Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.21 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Auskunftsansprüche

Rz. 69 Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1.1.2005[28] wurden in § 4a BetrAVG erweiterte Auskunftspflichten für die Arbeitgeber geschaffen. Ggf. kann es sich bei sehr unklaren Versorgungsverhältnissen empfehlen, im Rahmen eines Klageverfahrens auch zunächst einen Auskunftsanspruch und sodann einen materiellen Leistungsanspruch zu erheben (Stufenantrag). Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehraufwendungen f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 1.3 Auskunftspflicht

Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitsvertrags i. V. m. § 242 BGB (Treu und Glauben) einen Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung.[1] Der Arbeitnehmer ist zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn er Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben.[2] Der Arbeitgeber muss darlege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.5 Anrechnungsvorschrift

Der Arbeitnehmer muss sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er bei einem anderen Arbeitgeber oder durch selbstständige Arbeit (ohne Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot) verdient oder "böswillig" nicht verdient.[1] Der Arbeitnehmer darf also nicht einfach die Hände in den Schoß legen, sondern muss sich um eine Arbeit bemühen. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4.3 Auskunftsrechte

Auskunftsanspruch Dem Informations- und Kontrollbedürfnis des Nacherben trägt das Gesetz Rechnung. So muss ihm der Vorerbe auf Verlangen ein aktuelles Verzeichnis des Nachlassbestands vorlegen; die Kosten fallen der Erbschaft zur Last (§ 2121 BGB).[1] Diese Bestandsaufnahme empfiehlt sich alsbald nach Eintritt des Erbfalls. In der Folgezeit hat der Nacherbe – auch mehrfach – ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 1.1 Aufbewahrungsfrist

Die Entgeltunterlagen sind bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung des Rentenversicherungsträgers folgenden Kalenderjahres[1] geordnet aufzubewahren.[2] Wichtig Auskunftspflichten gegenüber den Krankenkassen Die Arbeitgeber haben der Einzugsstelle über alle Tatsachen Auskunft zu geben, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind.[3] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 7.2 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit, § 138 Abs. 1c AO (keine Änderung durch VA)

Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird in Fallgruppen, in denen in aller Regel kein steuerliches Ausfallrisiko besteht, auf die Anzeigen einer Erwerbstätigkeit und die hieran regelmäßig anschließende Auskunftspflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Finanzamt verzichtet. Zu diesem Zweck wird eine Ermächtigung für das BMF geschaffen. Gilt ab dem Tag nach der Verkündung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.9 Auskunftsanspruch (§ 28e Abs. 3c)

Rz. 71 Um eine mögliche Generalunternehmerhaftung geltend machen zu können, verpflichtet Abs. 3c Satz 1 den Arbeiter (Nach- bzw. Subunternehmer) auf Verlangen der Einzugsstelle dazu, Namen und Anschrift des auftragserteilenden Unternehmers zu benennen. Ist dieser Auskunftsanspruch nicht durchsetzbar, so hat der Hauptunternehmer nach Satz 2 seinerseits alle von ihm mit Baulei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.4 Hinweispflicht des Trägers

Rz. 8 Über die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht nach §§ 13 bis 15 SGB I hinaus ist der öffentliche Träger gemäß Abs. 1 Satz 2 verpflichtet, den Leistungsberechtigten objektiv, vollständig und verständlich über die Leistungsangebote aller in Betracht kommender Träger und deren Unterschiede zu informieren. Es handelt sich um eine aktive Aufklärungspflicht, die nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3 Wohnungseigentum

§ 71n GEG regelt die Umsetzung eines erforderlich werdenden Austauschs von Etagenheizungen in Wohnungseigentumsanlagen. Bei dezentraler Wärmeerzeugung durch Etagenheizungen bzw. Heizthermen bestehen für Wohnungseigentümergemeinschaften nach § 71n GEG besondere Vorgaben. Wie vorausgeführt gilt die Regelung bereits dann, wenn auch nur in einer Wohnungs- oder Teileigentumseinhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Auskunftspflicht des Vermieters

3.1 Allgemeines Rz. 11 Es genügt den inhaltlichen Anforderungen der vorvertraglichen Auskunftspflicht nach § 556g Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BGB, wenn der Vermieter, der sich auf den Ausnahmetatbestand des § 556e Abs. 1 BGB berufen will, dem Mieter die Höhe der mit dem Vormieter vertraglich vereinbarten Vormiete mitteilt. Eine Verpflichtung des Vermieters, nicht nur die ihm ohne Weit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Auskunftspflicht des Vermieters

1.3.1 Allgemeines Rz. 3 Ein Vermieter, der eine aufgrund einer der Ausnahmen von den Regelungen der sog. Mietpreisbremse zulässige höhere Miete fordert, muss dem Mieter unaufgefordert bereits vor Abschluss des Mietvertrags Auskunft darüber erteilen, dass eine solche Ausnahme vorliegt. Mietverhältnisse, die vor Inkrafttreten des § 556g am 1.1.2019 begründet worden sind aber er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.4 Überschreitung der zulässigen Miete bei Vermietung nach dem 1.10.2014 (Abs. 1a Satz 1 Nr. 3)

Rz. 6 Achtung Entscheidend sind Mietvertragsabschluss und Nutzungsbeginn nach dem 1.10.2014. Wenn die Wohnung erstmals nach dem 1.10.2014 vermietet, aber schon vor dem Stichtag (selbst) genutzt worden ist, muss der Vermieter die Mietpreisbremse einhalten. Nähere Informationen sind erst im Rahmen des Auskunftsverlangens nach § 556 Abs. 3 zu erteilen. Der Vermieter erfüllt sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.6 Rechtsfolge bei unterlassener Auskunft

Rz. 8 Verstöße gegen die Auskunftspflicht führen zum Rechtsverlust des Vermieters. Soweit der Vermieter die Auskunft nicht erteilt, kann er sich auf eine nach diesen Ausnahmen zulässige Miete nicht berufen. Kommt der Vermieter seiner Informationspflicht also nicht nach, kann er nur die Mindestmiete verlangen (ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 %). Hinweis Endgültiger An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.5 Vermietung nach umfassender Modernisierung (Abs. 1a Satz 1 Nr. 4)

Rz. 7 Den Anforderungen an die Auskunftspflicht des Vermieters nach § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 ist Genüge getan, wenn er dem Mieter vor der Abgabe von dessen Vertragserklärung unaufgefordert die Auskunft erteilt, bei dem Abschluss des Mietvertrags handele es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung der Wohnung; der Vermieter ist nicht gehalten, über Umfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Es genügt den inhaltlichen Anforderungen der vorvertraglichen Auskunftspflicht nach § 556g Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BGB, wenn der Vermieter, der sich auf den Ausnahmetatbestand des § 556e Abs. 1 BGB berufen will, dem Mieter die Höhe der mit dem Vormieter vertraglich vereinbarten Vormiete mitteilt. Eine Verpflichtung des Vermieters, nicht nur die ihm ohne Weiteres bekannte v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.2 Information über die Vormiete (Abs. 1a Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Möchte der Vermieter sich hinsichtlich der Zulässigkeit der Miethöhe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder später, z. B. bei einer Rüge des Mieters, auf die Vormiete berufen, muss er dem Mieter die Höhe der Vormiete mitteilen. Persönliche personenbezogene Daten zum Vormieter müssen nicht mitgeteilt werden, der Mieter kann aber insoweit Auskunft nach § 556g Abs. 3 ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 12 Auskünfte über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d) braucht der Vermieter nicht zu erteilen, wenn ein (einfacher oder qualifizierter) Mietspiegel besteht; der Mieter kann allerdings Auskunft darüber verlangen, welche Kriterien der Vermieter zur Einordnung der Wohnung in ein bestimmtes Mietspiegelfeld herangezogen hat (Blank, WuM 2014, 641). Der Vermieter ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 3 Ein Vermieter, der eine aufgrund einer der Ausnahmen von den Regelungen der sog. Mietpreisbremse zulässige höhere Miete fordert, muss dem Mieter unaufgefordert bereits vor Abschluss des Mietvertrags Auskunft darüber erteilen, dass eine solche Ausnahme vorliegt. Mietverhältnisse, die vor Inkrafttreten des § 556g am 1.1.2019 begründet worden sind aber erst danach begonne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.3 Überschreitung der zulässigen Miete bei Modernisierungen (Abs. 1a Satz 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Vermieter muss bei Vertragsschluss angeben, dass und wann in den letzten drei Jahren Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Nähere detaillierte Informationen zu Art und Umfang der Modernisierung sind insoweit nicht erforderlich, sondern müssen erst auf ein Auskunftsverlangen nach § 556d Abs. 3 erteilt werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Auskunft über Modernisierungsmaßnahmen

Rz. 13 Soweit der Mieter Auskunft über Modernisierungsmaßnahmen verlangt, weil der Vermieter die gem. § 556d Abs. 1 zulässige Miete gem.§ 556e Abs. 2 bzw. § 556f Satz 2 überschreiten will, muss die Auskunft den Anforderungen des § 556b Abs. 1 Satz 2, Satz 3 entsprechen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556g Rn. 36), also Angaben enthalten über die Art und ggf. den Umfang der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Rechtsfolgen des Verstoßes

Rz. 15 Erteilt der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht, ist kann Mieter bis zur Erteilung der Auskunft ein Zurückbehaltungsrecht an den zukünftigen Mieten gem. § 273 geltend machen (Blank, WuM 2014, 642). Die Nichterteilung der geforderten Auskunft stellt zugleich die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht dar, die den Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Gle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.3 Ohne Einwilligung

Rz. 18 Ohne Einwilligung ist eine Übermittlung der besonders schutzwürdigen Sozialdaten nur zulässig, wenn gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen. Hierunter fallen alle gesetzlichen oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften geregelten Tatbestände wie etwa die Anzeigepflicht zur Abwendung geplanter Straftaten (§ 138 StGB), für Ärzte, Rechtsanwälte und Verteidiger ist hier di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2 Allgemeine Grundsätze

Rz. 38 Ist die Darlegungs- und Beweislast nicht besonders geregelt, kommen die für § 612a BGB maßgeblichen Grundsätze zur Anwendung. Dabei gilt, dass der klagende Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung trägt.[1] Er hat einen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.2 Sperrwirkung des § 35 Abs. 3 SGB I nach Abs. 2

Rz. 31 Nach § 35 Abs. 3 SGB I besteht keine Auskunftspflicht, keine Zeugnispflicht und keine Pflicht zur Vorlegung oder Auslieferung von Schriftstücken, nicht automatisierten Dateien und automatisiert erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Sozialdaten, soweit eine Übermittlung nicht zulässig ist. Abs. 2 ordnet an, dass im Falle einer fehlenden Weitergabebefugnis nach Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.2 Die Geschäftsführungsbefugnis

Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft können bei der GbR nur Gesellschafter mit der Geschäftsführung betraut werden. Fremdgeschäftsführung durch gesellschaftsfremde Dritte ist anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht zulässig.[12] Deshalb haben die Gesellschafter nicht nur ein Recht zur Geschäftsführung, sondern auch die Pflicht zur Geschäftsführung, da ansonsten, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 4 Beteiligung der Versorgungsträger am Scheidungsverfahren

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren haben die Versorgungsträger des Ausgleichsverpflichteten sowie die zukünftigen Versorgungsträger für den Ausgleichsberechtigten Beteiligtenstatus.[1] Zu den Verfahrenspflichten der Versorgungsträger gehören insbesondere Auskunftspflichten über Bestand und Höhe der Anrechte. Für die Auskunft sind die gerichtlich übersendeten Formulare zu ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen

1 Allgemeines Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.1 Beteiligte (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 10 Der Stpfl. ist sowohl Beteiligter als auch Beweismittel in einer Person. Er ist aufgrund seiner logischen Beweisnähe zum Ermittlungsgegenstand die bedeutendste Erkenntnisquelle des Verfahrens. Dem tragen die Vorschriften über die Mitwirkungspflichten und die Beweismittel Rechnung, §§ 90, 92ff. AO. Der mit der Finanzbehörde hinsichtlich der Sachaufklärung in Verantwort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.3 Niederschrift bei mündlicher Auskunftserteilung (§ 93 Abs. 6 AO)

Rz. 38 Nach Abs. 6 ist auf Antrag des Auskunftspflichtigen über die mündliche Auskunft eine Niederschrift aufzunehmen. Sie soll die Namen der anwesenden Personen, den Ort, das Datum der Aufnahme sowie die Unterschriften des aufnehmenden Amtsträgers und der Auskunftsperson enthalten. Verweigert die Auskunftsperson die Unterschriftsleistung, so ist dies entspr. § 291 Abs. 3 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.7 Rechtsschutz

5.7.1 Gerichtliche Überprüfung Rz. 74 Die Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 AO kann vom FG im Rahmen der Überprüfung des Steuerbescheids oder eines anderen Verwaltungsakts, zu dessen Vorbereitung der Kontenabruf vorgenommen wurde, überprüft werden. Der Kontenabruf entspricht einer elektronischen Einnahme des Augenscheins und stellt – anders als das nachfolgen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4 Verfahren (§ 93 Abs. 2 AO)

4.1 Auskunftsersuchen Rz. 28 Auskunftspflichten werden durch Auskunftsersuchen der Finanzbehörde konkretisiert. Es ist gegen andere Mittel der Beweiserhebung, wie z. B. die Sachverständigenanhörung[1] und der Vorlage von Unterlagen[2] nicht zuletzt deshalb abzugrenzen, da § 107 AO nur für die beiden zuerst genannten Ersuchen eine Entschädigung vorsieht. Da die Einholung von A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Kontenabruf (§ 93 Abs. 7 und 8 AO)

5.1 Allgemeines Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.6 Entschädigung

Rz. 45 Andere Auskunftspersonen, d. h. Personen, die weder Beteiligte noch diesen Gleichgestellte sind (vgl. Rz. 12), können nach § 107 AO i. V. m. dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) entschädigt werden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.6 Hinweis-, Benachrichtigungs- und Dokumentationspflichten (§ 93 Abs. 9 AO)

5.6.1 Hinweis- und Benachrichtigungspflichten Rz. 73 Die bis zum 17.8.2007 geltende Gesetzesfassung sah noch keine Hinweis- und Benachrichtigungspflichten vor. Die Steuerverwaltung wurde jedoch durch AEAO zu § 93 verpflichtet, den Betroffenen – wenn auch unter bestimmten Umständen erst nachträglich – in jedem Fall über einen durchgeführten Kontenabruf in Kenntnis zu setzen. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.3 Erheblichkeit und Erforderlichkeit der Auskunft

2.3.1 Erheblichkeit Rz. 22 Die Auskunft muss die Feststellung eines steuererheblichen Sachverhalts betreffen. Gegenstand der Beweiserhebung dürfen nur die für die Rechtsanwendung potenziell erheblichen, sog. entscheidungserheblichen, Verhältnisse sein. Über den gesetzlichen Tatbestand hinaus darf die Untersuchung nicht ausgedehnt werden; er bestimmt die äußerste Grenze des Erm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.4 Kontenabruf nach § 93 Abs. 8 AO

5.4.1 Anwendungsbereich Rz. 68 Die im steuerlichen Bereich bestehenden Probleme bei der vollständigen Ermittlung der Einkünfte stellen sich gleichermaßen in Verfahren, die auf eine Inanspruchnahme sozialer Transferleistungen, der Bekämpfung von Straftaten oder der Vollstreckung sonstiger öffentlicher Forderungen abzielen. Auch in diesem Bereich bietet das Kontenabrufverfahren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.2 Andere Personen (§ 93 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 14 Andere Personen i. S. d. Norm sind alle Personen und Einrichtungen, die nicht Beteiligte nach § 78 AO sind. Die von ihnen zu erteilenden Auskünfte betreffen Sachverhalte eines für sie fremden Besteuerungsverfahrens. Andere Personen sind aber nicht die für den Beteiligten handelnden gesetzlichen Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigten und Beauftragten i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Sammelauskunftsersuchen (§ 93 Abs. 1 a AO)

Rz. 27a Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz[1] v. 23.6.2017 wurde im Abs. 1a das Sammelauskunftsersuchen aufgenommen. Wie die Gesetzesbegründung[2] zweifelsfrei klarstellt, sollte das bereits nach zuvor geltendem Recht auf der Grundlage des § 93 Abs. 1 S. 3 AO zulässige Sammelauskunftsersuchen nach Maßgabe der zuvor ergangenen Rechtsprechung[3] gesetzlich verankert we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.5 Sonstige Verfahrensfragen

Rz. 43 Gegen das Auskunftsersuchen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs statthaft, § 347 AO. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[1] erwirkt werden. Dies gilt bei Auskunftsersuchen an andere Personen sowohl für den unmittelbaren Adressaten der Maßnahme als auch für den Beteiligten. § 93 Abs. 1 S. 3 AO hat insofern drittschützenden Ch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.4 Auskunftsverweigerungsrechte

Rz. 42 Auskunftsverweigerungsrechte ergeben sich aus §§ 101, 102, 103, 105 und 106 AO. Liegen die Voraussetzungen des § 93 AO vor, sind Auskunftsersuchen gegenüber Kreditinstituten ohne Einschränkung zulässig.[1] Zivilrechtlich begründete Geheimhaltungsabreden begrenzen den Anwendungsbereich selbst dann nicht, wenn diese mit Sanktionen belegt sind.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.3.1 Erheblichkeit

Rz. 22 Die Auskunft muss die Feststellung eines steuererheblichen Sachverhalts betreffen. Gegenstand der Beweiserhebung dürfen nur die für die Rechtsanwendung potenziell erheblichen, sog. entscheidungserheblichen, Verhältnisse sein. Über den gesetzlichen Tatbestand hinaus darf die Untersuchung nicht ausgedehnt werden; er bestimmt die äußerste Grenze des Ermittlungsrechts der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.4 Verhältnismäßigkeit des Auskunftsersuchens

Rz. 26 Das Auskunftsersuchen muss unter gerechter und billiger Abwägung des öffentlichen Interesses an der Sachaufklärung und der Belange des konkret Verpflichteten ergangen sein und insbes. die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit beachtet haben. Die Behörde kann eine bestimmte Person deshalb nur dann in Anspruch nehmen, wenn deren Mitwirkung zur Sachverh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.3 Berufsgeheimnisträger

Rz. 62 Die Steuerverwaltung vertritt den Standpunkt[1], dass ein Kontenabruf auch zulässig ist, um Konten oder Depots zu ermitteln, hinsichtlich derer der Stpfl. zwar nicht Verfügungsberechtigter, aber wirtschaftlich Berechtigter ist. Dies gilt auch dann, wenn der Verfügungsberechtigte als Berufsgeheimnisträger, z. B. im Fall von Anderkonten von Rechtsanwälten, Steuerberater...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.6.2 Dokumentationspflichten (§ 93 Abs. 10 AO)

Rz. 73e Gemäß § 93 Abs. 10 AO sind sämtliche Abrufersuchen und deren Ergebnisse von den nach § 93b Abs. 3 AO verantwortlichen Behörden zu dokumentieren. Die Dokumentation soll zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Kontenabrufersuchen und durchgeführten Kontenabrufen dienen. Allerdings geben auch in diesem Zusammenhang weder das Gesetz noch die Gesetzesbegründung Aufschluss da...mehr