Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.2 Auskunftsrechte (Art. 15 DSGVO)

Der Betroffene hat das Recht, von einem Verarbeiter eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist das der Fall, besteht ein Auskunftsanspruch über diese Daten, die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der verarbeiteten Daten, über Empfänger dieser Daten und über die Dauer der Speicherung. Zu Einzelheiten siehe Informatio...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3 Informationspflichten des Verwalters bei der Erhebung personenbezogener Daten

Auch den Verwalter treffen die im Beitrag "Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung" beschriebenen Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten. Es können hierbei folgende Fälle auftreten: 3.1 Neuer Eigentümer in der Gemeinschaft nach dem Verkauf einer Wohnung Nachdem der Verwalter vom Eigentumswechsel Kenntnis erhalten hat, schreibt er den n...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 1.5.1 Prüfung durch den Prüfungsverband

Nach § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören. Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der gesetzlichen Prüfung der Prüfer auch Einsicht in die personenbezogenen Daten der Mitglieder oder Mieter nimmt. Die Einsichtnahme in die personenbezogenen Daten bei Genossenschaften erfolgt auf gesetzlicher Grundlage und ist dementsprechend zulässig. Darüber...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.3 Verpflichtende Innenrevision nach der MaRisk

Nach § 25a Kreditwesengesetz muss ein Kreditinstitut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen. Dazu gehört u. a. auch die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer internen Revision. Häufig haben Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung die Innenrevision an einen externen Dienstleister ausgelagert, weil es wegen zu ...mehr

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Datenschutz bei Maklertätig... / 1 Identifizierungspflichten

Ein Interessent muss nur dann identifiziert werden, wenn ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Kaufvertrags besteht. Indizien für das ernsthafte Interesse sind: Anforderung und Erhalt eines Kaufvertragsentwurfs, Abschluss einer Reservierungsvereinbarung oder eines Vorvertrags, Zahlung einer Reservierungsgebühr. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung ist die Datenerh...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.1 Datenschutzerklärung

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten über die Homepage – was grundsätzlich der Fall ist – werden die allgemeinen Informationspflichten nach den Art. 12–14 der DSGVO ausgelöst. Hinsichtlich der zu veröffentlichenden Pflichtinhalte wird auf die Ausführungen zu den Informationspflichten in Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung verwiesen. Entscheidend...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 5 Informationspflicht bei Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (§ 32 BDSG i. V. m. Art. 13 Abs. 3 DSGVO)

Sollen personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den sie erhoben wurden, hat der Verantwortliche den Betroffenen vor dieser Weiterverarbeitung zu unterrichten. Eine Betroffenheit bei Wohnungsunternehmen könnte dann bestehen, wenn die Daten von Personen, die dem Wohnungsunternehmen im Rahmen der WEG-Verwaltung bekannt geworden sind, z...mehr

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Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.5 Widerspruchsrechte (Art. 21 Abs. 1 DSGVO)

Erfolgt eine Verarbeitung im berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), kann der Betroffene dagegen Widerspruch erheben. Bei einem berechtigten Widerspruch darf der Verantwortliche die Daten nicht mehr verarbeiten. Der Widerspruch ist zu begründen, da ein berechtigter Widerspruch voraussetzt, dass sich die Widerspruchsgründe aus der besonderen Situation des Betroff...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 3.3 Transparenzprinzip (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Die Verarbeitung muss auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise erfolgen (Transparenzprinzip). Aus dem Transparenzprinzip resultieren Informationspflichten für den Verarbeiter. So ist der Betroffene darüber zu informieren, wie seine personenbezogenen Daten erhoben, verwendet, eingesehen oder anderweitig verarb...mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 4.3 Informationspflicht bei Verarbeitungen aufgrund von berechtigtem Interesse

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), ist die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation darüber zu informieren, dass sie der Verarbeitung widersprechen kann. Zu Einzelheiten des Widerspruchsrechts vergleiche Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien, Kap. 3.5.5 Widerspruchsrechte und z...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 2 Anbahnung und Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird regelmäßig eine Vielzahl personenbezogener Daten erhoben. Es steht in der Verantwortung des Wohnungsunternehmens, deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Zugang zu diesen Daten dürfen nur Personen haben, die am Bewerbungs- und Auswahlverfahren direkt beteiligt sind. Bereits bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (St...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 1 Anbahnung des Mietverhältnisses

Bei der Anbahnung des Mietverhältnisses wird eine große Zahl personenbezogener Daten erhoben. Bei der Erhebung personenbezogener Daten bestehen nach Art. 13 und 14 DSGVO Informationspflichten gegenüber dem Betroffenen.[1] Der Vermieter hat ein erhebliches und berechtigtes Interesse daran, die Mietbewerber kennenzulernen, um den optimalen Mieter für die zu vermietende Wohnung...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 5. Folgen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht

Rz. 261 Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für die Nichterfüllung seiner Auskunftsverpflichtung gem. § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO. Dies gilt nicht nur, wenn er sich weigert, die Erklärung abzugeben, sondern auch bei nicht rechtzeitiger Erklärung binnen zwei Wochen oder bei mangelhafter Erklärung aller geforderten Angaben. Hat der Gläubiger im Vertrauen auf eine schuldhaft abge...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / b) Stellungnahme

Rz. 239 Diese eingeschränkte Auskunftspflicht des Drittschuldners hilft weder dem Gläubiger noch dem Schuldner, noch belastet sie den Drittschuldner in ungebührlicher Weise. Insbes. bei der Pfändung von Arbeitseinkommen kann sich der Gläubiger nur dann ein umfassendes Urteil über die Möglichkeiten der Forderungsbefriedigung oder der weiteren Vollstreckung bilden, wenn der Ar...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Drittschuldner

Rz. 65 Die Pfändung erfolgt nach §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO und wird wirksam mit der Zustellung an die Drittschuldnerin.[59] Die DENIC-Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main) spielt die Schlüsselrolle im deutschen Domainrecht. Die DENIC eG betreibt den Nameserver der Top Level Domain ".de". Umstritten...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Verweigerung der Auskunft

Rz. 251 Verweigert der Drittschuldner die geforderte Auskunft mit dem Hinweis, dass die gepfändete Forderung tatsächlich unpfändbar ist, ist dies unzulässig. Der Gläubiger sollte den Drittschuldner dann auf das Rechtsmittelverfahren verweisen und ihn auf die mögliche Schadensersatzpflicht nach § 840 Abs. 2 ZPO hinweisen. Rz. 252 Der Schuldner kann den Drittschuldner nach Auff...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / b) Eidesstattliche Versicherung zur Auskunftserteilung

Rz. 181 Damit der Auskunftsverpflichtung durch den Schuldner mehr Bedeutung zukommt, erfolgte ab dem 1.1.1999 in § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO die Ergänzung, dass der Schuldner nicht nur verpflichtet ist, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben, sondern auch die Verpflichtung, we...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 196 Treffen mehrere Pfändungen nach § 850c ZPO aufeinander, gilt der Grundsatz der Priorität; derjenige Gläubiger, dessen Pfandrecht zuerst wirksam geworden ist, wird auch zuerst befriedigt. Werden mehrere Pfändungen gleichzeitig wirksam, sind sie nach dem Verhältnis der Forderungen aufzuteilen. Rz. 197 Dieser Grundsatz gilt auch in dem Fall des Zusammentreffens einer "no...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Auskunftsanspruch/Rechnungslegung

Rz. 68 Der Schuldner hat als Kontoinhaber gegenüber der Bank einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung (§ 666 i.V.m. § 675c BGB). Dieser Anspruch wird grds. durch den Kontoauszug erfüllt, mit dem der Kunde über die fortlaufenden Änderungen auf dem Konto informiert wird.[63] Diese Ansprüche auf Auskunfts- und Rechnungslegung gehen als unselbstständige Nebenrechte mit ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 5. Ausforschungspfändung

Rz. 92 Beantragt der Gläubiger, einen Pfändungsbeschluss zu erlassen, in dem er sämtliche Bankverbindungen des Schuldners an dessen Wohnsitzgericht aufführt, wird dieser Antrag regelmäßig als unzulässige "Ausforschung" zurückgewiesen.[175] Die Intention des Gläubigers, über die Auskunftspflicht des Drittschuldners gem. § 840 ZPO in Erfahrung zu bringen, über welche Guthaben ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.1 Auskunftspflicht und Freiwilligkeit nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 regelt Grundsatz und Ausnahme zur Auskunftspflicht. 2.1.1 Grundsatz der Auskunftspflicht nach Satz 1 Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 statuiert die generelle Auskunftspflicht und verpflichtet die in Abs. 2 genannten Stellen, die Fragen gemäß § 15 des Bundesstatistikgesetzes zu beantworten (BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114). 2.1.2 Freiwilligkeit Rz. 5 Die Angaben ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.1.1 Grundsatz der Auskunftspflicht nach Satz 1

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 statuiert die generelle Auskunftspflicht und verpflichtet die in Abs. 2 genannten Stellen, die Fragen gemäß § 15 des Bundesstatistikgesetzes zu beantworten (BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114).mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskunftspflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 102 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die Auskunftspflicht der Jugendhilfeträger wurde erstmals mit dem SGB VIII eingeführt und durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.5 Verstöße gegen die Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Nr. 4)

Rz. 11 Während nach Nr. 1 bis 3 natürliche oder juristische Personen, die Kinder oder Jugendliche betreuen oder Einrichtungen für Kinder und Jugendliche betreiben, unter den im Einzelnen genannten Voraussetzungen ordnungswidrig handeln können, sind in Nr. 4 "außenstehende" Personen, nämlich die Arbeitgeber der Eltern oder Elternteile, die nach § 97a Abs. 1 bis 3 zur Auskunft...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine bereichsspezifische Konkretisierung der in § 15 Bundesstatistikgesetz enthaltenen Regelungen dar. Die übrigen Regelungen des Bundesstatistikgesetzes zur Auskunftspflicht gelten daher, soweit sie nicht durch § 102 modifiziert werden. Die Vorschrift normiert die generelle Auskunftspflicht für die Erhebungen der Jugendhilfestatistik (Abs. 1). Si...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.1.2 Freiwilligkeit

Rz. 5 Die Angaben gemäß § 100 Nr. 4 – Name und Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person – sind von der Auskunftspflicht ausgenommen. Der ansonsten Auskunftspflichtige nach Abs. 2 kann diese Angaben freiwillig machen. Eine durchsetzbare Verpflichtung hierzu besteht seitens der erhebenden Stellen nicht.mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 102 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die Auskunftspflicht der Jugendhilfeträger wurde erstmals mit dem SGB VIII eingeführt und durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinde...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Auskunftspflicht und Freiwilligkeit nach Abs. 1 Rz. 3 Abs. 1 regelt Grundsatz und Ausnahme zur Auskunftspflicht. 2.1.1 Grundsatz der Auskunftspflicht nach Satz 1 Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 statuiert die generelle Auskunftspflicht und verpflichtet die in Abs. 2 genannten Stellen, die Fragen gemäß § 15 des Bundesstatistikgesetzes zu beantworten (BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/59...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 3 Literatur

Rz. 13 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63.mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.3 Benennungspflicht nach Abs. 3

Rz. 11 Da angesichts der Trägervielfalt die statistischen Ämter der Länder nicht die Anschriften aller Auskunftspflichtigen kennen können, normiert Abs. 3 die Pflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Benennung auf Anforderung. Rz. 12 Die Vorschrift dient insoweit der erleichterten Erhebung durch die statistischen Landesämter (BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.2 Statistische Zwecke nach Abs. 2

Rz. 6 Abs. 2 enthält die bereichsspezifische Zulassung zur Weitergabe von Daten, die § 16 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz voraussetzt (vgl. zu den Gesetzeserwägungen BT-Drs. 13/3082 S. 12; die durch das 2. SGB VIII-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1775) eingefügte Regelung entsprach § 133 BSHG in seiner bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung). Danach dürfen Einzelangaben aus der Er...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 2.3.5 Freiwilligkeit der Angaben zu Hilfsmerkmalen

Rz. 12 Soweit für die Erhebungen der Hilfsmerkmale nach Nr. 1 bis 3 nach § 102 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 eine Auskunftspflicht besteht, bestimmt § 102 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich, dass die Angaben zu § 100 Nr. 4 freiwillig sind.mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.1.1 Grundtatbestände

Rz. 2 Abweichend von anderen Gesetzen hat der Gesetzgeber bei den Strafvorschriften nicht im Einzelnen angegeben, welche Verhaltensweisen als Straftaten zu ahnden sind. Vielmehr wird auf die in den "Grundtatbeständen" der Ordnungswidrigkeiten gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 angegebenen Handlungen Bezug genommen und nur ergänzend angegeben, unter welchen Voraussetzungen diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.4 Auskunfts- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Familiengericht

Rz. 9 Gemäß Abs. 3 Satz 1 besteht eine Auskunftspflicht des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht. Diese stellt eine spezielle Regelung im Verhältnis zur allgemeinen Unterstützungspflicht nach § 50 Abs. 1 dar. Sie ist gleichwohl recht allgemein gehalten. Das Wohlergehen und die Entwicklung des Mündels soll Auskunft gegeben werden. Soweit Mängel in der Personensorge auftr...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.2 Umfang der Erhebung – Allgemeines nach Abs. 1

Rz. 8 Die Nr. 1 bis 13 enthalten die abschließende Aufzählung der einzelnen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Erhebung durchgeführt wird. Diese Bereiche werden teils durch die Art der jeweiligen Maßnahmen, teils durch die Benennung der anspruchsberechtigten Personen gekennzeichnet. Die Aufzählung ist abschließend; dies wird (nunmehr) insbesondere durch das a...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für ehelich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 109 BetrVG regelt die Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Wirtschaftsausschuss und Unternehmer über dessen Auskunftspflicht nach § 106 BetrVG. Die Einigungsstelle entscheidet dabei über Rechtsfragen. Überprüft wird die Auskunftspflicht des Unternehmers im konkreten Fall (BAG, Beschluss v. 17.9.1991, 1 ABR 74/90 [1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Einleitung des Einigungsstellenverfahrens

Rz. 6 Zur Einleitung eines Verfahrens nach § 109 BetrVG bedarf es eines ausdrücklichen Verlangens auf Auskunftserteilung über wirtschaftliche Fragen gem. § 106 BetrVG, auf das der Unternehmer überhaupt nicht, unvollständig, verspätet oder ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen reagiert. Entgegen der bisherigen instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B LAG Schleswig-H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zuständigkeit der Einigungsstelle

Rz. 2 Das in § 109 BetrVG normierte Konfliktlösungsverfahren ist für Auseinandersetzungen über Grund, Umfang und Modalitäten der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG vorgesehen. Die Vorschrift begründet eine gesetzliche Primärzuständigkeit der Einigungsstelle; bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses soll d...mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. kann, was sein mit dem Antrag zu 1 verfolgtes Auskunftsbegehren angeht, die Ausstellung der ihm im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheine verlangen, aber auch nur diese. 1. Ein Anspruch auf die erneute Erteilung der Nachtragversicherungsscheine ergibt sich für den Zeitraum von Juni 2014 bis zum Dezember 2018 aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG. N...mehr

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Kassen-Nachschau / 5 Kostentragung

Der Steuerpflichtige trägt die Kosten, die ihm in Erfüllung der durch § 146b Abs. 2 AO entstehenden Mitwirkungspflichten entstanden sind.[1] Dies betrifft die Vorlage- und Auskunftspflichten nach § 146b Abs. 1 AO sowie die Kontrollrechte für Aufzeichnungen oder Bücher in elektronischer Form nach § 146b Abs. 2 AO, etwa wenn ihm in Erfüllung der vorgenannten Pflichten Papier-,...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.4 Kürzung Pauschalbetrag bei Unterhaltspflicht nach Satz 4

Rz. 30 Sinn des § 39 Abs. 4 Satz 4 ist es, die Verwandtenpflege grundsätzlich anzuerkennen (zum Problem bei Altfällen vgl. Rz. 5; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage grundlegend BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13; hierzu auch Hoffmann, in: jurisPR-FamR 10/2015 Anm. 1). Im Kontext mit der Klarstellung in § 27 Abs. 2a ist sichergestellt, dass Verwandte – und damit namentlich d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.2 Auskunftspflicht der Ärzte und Krankenhäuser (Abs. 2)

Rz. 10 Versicherte haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch unmittelbar gegenüber den an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Versorgungszentren über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung; Satz 1, 2). Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.6 Sonderbestimmungen für öffentliche Stellen

In § 105 AO wird eine Sonderregelung für die Auskunftspflicht von öffentlichen Stellen gegenüber dem Finanzamt getroffen. Dem Finanzamt gegenüber besteht grundsätzlich keine Verschwiegenheit. Die Auskunftspflicht geht damit der Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich vor.[1] Allerdings haben die staatlichen Stellen gemäß § 105 Abs. 2 AO auch gegenüber den Finanzbehörden das P...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.1 Rechtsstellung des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat im Besteuerungsverfahren grundsätzlich kein Auskunftsverweigerungsrecht.[1] Seine Auskunft kann deshalb grundsätzlich nach § 328ff. AO durch ein Zwangsgeld erzwungen werden.[2] Allerdings kann auch die Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen nicht grenzenlos gelten, sondern im Einzelfall eine Grenze in Art. 2 Abs. 1 GG finden, wenn seine Intimsphäre u...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.4 Auskunftsverweigerung bei Gefahr der Strafverfolgung

Nach § 103 AO sind Personen nicht auskunftspflichtig, wenn sie sich selber oder ihre Angehörigen hierdurch der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem OWiG aussetzen. Voraussetzung ist nach § 103 AO, dass die Auskunftspflicht weder den Beteiligten noch den für einen Beteiligten Auskunftspflichtigen trifft. Die Norm gilt also für Dritte.[1] Weiterhin ...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.2 Rechtstellung von Angehörigen

Angehörige haben nach § 101 AO grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht und dann nach § 104 AO auch das Recht, die Vorlage von Urkunden zu verweigern sowie die Eidesleistung zu verweigern. Eine Pflicht, die Auskunft zu verweigern besteht nicht. Der Angehörige kann die Antwort auch gegenständlich auf einen Teil der angeforderten Auskunft beschränken.[1] Es kann also auf ...mehr