Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 1.1 Angaben zur Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens

Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber alle zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben machen. Sie haben ihrem Arbeitgeber zusätzlich anzugeben, ob sie neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung weitere beitragspflichtige Einnahmen erhalten. Die Art und die Höhe der Einnahmen muss nicht angegeben werden. Beschäftigte haben ggf. auch U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 3.1 Mitwirkungspflichten bei der Beitragsüberwachung

Wegen der Entrichtung von Beiträgen hat der Arbeitgeber über alle Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind. Auf Verlangen hat der Arbeitgeber Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen während der Geschäftszeit entweder in seinen oder in den Geschäftsräumen des Versicherungsträgers vorzulegen. Die Beitragsverfahrensverordnung und di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 1.1.2 Arbeitsentgelt aus mehreren Beschäftigungen

Auch in anderen Sachverhalten hat der Arbeitnehmer die aus den einzelnen Beschäftigungen erzielten Arbeitsentgelte allen beteiligten Arbeitgebern mitzuteilen. Dies ist für die korrekte Beitrags- und Entgeltabrechnung der einzelnen Arbeitgeber notwendig. Dies gilt insbesondere für die Beitragsberechnung im Übergangsbereich oder für die Beitragsberechnung bei Arbeitsentgelten,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2.1 Inhalt

Von einem Auskunftsersuchen spricht man, wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen oder andere Personen um Auskunft über einen steuerlich relevanten Sachverhalt bittet.[1] Im Auskunftsersuchen ist anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen und ob die Auskunft für die Besteuerung des Auskunftspflichtigen (unmittelbare Beteiligung) oder für die Besteuerung anderer Perso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 3 Vorlage von Urkunden

Die Finanzbehörde kann von den Beteiligten und anderen Personen die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung verlangen. Dabei ist anzugeben, ob die Urkunden für die Besteuerung des zur Vorlage Aufgeforderten oder für die Besteuerung anderer Personen benötigt werden. Die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2 Haftung des Arbeitgebers

Sie kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt und dem Arbeitnehmer oder dem neuen Arbeitgeber daraus ein Schaden entsteht. Für die auf die Auskunft zu verwendende Sorgfalt und ihren Wahrheitsgehalt gelten die Ausführungen über den Inhalt des Zeugnisses [1] entsprechend. Ferner haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer, über de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2 Folgen bei Auskunftsverweigerung oder falschen Angaben

Ein Arbeitnehmer handelt ordnungswidrig, wenn er der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verweigert. Gleiches gilt, wenn er eine erforderliche Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gegenüber dem Arbeitnehmer mit eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2.2 Form

Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich erteilen. Die Finanzbehörde kann verlangen, dass der Auskunftspflichtige schriftlich Auskunft erteilt, wenn dies sachdienlich ist. Auf Verlangen des Auskunftspflichtigen muss das Auskunftsersuchen schriftlich ergehen. Auskunftspflichtige, die nicht aus dem Gedächtnis Auskunft geben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 4 Auskünfte an Arbeitnehmer

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben immer dann einen Auskunftsanspruch gegeneinander, wenn im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen der Berechtigte entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann.[1] Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der eine Veränderung von Dauer und Lage seiner vertr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeberatung / Zusammenfassung

Begriff Die Pflegekassen haben eine allgemeine Aufklärungs- und Auskunftspflicht. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige auch einen Leistungsanspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegeberatung bietet Hilfe bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten. Die Pflegeberater sind besonders zu qualifizieren. Die Pflegekasse hat dem Antragstelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Forderungsübergang / 3 Dritthaftung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Kann der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit beanspruchen, geht dieser Anspruch auf den Arbeitgeber über. Nach § 6 Abs. 1 EFZG geht nicht nur die Forderung für den weitergezahlten Entgeltfortzahlungsbetrag auf den Arbeitgeber über. Auch die darauf entfallenden und vom Arbeitgeber z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 1.3 Auskunft

Die Auskunftspflicht bezieht sich insbesondere darauf, den für die Sozialleistung zuständigen Träger zu benennen sowie Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall erschöpfend zu beantworten. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach dem Sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 3 Verletzung

Eine "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" versteht sich als Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von bzw. zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.[1] Folgerichtig wir...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 2.1 Auskunfts- und Informationspflichten

In der Rentenversicherung gilt eine erweiterte Renteninformations- und Auskunftspflicht.[1] Danach erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, eine jährliche schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres erhalten die Versicherten dann anstelle der Renteninformation alle 3 Jahre eine schriftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Dienstleistungen / 2 Beratung/Auskunft

Der Anspruch auf Beratung oder Auskunft umfasst die Information und Aufklärung über die Rechte und Pflichten des Versicherten. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach dem SGB I Auskunft zu erteilen.[1] Die Auskunftspflicht erstreckt s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation der Lohn- und ... / 1.2 Führung der Lohnkonten

Eine besondere Form, wie das Lohnkonto zu führen ist, ist nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben durch den Gesetzgeber ist allerdings, dass der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer am Ort der Betriebsstätte ein Lohnkonto zu führen hat. Das Lohnkonto ist jeweils zu Beginn des Kalenderjahres oder mit Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis während des Kalenderjahres einzurichten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / 1 Beratung

Jeder hat einen Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (subjektiv öffentliches Recht).[1] Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Vorschriften des SGB I bis SGB XII sowie aus Gesetzen, die noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingegliedert sind und bis dahin als seine besonderen Teile[2] gelten (z. B. Bundeskindergeldgesetz). Frag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörige/Unterhaltspflichtige/Dritte)

Zusammenfassung Begriff Angehörige, Unterhaltspflichtige und sonstige Personen sind unter weiteren Voraussetzungen zur Auskunft gegenüber einem Sozialleistungsträger verpflichtet, wenn das Einkommen oder das Vermögen von Angehörigen oder sonstiger Personen bei der Leistung oder ihrer Erstattung zu berücksichtigen oder die Leistung von der Höhe eines Unterhaltsanspruchs abhängig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörig... / 1 Auskunftspflichten im Zusammenhang mit Sozialleistungen

Die Auskunftspflicht besteht nur im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen (Berücksichtigung der Einnahmen des Ehegatten oder des Lebenspartners bei der Berechnung des Beitrags für die freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung) gilt die Vorschrift nicht. Bei einer Familienversicherung gelten hinsichtlich der Auskunfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörig... / 2 Grenzen der Auskunftserteilung

Die Pflicht zur Auskunftserteilung findet dort ihre Grenze, wo für den Berechtigten oder Antragsteller eine Mitwirkungspflicht nicht bestehen würde. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn diese nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht, ihre Erfüllung aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder sich der Sozialleistungsträger die erforderlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörig... / Zusammenfassung

Begriff Angehörige, Unterhaltspflichtige und sonstige Personen sind unter weiteren Voraussetzungen zur Auskunft gegenüber einem Sozialleistungsträger verpflichtet, wenn das Einkommen oder das Vermögen von Angehörigen oder sonstiger Personen bei der Leistung oder ihrer Erstattung zu berücksichtigen oder die Leistung von der Höhe eines Unterhaltsanspruchs abhängig ist. Gesetze, V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Anspruchsentstehung und -verjährung

Pflichtteilsansprüche entstehen nach § 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, wenn Abkömmlinge, Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner (im Fall der Lebenspartnerschaft gilt § 10 Abs. 6 LPartG) durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Anteil am Nachlass geht – anders als bei der Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB – nicht ohne we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Umfang der Auskunftspflicht

1. Grundsätzliches Rz. 199 § 2314 BGB gibt dem Berechtigten nicht nur einen, sondern vielmehr eine ganze Auswahl von nebeneinander bestehenden Ansprüchen an die Hand, durch deren Geltendmachung er nacheinander in ansteigender Intensität seine Informationsrechte einfordern kann.[603] Auch wenn sich grundsätzlich die Form der Auskunft nach § 260 BGB richtet, besteht i.d.R. § 23...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 114 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[159] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[16...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Alleinerbe / III. Überblick "Auskunftspflichten des Alleinerben"

Rz. 5 Der Alleinerbe ist nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner von Auskunftsansprüchen. Die in der Praxis relevanten Auskunftspflichten werden in dem nachstehenden Überblick dargestellt:mehr

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§ 3 Alleinerbe / V. Fälligkeit und Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 9 Der Auskunftsanspruch ist unverzüglich zu erfüllen (§ 121 Abs. 1 BGB). Wann ein schuldhaftes Zögern vorliegt, ist freilich eine Frage des Einzelfalls. Bei umfangreichen oder schwierigen Auskünften wird der Verpflichtete daher unter Umständen zu Teilauskünften verpflichtet sein, wenn er die vollständige Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist vorlegen kann.[23] I.R....mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 4. Kein Nachbesserungsanspruch

Rz. 206 Nach h.M. kann die Ergänzung des Bestandsverzeichnisses bei (vermuteter) Unvollständigkeit nicht verlangt werden.[624] Nur wenn das Verzeichnis entweder keine erfüllungstaugliche Auskunft darstellt[625] oder erkennbar mit Fehlern behaftet ist, die ihre Ursache in einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung bestimmter Sachverhalte durch den Auskunftsschuldner haben, al...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Privates Bestandsverzeichnis

Rz. 200 Eine bestimmte Form ist für das Nachlassverzeichnis nicht vorgeschrieben.[604] Es muss alle tatsächlich vorhandenen sowie die fiktiven Nachlassgegenstände und ggf. Schulden in übersichtlicher Darstellung beinhalten. Es empfiehlt sich daher, Aktiva und Passiva getrennt voneinander auszuweisen und die Angaben zum Nachlassbestand von den rechtlichen Ausführungen zu tren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 6. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 208 Ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht nur, wenn die Annahme begründet ist, das Verzeichnis sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden.[633] Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Gesamtumfang des Nachlasses nur sukzessive auf mehrfache Nachfragen offenbart wurde.[634] Gegenstand der eidesstattlichen Versicherung nach § 2...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / V. Auskunft

Rz. 53 Es gibt keine spezielle Anspruchsgrundlage, wonach Miterben untereinander verpflichtet wären, sich Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen. Umstritten ist die Frage, ob die Erben gleichwohl verpflichtet sind, sich wechselseitig über den Nachlassbestand zu informieren. Eine allgemeine Auskunftspflicht der Miterben allein aufgrund der Verbindung in der Erbengemein...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Grundsätzliches

Rz. 199 § 2314 BGB gibt dem Berechtigten nicht nur einen, sondern vielmehr eine ganze Auswahl von nebeneinander bestehenden Ansprüchen an die Hand, durch deren Geltendmachung er nacheinander in ansteigender Intensität seine Informationsrechte einfordern kann.[603] Auch wenn sich grundsätzlich die Form der Auskunft nach § 260 BGB richtet, besteht i.d.R. § 2314 BGB die Besonde...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 5. Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Zuziehung

Rz. 207 Nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Pflichtteilsberechtigte das Recht, bei der Aufnahme des – privaten oder amtlichen[629] – Nachlassverzeichnisses anwesend zu sein.[630] Voraussetzung ist ausschließlich das Bestehen des Auskunftsanspruchs; eine besondere zeitliche Nähe zum Erbfall ist rechtlich nicht erforderlich[631] und wirkt sich lediglich auf den praktischen Nut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Informationspflichten gemäß § 666 BGB

Rz. 109 Durch die Testamentsvollstreckung werden zahlreiche Rechte – wie etwa das Verfügungsrecht des Erben – erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber den Erben bestimmte Rechte zuerkannt, die spiegelbildliche Pflichten beim Testamentsvollstrecker sind. § 2218 BGB verweist insoweit auf das Auftragsrecht, mithin § 666 BGB. Demgemäß bestehen für den Testa...mehr

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Anhang 5

5. Klausurfragen: Testamentsvollstreckung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 60 Minuten Fragen Frage 1: Lösung:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / aa) Erfordernis einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung

Rz. 125 Die Aufklärungs-, Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht unterscheiden sich nur graduell, sowohl in der Pflichtentstehung und dem Zeitpunkt ihrer Erfüllung. Sie sind lediglich unterschiedliche Ausgestaltungen einer einheitlichen Auskunftsverpflichtung im weiteren Sinne.[182] Im Gegensatz zur Aufklärungspflicht, die retrospektiv und auf früheres Verhalten sowie au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Auskunft über den Bestand des realen Nachlasses

Rz. 191 Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist zuallererst der Bestand des zur Zeit des Erbfalls tatsächlich vorhandenen (realen) Nachlasses i.S.v. § 2311 BGB. Hierzu zählen sämtliche hinterlassenen Vermögensgegenstände und Schulden,[585] die dem Pflichtteilsberechtigten einzeln mitgeteilt werden müssen. Eine Saldierung bestimmter Gruppen von Nachlassgegenständen ist unzuläss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 202 Neben dem privaten kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB. Weitere Bedingungen existieren nicht. Insbesondere wird das Recht auf ein amtliches Verzeichnis nicht durch die bereits erfolgte Vorlage eines p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Auskunftsklage

Rz. 327 Soweit kein Verjährungsrisiko besteht, kann der Pflichtteilsberechtigte auch eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage.[923] Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskunftsklage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berichtspflicht

Rn. 21 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Festlegung des § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG wurde auch die obligatorische mündliche Berichtspflicht des AP eingeführt. Demnach hat der AP nicht nur anwesend zu sein, sondern auch über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Da dem AR der schriftliche Prüfungsbericht bereits vorliegt, geht es hier in erster Linie um geziel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Übergangsvorschriften

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach Art. 86 Abs. 3 Satz 1 EGHGB sind die Regelungen des § 324 Abs. 1 und 3 in der ab dem 01.07.2021 maßgeblichen Fassung, die den Anwendungsbereich der Vorschrift (Abs. 1) und die Auskunftspflicht gegenüber der APAS (Abs. 3) kodifizieren, erstmals ab dem 01.01.2022 anzuwenden. Rn. 23a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Um zum Zeitpunkt des Übergangs b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 322

Rn. 103 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begeht der AP i. R.d. AP eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, indem er gegen die Grundsätze der Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit sowie des Verwertungsverbots verstößt, und erteilt er aufgrund dessen einen pflichtwidrigen, unrichtigen BV, haftet er zivilrechtlich gegenüber dem geprüften UN sowie ggf. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgaben des Prüfungsausschusses

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG kann der AR einen Prüfungsausschuss bestellen, der die ihm durch den AR übertragenen Aufgaben zeitnäher und effizienter erledigen soll, als dies im AR-Plenum möglich ist. Es ist auch denkbar, dass der AR dem Prüfungsausschuss nur bestimmte Teilbereiche überträgt. Die übrigen Aufgaben hat er dann selbst wahrzunehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Auskunftspflicht

Rz. 3 § 23 Abs. 1 bestimmt eine Auskunftspflicht der nach § 12 BEEG zuständigen Stellen, also die durch die Landesregierungen bestimmten Behörden, für die Erhebung der nach § 22 BEEG erforderlichen Daten. Die Auskunftspflicht besteht nicht mehr gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sondern gegenüber dem Statistischen Bundesamt. Die Grundsä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG § 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 23 unterscheidet sich deutlich von der bis zum 31.12.2006 geltenden Vorgängerbestimmung des § 23 Abs. 4 BErzGG, die eine Auskunftspflicht der Landesbehörden gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorsah, da nunmehr eine Bundesstatistik nach den hierzu geltenden Vorschriften des BSt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 23 unterscheidet sich deutlich von der bis zum 31.12.2006 geltenden Vorgängerbestimmung des § 23 Abs. 4 BErzGG, die eine Auskunftspflicht der Landesbehörden gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorsah, da nunmehr eine Bundesstatistik nach den hierzu geltenden Vorschriften des BStatG zu erfolgen hat. Die Vorschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 23 unterscheidet sich deutlich von der bis zum 31.12.2006 geltenden Vorgängerbestimmung des § 23 Abs. 4 BErzGG, die eine Auskunftspflicht der Landesbehörden gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorsah, da nunmehr eine Bundesstatistik nach den hierzu geltenden Vorschriften des BStatG zu erfolg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Mit § 23 verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, die Führung der Bundesstatistik nach § 22 BEEG zu ermöglichen. Die gesetzliche Regelung von Auskunfts- und Übermittlungspflichten ist erforderlich, da die Ausführung des BEEG den Landesbehörden obliegt, die Erhebung und Verarbeitung der Daten zum Elterngeld aber vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Form und Frist

Rz. 5 Die Elterngeldstelle muss "die in sich schlüssigen" Angaben elektronisch als Einzeldatensätze dem Statistischen Bundesamt übermitteln. Die Angaben dürfen nicht in sich widersprüchlich sein und müssen "wahrheitsgemäß und vollständig" (vgl. § 15 Abs. 5 Satz 1 BStatG) sein. Dabei erfolgt die Auskunftserteilung nach § 15 Abs. 5 Satz 3 BStatG für den Empfänger kosten- und p...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ihren Vorläufer findet die Bestimmung in § 23 BErzGG, die an eine frühere Verwaltungspraxis anknüpfte. Allerdings entschied sich der Gesetzgeber bei § 22 im Vergleich zur Vorgängerbestimmung zu deutlichen Änderungen. Die Datenerhebung wurde in den Rang einer Bundesstatistik erhoben, mit deren Durchführung das Statistische Bundesamt statt der zuvor zuständigen Landesbeh...mehr