Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Ersuchen um ein Beratungsschreiben

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Europäische Kommission GD Wettbewerb, Registratur Antitrust B-1049 Brüssel Ersuchen um ein Beratungsschreiben Wir bestellen uns unter Beifügung von Vollmachten für die A-GmbH und die X-AG und ersuchen um informelle Beratung im Wege eines Beratungsschreibens über Auslegungsfra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / aa) Inhalt des Auskunftsantrags

Rz. 84 Ein Antrag soll nach § 1 Abs. 1 StAuskV enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / IV. Schiedsklauseln

Rz. 22 Schiedsklauseln, die bei Vertragsschluss als eine von mehreren Regelungen des Hauptvertrages vereinbart werden (siehe Rdn 4), beziehen sich naturgemäß auf zukünftige Streitigkeiten. Bei der Beteiligung von Verbrauchern muss das Trennungsgebot des § 1031 Abs. 5 ZPO beachtet werden (Rdn 11). Die meisten der nachfolgend aufgeführten Schiedsklauseln sind von den genannten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / b) Zusicherung nach § 32c GWB

Rz. 54 Als Instrument, dem Bedürfnis der Unternehmen nach weitgehender Rechtssicherheit auch unter dem Prinzip der Legalausnahme gerecht zu werden, steht den Kartellbehörden die Möglichkeit einer formellen Negativentscheidung nach Art. 5 S. 3 VO 1/2003, § 32c Abs. 1 GWB zur Verfügung. Stellt die Behörde fest, dass die Voraussetzungen für ein Verbot gem. §§ 1, 19–21 und 29 GW...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.9 Art und Umfang der Dokumentation nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9

Rz. 26 Nach Nr. 9 kann die Aufsichtsbehörde Art und Umfang der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG anordnen. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließli...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Prüfung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 7 Nach Eingang des Antrags erfolgt zunächst eine formelle Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. Dabei muss geprüft werden, ob der Antrag formell einwandfrei und vollständig ist. In diesem Zusammenhang prüft die Behörde, ob ein Einverständnis der Frau vorliegt und ob eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass nichts gegen eine Beschäftigung der s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Internationales Zivilp... / 2. Gesetzliche Zuständigkeitsregelungen nach der EuGVO

Rz. 6 Die EuGVO [32] als Herzstück des europäischen internationalen Zivilprozessrechts enthält ein umfassendes Regelwerk zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit. Gemeinsam mit den kollisionsrechtlichen Rom I- und Rom II-Verordnungen, die die Frage des anwendbaren materiellen Rechts regeln, dient dieses Regelwerk dazu, ein einheitliches System des internationalen Priv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Revisionsschrift

Rz. 36 Der Text stammt weitgehend aus BSG v. 21.3.2024 – B 2 U 14/21 R. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.11: Revisionsschrift An das Bundessozialgericht _________________________ In dem Revisionsverfahren _________________________ gegen BG Az. _________________________ beantragen wir, das Urteil das Landessozialgerichts vom _________________________ und das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[50] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Internationales Zivilp... / 1. Funktion und Rechtsquellen (Art. 25 EuGVO, § 38 Abs. 2 ZPO)

Rz. 11 Die Parteien können die internationale Zuständigkeit auch im Wege einer Gerichtsstandsvereinbarung festlegen. Insbesondere im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr haben Gerichtsstandsvereinbarungen – neben Schiedsvereinbarungen – eine enorme Bedeutung, sodass die Aufnahme entsprechender Klauseln in internationale Handelsverträge oft empfehlenswert ist. Neben der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.6 Treuwidrige Vereitelung des Kündigungsschutzes

Zwar ist allgemein anerkannt, dass eine Ausnahme von der Erfüllung der 6-monatigen Wartefrist im Einzelfall dann gegeben sein kann, wenn der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung kurz vor Ablauf der Wartefrist erklärt, um entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben den Eintritt des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vereiteln. In einem solchen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.3 Beitragsnachforderung bei fehlendem Statuskennzeichen

Wurde es in der Vergangenheit bei der Meldung versäumt, das Statuskennzeichen anzugeben oder sind die Vertragsparteien fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen, so werden diese Fälle eventuell erst bei einer späteren Betriebsprüfung aufgegriffen. Hierbei können dann erhebliche Beitragsnachforderungen für den Arbeitgeber fällig werden. Es sollte bei g...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.4 Gruppenfeststellung

Liegt für ein Auftragsverhältnis eine Statusentscheidung vor, kann der Auftraggeber eine Gruppenentscheidung beantragen.[1] Die Gruppenfeststellung hat eine Wirkung von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser 2 Jahre durch die Clearingstelle, im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch eine Krankenkasse eine Beschäftigung festgestellt, so tritt Versicherungspflicht in dieser Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3 Optionales Statusfeststellungsverfahren

Sofern – unabhängig von den Beweggründen – ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nicht durchgeführt wurde, führen nur das optionale Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle bzw. das Statusfeststellungsverfahren bei der Einzugsstelle eine gewisse Rechtssicherheit. 3.1 Einschränkungen des Verfahrens 3.1.1 Antrag nur durch Beteiligte Beim optionalen Statusfes...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.3 Prognoseentscheidung

Auftraggeber und Auftragnehmer können, um im Vorfeld Planungs- und Rechtssicherheit zu erlangen, auch bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Feststellung des zu erwartenden Erwerbsstatus bei der Clearingstelle beantragen (Prognoseentscheidung)[1]. Wichtig hierbei ist, dass sowohl ein schriftlicher Vertrag über das Auftragsverhältnis geschlossen wurde, als auch dass die Ausg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6 Bewertung aktueller und abgeschlossener Tätigkeiten

Wenn ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nicht durchgeführt wurde, so kann dieser Umstand durch ein optionales Verfahren geheilt werden. Dieses Verfahren ist somit immer dann zweckmäßig, wenn eine Beschäftigung bereits so lange besteht, dass dieses Statusfeststellungsverfahren nicht durch eine Kennzeichnung in der Meldung ausgelöst wurde. Aber auch ein selbststä...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengesellschaft / 4.1 Familienpersonengesellschaften

Soll eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, PartGG oder stille Gesellschaft) gegründet werden, kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag erlangt eine zivilrechtliche Wirksamkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird aber generell eine schriftliche Fassung des Gesellschaftsvertrags empfohlen. Die Formfreiheit gilt j...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.2 Benannte Gefahrstoffe nach § 12 Abs. 1 Satz 2

Rz. 28 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 liegt eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 insbesondere dann vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie den in den Nrn. 1 und 3 benannten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Satz 2 nimmt damit eine Konkretisierung für die Prüfung nach Satz 1 vor: Ist eine stillende Frau diesen bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Anrechnung nur bei Zahlung

Rz. 137 Tatsächliche Zahlung Dem Wortlaut der Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nach ist zunächst eine Anrechnung vorzunehmen, soweit eine Geschäftsgebühr "entsteht", also unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung. Diese Art der Auslegung scheint jedoch dem Regelungszweck des § 15a RVG und dem damit einhergehenden Wahlrecht des Rechtsanwalts zuwider zu laufen. Eine Anrechnung gem. § 15a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Nachträgliche Beratungshilfebewilligung

Rz. 102 Nachträgliche Bewilligung Aus dem neuen § 6 Abs. 2 BerHG ergibt sich weiterhin die Zulässigkeit der nachträglichen Beratungshilfebewilligung bzw. des sogenannten "Direktzugangs". Der Rechtssuchende kann sich unmittelbar, also vor Bewilligung, an eine Beratungsperson wenden. Diese Möglichkeit ist – entgegen den ersten Entwürfen des Gesetzes – weiterhin uneingeschränkt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / 3. Kritik

Dem Wortlaut des § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 FGO sind diese verschärften Anforderungen nicht zu entnehmen. Dort ist lediglich davon die Rede, dass das von der verantworteten Person einfach signierte elektronische Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg (vgl. dazu § 52a Abs. 4 FGO) übermittelt wird. Folglich könnte es ausreichen, wenn eine autorisierte Übermittlung, etwa du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Aufnahme von Nebenpflichten in den Vertrag

Rz. 77 Die Aufnahme von Nebenpflichten in den Gesellschaftsvertrag schafft zwar, sofern wirksame Vereinbarungen vorliegen, mehr Rechtssicherheit. Hier besteht jedoch die bereits mehrfach erwähnte Gefahr der Überfrachtung (vgl. oben § 2 Rz. 16 ff.). Die Vor- und Nachteile beider Gestaltungen sind hier abzuwägen. Die Erfahrung aus der Praxis hat gezeigt, dass sich gerade hier ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3

Rz. 31 Die Aufzählung in Nr. 2 erfasst Blei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Zwar sind Blei und alle Bleiderivate grundsätzlich als karzinogen nach der Kategorie 1A eingestuft, sodass sie insoweit auch von der Regelung des Satzes 2 Nr. 1 Buchstabe c erfasst werden. Da es sich bei Blei und Bleiderivaten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Formzwang

Rz. 26 Der Abtretungsvertrag – auch die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung des Geschäftsanteils – muss vollständig, bestimmt und notariell beurkundet sein (vgl. auch Sicherungs- und Treuhandabtretung – hierzu etwa Noack § 15 Rz. 25, 26, 29; Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 30). Das gilt nach § 15 Abs. 4 auch für Verpflichtung, durch die die Abtretung eines Geschäftsanteils "b...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 bezieht sich ausschließlich auf die einer Dienstordnung nach § 351 RVO unterstellten Angestellten der Krankenkassen und der Krankenkassenverbände (DO-Angestellte), auf Beamte, die bei Betriebskrankenkassen oder in der knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind, sowie auf die bei den Verbänden der Betriebskrankenkassen beschäftigten DO-Ange...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Suchtprävention / 4.1 Alkohol

Weil Alkoholmissbrauch in der Gesamtbevölkerung so weit verbreitet ist (bis zu 5 % sind behandlungsbedürftig betroffen), muss davon ausgegangen werden, dass statistisch bis zu 10 % der Erwerbstätigen alkoholkrank oder erheblich gefährdet sind. Demnach dürfte kaum ein Betrieb davon nicht betroffen sein. Trotzdem tun sich Betriebe vielfach schwer mit dem Thema Alkohol – und er...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.7 Richtlinie zum Datenschutz (Abs. 4b)

Rz. 10d Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 31.1.2018 in einer Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme fest (Satz 1). Diese Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich und bei Kontakten mit ihren Versicherten anzuwenden. Bestehende Regelungen gewährleisten bereits den Schutz von Sozialdaten vor unbefugtem Zugriff (z....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.6 Begleitperson (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 bestimmt, welche schwerbehinderten Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind. Dies sind schwerbehinderte Menschen, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Diese Definition ist durch Änderung des Satzes 1 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / b) Rechtssicherheit bei der Gewerblichkeit

Abgrenzungsprobleme bei gewerblichen Krypto-Einzelunternehmen...: Die unter Abschnitt 3, a genannten Vorteile gelten grundsätzlich auch für gewerbliche Krypto-Einzelunternehmen (vgl. § 23 Abs. 2 EStG), die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ermitteln. Problematisch ist jedoch, dass die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / e) Jahresfristen

Solange nicht abschließend geklärt ist, ob § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG greift, schafft eine GmbH insoweit Rechtssicherheit, da § 23 EStG hier ohnehin nicht zur Anwendung kommt.[43] Gleichzeitig ist die Steuerfreiheit nach über einem Jahr Haltedauer nur für die Kryptowerte im Vermögen der GmbH ausgeschlossen. Für Kryptowerte im Privatvermögen des Gesellschafters – einschl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Social Media / Zusammenfassung

Begriff Social Media (soziale Netzwerke) werden immer mehr genutzt, auch von Arbeitnehmern. Dies kann gewinnbringend vom Arbeitgeber eingesetzt werden, birgt aber auch eine Reihe von Risiken. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in weiten Bereichen noch ungeklärt. In Einzelfällen kann durch Social-Media-Guidelines die Rechtssicherheit erhöht werden; trotz ihrer nur begrenz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigtendatenschutz: S... / 2.3 Rechtslage bei Verbot der privaten Nutzung

Ist die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts durch das Unternehmen verboten und wird die Einhaltung des Verbots stichprobenartig kontrolliert, finden die Vorschriften des TTDSG und damit das Fernmeldegeheimnis keine Anwendung. Folglich sind bei der Überwachung und Kontrolle "nur" die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dabei ist insbesondere dem in § ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TVÜ)

§ 1 TVÜ bestimmt den persönlichen und sächlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TVöD. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TVöD an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TVöD das bisherige Tarifrecht ablöst. Abs. 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Abs. 1 Satz 1 ist bestimmt, auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rangrücktritt in Handels- u... / 3 Handelsrechtliche Betrachtung

Es war allgemein anerkannt, dass eine Verbindlichkeit, für die ein Rangrücktritt ausgesprochen worden ist, in der Handelsbilanz zu passivieren ist. Durch das Rechtsprechung des BGH[1] wurde diese Passivierungspflicht nun angezweifelt. Durch den Rangrücktritt bestehe der Erfüllungsanspruch nach Eintritt der Insolvenzreife unter mindestens einer aufschiebenden Bedingung nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Gestaltung der Auskunft

Rz. 28 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das FA muss dem anfragenden Beteiligten (> Rz 13 ff) mitteilen, wie im einzelnen Fall beim LSt-Abzug zu verfahren ist (§ 42e EStG). Der Umfang der Auskunft ist in das > Ermessen des FA gestellt. Der VA (> Rz 27) ist zu begründen (§ 121 AO). Hierzu gehören zum Verständnis der erteilten Auskunft uE sowohl die Rechtsnormen als auch ggf vorhande...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Sachliche Bindung

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Bindung des FA an die Anrufungsauskunft beschränkt sich aber auf das Lohnsteuer-Abzugsverfahren. Sie erstreckt sich nicht auf die Festsetzung der > Einkommensteuer iRd Veranlagung (BFH 244, 572 = BStBl 2014 II, 894; BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751). Dies gilt auch dann, wenn der ArbN selbst (> Rz 14) diese Auskunft eingeholt hat. Das e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Arbeitgeber

Rz. 39 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Demgegenüber ist der ArbG nicht an die erteilte Auskunft gebunden (glA H/H/R/Bleschick, § 42e EStG Anm 25 mwN; L/B/P/Pust, § 42e EStG Rn 62; Schmidt/Krüger, § 42e EStG Rz 9; aA Blümich/Heuermann, § 42e EStG Rz 35). Befolgt er die Auskunft, ist dies für ihn ungeachtet der objektiven (Un-)Richtigkeit der Auskunft haftungsbefreiend (> Haftung f...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Korrektur der Anrufungsauskunft

Rz. 48 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Korrekturregelungen der AO zur Änderung/Aufhebung/Widerruf gelten grundsätzlich auch für die als feststellenden > Verwaltungsakt ausgestaltete Anrufungsauskunft (BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233; ausgenommen sind die für ‚sonstige’ VA nicht anwendbaren §§ 172ff AO). Der BFH hält es überdies für geboten, dem FA – über die einschränkenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.2 Mitteilung über die Ergebnislosigkeit der Prüfung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 15 Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so genügt es nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO, wenn dies dem Stpfl. schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird. Die Mitteilung erfüllt ebenso wie der Prüfungsbericht eine Dokumentations- und Protokollfunktion.[1] Der Stpfl. soll nicht im Unklaren darüber gelassen werden, ob er aufgrund der Prüfung mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Die Gründung einer OHG erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags ist nur in seinen Grundlagen festgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Haftung für keinen Gesellschafter begrenzt werden kann (§ 105 Abs. 1 HGB). In weiten Teilen besteht hingegen Vertragsfreiheit. Damit können insbesondere die Rechtsverhältnisse der Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.2 Leistungsverweigerungsrecht

Sollte der Arbeitgeber keine wirksamen oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer sexuellen Belästigung ergreifen, kann der Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben und weiterhin das volle Gehalt verlangen. Dies gilt jedoch nur, sofern dies für den Schutz des Arbeitnehmers auch tatsächlich "erforderlich" und somit verhältnismäßig ist. Der Arbeitnehmer mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschafter / 3 Sozialversicherungsrecht

Auch wenn ein Gesellschafter bei der Gesellschaft mitarbeitet, ist dieser sozialversicherungsrechtlich nicht immer als Arbeitnehmer anzusehen. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsbegriff im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV). Danach erfordert ein Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Abhängigkeitsverhältnis von der Gesellschaft als Arbeitgeber. Wesentlich dafür ist e...mehr