Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Informationsaustausch

Rz. 1286 [Autor/Stand] Die FKS arbeitet mit einer Vielzahl von Behörden und Stellen zusammen, zwischen denen ein intensiver Informationsaustausch stattfindet. Dazu zählen die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Güterverkehr, die Bundesnetzagentur, die Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und viele andere Institutionen. Die Zusammenarbeitsbehör... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5.1.2 Besondere Pflichten im Hinblick auf die EDV

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) hat die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine elektronische Rechnung deutlich reduziert. Die behördlichen Prüfungsbefugnisse wurden durch die neuen § 27b Abs. 2 S. 2 und 3 UStG entsprechend erweitert (vgl. Rz. 6); Letzteres – wie die Lockerungen zur E-Rechnung selbst – ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange... mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.9 Keine Auskunftspflicht

Rz. 16 Da eine § 60 Abs. 2 oder § 315 Abs. 2 SGB III entsprechende Vorschrift fehlt, sind nach § 319 SGB III solche Personen, die für Leistungsbezieher Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren, nicht auskunftspflichtig. Zu einer Auskunftserteilung bedarf es daher des Einverständnisses des Leistungsberechtigten. mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.4 § 63 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 13 Die Nr. 4 des § 63 Abs. 1 sanktioniert umfassend die Auskunftspflichten Dritter. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 60 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Tr... mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.1 § 63 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Im Gegensatz zu § 62 Nr. 2, der nur an die nicht, nicht richtige oder nicht vollständige Erteilung der Auskunft eine Schadenersatzpflicht knüpft, wird auch die nicht rechtzeitig erteilte Auskunft als ordnungswidriges Verhalten mit Geldb... mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.3 Umfang

Rz. 7 § 319 SGB III ist im Zusammenhang mit Auskunftspflichten von Arbeitgebern nach § 60, der § 315 SGB III entspricht, zu sehen. § 319 SGB III regelt eine Mitwirkungspflicht, die im Gegensatz zu § 60 und § 315 SGB III alle Angaben umfasst, die "zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich" sind. Bestätigt wird dies durch die Entstehungsgeschichte des § 319 SG... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / I. Auskunftspflichten gegenüber der Dienstaufsicht

Rz. 42 Über die Verwahrgeschäfte hat der Notar der Dienstaufsicht (§ 93 BNotO) und der Notarkammer (§ 74 BNotO) auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Die ordnungsgemäße Führung des Verwahrungsverzeichnisses (früher des Verwahrungs- und Massebuches sowie der Anderkontenliste) ist regelmäßig ein Schwerpunkt der Prüfung. mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Handelsregisteranmeldung und Belehrung nach § 53 Abs. 2 BZRG

Rz. 33 Eine Belehrungspflicht bei Unterschriftsbeglaubigungen ergibt sich im Zusammenhang mit bestimmten Handelsregisteranmeldungen für die GmbH und die AG. Geschäftsführer (§§ 8 Abs. 3 S. 1, 39 Abs. 3 GmbHG), Liquidatoren (§ 67 Abs. 3 GmbHG), Vorstandsmitglieder der AG (§§ 37 Abs. 2, 81 Abs. 3 AktG) sowie Abwickler (§ 266 Abs. 3 AktG) müssen in der Anmeldung versichern, das... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Einsichtsrecht sonstiger Behörden und von Gerichten

Rz. 41 Auch soweit den Notar Mitteilungs-, Anzeige oder Auskunftspflichten gegenüber Behörden treffen, bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass diese Stellen ein Einsichtsrecht in die Nebenakte haben.[53] Die Durchbrechung der notariellen Verschwiegenheitspflicht reicht nur genau so weit wie die jeweilige gesetzliche Mitteilungs-, Anzeige- oder Auskunftspflicht, so dass der In... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 4 Ausfertigungen können nur von Niederschriften erteilt und deshalb auch nur Ausfertigungen von Niederschriften beantragt werden. Ist eine Ausfertigung an die Stelle der Urschrift getreten (§ 45 Abs. 2 S. 2, 3 BeurkG), bezieht sich der Anspruch auf die Ausfertigung, bei Errichtung einer Ersatzurkunde auf diese (§ 46 BeurkG). Ausfertigungen und Abschriften werden ferner v... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Beweiskraft, Änderungen der Privaturkunde

Rz. 35 Der Beglaubigungsvermerk ist eine öffentliche Urkunde und genießt die Beweiskraft des § 418 ZPO. Auf Form und Inhalt der über dem Vermerk stehenden Urkunde bezieht sich der Vermerk nicht. Diese Urkunde bleibt trotz der Unterschriftsbeglaubigung eine Privaturkunde i.S.d. § 416 ZPO . Wird die Erklärung durch einen Vertreter abgegeben, ist zwischen der Unterschriftsbeglau... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / I. Amtsgeschäft

Rz. 7 Nach § 23 BNotO umfasst die Zuständigkeit der Notare auch die Aufbewahrung und Ablieferung bestimmter Wertgegenstände. Diese Vorschrift findet sich im 3. Abschnitt der BNotO unter der Überschrift "Amtstätigkeit". Schon daraus wird deutlich, dass Verwahrungsgeschäfte Amtsgeschäfte des Notars sind.[18] Gleichwohl gehört die Verwahrung dabei nicht zu den Urkundstätigkeite... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / II. Einsichtsrecht des Finanzamtes

Rz. 40 Die Finanzämter dürfen keine Einsicht in die Anderkontenunterlagen nehmen. Bei Auskunftsersuchen ist der Notar gem. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO zur Verweigerung der Auskunft berechtigt und nach § 18 BNotO auch verpflichtet.[84] Etwas anderes gilt nur, wenn er von seiner Verschwiegenheitspflicht von den Beteiligten entbunden wurde. Unberührt bleiben natürlich die speziellen ... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 124 Waffenbesitzer, waffenrechtliche Zuverlässigkeit [Rdn 1381]

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Entgelttransparenz: Neue Pf... / 2 Im laufenden Arbeitsverhältnis: Auskunftsrechte von Arbeitnehmern (Art. 7 ETRL)

Alle Arbeitnehmer haben nach Art. 7 ETRL ein individuelles Auskunftsrecht, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die bislang im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verankerte Schwelle von mehr als 200 Beschäftigten[1] entspricht nicht den Vorgaben der ETRL. Gleiches gilt für die bisherigen Begrenzungen zur Häufigkeit und zum inhaltlichen Zuschnitt der Anfrage: Währen... mehr

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Teil F: Medien / 4 Medien, Öffentlichkeitsarbeit der Justiz [Rdn 53]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 11 Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 229]

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.5 Auskunftspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen (Abs. 3)

Rz. 35 Abs. 3 regelt die Auskunftspflicht von Arbeitgebern, die SGB II-Leistungsbezieher beschäftigen oder die Personen beschäftigen, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt haben. Nach § 60 Abs. 3 hat derjenige, der jemanden, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht, oder dessen Partnerin oder Partner beschäftigt, sowie derjenige, der einen nach § 6... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.6 Auskunftspflicht der Partner und Dritter (Abs. 4)

Rz. 40 Auskunftsberechtigt sind trotz der alleinigen Erwähnung der "Agentur für Arbeit" alle Grundsicherungsträger (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.3.2014, L 2 AS 877/12; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 6). Die Auskunftspflicht umfasst sämtliche Leistungen nach § 4 Abs. 1 (Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 29). Rz. 41 Da im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung de... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3 Auskunftspflicht bei Verpflichtung zu bedürftigkeitsrelevanter Leistung (Abs. 2)

2.3.1 Leistungsverpflichtete Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt ... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2 Auskunftspflicht bei Erbringung bedürftigkeitsrelevanter Leistungen (Abs. 1)

Rz. 11 § 60 Abs. 1 bestimmt, dass derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat, seinerseits Leistungen erbringt, die geeignet sind, die Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen hat. Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 ... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.1 Antragsteller oder Bezieher von Leistungen nach dem SGB II

Rz. 12 In persönlicher Hinsicht ist die Auskunftspflicht Dritter umfassend geregelt. Sie knüpft allein an die Leistungserbringung an eine Person an, die Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht. Für die Auskunftspflicht ist es unerheblich, ob der SGB II-Antragsteller/Leistungsbezieher Geld- oder Sachleistungen oder Dienstleistungen bezieht oder beantragt hat (Mu... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) um die Abs. 6 bis 8 ergänzt. § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf ... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Auskunft über Vermietung (Abs. 6)

Rz. 49 Mit der Neuregelung in den Abs. 6 bis 8 werden den Jobcentern gegenüber Dritten künftig mehr Möglichkeiten eingeräumt, rechtssichere Auskünfte zu erlangen und dokumentieren zu können, insbesondere durch Nachweise. Nach der bisherigen Rechtsprechung war der Vermieter nach § 60 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB gegenüber dem SGB II-Leistungsträger nur zur Auskunftserteil... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.1 Verlangen der Agentur für Arbeit

Rz. 8 Die Auskunftspflichten nach § 60 bestehen bei allen Absätzen nicht kraft Gesetzes (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 8; Hlava, in: BeckOGK, SGB II, § 60 Rz. 18; a. A. Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 11, wonach die Auskunftspflicht kraft Gesetzes entsteht, aber erst in dem Zeitpunkt fällig wird, in dem der Grundsicherungsträger mit seinem Auskunftsverlang... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.2 Leistungserbringung

Rz. 14 Auskunftspflichtig ist nur, wer Leistungen erbringt. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Erbringung der Leistung. Leistungen i. S. d. § 60 sind alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert (Sachbezüge), die dem Antragsteller oder Leistungsbezieher oder einem leistungbeziehenden Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zufließen. Die Leistung muss geeignet sein, die Sozialleist... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 59 Armborst, Verfahrenfragen zur Auskunftspflicht nichtehelicher Partner, info also 2007, 147. Bülow, Befugnisse der Jobcenter beim unterhaltsrechtlichen Auskunftsverlangen, NZFam 2016, 49. ders., Die eheähnliche Lebensgemeinschaft als sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft, NZFam 2021, 400. Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung dur... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 32 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anz... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.1 Automatisierter Datenabgleich (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich. Unter einer automatisierten Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten zu verstehen, wenn sie unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen durchgeführt wird. Es handelt sich um regelmäßige (vierteljährliche) Überprüfungen i. S. v. Routineüberprüfungen (vgl. Wendtland, in: BeckOGK, SGB II, §... mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1)

Rz. 3 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Unter "Geldleistungen zur Sicherung de... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.7 Einsicht in Unterlagen (Abs. 5)

Rz. 45 Entsprechend § 319 Satz 1 SGB III i. d. F. bis 31.12 2003 regelt Abs. 5 ein Einsichtsrecht der Agentur für Arbeit und der anderen Grundsicherungsträger in Unterlagen, die nur durch Oberbegriffe im Gesetzestext aufgeführt sind. Die Norm begründet Mitwirkungspflichten für Arbeitgeber und Auftraggeber von Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantr... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.11 Rechtsfolgen

Rz. 56 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Re... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.16 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.8.2 Funktion als Vermittlungsstelle

Rz. 26 Die Datenstelle der Rentenversicherungsträger fungiert als Vermittlungsstelle zwischen der um Auskunft ersuchenden Bundesagentur für Arbeit und den in Abs. 1 abschließend aufgeführten Stellen, mit denen der Datenabgleich erfolgen soll. Die Datenstelle ist kein "Zentralregister für Sozialleistungen". Sie wird vielmehr ausschließlich zur Vereinfachung und Beschleunigung... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des zum 1.7.2023 neu gefassten Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Steuerliche Vorschriften

Rn. 20 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Im Steuerrecht ist ebenso eine Pflicht zur Vorlegung von Urkunden kodifiziert, die sowohl gegenüber den Finanzbehörden (vgl. § 97 AO) als auch FG (vgl. § 76 FGO) besteht. Die AO kennt dabei in diesem Kontext für steuerrechtliche Zwecke deutlich weitreichendere Vorlagepflichten als die der §§ 258ff. Infolge der gesetzlichen Verpflichtung der F... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Selbstauskunft des Mieters / 5 Vorvertragliche Auskunftspflichten

Auch ohne konkrete Frage kann ein Mietinteressent bei der Vertragsanbahnung verpflichtet sein, auf mögliche Leistungshindernisse hinzuweisen. Eine solche Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwart... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZAP 5/2026, Internetreport / 4 Kein Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Provider wegen rechtsverletzender Bewertungen

Das OLG München hatte sich mit der Rechtsfrage zu befassen, ob ein E-Mail-Hosting-Dienst als digitaler Dienst i.S.d. § 21 TDDDG anzusehen ist, der zur Auskunft über die Bestandsdaten von Rezensenten verpflichtet werden kann. Es ging um zwei anonyme, aus Sicht eines betroffenen Automobilunternehmens rechtsverletzende Bewertungen auf einer Online-Bewertungsplattform. Die Einträ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3.4 Prüfpunkte in der Due Diligence

Neben dem vertraglichen Status sollte die Due Diligence mindestens folgende Punkte abdecken: aktueller Gender Pay Gap (unbereinigt und bereinigt), einschließlich der methodischen Grundlagen seiner Berechnung; Existenz und Dokumentation eines objektiven, geschlechtsneutralen Vergütungssystems nach Art. 4 Abs. 4 ETRL; Umsetzungsstand der vorvertraglichen Transparenzpflichten nach... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgelttransparenz: Vertrag... / 4.3 Expat-Pakete und der weite Entgeltbegriff

Entsendete Beschäftigte erhalten typischerweise zusätzlich zum Grundgehalt eine Reihe von Komponenten, die den Einsatz im Ausland kompensieren sollen: eine Cost-of-Living-Allowance (COLA) zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten, eine Housing Allowance für die Wohnung am Einsatzort, eine Hardship Premium bei Einsatz in schwierigen Ländern, eine Mobility Premium als Anreiz ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Selbstauskunft des Mieters / 3.2 Zulässige Fragen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.2 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, können Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch grundsätzlich über den Betriebsrat geltend machen.[1] Das Entgelttransparenzgesetz eröffnet dem Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, die Erfüllung der Auskunftspflicht generell selbst zu übernehmen. Voraussetzung ist eine entsprechende Übernahmeerklärung gegenüber dem Betriebsrat (s.... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.1 Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 SGB X umfasst insbesondere alle Angaben über die Anzahl der beschäftigten Personen einschließlich mitarbeitender Familienangehöriger und der geringfügig Beschäftigten, ohne Rücksicht auf ihre versicherungsrechtliche Stellung, die Namen, Geburtsdaten und Anschriften dieser Personen, die Höhe ihrer Arbeitsentgelte und sonstigen Bezüge, den Zei... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.1 Grenzen der Auskunftspflicht

Arbeitgeber müssen keine Angaben machen, wenn sie dadurch sich selbst oder ihnen nahestehenden Personen in die Situation bringen, dass sie oder diese Personen wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden könnten. Arbeitgeber brauchen sich nicht selbst zu belasten. Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich nur auf Auskünfte. Unterlagen müssen dennoch zur Verfü... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.1 Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Nachweisverfahren sollte die Mitglieder bis zum 30.6.2025 von der Vorlage von Nachweisen zur Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder und die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen vom Aufwand zur Prüfung und Erfassung dieser Nachweise entlasten und den Zeitraum überbrücken, bis das digitale Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der... mehr