Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendbare Vorschriften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die für den Jahresabschluss geltenden Prüfungsvorschriften auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden sind. Anwendbar für den IFRS-Einzelabschluss sind somit folgende Vorschriften des HGB:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Der Prüfungsausschuss als Schnittstelle zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 29 Nach § 324 Abs. 2 Satz 4 HGB sind die §§ 124 Abs. 3 Satz 2 und 171 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AktG entsprechend anzuwenden. Der Aufsichtsrat hat seinen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen (§ 124 Abs. 3 Satz 2 AktG). Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss eine verbindliche Auskunftspflicht (§ 171 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 320 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen Ges. (§ 316 Rz 3), dem Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfer die zu prüfenden Unterlagen (Jahresabschluss und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht) vorzulegen. Darüber hinaus sind dem Abschlussprüfer alle Bücher, Schriften und Unterlagen vorzulegen, alle notwendigen Auskünfte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Wirkung der Kündigung

Rz. 89 Mit der Kündigung des Abschlussprüfers endet seine Stellung als gesetzlicher Abschlussprüfer; zugleich endet der Prüfungsvertrag. Es muss ein neuer Abschlussprüfer gewählt bzw.Abschlussprüferom Gericht bestellt werden. Der Abschlussprüfer hat nach der Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen einen Vergütungsanspruch für seine Tätigkeit. Kündigt der Abschlussprüfer au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Unrichtige Angaben gegenüber Abschlussprüfern (Nr. 4)

Rz. 59 § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB umfasst zunächst die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapG, eines TU oder des Konzerns gegenüber dem Abschlussprüfer. Darüber hinaus werden von § 331 Abs. 1 Nr. 4 HGB auch alle sonstigen unrichtigen Angaben erfasst. Dazu gehören alle Aufklärungen und Nachweise, die der Abschlussprüfer zur Durchführung und Erfüllung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Auskunftsrechte des Mutterunternehmens

Rz. 34 Abs. 3 Satz 2 gewährt MU über die explizit aufgeführten Übermittlungspflichten entsprechend Satz 1 hinaus weitere Auskunftsrechte. Die Anwendung der IFRS (§ 315e HGB) steht dem Auskunftsrecht genauso wie das Vorliegen eines ausländischen TU analog zu Abs. 3 Satz 1 nicht entgegen. Die Auskunftspflichten des TU bestehen auch, wenn ein Einbeziehungswahlrecht gem. § 296 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 36 Die Nichtbeachtung der Vorschriften des § 294 Abs. 1 HGB erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 334 HGB. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 TEUR sanktioniert werden. Werden die Vorschriften der Abs. 2 und 3 missachtet, liegt nur indirekt – über den Verstoß gegen die §§ 298 Abs. 1 HGB i. V. m. 265 Abs. 2 HGB – eine Ordnungswidrigkeit vor, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rz. 170 Zum Gegenstand der Konzernabschlussprüfung ist anzugeben, nach welchen Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht aufgestellt wurden. Darüber hinaus sind Angaben zum Prüfungsgegenstand erforderlich betreffend die Prüfung[1] der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Umfang der Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 16 § 315e Abs. 1 HGB bestimmt den Umfang der anzuwendenden Vorschriften auf den internationalen Konzernabschluss eines MU, das einen organisierten Markt in Anspruch nimmt. Neben den internationalen Rechnungslegungsvorschriften sind auf diesen Konzernabschluss ergänzend auch nationale Vorschriften anzuwenden.[1] Die Angaben nach Abs. 1 müssen mit dem HGB und den IFRS zwei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Kündigungsgrund

Rz. 81 Der Abschlussprüfer kann den Prüfungsauftrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihm die Fortsetzung seiner Tätigkeit nicht zugemutet werden kann. Rz. 82 Persönliche Differenzen zwischen Abschlussprüfer und prüfungspflichtigem Unt berechtigen i. d. R. nicht zur Kündigung.[1] Rz. 83 Sachliche Differenzen über die zutreffende Beurteilung des Prüfungsobjekts sind ebenfalls ...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 6.3 Auskunftspflicht

Will der Vermieter eine Miete nach § 556f Satz 1 BGB vereinbaren, so ist er nach § 556g Abs. 1a Nr. 3 BGB verpflichtet, dem Mieter unaufgefordert in Textform mitzuteilen, dass die Wohnung nach dem 1.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurde. Einzelheiten muss der Mieter auch hier im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach § 556g Abs. 3 BGB erfragen. Wird die nach § 556g Abs. 1...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 7.3 Auskunftspflicht

Will der Vermieter eine Miete nach § 556f Satz 2 BGB vereinbaren, so ist er seit dem 1.1.2019 nach § 556g Abs. 1a Nr. 3 BGB verpflichtet, dem Mieter unaufgefordert in Textform mitzuteilen, dass es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung handelt. Nach der Gesetzesbegründung[1] ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Mieter über den Umfang der Modernisie...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.13 Betriebliche Altersversorgung

Mit § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 13 NachwG wurde eine zusätzliche Nachweispflicht hinsichtlich bestimmter Aspekte der betrieblichen Altersversorgung wegen der Regelung des Art. 4 Abs. 2 Buchst. o RL 2019/1152/EU eingefügt. Allerdings beschränkt sich der notwendige Nachweis auf den Namen und die Anschrift des externen Versorgungsträgers, sofern ein solcher eingeschaltet wurde. Hinwe...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschriften zur sog. Mietpreisbremse gemäß den §§ 556d – 556g BGB wurden durch das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ..." (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.5.2015 erstmals in das BGB eingefügt und traten zum 1.6.2015 in Kraft. Sie treffen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Neuabschluss eines Wohnraummiet...mehr

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PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 5.5 Zulieferer

In vielen Fällen wird nur ein guter Austausch mit den eigenen Lieferanten die Frage beantworten können, ob ein eingekauftes Produkt PFAS enthält oder nicht. Das hat mehrere Gründe. Bei Chemikalien werden zwar in den Sicherheitsdatenblättern als gefährlich eingestufte PFAS im Kapitel 3 aufgeführt. Aber viele PFAS sind bisher nicht als gefährlich eingestuft. Dann werden sie auc...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgemeine Auskunftspflicht Dritter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.1998 geändert durch das Erste SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 3 und 5 wurden zum 1.8.2001 geändert durch das Gesetz zu Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Abs. 1 bis 3 und 5 wurden zum 1.1.2004 geändert durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleist...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.4 Auskunftspflicht der Kreditinstitute

Rz. 23 Die 2. Alternative des Abs. 2 betrifft Dritte, die Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren. Derartige Bankauskünfte kommen in Betracht, wenn aufgrund von Hinweisen zu einem Leistungsfall, etwa auch aus einem automatisierten Datenabgleich (vgl. § 397), die Leistungsvoraussetzungen in Zweifel zu ziehen sind. Das ist etwa der Fall, wenn sich bei einer bedürft...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Auskunftspflicht des Vermieters

3.1 Allgemeines Rz. 11 Es genügt den inhaltlichen Anforderungen der vorvertraglichen Auskunftspflicht nach § 556g Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BGB, wenn der Vermieter, der sich auf den Ausnahmetatbestand des § 556e Abs. 1 BGB berufen will, dem Mieter die Höhe der mit dem Vormieter vertraglich vereinbarten Vormiete mitteilt. Eine Verpflichtung des Vermieters, nicht nur die ihm ohne Weit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Auskunftspflicht des Vermieters

1.3.1 Allgemeines Rz. 3 Ein Vermieter, der eine aufgrund einer der Ausnahmen von den Regelungen der sog. Mietpreisbremse zulässige höhere Miete fordert, muss dem Mieter unaufgefordert bereits vor Abschluss des Mietvertrags Auskunft darüber erteilen, dass eine solche Ausnahme vorliegt. Mietverhältnisse, die vor Inkrafttreten des § 556g am 1.1.2019 begründet worden sind aber er...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskunftspflicht bei Maßnahmen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 im Wesentlichen (einschließlich der Überschrift) neu gefasst (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2). Abs. 1 Satz 2 wurde nur redaktionell geändert. Zuvor waren die Überschrift und Abs. 1 Satz 1 bereits durch das SGB IX v. 19.6.200...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.1 Grundsätzliche Regelungen

Rz. 3 Die Auskunftspflichten nach § 315 beziehen sich nur auf Antragsteller oder Bezieher laufender Geldleistungen bzw. nach Maßgabe der einzelnen Regelungen deren Partner oder Unterhaltspflichtige. Unter Geldleistungen sind Leistungen zu verstehen, die im Gegensatz zu Sach- und Dienstleistungen in Geldbeträgen ausgezahlt werden. Um laufende Geldleistungen handelt es sich, w...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.2 Leistungserbringer

Rz. 12 Die Auskunftspflicht nach Abs. 1 besteht, wenn Leistungen an eine Person tatsächlich erbracht werden, die laufende Geldleistungen nach dem SGB III beantragt hat oder bezieht. Unerheblich ist, ob die Leistung aus einer Verpflichtung heraus oder freiwillig erbracht wird und welche Rechtsgrundlage dafür besteht. Es genügt, wenn eine Leistung durch die betroffene Person g...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt allgemeine Pflichten Dritter zur Auskunftserteilung in Angelegenheiten von Beziehern laufender Leistungen nach dem SGB III oder in Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Damit werden Dritte zu bestimmten Auskünften generell verpflichtet, insoweit kommt es auf eine Einzelfallprüfung nicht an. Ziel der Regelung ist die R...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.3 Leistungsverpflichtete

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt zum einen die Auskunftsverpflichtung Leistungsverpflichteter. Damit sind vorrangig Personen gemeint, die gegenüber dem Antragsteller oder Bezieher laufender Leistungen unterhaltspflichtig sind. Es handelt sich insoweit um eine Spezialvorschrift, neben der § 99 SGB X keinen Anwendungsbereich mehr hat (vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88 ). § 37 SG...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.5 Arbeitgeberauskunft

Rz. 24 Abs. 3 verpflichtet Arbeitgeber zur Auskunft über Beschäftigungen. Betroffen ist der Personenkreis der Antragsteller auf und Bezieher einer laufenden Geldleistung nach dem SGB III, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder andere zur Leistung, insbesondere Unterhalt, Verpflichtete. Lebenspartner sind zwei Personen gleichen Geschlechts, die gem. § 1 LPartG erklärt haben, mit...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.7 Ehegatten und Partner

Rz. 28 Abs. 5 ergänzt die Abs. 1 und 2. Diese schließen Auskünfte des Ehegatten, Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft über eigenes Einkommen und Vermögen ein, das ggf. geeignet ist, im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt zu werden (Abs. 5 Nr. 1, Ergänzung des Abs. 1). Hinsichtlich des Ehegatten oder Lebenspartners sind deren Arbeitgeber ...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger, bei denen eine der folgenden Maßnahmen durchgeführt wird: Maßnahme der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufsvorbereitende Maßnahme, Maßnahme der Benachteiligtenförderung (§§ 74 ff.). Rz. 4 Die Auskunftspflicht erstreckt sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätzliche Regelungen Rz. 3 Die Auskunftspflichten nach § 315 beziehen sich nur auf Antragsteller oder Bezieher laufender Geldleistungen bzw. nach Maßgabe der einzelnen Regelungen deren Partner oder Unterhaltspflichtige. Unter Geldleistungen sind Leistungen zu verstehen, die im Gegensatz zu Sach- und Dienstleistungen in Geldbeträgen ausgezahlt werden. Um laufende Geld...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 318 regelt die Auskunftspflichten von Teilnehmern, Arbeitgebern und Trägern im Zusammenhang mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, die auf eine anschließende Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Abs. 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger zu leistungsrechtlich relevanten Auskünften im Zusammenhang mit der bei ihnen durchgeführten Maßnahme. Die...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.6 Kurzarbeitergeld

Rz. 26 Abs. 4 stellt das Kug einer laufenden Geldleistung i. S. d. Abs. 1 bis 3 gleich und stellt damit klar, dass die allgemeinen Auskunftspflichten des § 315 auch für diesen Personenkreis gelten. Da der Arbeitgeber das Leistungsverfahren für den Kug-Empfänger durchführt, ist Abs. 4 in diesem Sinne für den Fall der Antragstellung bezogen auf den Antragsteller formuliert. Rz...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 im Wesentlichen (einschließlich der Überschrift) neu gefasst (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2). Abs. 1 Satz 2 wurde nur redaktionell geändert. Zuvor waren die Überschrift und Abs. 1 Satz 1 bereits durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046)...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.1998 geändert durch das Erste SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 3 und 5 wurden zum 1.8.2001 geändert durch das Gesetz zu Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Abs. 1 bis 3 und 5 wurden zum 1.1.2004 geändert durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.4 Überschreitung der zulässigen Miete bei Vermietung nach dem 1.10.2014 (Abs. 1a Satz 1 Nr. 3)

Rz. 6 Achtung Entscheidend sind Mietvertragsabschluss und Nutzungsbeginn nach dem 1.10.2014. Wenn die Wohnung erstmals nach dem 1.10.2014 vermietet, aber schon vor dem Stichtag (selbst) genutzt worden ist, muss der Vermieter die Mietpreisbremse einhalten. Nähere Informationen sind erst im Rahmen des Auskunftsverlangens nach § 556 Abs. 3 zu erteilen. Der Vermieter erfüllt sein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Es genügt den inhaltlichen Anforderungen der vorvertraglichen Auskunftspflicht nach § 556g Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BGB, wenn der Vermieter, der sich auf den Ausnahmetatbestand des § 556e Abs. 1 BGB berufen will, dem Mieter die Höhe der mit dem Vormieter vertraglich vereinbarten Vormiete mitteilt. Eine Verpflichtung des Vermieters, nicht nur die ihm ohne Weiteres bekannte v...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.6 Rechtsfolge bei unterlassener Auskunft

Rz. 8 Verstöße gegen die Auskunftspflicht führen zum Rechtsverlust des Vermieters. Soweit der Vermieter die Auskunft nicht erteilt, kann er sich auf eine nach diesen Ausnahmen zulässige Miete nicht berufen. Kommt der Vermieter seiner Informationspflicht also nicht nach, kann er nur die Mindestmiete verlangen (ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 %). Hinweis Endgültiger An...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.5 Vermietung nach umfassender Modernisierung (Abs. 1a Satz 1 Nr. 4)

Rz. 7 Den Anforderungen an die Auskunftspflicht des Vermieters nach § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 ist Genüge getan, wenn er dem Mieter vor der Abgabe von dessen Vertragserklärung unaufgefordert die Auskunft erteilt, bei dem Abschluss des Mietvertrags handele es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung der Wohnung; der Vermieter ist nicht gehalten, über Umfa...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.2 Information über die Vormiete (Abs. 1a Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Möchte der Vermieter sich hinsichtlich der Zulässigkeit der Miethöhe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder später, z. B. bei einer Rüge des Mieters, auf die Vormiete berufen, muss er dem Mieter die Höhe der Vormiete mitteilen. Persönliche personenbezogene Daten zum Vormieter müssen nicht mitgeteilt werden, der Mieter kann aber insoweit Auskunft nach § 556g Abs. 3 ve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Auskunft über Modernisierungsmaßnahmen

Rz. 13 Soweit der Mieter Auskunft über Modernisierungsmaßnahmen verlangt, weil der Vermieter die gemäß § 556d Abs. 1 zulässige Miete gemäß§ 556e Abs. 2 bzw. § 556f Satz 2 überschreiten will, muss die Auskunft den Anforderungen des § 556b Abs. 1 Satz 2, Satz 3 entsprechen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556g Rn. 36), also Angaben enthalten über die Art und ggf. den Umfang d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 12 Auskünfte über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d) braucht der Vermieter nicht zu erteilen, wenn ein (einfacher oder qualifizierter) Mietspiegel besteht; der Mieter kann allerdings Auskunft darüber verlangen, welche Kriterien der Vermieter zur Einordnung der Wohnung in ein bestimmtes Mietspiegelfeld herangezogen hat (Blank, WuM 2014, 641). Der Vermieter ...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 2.2 Ansprech- und Kontaktstellen innerhalb der Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 Den Leistungsträgern ist zwar überlassen, in welcher Form sie ihre Informationsangebote verbreiten, sie werden nach § 12 Abs. 1 Satz 3 allerdings verpflichtet, intern eine Ansprech- und Kontaktstelle einzurichten, die genau dieses sicherstellt. Rehabilitationsträger haben darüber hinaus eigene Ansprechstellen zu benennen, die nicht nur den Leistungsberechtigten Informa...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 3 Ein Vermieter, der eine aufgrund einer der Ausnahmen von den Regelungen der sog. Mietpreisbremse zulässige höhere Miete fordert, muss dem Mieter unaufgefordert bereits vor Abschluss des Mietvertrags Auskunft darüber erteilen, dass eine solche Ausnahme vorliegt. Mietverhältnisse, die vor Inkrafttreten des § 556g am 1.1.2019 begründet worden sind aber erst danach begonne...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3.3 Überschreitung der zulässigen Miete bei Modernisierungen (Abs. 1a Satz 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Vermieter muss bei Vertragsschluss angeben, dass und wann in den letzten drei Jahren Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Nähere detaillierte Informationen zu Art und Umfang der Modernisierung sind insoweit nicht erforderlich, sondern müssen erst auf ein Auskunftsverlangen nach § 556d Abs. 3 erteilt werden.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Rechtsfolgen des Verstoßes

Rz. 15 Erteilt der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht, ist kann Mieter bis zur Erteilung der Auskunft ein Zurückbehaltungsrecht an den zukünftigen Mieten gemäß § 273 geltend machen (Blank, WuM 2014, 642). Die Nichterteilung der geforderten Auskunft stellt zugleich die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht dar, die den Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Gl...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt verschiedene Pflichten für Arbeitgeber und Insolvenzverwalter in Bezug auf das Kurzarbeitergeld (Kug) und Wintergeld, das Qualifizierungsgeld sowie die Transfermaßnahmen und Arbeitskämpfe. Dadurch wird eine besondere Stellung der Arbeitgeber und Insolvenzverwalter normiert. Der Arbeitnehmer soll die Leistungen aus einer Hand erhalten, insoweit tri...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck dieser Vorschrift ist es, die Rehabilitationsträger mehr als bisher zur Beratung von potenziellen Leistungsempfängern zu veranlassen, und sie darüber hinaus zu verpflichten, auch organisatorisch mehr als bisher dafür Sorge zu tragen, dass das Ziel einer rechtzeitigen und umfassenden Antragstellung durch die Leistungsberechtigten erreicht wird. Insoweit handelt es...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.3 Insolvenzgeld

Rz. 10 Abs. 2 verpflichtet den Insolvenzverwalter, in Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld auszurechnen und auszuzahlen, wenn die Agentur für Arbeit dies von ihm verlangt und ihm die erforderlichen Geldmittel ohne Verwaltungskosten zur Verfügung stellt. Es liegt demnach im Ermessen der Agentur für Arbeit, die gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gewährlei...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 2.1 Maßnahmen zur Erkennung des Rehabilitationsbedarfes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger werden durch § 12 Abs. 1 verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes zu ergreifen. Die Hinwirkungspflicht sowie die Pflicht zur frühzeitigen Bedarfserkennung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 begründen ein subjektives Recht des Leistungsberechtigten, da es sich um individualisierte Amts- und Beratungspflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2057 BGB – Auskunftspflicht.

Gesetzestext 1Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach den §§ 2050 bis 2053 zur Ausgleichung zu bringen hat. 2Die Vorschriften der §§ 260, 261 über die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung finden entsprechende Anwendung. A. Allgemeines. Rn 1 Der Auskunftsanspruch dient der Siche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1605 BGB – Auskunftspflicht.

Gesetzestext (1) 1Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. 2Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. 3Die §§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Auskunftspflicht (IV).

Rn 5 IV sieht eine Auskunftspflicht des Vormunds über persönliche Verhältnisse des Mündels ggü nahestehenden Angehörigen oder sonstigen Vetrauenspersonen vor, die einer vergleichbaren Regelung im Kindschaftsrecht nachgebildet ist. § 1686 bzw § 1686a sehen dort ein entspr Auskunftsrecht desjenigen vor, bei dem das Kind nicht lebt, gg den anderen Elternteil.mehr