Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 4 Beteiligung der Versorgungsträger am Scheidungsverfahren

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren haben die Versorgungsträger des Ausgleichsverpflichteten sowie die zukünftigen Versorgungsträger für den Ausgleichsberechtigten Beteiligtenstatus.[1] Zu den Verfahrenspflichten der Versorgungsträger gehören insbesondere Auskunftspflichten über Bestand und Höhe der Anrechte sowie den Inhalt der bestehenden Teilungsordnung. Für die Auskunft ... mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 72 befasst sich ausschließlich mit der Anrechnung von Einkünften auf das Übergangsgeld, welches die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (sowohl bei medizinischen Rehabilitationsleistungen als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), die Bundesagentur für Arbeit oder die Träger der Sozialen Entschädigung oder der Träger der Soldatenentschädigung zahlen (§ ... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 60 A... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 60 A... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 60 A... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 316 AO war § 366 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist hinsichtlich Abs. 1 und 2 § 840 ZPO die entsprechende Bestimmung.[2] Im Gegensatz zur Rechtslage nach der ZPO ist aber nach § 316 Abs. 2 S. 3 AO die zwangsweise Durchsetzung der Erklärungspflicht des Drittschuldners möglich. In § 316 Abs. 3 AO wird zudem auf die Anwendun... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3.3 Kosten

Rz. 14 Es ist umstritten, ob und in welchem Umfang dem Drittschuldner die ihm für die Abgabe der Erklärung entstandenen Kosten zu erstatten sind.[1] Früher wurde zumeist Kostenersatz zugebilligt. Das BAG v. 31.10.1984, 4 AZR 535/82, BB 1985, 1199 hat demgegenüber einen Erstattungsanspruch abgelehnt, insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalt... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 315 AO getroffenen Regelungen waren zu Zeiten der Geltung der RAO in §§ 361, 365 RAO normiert.[1] Die Wirkungen des zivilprozessualen Gegenstücks der Einziehungsverfügung, des Überweisungsbeschlusses, sind in §§ 836ff. ZPO geregelt.[2] Zur Einziehung von Forderungen s. auch allgemein Abschn. 41ff. VollstrA.[3] Die Bestimmung stellt die Wirkungen einer Einziehu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4.1 Erzwingbarkeit

Rz. 15 Zur Abgabe der Drittschuldnererklärung besteht eine öffentlich-rechtliche Pflicht. Anders als für die Auskunftspflicht nach § 93 AO besteht hier jedoch kein Auskunftsverweigerungsrecht nach §§ 101ff. AO. Die Abgabe der Erklärung kann deshalb gem. § 316 Abs. 2 S. 3 AO auch erzwungen werden.[1] Als Zwangsmittel kommt hiernach allerdings nur Zwangsgeld nach § 329 AO in B... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit des Vermögensverzeichnisses

Rz. 27 Die Vorlage der schriftlichen Vermögensauskunft wird im Verhandlungstermin ergänzt durch die mündliche Erklärung des Vollstreckungsschuldners, dass er an Eides statt versichere, die in dem Vermögensverzeichnis enthaltenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht und nichts verschwiegen zu haben. Die Vermögensauskunft ist also stets eides... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.1 Pflicht zur Auskunftserteilung

Rz. 9 Nach § 315 Abs. 2 S. 1 AO ist der Vollstreckungsschuldner verpflichtet, die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen.[1] Nötig ist eine Auskunft insbesondere dann, wenn andernfalls die Einziehung der Forderung ausgeschlossen oder gravierend behindert wird.[2]"Nötig" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der gerichtlich vollen Umfangs nachprüfbar ist... mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.4 Auskunftspflichten (Abs. 2 Nr. 23, 24)

Rz. 63 Die Tatbestände gewährleisten, dass jegliche an Leistungsverfahren direkt oder indirekt Beteiligte die notwendigen Auskünfte dazu erteilen. Einbezogen sind insbesondere auch Geldinstitute (§ 315 Abs. 2), Ehegatten, Lebenspartner und Partner des Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung zur Feststellung des Vorliegens der A... mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.14 Auskunftsverstöße gegen § 39 Abs. 4 AufenthG (Abs. 2 Nr. 28 und 29)

Rz. 69a § 39 Abs. 4 AufenthG betrifft Arbeitgeberpflichten in Fällen des Erfordernisses zur Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit. Nach § 39 Abs. 4 Satz 1 AufenthG hat der Arbeitgeber für die Erteilung der Zustimmung oder Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit Auskünfte in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis, insbesondere zum Arbeitsentgel... mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.2 Auskunfterteilung

Rz. 8 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ... mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.1 Datenübermittlung durch Krankenhäuser (Abs. 1)

Rz. 3 Krankenhäuser nach § 108 oder ihre Träger übermitteln den Krankenkassen in jedem Behandlungsfall die nachfolgend abschließend aufgezählten Daten (Satz 1). Die Pflicht zur Datenübermittlung bezieht sich ausschließlich auf nach § 108 zugelassene Krankenhäuser: Hochschulkliniken (Nr. 1), Plankrankenhäuser (Nr. 2) und Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag abgeschloss... mehr

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Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber)

Zusammenfassung Begriff Die Sozialleistungsträger und die zuständige Einzugsstelle haben das Recht, vom Arbeitgeber Auskünfte zu verlangen, die im Einzelfall für die Erbringung von Sozialleistungen aus der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung erforderlich oder für die Erhebung von Beiträgen notwendig sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozi... mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Heilberufe/Krankenhäuser)

Zusammenfassung Begriff Auskunftspflicht ist die Verpflichtung aufgrund gesetzlicher Grundlage zur Erteilung von Informationen über einen bestimmten Sachverhalt. Diese ist für Ärzte – gleich ob niedergelassen tätig oder angestellt in einem Krankenhaus – oder für sonstige Angehörige der Heilberufe nur in einem eng definierten Rahmen geregelt. Dies ist darauf zurückzuführen, da... mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 1 Voraussetzungen der medizinischen Auskunftspflicht

1.1 Personenkreis Die Verpflichtung zur Erteilung einer medizinischen Auskunft richtet sich an den Arzt (auch Zahnarzt) sowie an die Angehörigen eines anderen Heilberufs.[1] Des Weiteren richtet sie sich an Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.[2] Die Angehörigeneigenschaft eines anderen Heilberufs liegt vor, wenn dieser für die Berufsausübung oder F... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 1 Zur Auskunftspflicht Verpflichtete

Zur Auskunft verpflichtet ist nicht nur der derzeitige Arbeitgeber, vielmehr trifft die Auskunftspflicht auch die früheren Arbeitgeber eines Beschäftigten. Die Auskunftspflicht ist nicht auf versicherungspflichtig Beschäftigte beschränkt; sie besteht auch bei Geringfügigkeit der Beschäftigung, Vorliegen einer Befreiung von der Versicherungspflicht oder von Versicherungsfreihei... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt der Auskunftspflicht

Rz. 5 Die Bedeutung des § 2028 BGB liegt für den Erben vor allem in der Klärung der Frage, ob der Hausgenosse erbschaftliche Geschäfte geführt hat. Hat er solche geführt, ist seine Auskunftspflicht bereits durch §§ 259, 260, 666, 681 BGB begründet, hat er sich dabei auch noch ein Erbrecht angemaßt, greift daneben die Vorschrift des § 2027 BGB.[14] Erbschaftliche Geschäfte si... mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 3 Auskunftsverweigerungsrecht/Grenzen der Auskunftspflicht

Ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht, soweit die Auskunft den Auskunftspflichtigen oder eine ihm nahestehende Person der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung oder Ordnungswidrigkeit aussetzt. Nahestehende Personen sind der Verlobte, der (frühere) Ehegatte, der (frühere) Lebenspartner, der in gerader Linie (frühere) Verwandte oder (frühere) Verschwägerte sowie der in S... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2028 Auskunftspflicht des Hausgenossen

Gesetzestext (1) Wer sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat, ist verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat und was ihm über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände bekannt ist. (2) Besteht Grund zu der Annahme, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen S... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2027 Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers

Gesetzestext (1) Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen. (2) Die gleiche Verpflichtung hat, wer, ohne Erbschaftsbesitzer zu sein, eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen hat. A. Auskunftsansprüche im Erbrecht Rz. 1... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2314 Auskunftspflicht des Erben

Gesetzestext (1) 1Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, so hat ihm der Erbe auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. 2Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnisses der Nachlassgegenstände zugezogen und dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. 3Er kann auch ver... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auskunftspflicht des Fiskus (S. 2)

Rz. 3 Als Ersatz dafür, dass er ein Inventar nicht errichten muss, hat das Gesetz dem Fiskus die Verpflichtung auferlegt, den Nachlassgläubigern über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen (§ 2011 S. 2 BGB). Inhaltlich geht die Auskunftspflicht dahin, dass der Fiskus ein Verzeichnis über den Nachlass (§ 260 BGB) vorlegen muss.[7] Anders als das Inventar betrifft das... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Auskunftspflicht der Verwalter

Rz. 4 Wie in § 2011 S. 2 BGB der Fiskus sind Nachlasspfleger und Nachlassverwalter im Hinblick auf die Befreiung von der Pflicht, ein Inventar zu errichten, den Nachlassgläubigern gegenüber zur Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses verpflichtet (Abs. 1 S. 2, Abs. 2). Im Hinblick auf diese Pflicht sind der Nachlasspfleger und der Nachlassverwalter verpflichte... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 4 Der Umfang der Auskunftspflicht beschränkt sich auf die Auskunft, welche erbschaftlichen Geschäfte der Hausgenosse geführt hat und was ihm über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände bekannt ist. Der Auskunftspflichtige ist nicht verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu geben oder ein Nachlassverzeichnis vorzulegen.[13] Er ist zur Rechnungslegung nur ü... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 27 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[61] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[62] ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Auskunftspflicht sonstiger Besitzer von Erbschaftssachen nach Abs. 2

1. Besitzergreifung durch Dritte vor dem Erben Rz. 10 Abs. 2 normiert auch eine Auskunftspflicht derjenigen, die Sachen aus dem Nachlass entfernt und selbst in Besitz genommen haben, ohne sich ein Erbrecht anzumaßen. Entscheidend dabei ist, dass die Inbesitznahme erfolgte, bevor der Erbe den unmittelbaren Besitz (§§ 854, 855 BGB) oder den mittelbaren Besitz (§ 868 BGB) ergrif... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2057 Auskunftspflicht

Gesetzestext 1Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach den §§ 2050 bis 2053 zur Ausgleichung zu bringen hat. 2Die Vorschriften der §§ 260, 261 über die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung finden entsprechende Anwendung. A. Beteiligte Rz. 1 Der Auskunftsanspruch des § 2057 dient... mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 5 Kostenerstattung

Eine Kostenerstattung ist ausdrücklich nur für die Auskunftspflicht im Bereich der Unfallversicherung vorgesehen. Im Übrigen ist die jeweils geltende Gebührenordnung oder die mit dem ersuchenden Leistungsträger getroffene Gebührenvereinbarung anzuwenden. Ggf. kann sich auch eine Entschädigung aus § 21 Abs. 3 SGB X (i. V. m. dem JVEG) ergeben. mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 1.2 Anspruchsberechtigter zur Auskunftseinholung

Der Leistungsträger ist im Einzelfall berechtigt, Auskünfte einzuholen, soweit es für die Durchführung von Aufgaben des Leistungsträgers nach dem SGB X erforderlich und gesetzlich zugelassen ist oder eine wirksame Einwilligung des Betroffenen im Einzelfall vorliegt.[1] Die Auskunftspflicht besteht nur auf Verlangen des Sozialleistungsträgers und ist auch in ihrem Umfang besc... mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / Zusammenfassung

Begriff Auskunftspflicht ist die Verpflichtung aufgrund gesetzlicher Grundlage zur Erteilung von Informationen über einen bestimmten Sachverhalt. Diese ist für Ärzte – gleich ob niedergelassen tätig oder angestellt in einem Krankenhaus – oder für sonstige Angehörige der Heilberufe nur in einem eng definierten Rahmen geregelt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Gegenstand i... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 4 Auskunftspflichten gegenüber den Einzugsstellen

Sind die Träger der Rentenversicherung für die Arbeitgeberprüfung (Betriebsprüfung) zuständig, besteht eine Auskunftspflicht wegen der Entrichtung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gegenüber der Einzugsstelle nicht. Sie besteht nur im Einzelfall, beispielsweise wenn es darum geht, das Vorliegen von Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenv... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Umfang der Auskunftspflicht – Modalitäten der Anspruchserfüllung

1. Grundsätzliches Rz. 23 § 2314 BGB gibt dem Berechtigten nicht nur einen, sondern vielmehr eine ganze Auswahl von nebeneinander bestehenden Ansprüchen an die Hand,[125] durch deren Geltendmachung er nacheinander in immer wieder steigender Intensität seine Informationsrechte einfordern kann.[126] Auch wenn sich grundsätzlich die Form der Auskunft nach § 260 BGB richtet, da d... mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 2 Einwilligung

Soweit sich die Auskunftspflicht nicht aus dem Gesetz ergibt, muss der Betroffene in die Auskunftserteilung vorher wirksam eingewilligt haben. Die Einwilligung soll zum Nachweis i. S. d. Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 2016/679 schriftlich oder elektronisch erfolgen.[1] Die Einwilligung zur Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten oder Betriebs- oder Geschä... mehr

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Künstlersozialabgabe / 4.1 Schwerpunkte der Auskunftspflicht

Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Auskünfte zu erteilen.[1] Insbesondere ist Auskunft zu geben über Namen, Künstlernamen bzw. Pseudonyme sowie die Anschriften der Personen, an die sie Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, die Art und Weise, in der Künstler oder Publizisten für sie tätig geworden sind, die Ver... mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 1.1 Personenkreis

Die Verpflichtung zur Erteilung einer medizinischen Auskunft richtet sich an den Arzt (auch Zahnarzt) sowie an die Angehörigen eines anderen Heilberufs.[1] Des Weiteren richtet sie sich an Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.[2] Die Angehörigeneigenschaft eines anderen Heilberufs liegt vor, wenn dieser für die Berufsausübung oder Führung der Berufs... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 6 Geldbußen

Kommen der Arbeitgeber oder die dem Arbeitgeber gleichgestellten Stellen seiner/ihrer Auskunftspflicht oder Vorlagepflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.[1] Dies gilt jedoch nicht für die Leistungsträger, wenn s... mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.3 Auskunftspflicht

Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitsvertrags i. V. m. § 242 BGB (Treu und Glauben) einen Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung.[1] Der Arbeitnehmer ist zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn er Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben.[2] Der Arbeitgeber muss darlege... mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 4 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Zwangsmittel zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bestehen außer in der Unfallversicherung nicht. Allerdings kann das zuständige Sozialgericht gemäß § 22 SGB X um Vernehmung ersucht werden. Der Arzt, der dem Träger der Unfallversicherung vorsätzlich oder fahrlässig die Auskunft über die Behandlung oder den Zustand des Verletzten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 2 Erbringung von Sozialleistungen

Soweit es in der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung im Einzelfall für die Erbringung von Sozialleistungen erforderlich ist, hat der Arbeitgeber auf Verlangen dem Leistungsträger oder der zuständigen Einzugsstelle Auskunft zu erteilen über die Art und die Dauer der Beschäftigung, den Beschäftigungsort und das Arbeitsentgelt.[1] Die Auskunftspflicht "fü... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 5 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Arbeitgeber, Dienstgeber oder Besteller von Werkleistungen gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit zur Auskunft verpflichtet, wenn sie einen Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe, Unterhalts- oder Übergangsgeld nach dem SGB III Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bzw. Grundsicherungsgeld beschäftigen bzw. dieser Dienst- oder Werklei... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 3.1 Juristische Personen

Die Auskunfts- und Vorlagepflicht betrifft auch natürliche und juristische Personen, die einem Arbeitgeber gleichgestellt sind, z. B. auch den Entleiher. mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 3.2 Künstlersozialkasse

Die zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Arbeitgeber haben der Künstlersozialkasse oder dem (für Betriebsprüfungen) Rentenversicherungsträger auf Verlangen bestimmte Auskünfte zu geben. Auskunft ist über alle die Feststellung der Abgabepflicht, die Höhe der Künstlersozialabgabe sowie der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge und Beitragsvorschüsse erforderlichen Tat... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialleistungsträger und die zuständige Einzugsstelle haben das Recht, vom Arbeitgeber Auskünfte zu verlangen, die im Einzelfall für die Erbringung von Sozialleistungen aus der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung erforderlich oder für die Erhebung von Beiträgen notwendig sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung:... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 3 Zahlung von Beiträgen

Wegen der Entrichtung von Beiträgen hat der Arbeitgeber auf Verlangen über alle Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind.[1] Der Arbeitgeber hat auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen (Lohnunterlagen), aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, vorzulegen (Vorlagepflicht). Die Auskunfts- und Vorl... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Vererblichkeit des Auskunftsanspruchs

Rz. 12 Umstritten ist, ob der Erbe des Erbschaftsbesitzers als dessen Rechtsnachfolger gem. § 1967 BGB auskunftspflichtig ist. Teilweise wird in der Auskunftspflicht eine höchstpersönliche und deshalb unvererbliche Pflicht gesehen, während die h.M. die Vererblichkeit der Auskunftspflicht zu Recht bejaht, da sie zwar persönlich zu erfüllen ist, hieraus aber nicht folgt, dass ... mehr