Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 2 Unter Strafe gestellt ist die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Besonders hervorgehoben ist vom Gesetz die Offenbarung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses. Die Formulierung entspricht § 2 Nr. 1 des am 26.4.2019 in Kraft getretenen GeschGehG (BGBl. I 2019, S. 466, §§ 17–19 UWG dadurch aufgehoben). Voraussetzung ist u.a. ein Geheimnis – d.h. keine Offenkund...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 6. Vorvertragliches Verhältnis

Rz. 65 Mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke von Vertragsverhandlungen begründen die verhandelnden Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem wechselseitige Treuepflichten (insbes. Auskunfts- und Rücksichtnahmepflichten) resultieren. Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung hat der Gesetzgeber das zuvor aus den Grundsätzen der c.i.c. abgeleitete vorvertragliche Schuldv...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener Aufklärung

Rz. 332 Unterlassene, unzutreffende und nur scheinbar vollständige oder sonst irreführende Auskünfte führen nicht zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages,[618] allenfalls kann der Arbeitgeber bei Verletzung seiner Hinweis- und Auskunftspflichten zu Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB verpflichtet sein.[619] In der Praxis hat sich deshalb die Aufnahme ei...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Obliegenheiten

Rz. 635 In Personenversicherungen ist die Mitwirkung von VN und Versichertem unerlässlich. Daher sind manche Mitwirkungshandlungen als Obliegenheit ausgestaltet, die bei Nichtbeachtung zu einer eigenständigen Sanktion führen können. Vorrangig ist aber zu beachten, dass bei fehlender Mitwirkung der Leistungsanspruch vielfach gar nicht erst entsteht bzw. fällig wird. Rz. 636 H...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

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Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Einführung des Rechts zur freien Krankenkassenwahl für alle Versicherten über die §§ 173 bis 175 durch das Gesundheitsstrukturgesetz mit Wirkung zum 1.1.1996 hat der Gesetzgeber den Grundstein für einen Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen untereinander gelegt. Ziel des Gesetzgebers war dabei, durch den Wettbewerb die gesetzlichen Krankenkassen zu einem ef...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12 Gleichbehandlung und Auskunftspflicht

5.12.1 Gleichbehandlungsgebot Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer R...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.2 Aufnahme der Arbeitsbedingungen in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Entleiher hat in dem zwischen dem Verleiher und dem Entleiher zu schließenden schriftlichen Vertrag, dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, zusätzlich zu den bisher bereits notwendigen Inhalten anzugeben, welche wesentlichen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Arbeitsentgelts) im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers gelten (§ 12 Ab...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.1 Gleichbehandlungsgebot

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer Richtlinie des Europäischen Pa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Stellung der Vertragsprüfer: Auskunfts- und Einsichtsrechte

Rn. 14 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die den Vertragsprüfern zustehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte gelten über den Verweis in § 293d Abs. 1 Satz 1 AktG auf § 320 die handelsrechtlichen Regelungen zur gesetzlichen AP entsprechend. Dies bedeutet für den Wirkungsgrad, dass dem Vertragsprüfer die genannten Rechte lediglich gegenüber den gesetzlichen Vertretern einer Gesells...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.3 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer kann von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Stammarbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen (§ 13 AÜG). Der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers ist nach dem Gesetzeswortlaut (derzeit) nicht beschränkt auf Leiharbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kündigungsgrund

Rn. 147 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber hat die Kündigung des Prüfungsauftrags durch den AP nur bei Eintreten eines "wichtigen Grundes" zugelassen. Zur Interpretation dieser Gesetzesformulierung ist nach der im Schrifttum einhellig vertretenen Ansicht grds. auf das Verständnis eines wichtigen Grundes bei der Kündigung eines Dienstvertrags unter Berücksichtigung der...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG § 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft gesetzt worden. Durch Art. 14 Nr. 3 HBeglG 2011 v. 9.12.2010[2] ist in den Abs. 2 und 3 jeweils ein neuer Satz 2 angefügt worden. Die im Gesetzentwurf des HBeglG 2011[3] nicht vorgesehenen Änderungen sind ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Erweiterung von Mitwirkungspflichten (§ 8 Abs. 1a)

Rz. 13 Durch das ElterngeldPlusG ist Abs. 1a in den § 8 eingefügt und durch das 2. BEEG-ÄndG vom 15.2.2021[1] geändert worden. Die Regelung erweitert die Mitwirkungspflichten beim Elterngeld auf Personen, deren Mitwirkungspflichten ohne die ausdrückliche Regelung fraglich wären. Denn Mitwirkungspflichten treffen i. d. R. nur diejenigen Personen, die selbst Leistungen nach de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Inhalt der Norm

2.1 Nachweis des tatsächlichen Einkommens (§ 8 Abs. 1) Rz. 6 Die Bestimmung ergänzt die allgemeinen Regeln zu den Mitwirkungspflichten. Die §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I Teil des Sozialgesetzbuches. Damit sind die Regelungen des SGB I über die Mitwirkungspflichten grds. unmittelbar auf Bezieher von Elterngeld anwendbar. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I sind ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft gesetzt worden. Durch Art. 14 Nr. 3 HBeglG 2011 v. 9.12.2010[2] ist in den Abs. 2 und 3 jeweils ein neuer Satz 2 angefügt worden. Die im Gesetzentwurf des HBeglG 2011[3] nicht vorgesehenen Änderungen sind aufgrund der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Widerrufsvorbehalt wegen Einkommenserzielung (§ 8 Abs. 2)

2.3.1 Rechtsnatur des Widerrufsvorbehalts Rz. 15 § 8 Abs. 2 stellt die Bewilligung von Elterngeld unter den näher bestimmten Voraussetzungen unter einen gesetzlichen Widerrufsvorbehalt. "Widerrufsvorbehalte" sind als Nebenbestimmungen in Verwaltungsakten bekannt.[1] Nach dieser Bestimmung wird Elterngeld in den Fällen, in denen nach den Angaben im Antrag im Bezugszeitraum vor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Abs. 1 statuiert eine Nachweispflicht der Antragsteller über ihr Einkommen im Bezugszeitraum. Schon nach §§ 60 f. SGB I unterliegt die berechtigte Person der allgemeinen Auskunftspflicht, denn §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I ein besonderer Teil des SGB. Weil beim Elterngeld die Leistungshöhe vom Einkommen nicht nur der berechtigten Person, sondern auch des...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Nachweis des tatsächlichen Einkommens (§ 8 Abs. 1)

Rz. 6 Die Bestimmung ergänzt die allgemeinen Regeln zu den Mitwirkungspflichten. Die §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I Teil des Sozialgesetzbuches. Damit sind die Regelungen des SGB I über die Mitwirkungspflichten grds. unmittelbar auf Bezieher von Elterngeld anwendbar. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I sind Antragsteller und Leistungsbezieher verpflichtet, die ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.2 Höhe der vorläufigen Leistung

Rz. 38 Wird ein sog. Vorbehaltsbescheid nach Abs. 3 erlassen, hat sich die Höhe der vorläufig bewilligten Leistung an nachvollziehbaren Vorgaben zu orientieren. Diese hat der/die Antragsteller/in glaubhaft zu machen (Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 21 SGB X). Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit ist nach § 2c BEEG, solches aus selbstständiger Tätigkeit nach § 2d BEEG zu erm...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft gesetzt worden. Durch Art. 14 Nr. 3 HBeglG 2011 v. 9.12.2010[2] ist in den Abs. 2 und 3 jeweils ein neuer Satz 2 angefügt worden. Die im Gesetzentwurf des HBeglG 2011[3] nicht vorgesehenen Änderungen sind aufgrund der Empfehlung des Hausha...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Rechtsnatur des Widerrufsvorbehalts

Rz. 15 § 8 Abs. 2 stellt die Bewilligung von Elterngeld unter den näher bestimmten Voraussetzungen unter einen gesetzlichen Widerrufsvorbehalt. "Widerrufsvorbehalte" sind als Nebenbestimmungen in Verwaltungsakten bekannt.[1] Nach dieser Bestimmung wird Elterngeld in den Fällen, in denen nach den Angaben im Antrag im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen aus Erwerbstä...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.3 Widerrufsvorbehalt bei Überschreiten der Einkommenshöchstgrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 24 Auch Abs. 2 Satz 2 ermächtigt die Behörde dazu, einen Vorbehalt des Widerrufs i. S. d. § 32 Abs. 1 SGB X bei der Bewilligung des Elterngelds anzubringen. Ein Anspruch auf eine der Leistungen nach diesem Abschnitt besteht nach § 1 Abs. 8 BEEG n. F. nicht, wenn eine berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 5 EStG von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Vorläufige und abschließende Entscheidung über Höhe der Leistung (§ 8 Abs. 3)

Rz. 29 § 8 Abs. 3 regelt den Fall, dass das maßgebliche Einkommen eines der Berechtigten nicht feststeht. Aufgrund einer Änderung der Norm mit Wirkung für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder wird über die Höhe des Elterngelds bis zum Nachweis des tatsächlich zu berücksichtigenden Einkommens (vgl. Abs. 1) vorläufig entschieden. Zuvor war die Regelung so gefasst, dass "das Elterng...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Widerrufsvorbehalt bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Der Widerrufsvorbehalt kann nach Abs. 2 Satz 1 auch zu Lasten der Bezieher von Basiselterngeld angebracht werden. Sie müssen im Antrag (§ 7 BEEG) angegeben haben, dass sie im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen erzielen werden. Die Angabe muss sich auf den Bezugszeitraum beziehen. Sie muss dahingehen, dass während des Leistungsbezugs kein Einkommen aus Besch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.4 Rechtsfolgen des Widerrufsvorbehalts

Rz. 27 Nach § 8 Abs. 2 kann die Elterngeldstelle die Bewilligung von Elterngeld unter den Vorbehalt des Widerrufs[1] stellen. Die Regelung ist unglücklich. § 8 Abs. 2 ermächtigt die zuständige Behörde nicht dazu, den Bewilligungsbescheid über Elterngeld zu beseitigen, sondern schafft lediglich die Möglichkeit, einen Widerrufsvorbehalt als Nebenbestimmung zu erlassen, der Vor...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.1 Die vorläufige Leistung nach Abs. 3

Rz. 32 Die vorläufige Bewilligung der Leistungen bildet in der Praxis den Regelfall. Die Regelung gilt für das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und auch für den Partnerschaftsbonus. Die Geschwister- und Mehrlingszuschläge sind Teil der jeweiligen Leistung. Die Elterngeldstelle ist ermächtigt, die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit auszusprechen. Der Vorbeh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.3 Endgültige Entscheidung

Rz. 39 In den Fällen einer vorläufigen Bewilligung nach § 8 Abs. 3 ist das Verwaltungsverfahren wegen Bewilligung von Elterngeld nochmals von Amts wegen aufzugreifen und eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Leistung herbeizuführen (endgültiger Leistungsbescheid). § 8 Abs. 3 gibt einen Hinweis auf den hierfür maßgeblichen Zeitpunkt. "Bis zum Nachweis des tatsächlich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3 Wohnungseigentum

§ 71n GEG regelt die Umsetzung eines erforderlich werdenden Austauschs von Etagenheizungen in Wohnungseigentumsanlagen. Bei dezentraler Wärmeerzeugung durch Etagenheizungen bzw. Heizthermen bestehen für Wohnungseigentümergemeinschaften nach § 71n GEG besondere Vorgaben. Wie vorausgeführt gilt die Regelung bereits dann, wenn auch nur in einer Wohnungs- oder Teileigentumseinhe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.2 Auskunftspflicht des Beschäftigten gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 orientiert sich an § 98 SGB X. Entsprechend der dort dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtung hat der Beschäftigte bestimmte Auskunftspflichten. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn die auskunfts- und vorlagepflichtige Person im Zeitpunkt der Betriebsprüfung nicht oder nicht mehr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist (BT-Drs. 11/2221 S. 28). Die A...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Befugnisse der Agenturen für Arbeit zur Prüfung der Qualität durchgeführter Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträgerin für die Arbeitsförderung unabhängig davon, dass die akkreditierten Zertifizierungsstellen feststellen, ob Träger und Maßnahmen die Voraussetzungen für die Zu...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Auch wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Beschluss über die Bestellung des Verwalters anfechtbar ist, kann das Grundbuchamt regelmäßig vom Bestand der Verwalterbestellung ausgehen.[1] Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit bestellt. Die Fes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterzustimmung zur Ver... / 6 Zustimmung versagen

Eine Versagung der Zustimmung ist nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.[1] Eine vereinbarte Veräußerungszustimmung dient nämlich dem Zweck, eine gemeinschaftswidrige Gefahr abzuwenden. Insoweit liegt ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung n...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / I. Die Auskunftspflicht (§ 1379 BGB)

Nach der Beendigung des Güterstands kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen verlangen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist, vgl. § 1379 BGB. Nach § 1379 Abs. 2 BGB schulden die Ehegatten einander diese Auskunft auch bezogen auf den Stichtag der Trennung. Bei § 1379 BGB handelt es sich nicht um einen ei...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Auskunftspflicht (§ 31 VVG)

Rz. 176 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jede Auskunft zu erteilen, "die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist". Auch diese Vorschrift enthält keine Sanktion bei Verletzung der gesetzlichen Obliegenheit, so dass auch diese Obliegenheit nur dann relevant ist, wenn sie in den AVB zum Gegenstan...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XII. Auskunftspflicht des Versicherers, § 202 VVG

Rz. 123 Gemäß § 178m VVG a.F. war der Versicherer bereits verpflichtet, auf Verlangen einem Arzt Einsicht in Gutachten zu gewähren, die er zwecks Prüfung seiner Leistungspflicht eingeholt hatte. Diese Einsicht ist gem. § 202 VVG nunmehr auch einem vom Versicherungsnehmer benannten Anwalt zu gewähren und gilt nicht nur für Gutachten, sondern auch für Stellungnahmen, die der V...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Auskunftsanträge

Wichtig ist die Bestimmtheit eines gerichtlichen Auskunftsantrags. Der Auskunftsantrag ist genügend bestimmt, wenn der Gegenstand des Auskunfts- oder Rechnungslegungsbegehrens sowie der Zeitpunkt, auf den sich das Begehren bezieht, genau angegeben werden.[2] Die Auskunftsverpflichtung bezieht sich auf alle erforderlichen Informationen, welche für die Berechnung des Zugewinna...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Auskunfts- und Belegpflicht

Rz. 104 Die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers gestaltet sich nach § 8 Nr. 2 a hh FBUB 2010 B in der Form aus, dass der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft, soweit diese zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist, auf Verlangen, schriftlich mitzuteilen ha...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Allgemeines

Rz. 100 Obliegenheiten sind nach h.M. abzugrenzen von vertraglichen Pflichten wie die der Prämienzahlung. Vertraglichen Pflichten sind einklagbar; Obliegenheiten hingegen sind Verhaltensnormen, die der Versicherungsnehmer sowohl vor dem Versicherungsfall als auch nach dem Versicherungsfall beachten muss, wenn er seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährden w...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vertragliche Obliegenheiten

Rz. 847 Die AVB der Reisekrankenversicherer sehen regelmäßig keine im Vorfeld zu beachtenden Pflichten, sondern nur Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles vor, die letztlich der Schadenminderung und Kostenbegrenzung dienen. Rz. 848 In Anlehnung an § 9 Abs. 2 und 3 MB/KK 2009 sehen die meisten Versicherungsbedingungen der Reisekrankenversicherer eine umfassende A...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 6. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles, Punkt 6

Rz. 135 Punkt 6.1 AT-Reise 2008/2021 führt im Einzelnen die allgemeinen Obliegenheiten auf, die die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten hat. In Punkt 6.2 AT-Reise 2008/2021 werden die Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen aufgezeigt. Insoweit kann auf das zu Punkt 15 AVB Reisegepäck 1992/2021 Ausgeführte (siehe Rdn 77 ff.) verwiesen werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Befugnisse des Gutachterausschusses

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gutachterausschuss hat für die Ermittlung der Bodenrichtwerte die in § 197 BauGB näher beschriebenen Befugnisse. So kann er beispielsweise Auskünfte verlangen, sich Unterlagen vorlegen lassen und darf Grundstücke betreten; – Wohnungen dürfen allerdings nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten werden (§ 197 Abs. 1 Satz 4 BauGB). Grundstückseig...mehr

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FoVo 11/2024, Wenn der Drit... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen der Drittschuldnerauskunft nach § 840 ZPO Die Drittschuldnerauskunft setzt zunächst nach § 840 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ZPO voraus, dass der Gläubiger diese vom Drittschuldner verlangt. Dies ist auch im aktuellen wie im neuen Formular nach der ZVFV so vorgesehen. Gibt der Drittschuldner die Drittschuldnerauskunft nicht freiwillig ab, so kann diese nicht einge...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 4. Verjährung

Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche aus § 1379 BGB beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs auf Zugewinnausgleich, zu dessen Berechnung sie dienen sollen. Durch die Stellung des Leistungsantrags im Zugewinnausgleichsverfahren wird nicht nur die Verjährung des Zahlungsanspruchs, sondern auch der wechselseitigen Auskunftsansprüche gemäß §...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / d) Verzeichnisse

Rz. 269 Gemäß § 7 Nr. 1 b AFB 87/A § 11 Nr. 1 c AFB 2008 hat der Versicherungsnehmer über Wertpapiere und sonstige Urkunden, über Sammlungen und über sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist, Verzeichnisse zu führen und diese so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den versicherten Sachen zerstört oder beschädigt w...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 2. Auskunft zum Trennungsvermögen

Nach § 1379 Abs. 2 BGB schulden die Ehegatten einander diese Auskunft auch bezogen auf den Stichtag der Trennung. Die Auskunft über das Vermögen bei Trennung setzt voraus, dass der Tag der Trennung eindeutig festgestellt und bewiesen wird.[9] Das taggenaue Trennungsdatum gehört mithin zu den anspruchsbegründenden Tatsachen des § 1379 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB, d.h. den die Aus...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 16 Verarbeitung und Verwe... / II. Auskunftsanspruch gegenüber dem Fahrzeughersteller

Rz. 47 Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Umgangs mit den Daten, welche in modernen Fahrzeugen in wachsender Vielzahl entstehen und einen Personenbezug aufweisen können, haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und der Verband der Automobilindustrie (VDA) eine gemeinsame Erklärung zu den datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Kfz am 26.1...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 3. Belegvorlage und Wertermittlung

Belege können zur Überprüfung der Richtigkeit der Auskunft verlangt werden, wobei die Vorlage von Kopien genügt.[12] Allerdings sind nur positive Auskünfte zu Vermögenswerten zu belegen, d.h. die Erklärung, über keine weiteren relevanten Vermögenswerte zu verfügen (Negativerklärung), ist nicht weiter zu belegen. Die (positive) Auskunft impliziert indirekt die Aussage, über wei...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Bedingungsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG

Rz. 46 Sonderregelungen waren wegen der mit der VVG-Reform verbundenen, strukturellen Änderungen und deren Auswirkungen auch auf Altverträge notwendig. Art. 1 Abs. 3 EGVVG räumte daher den Versicherern bei Altverträgen, die von den Vorschriften des neuen VVG abweichen, insoweit befristet ein Bedingungsanpassungsrecht zum 1.1.2009 ein. Der Umfang und die Grenzen dieses Anpassu...mehr