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Bauturbo: Das steht im Gesetzentwurf der Ministerin

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Kaum vier Wochen im Amt hat Bundesbauministerin Verena Hubertz einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus vorgelegt. Der Bauturbo soll noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Das ist geplant.

Die neue Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hat einen ersten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (Bauturbo) vorgelegt; geplant ist unter anderem die Einführung eines neuen § 246e BauGB, den schon die Ampel-Regierung auf dem Plan hatte.

Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), der der Haufe-Redaktion vorliegt, befindet sich nun in der Ressortabstimmung, wie eine Sprecherin auf Nachfrage sagte: "Ziel ist Tempo zu machen und noch vor der Sommerpause einen Entwurf in den Bundestag einzubringen."

Bauturbo-Entwurf: Geplante Änderungen im BauGB

Der Referentenentwurf sieht verschiedene Änderungen des Baugesetzbuchs vor. Die wesentlichen Anpassungen im Wortlaut:

Zitat

Es wird ein neuer § 246e BauGB vorgeschlagen, der befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 für bestimmte Vorhaben, die der Schaffung von Wohnraum dienen, weitreichende Abweichungen vom Planungsrecht ermöglicht. Zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit bedarf eine Zulassungsentscheidung der Zustimmung der Gemeinde. Im Außenbereich soll der neue § 246e BauGB nur eingeschränkt zur Anwendung kommen.

Die Befreiungs- bzw. Abweichungsmöglichkeiten nach § 31 Absatz 3 BauGB und § 34 Absatz 3a BauGB sollen erweitert werden. Auch hier bedarf die Zulassungsentscheidung zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit der Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung soll in einem neuen § 36a BauGB näher geregelt werden.

Verschiedene befristete Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes vom 14. Juni 2021 zur Mobilisierung zusätzlicher Bauflächen ...

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