Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Endet das Amt eines Schiedsrichters, ohne dass das schiedsgerichtliche Verfahren durch Schiedsspruch seinen normalen Abschluss gefunden hat, so gibt die Norm eine Möglichkeit, durch Bestellung eines Ersatzschiedsrichters die ursprüngliche Schiedsvereinbarung und das auf ihr beruhende Schiedsverfahren weiterzuführen. Die Norm dient also der Kontinuität und der Rechtssich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Justizförmigkeit.

Rn 39 Wiederholt hat das BVerfG darauf hingewiesen, dass sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ein Anspruch auf Rechtssicherheit und Berechenbarkeit des Verfahrens, also auf Justizförmigkeit ergebe (BVerfGE 2, 403; 49, 164; BVerfG NJW 98, 3703; NZA 01, 118).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsmittel in Familiensachen.

Rn 1 Der 5. Abschn regelt die Rechtsmittel gg erst- u zweitinstanzliche Endentscheidungen. Die Vorschriften gelten gem § 113 I 1 auch für Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 121, 112), werden aber v § 117 u den dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO über die Berufung ergänzt (s § 117 Rn 2 ff). Auf Rechtsmittel in fG-Familiensachen, auch als Folgesache, finden allein §§ 58...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine Regelung über die Entscheidung und deren Anfechtbarkeit bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ihr Zweck ist die Erhöhung der Rechtssicherheit.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 271 dient neben der Verfahrensbeschleunigung auch der Rechtssicherheit wegen der Rechtshängigkeitswirkungen (§ 261). Die Aufforderung nach Abs 2 ermöglicht dem Bekl eine frühzeitige Verteidigung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie jedes Rechtsmittel ist auch die Berufung fristgebunden. Das dient der Rechtssicherheit; denn es soll, insb im Interesse des Obsiegenden, möglichst zeitnah nach dem Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung feststehen, ob sie formell rkr ist, also mit einem Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden kann. Die Vorschrift berücksichtigt daneben auch die Interessen des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektive Beweislast.

Rn 59 Die objektive Beweislast oder Feststellungslast betrifft die Frage, zu wessen Nachteil es geht, wenn das Vorhandensein bzw Nichtvorhandensein eines entscheidungserheblichen Tatbestandsmerkmals ungeklärt bleibt. Sie dient der Überwindung eines non liquet und sichert damit gleichzeitig die aus dem Justizgewährungsanspruch folgende Entscheidungspflicht des Gerichts. Obwoh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Rein deklaratorisch schränkt die Norm den Umfang der gerichtlichen Tätigkeit auf denjenigen Bereich ein, der vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Die Norm dient damit va der Rechtssicherheit.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung spezieller Fragen zum Sachverständigenbeweis hebt das Gesetz dieses Beweismittel in bemerkenswerter Weise hervor. Angesichts des weiten Spielraums, den ein Schiedsgericht bei Beweisfragen hat (§ 1042 IV 2), wären die Regelungen dieser Norm überwiegend nicht zwingend erforderlich gewesen. Durch die Festlegung und die Hervorhebung einzelner Aspekte wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Es soll eine doppelte Prozessführung ausgeschlossen werden, um Verzögerung und Verteuerung des Prozesses zu verhindern (Prozesswirtschaftlichkeit) und divergierende gerichtliche Entscheidungen über denselben Streitgegenstand und zwischen denselben Parteien zu vermeiden (Rechtssicherheit).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 1 Im Geltungsbereich des Anwaltszwangs (§ 78 Rn 14 f) ist die Vollmacht umfassend und nicht beschränkbar, die im Innenverhältnis zwischen Partei und Anwalt möglichen Einschränkungen wirken grds nur in dem gesetzlich zugelassenen Umfang ggü Gericht und Gegner (BGH NJW 87, 130; NZM 00, 382). Da die Norm der Klarheit und Rechtssicherheit bezogen auf die Handlungsbefugnisse d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Wirksamkeit gerichtlicher Handlungen (Abs 3)

Rn 7 Abs 3 bestimmt, dass Handlungen eines örtlich unzuständigen Gerichts wirksam sind. Auch diese Regelung dient der Rechtssicherheit. Zweifel bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit können so nicht zu Lasten der Beteiligten gehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testierfähigkeit / V. Betreuung

Rz. 83 Mit einer angeordneten Betreuung geht nicht regelmäßig eine Testierunfähigkeit einher;[157] die Testierfähigkeit einer volljährigen Person wird vermutet, auch wenn eine Betreuung besteht.[158] Bis zum Beweis des Gegenteils ist vom Grundsatz der Testierfähigkeit auszugehen. Es ist das Augenmerk darauf zu richten, dass eine Betreuung auch bei bestehender Geschäftsfähigk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 330 kann der Bekl bei Säumnis des Kl ohne sachliche Prüfung des gg ihn geltend gemachten Anspruchs ein der Rechtskraft fähiges Urt auf Abweisung der Klage erreichen (RGZ 7, 395, 397; BGHZ 35, 338, 341; 153, 239, 243). Die CPO wich damit von früheren Prozessordnungen ab, in denen das Versäumnisurteil gg den Kl ein Prozessurteil war, so dass eine neue Klage erhoben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm soll durch Festlegung auf einen normativen Streitwert (§ 3 Rn 4) der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung und Vereinfachung dienen (MüKoZPO/Wöstmann § 9 Rz 1). Sie erfasst alle Streitwertarten, soweit nicht für den GeS §§ 41 V, 42, 49 GKG, § 41 FamGKG Spezialregelungen enthalten. Bei streitwertunabhängiger sachlicher Zuständigkeit wie etwa nach § 23 Nr 2 GVG bed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensabschluss und Verjährung.

Rn 4 Mit dem Eingang des Antrags bei einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle wird gemäß § 204 I Nr 4 BGB nF die Verjährung gehemmt. Dies bedeutet gemäß § 209 BGB, dass der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Der Zeitraum der Hemmung der Verjährung dauert somit vom Eingang des Antrags bei der Streitbeilegungsste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen der Antragsrücknahme.

Rn 7 Falls noch keine Endentscheidung ergangen ist, wird das Verfahren durch die Antragsrücknahme beendet und es ist nur noch über die Kosten zu entscheiden (§§ 81 ff). Abs 2 regelt diese Wirkungen nicht, sondern befasst sich nur mit dem speziellen Fall der bereits ergangenen, aber noch nicht rechtskräftigen Endentscheidung, die nach Abs 2 S 1 automatisch wirkungslos wird. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 387 will einerseits zugunsten der Parteien zügig Klarheit schaffen, ob der Zeuge zu Recht das Zeugnis verweigert, andererseits aber sowohl für den Zeugen (mit der Möglichkeit des Instanzenzuges, § 387 III) als auch für das Gericht Rechtssicherheit hinsichtlich gem § 390 zu ergreifender Maßnahmen herstellen. Deshalb ist die Zwischenentscheidung durch Zwischenurteil (ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswirkungen.

Rn 8 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist beendet. Ein etwa eingeleitetes Erinnerungs- bzw Beschwerdeverfahren ist erledigt (Ddorf NJW 74, 1714; zur Kostenentscheidung in diesem Fall vgl § 104 Rn 49). Über einen Rechtsbehelf ist nicht mehr in der Sache zu entscheiden Der erlassene Kfb verliert ohne Weiteres seine Wirkung. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist er – deklaratoris...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 318 dient der Rechtssicherheit. Das vom Gericht erlassene Urt wird mit der Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) nach außen wirksam und verbindlich. Mit dem Geltungsanspruch des Urteils als einer staatlichen Entscheidung, auf deren Verbindlichkeit sich die Parteien einrichten und einrichten können müssen, wäre es nicht vereinbar, wenn das Gericht seinen Ausspruch jed...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit des Pfandrechts.

Rn 2 Im Verteilungsverfahren wird die materiell-rechtliche Berechtigung der Forderungen nicht geprüft. Geprüft wird allerdings die Wirksamkeit der Pfändungen, offensichtlich unwirksame Pfändungen dürfen nicht aufgenommen werden. Nur anfechtbare Pfändungen müssen ebenso aufgenommen werden wie solche, bei denen die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt ist. Es kommt nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Gewillkürte Prozessstandschaft

Rn 17 Die gewillkürte Prozessstandschaft eröffnet die Möglichkeit, eine fremde Rechtsposition aufgrund einer als Prozesshandlung zu deutenden Ermächtigung (BGH MDR 15, 1031 Rz 21; NJW 89, 1932, 1933) des Rechtsinhabers mit Wirkung für diesen geltend zu machen. Der Prozessgegner ist vor einer doppelten Inanspruchnahme durch die Einrede der Rechtshängigkeit (§ 261 Abs 3 Nr 1) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 4 Der Hinweis hat grds vor der Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zu erfolgen. Dies kann – mündlich – in der Güteverhandlung (§ 278) oder zu Beginn der mündlichen Verhandlung vorgenommen werden, zweckmäßig erscheint jedoch die schriftliche Form im Vorfeld gem § 273 I. Der Hinweis kann jederzeit im Verlauf des Verfahrens nachgeholt werden, selbst nach Schluss der mün...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 892 soll die Vollstreckung sicherstellen und dient der Rechtssicherheit: Da dem Gläubiger nur eingeschränkt Selbsthilfe nach § 229 BGB erlaubt ist, gewährt § 892 staatliche Hilfe für den Fall, dass sich der Schuldner einer Vollstreckung widersetzt. Die Norm erfasst und ergänzt somit die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen nach § 887 und zur Erzwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 828 regelt die funktionelle, sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in alle Arten von Geld- und Sachforderungen nach den §§ 829–856 und von sonstigen Vermögensrechten gem den §§ 857–863 (Musielak/Voit/Flockenhaus § 828 Rz 1). Die Sachpfändung von Mobilien, §§ 808 ff, und Immobilien, §§ 864 ff, wird nicht erfasst. Bezweck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Formalisierung der Kernverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Rn 7 Die Schaffung eines für alle Verfahren geltenden ›allgemeinen Teils‹ in Buch 1 des FamFG ist nicht gelungen. Zwar schafft seine deutliche Anlehnung an die Regeln des Zivilprozesses (zB in den §§ 17–21, 30–34, 38, 41–48) mehr Rechtssicherheit, stört aber das Verfahren für die nichtstreitigen Kernverfahren erheblich (Maass ZNotP 06, 282, 283). Diese methodische Diskrepanz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Rücknahme.

Rn 26 Der Antrag kann – ganz oder tw – bis zur Rechtskraft des Kfb zurückgenommen werden. Der Antragsteller hat nach § 269 III 2 analog die Kosten zu tragen (AG Frankfurt JurBüro 20, 659, 660). Ist der Kfb bereits erlassen, bedarf die Rücknahme des Festsetzungsantrags der Zustimmung des Gegners (Lappe RpflStud 94, 153). Der Kfb verliert mit Rücknahme entspr § 269 III 1 seine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm baut auf § 1034 auf und regelt die wichtige Frage der Bestellung des einzelnen Schiedsrichters oder aller Schiedsrichter. Dabei sieht das Gesetz wiederum die Möglichkeit vor, dass die Parteien die Bestellung vereinbaren. Es wird aber auch ausf geregelt, wie im Einzelnen vorzugehen ist, wenn eine Parteivereinbarung fehlt. Die Norm ist also einerseits technischer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Mit § 109 wird ein ggü dem Klageverfahren vereinfachtes, beschleunigtes (keine obligatorische mündliche Verhandlung) und verbilligtes (kein Anwaltszwang) zweistufiges Verfahren zur Rückerlangung der Sicherheit eröffnet, welches in allen in § 108 Rn 1 genannten Fällen der Sicherheitsleistung, mithin auch im Falle des § 110, und bei allen Arten von Sicherheitsleistungen a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt des Abs 1.

Rn 1 Die Vorschrift stellt die zentrale Regelung der materiellen Rechtskraft dar. Sie bestimmt, inwieweit der Inhalt eines Urteils über den Rechtsstreit hinaus maßgeblich ist, im Gegensatz zur formellen Rechtskraft nach § 705, die eintritt, wenn eine rechtskraftfähige Entscheidung mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (vgl § 705 Rn 1). Die beiden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Materiell-rechtliche Einwände.

Rn 9 Einwendungen, die gg den titulierten Anspruch selbst gerichtet sind, und die dem Schuldner zustehen, kann der Gläubiger nur erheben, soweit sie der Schuldner gem § 767 II noch erheben könnte (BGH NJW 74, 2284 [BGH 11.07.1974 - II ZR 1/73]; str Wieczorek/Schütze/Storz Fn 39 mwN). Mit der Widerspruchsklage wird nur die Frage des besseren Rechtes geklärt, andere Gründe, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht erfasste Vertragsgestaltungen.

Rn 6 Im Interesse der Rechtssicherheit (Rn 1) ist die Norm einer erweiternden Auslegung oder gar der Analogie nicht zugänglich. Mietähnliche Nutzungsverhältnisse werden daher, anders als bei § 41 GKG, nicht erfasst (hM BGH NZM 99, 189; BayObLG JurBüro 95, 27; St/J/Roth § 8 Rz 2; MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 6; ThoPu/Hüßtege § 8 Rz 2; einschränkend Musielak/Voit/Heinrich § 8 Rz 2)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck.

Rn 19 Die in Abs 3 vorgesehene absolute Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Ende der versäumten Frist, die nicht verlängert werden kann und gg deren Versäumung Wiedereinsetzung nicht möglich ist, dient der Absicherung der formellen Rechtskraft und Rechtssicherheit und kann damit naturgemäß zu unbillig erscheinenden Ergebnissen führen. Es überrascht daher nicht, dass die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 550 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Mit dem durch das StReformG 1990 eingefügten § 8 Abs 3 EStG hat der Gesetzgeber eine grds Neuregelung der Belegschaftsrabatte angestrebt. Ziel der Neuregelung war "die Verbesserung der steuerlichen Gerechtigkeit und die Herstellung von Rechtssicherheit, weil die in diesem Bereich bisher bestehenden Verwaltungsregelungen keine eindeutigen Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift stellt strenge formale Anforderungen an die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen das Berufungsverfahren in Gang gesetzt werden kann. Dies ist gerechtfertigt, weil mit der rechtzeitigen Einlegung der Berufung der Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils gehemmt wird (§ 705 S 2). Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Streitwertarten.

Rn 1 Die Norm soll durch Festlegung auf einen normativen Streitwert (§ 3 Rn 4) der Rechtssicherheit dienen (MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 1 f). Nach § 8 bestimmen sich der ZuS und der ReS (BGH JurBüro 06, 369; WuM 08, 417, MDR 25, 127); ist der str Zeitraum ungewiss, wird § 9 analog herangezogen (BGH WuM 08, 417; 17, 162; 19, 45 [BGH 29.11.2018 - III ZR 222/18]; GE 19, 596, WuM 20...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Veränderung der die Zuständigkeit begründenden Umstände (Abs 2).

Rn 6 Nach Abs 2 bleibt die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei Veränderung der sie begründenden Umstände erhalten. Zweck der Regelung ist die Gewährleistung von Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und das Bedürfnis der raschen Klärung der Erstzuständigkeit des entscheidenden Gerichts. Die Regelung ist deshalb ausnahmslos eng auszulegen und gestattet keine Ausn (Hambg MDR ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendige Schriftform.

Rn 2 Das FamFG enthält – anders als die ZPO – für Anträge und Erklärungen kein allgemeines Erfordernis der Schriftform. Dies war früher nur in einzelnen Vorschriften, wie § 64 Abs 2, geregelt. Dies wurde zum 19.7.24 wieder aufgenommen durch Unterzeichnung der Beschwerdeschrift. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit (Identifizierung der einreichenden Person, BGH MDR 22, 798) woll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1806 BGB endet die Vormundschaft kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gem § 1773 BGB nicht mehr vorliegen, also bei Volljährigkeit oder Tod des Mündels bzw bei Wiederaufleben der elterlichen Sorge, auch wegen Wegfalls des Ruhens der elterlichen Sorge (§ 1674 II, 1674a S 2 BGB) oder mit Annahme des Mündels als Kind, § 1754 BGB. Hiervon zu un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage

Tz. 78 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe eine Gewinnausschüttung von der Kapitalgesellschaft an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals kontrovers di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 83 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblichen Personengesellschaft stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar; die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist hingegen regelmäßig steuerfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift des Art 4.

Rn 4 Art 4 regelt die internationale, nicht die örtliche Zuständigkeit. Der Wohnsitz iSd Vorschrift ist nach Art 62, 63 zu ermitteln und schließt damit den Sitz von juristischen Personen ein. Die Staatsangehörigkeit ist irrelevant. Zu welchem Zeitpunkt der Wohnsitz vorliegen muss, wird nicht gesagt. Ein Vorliegen zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt wird jedenfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematischer Zusammenhang und Normzweck.

Rn 1 Vor der Durchführung des Schiedsverfahrens (§ 1042) muss das Schiedsgericht über seine eigene Zuständigkeit und damit zugleich über die zentralen Grundlagen für sein Handeln, also die Gültigkeit einer bestehenden Schiedsvereinbarung, entscheiden. Diese Aussage in Abs 1 ist an sich eine gewisse Selbstverständlichkeit. Davon abzutrennen ist die Regelung in Abs 2, die sich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die gesetzliche Formvorschrift des § 1031 dient wie alle Formerfordernisse insb der Rechtssicherheit. Im Einzelnen ist insb im Falle der Beteiligung eines Verbrauchers eine besonders deutliche Warnfunktion vorgesehen (Abs 5). Darüber hinaus bietet die gesamte Norm auch eine gewisse Beweisfunktion. Soweit iRv Abs 5 bei Verbraucherbeteiligung eine notarielle Beurkundung vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift ordnet an, welche Form und zT auch welchen Inhalt die Gerichte bei der Abfassung und Verkündung von Beschlüssen und Verfügungen zu beachten haben. Sie dient daher der Rechtssicherheit (Anders/Gehle/Becker ZPO § 329 Rz 2). In § 329 I 1 wird zunächst bestimmt, dass Beschlüsse, die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehen, zu verkünden sind. Nachfolgend ist a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rkr Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets eine Grenze. A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 23 Während die Beweiswürdigung die Frage beantwortet, ob ein Beweis im konkreten Fall geführt ist, gibt das Beweismaß generell an, wann ein Beweis gelungen ist (Rn 4). Es bestimmt also den Grad der Gewissheit, der erreicht sein muss, um von der Wahrheit einer zu beweisenden Tatsache ausgehen zu dürfen (vgl BGHZ 53, 245, 256 = NJW 70, 946, 948). Das richtige Beweismaß ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mitwirkung an einem überlangen Verfahren, auf dessen Dauer ein Entschädigungsanspruch gestützt wird (Nr 7).

Rn 34 Diese Regelung ist durch Art 5 des G über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v 24.11.11 (BGBl I 2011, 2302, 2305) mit Wirkung vom 3.12.11 eingefügt worden. Durch dieses G werden Vorgaben des EGMR aus dessen Urt v 2.9.10 – 46344 – (NJW 10, 3355) und 9.6.06 – 75529/01 – (NJW 06, 2389) zu Rechtsbehelfen und Entschäd...mehr