwischen Pflicht- und Rechtsgutverletzung eine Beweislastumkehr vor, sofern der Fehler geeignet war, eine derartige Rechtsgutverletzung herbeizuführen, wobei die Möglichkeit von Mitursächlichkeit genügt (dazu insb BGHZ 159, 48, 55 f mN zur früheren Rspr; NJW 05, 427, 428; 2072, 2073; BGHZ ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Lizenzierung des Firmennamens und Markenüberlassung

Rz. 2628 [Autor/Stand] Recht auf Führen des Firmennamens. Die Finanzverwaltung lehnt die Zahlung eines Entgelts für das Recht, einen Firmennamen zu führen, ab. So heißt es in Tz. 3.55 der VWG VP 2023: "Die bloße Nutzung eines Unternehmenskennzeichens innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ohne die Überlassung von Markenrechten oder anderen immateriellen Werten is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entwicklung von § 1 Abs. 4

Rz. 2781 [Autor/Stand] Rechtslage bis 2012 einschließlich. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" war bis einschließlich 1991 in § 1 gesetzlich nicht definiert. Der BFH ging in seinem Urt. v. 30.5.1990 – I R 97/88[2] davon aus, dass der Begriff unter Veranlassungsgesichtspunkten auszulegen sei, sodass alle Beziehungen, die ausschließlich durch ein Gesellschaftsverhältnis veranlass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Verlagerungsbegriff nach der FVerlV 2008

Rz. 1147 [Autor/Stand] Definition der "Verlagerung" gem. § 1 Abs. 2 FVerlV 2008. Für Verlagerungsvorgänge, die vor Geltung der novellierten FVerlV 2022 (VZ, die nach dem 31.12.2021 beginnen) realisiert wurden, ist weiter der Verlagerungsbegriff maßgebend, wie er in der FVerlV 2008 niedergelegt war. Danach liegt eine Funktionsverlagerung vor, wenn "ein Unternehmen (verlagernd...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Reform durch das AbzStEntModG 2021

Rz. 1109 [Autor/Stand] Neuregelung des Tatbestands der Funktionsverlagerung. Mit dem AbzStEntModG vom 2.6.2021[2] wurden die Verrechnungspreisregeln in § 1 umfangreich überarbeitet und neu strukturiert (vgl. dazu Rz. 14.2). Dies führte dazu, dass sich die Regelungen zur Funktionsverlagerung, die seit dem UntStRefG 2008 in § 1 Abs. 3 Sätze 9, 10 verortet waren, nun mit folgen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängel des Grundgeschäfts.

Rn 20 Mängel des Grundgeschäfts lassen die Wirksamkeit der Vollmacht nach dem Abstraktionsprinzip (s Rn 4) grds unberührt (Bork Rz 1491). Ausnahmsweise kann sich ein Mangel des Grundgeschäfts aber auch auf die Vollmacht erstrecken. Anerkannt ist das bei der sog Fehleridentität, wenn der Grund für die Nichtigkeit des Grundgeschäfts auch die Vollmacht erfasst sowie in Fällen, ...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Honorarvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden. Gegenleistung für das Honorar ist die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Honorarvereinbarungen zwischen einem Arbeitsvermittler und einem Arbeitgeber regelt das SGB III in Bezug auf die Vermittlung eines Arbeitnehmers nicht (mehr). Solche Verträge richten sich nach priv...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für vorläufige Leistungen bei Unsicherheit über die Rechtslage und bei Unsicherheit über den entscheidungserheblichen Sachverhalt der Bundesagentur für Arbeit und die Folgen daraus. Damit schafft der Gesetzgeber eine praxisnahe Regelung und eröffnet den Zugang zu Sozialleistungen i. S. d. § 17 SGB I auch in Fällen, in denen das...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen, zur Befriedigung von Erstattungsansprüchen gegen den Leistungsempfänger auf dessen Ansprüche gegen Dritte zuzugreifen. Dazu kann die jeweilige Agentur für Arbeit einen Forderungsübergang von Ansprüchen des Erstattungspflichtigen auf sich bewirken. Damit verfolgt der Gesetzgeber den Zweck...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 3 UStG beruht auf Art. 144, Art. 146 Abs. 1 Buchst. e und Art. 142 MwStSystRL. Rz. 19 Nach Art. 144 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die sich auf die Einfuhr von Gegenständen beziehen und deren Wert gemäß Art. 86 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Rz. 20 Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL b...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Gesetzeszweck

Rz. 2 Durch die Einführung des Schriftformerfordernisses sollten zum einen die Arbeitsgerichte von unergiebigen Rechtsstreitigkeiten entlastet werden, wie etwa über die Frage, ob überhaupt eine Kündigung vorliegt (z. B. wenn der Arbeitgeber wutentbrannt zum Arbeitnehmer sagt, er wolle ihn nicht mehr sehen).[1] Zum anderen dient die Schriftform der Stärkung der Rechtssicherhe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.8.1 Kündigung

Rz. 85 Das bedeutet für die (Beendigungs-)Kündigung, dass die auf einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Willenserklärung in der unterschriebenen Urkunde enthalten sein muss. Das Kündigungsschreiben braucht das Wort "Kündigung" nicht zu enthalten.[1] Maßgeblich ist, ob bei Auslegung der Erklärung vom objektiven Empfängerhorizont (§ 133 BGB) erkennbar wird,...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich: Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Rz. 16 Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 623 Halbsatz 1 BGB gilt das Schriftformerfordernis nur für die Beendigung von "Arbeitsverhältnissen", also der Rechtsbeziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vgl. § 611a BGB). § 623 BGB gilt nicht für die Aufhebung von Umschulungsverträgen i. S. d. §§ 58 ff. BBiG.[1] Weder direkt noch analog von § 623 BGB erfasst werden die Recht...mehr

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Sauer, SGB IX § 191 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Verordnungsermächtigung des § 191 steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Rechtsgrundlagen für Assistenzleistungen zur Ermöglichung und Stärkung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, und zwar dergestalt, dass § 191 die detaillierte Ausgestaltung von individuellen Ansprüchen auf Arbeitsassistenzleistungen gewährleistet und damit ein hohes Maß ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 626 BGB beruht auf dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass sich die Parteien eines Dauerschuldverhältnisses bei unzumutbarer Belastung vom Schuldverhältnis lösen können. Dieser Grundsatz hat mittlerweile in § 314 BGB, lex generalis zu § 626 BGB, eine weitere Ausprägung erfahren. Dementsprechend gilt § 626 BGB für beide Arbeitsvertragsparteien gleichermaßen; deshalb kan...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 14 Die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung verbundene und mit dem Jahressteuergesetzes 2024 eingeführte Übergangsvorschrift (§ 28 Abs. 3 Satz 4 in der ab 6.12.2024 geltenden Fassung)

Rz. 44 § 28 Abs. 3 Satz 4 BEEG in der ab 6.12.2024 geltenden Fassung regelt, ab welchem Zeitpunkt die mit Art. 43 Nr. 1 des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) v. 2.12.2024[1] eingeführten redaktionellen Änderungen der sog. "Ausländerklausel" des § 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) und b) BEEG (für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer), die infolge der Änderung des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 7 Anzeigepflichten und verfahrensrechtlichen Folgen

Die nach § 13 GrEStG als Steuerschuldner beteiligten Personen haben Änderungen im Gesellschafterbestand einer Gesamthand bei Gewährung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen, nachdem sie von dem anzeigepflichtigen Vorgang Kenntnis erhalten haben. Die Anzeigepflicht besteht unab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 23 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.1 Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.2 Freistellung

In Betrieben mit in der Regel mehr als 199 Arbeitnehmern sind ein und mehr Betriebsratsmitglied/er von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats nach Maßgabe des § 38 BetrVG freizustellen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass bei den in § 38 BetrVG aufgeführten Betriebsgrößen jedenfalls Betriebsratstätigkeit anfällt, die die gesamte Arbei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietminderung – Begriff, Hö... / 1.1.2 Minderung bei abweichender Fläche

Haben die Vertragsparteien eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Größe der Mietsache getroffen, so kann eine Abweichung hiervon einen Mangel darstellen. Hinweis Beschaffenheitsvereinbarung und Beschreibung Diese ist jedoch abzugrenzen von der bloßen Beschreibung des Mietobjekts. Ist die Fläche im Mietvertrag genannt, handelt es sich regelmäßig allein deswegen um ei...mehr