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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 613a Kündigung und Betrie ... / 7.6 Wiedereinstellungsanspruch

Prof. Dr. Michael Worzalla
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Rz. 94

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebs oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolgedessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen i. S. d. § 1 KSchG nachträglich zu einem Betriebsübergang und damit zur Fortführung des Betriebs oder der Entstehung einer anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer kommt.[1] Ein solcher Anspruch stellt das notwendige Korrektiv dafür dar, dass die Rechtsprechung aus Gründen der Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Klarheit bei der Prüfung des Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs abstellte.

 

Rz. 95

Das Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers bei einer sich nach Ablauf der Kündigungsfrist ergebenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit wird in der Rechtsprechung des BAG uneinheitlich beurteilt.[2] Der 8. Senat hatte unter Hinweis auf europäisches Recht für den Fall eines durch willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft eingetretenen Betriebsübergangs i. S. d. § 613a BGB ausdrücklich das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs auch dann bejaht, wenn diese Umstände erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eintraten.[3] Die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs bei einem nach Ablauf der Kündigungsfrist vollzogenen Betriebsübergang durch die Übernahme von materiellen und immateriellen Betriebsmitteln hat der 8. Senat bisher offengelassen.[4] Die europarechtliche Begründung hat der 8. Senat ausdrücklich mit Urteil v. 13.5.2004[5] aufgegeben und einen Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers verneint, we...

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